(Teilzeit, 50%) - Kennziffer 31/16/3.25.1

Die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn sucht für das Institut für Physikalische
und Theoretische Chemie zum nächstmöglichen Zeitpunkt und unbefristet eine/n
Sie haben:
Biologisch-technische/n Assistentin/en
(Teilzeit, 50 %)
(Vollzeit)
• die staatliche Anerkennung als Biologisch-technische/r Assistent/in oder eine Ausbildung als Laborant/in mit gleichwertigen
nachgewiesene Fähigkeiten und Kenntnissen
• Kenntnisse in molekularbiologischen Techniken (Klonierung,
Herstellung rekombinanter Proteine etc)
• Zellkulturkenntnisse, idealerweise im Herstellen stabiler Zelllinien sowie Erfahrung im Umgang mit gentechnisch veränderten
Organismen (S1/S2)
• umfassende Sachkunde im Umgang mit Gefahrstoffen
• gute nachgewiesene Englischkenntnisse in Wort und Schrift
Sie sind:
• interessiert an modernen lichtmikroskopischen Techniken
• verantwortungsbewusst,
dienstleistungs-
und
teamorientiert,
engagiert, fortbildungsinteressiert und selbständiges Arbeiten
gewohnt
Wir bieten:
• eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem
Universitätsinstitut, bei der Sie im Rahmen von Forschungsprojekten gängige mikrobiologische Organismen kultivieren und aufarbeiten, den Laborbetrieb organisieren, Datenbanken betreuen
und erstellen und auch Praktikanten und Studenten einarbeiten
und betreuen.
• die Möglichkeit, ein VRS Großkunden-Ticket zu erwerben
• Entgelt nach Entgeltgruppe E 9 TV-L (sog. „kleine“ E 9, keine
Stufen 5 und 6)
Hochschulpolitische Entwicklungen können Änderungen Ihres Aufgaben- und Zuständigkeitsbereichs erforderlich machen.
Chancengleichheit ist Bestandteil unserer Personalpolitik.
Wenn Sie sich für diese Position interessieren, senden Sie bitte Ihre vollständigen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis zum 03.06.2016 an den Kanzler der Universität Bonn,
Personalabteilung 3.2, Kennziffer 31/16/3.25.1, Regina-Pacis-Weg 3, 53113 Bonn.
Die Bewerbung kann nur auf schriftlichem Wege erfolgen. E-Mail Bewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden. Bewerbungsunterlagen werden nur dann zurückgesandt,
wenn ein adressierter und ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist.