Referenten (m/w) für Musik - Landesmusikakademie Hessen

Die Hessische Akademie für musisch-kulturelle Bildung gGmbH ist Fort- und Weiterbildungszentrum
für Musikausübende, Musikpädagogen und Kulturschaffende in Hessen. Sie stellt Räumlichkeiten für
Probenphasen, Tagungen und Seminare zur Verfügung und führt eigene Veranstaltungen wie
Konzerte, Lesungen, Ausstellungen, Meisterkurse, Weiterbildungen und Workshops durch. Über
25.000 Besucher kann die hessische Bildungseinrichtung im Jahr zählen. Weitere Informationen unter
www.lmah.de.
Zum fachlichen Ausbau unseres Teams ist zum nächstmöglichen Termin die Stelle eines
Referenten (m/w) für Musik
in Vollzeit zu besetzen.
Aufgaben
- Projektentwicklung, Konzeptionierung und Weiterentwicklung des bestehenden
Fortbildungs-, Seminar- und Tagungsprogramms
- Betreuung ausgewählter Musikprojekte
- Kontakte zu Institutionen, Verbänden und Vereinen
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- Allgemeine Verwaltungsaufgaben
Qualifikation
- Abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium vornehmlich in den Bereichen Musik und Kultur
- Kenntnisse in den Bereichen Kultur- und Veranstaltungsmanagement
- Ausgeprägte Sozialkompetenz, ein gutes Kommunikationsverhalten sowie zielstrebiges und
eigenverantwortliches Arbeiten
- Organisationstalent und Durchsetzungsvermögen
- Gute MS-Office-Kenntnisse
- Eine flexible Arbeitszeitgestaltung im Rahmen der dienstlichen Notwendigkeiten wird erwartet.
Abhängig vom Umfang der einschlägigen beruflichen Erfahrung und Qualifikation erfolgt eine
Eingruppierung bis in die Entgeltgruppe 10 TV-H. Die Stelle ist zunächst auf ein Jahr befristet.
Bewerberinnen und Bewerber richten ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis zum 13. Juni
2016 an:
Hessische Akademie für musisch-kulturelle Bildung gGmbH
Direktor Lothar R. Behounek M.A.
Gräfin-Anna-Straße 4
36110 Schlitz
oder an [email protected]
Wir bitten die Bewerbungsunterlagen nur in Fotokopien ohne Heftmappen u.s.w. einzureichen. Eine
Rücksendung der Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens ist uns aus Kostengründen nur dann
möglich, sofern der Bewerbung ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt wird. Ist dies nicht der Fall,
werden die Unterlagen vernichtet.