Statement von Dr. Thomas Kriedel zum aktuellen Stand des eHealth

Pressegespräch am 11. Mai 2016
E-Health-Gesetz: Aktueller Stand
Statement von Dr. rer. soc. Thomas Kriedel
Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe
(Es gilt das gesprochene Wort.)
Sehr geehrte Damen und Herren,
als stellvertretender Vorsitzender der gematik bin ich seit Langem in die konkrete
Ausgestaltung der Telematik-Infrastruktur involviert und kann Ihnen versichern: Wir
als KV-System befürworten die Telematik-Infrastruktur (TI) im Sinne einer Datendrehscheibe für die sektorenübergreifende Kommunikation. Eine solche Struktur ist
unverzichtbar für die Entwicklung des Gesundheitswesens von morgen.
Nur eines der vielen Elemente der TI ist die Einführung des Versichertenstammdatenmanagements (VSDM) über die elektronische Gesundheitskarte. Sie befindet sich
jetzt in der entscheidenden Phase. Wir als KVen haben wiederholt darauf hingewiesen, dass das VSDM nicht zu den originären Aufgaben der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten gehört, sondern eigentliches Verwaltungshandeln der Krankenkassen ist. Dennoch haben wir unseren gesetzlich vorgeschriebenen Anteil dazu
beigetragen, das VSDM in die Testphase zu bringen. Dafür stehen dutzende Testpraxen in den Startlöchern und warten auf den offiziellen Beginn. Doch der Startschuss bleibt bisher aus, weil die Industrie die benötigten zertifizierten Komponenten
noch nicht liefern konnte. Die Industrie hat die Beauftragungen Ende 2013 (!) erhalten und offenbar die Komplexität, insbesondere der Sicherheitstechnik, unterschätzt.
Aber alle Beteiligten arbeiten intensiv daran, hier Lösungen zu finden.
Im BMG läuft das Projekt als Chefsache: Der Minister lässt sich direkt von den Beteiligten berichten. Und als Vertreter des KV-Systems in der gematik kann ich Ihnen
sagen: Die KVen agieren hierbei als eine konstruktive Kraft, auch wenn wir der Meinung sind, dass ein Abgleich der Stammdaten eines Versicherten besser in der Filiale einer Krankenkasse angeboten werden sollte
Durch die entstandenen Verzögerungen ist das Zeitfenster für die termingerechte
Einführung des VSDM sehr eng geworden. Laut E-Health-Gesetz droht den öffentlich-rechtlichen Gesellschaftern der gematik bei Nichteinhaltung der Frist eine Haushaltskürzung. Wohlgemerkt eine Kürzung für etwas, das die Gesellschafter selbst gar
nicht beeinflussen können. Es wäre ein Unding, wenn die Sanktionen gerade die
Falschen treffen sollten!
Wir werden dazu noch ein Gespräch mit dem BMG auf ministerieller Ebene führen,
wo wir uns in diesem Sinne deutlich artikulieren werden und auf Gesprächsbereitschaft hoffen. Es muss der Politik klar sein, dass es hier schließlich um Millionen
geht, die den Haushalten der drei Körperschaften (GKV-Spitzenverband, KZBV,
KBV) entzogen werden würden – und die nicht für die Erfüllung der eigentlichen Aufgaben zur Verfügung stünden.
Vielen Dank