Aktuelle Informationen aus Ihrer KV Nr. 9 • Juli 2016 Sonderausgabe Ersatzbeschaffung für gemalto-Kartenlesegeräte: Antragsfrist für Neuerwerbspauschale endet am 31. Juli 2016! Wie die gematik auf ihrer Internetseite mitteilt1, können Leistungserbringer, die zuvor das inzwischen nicht mehr zugelassene Gerät „GCR 5500-D“ der Firma gemalto GmbH aus dem Basis-Rollout genutzt haben, bei Neuanschaffung eines stationären Kartenterminals eine Pauschale in Höhe von 58.89 € inkl. MwSt. pro Gerät beantragen. Das Kontingent der Geräte, für die diese Pauschale gezahlt wird, ist auf maximal 5.000 Stück begrenzt. Die Antragsfrist für die Pauschale endet am 31. Juli 2016 (Eingangsdatum). Sollten das Kontingent vor Ablauf der Frist aufgebraucht und die Antragsformulare nicht mehr abrufbar sein, informiert die gematik auf ihrer Internetseite im Bereich „support“ darüber. Der Antrag ist per Hand ausfüllbar und für Vertragsärzte und –psychotherapeuten im Internet abzurufen unter: https://www.gematik.de/cms/media/dokumente/support/Antrag_Pauschale_BCSTerminal_gemalto_KBV_2.pdf Falls eine Anzeige in Ihrem Browser nicht möglich ist, können Sie per Rechtsklick das Dokument unter „Ziel speichern unter...“ lokal speichern und bearbeiten. Zur Erlangung der Pauschale gehen Sie bitte wie folgt vor: Füllen Sie bitte den Antrag zur Erlangung der Pauschale aus und senden ihn per Fax an die FaxNummer: 03328 334547, per Email an die Adresse: [email protected] oder per Post an: UPCOMAG - Formularbearbeitung, Berliner Str. 13, 14513 Teltow. Für die Abwicklung des Prozesses hat die gematik die Firma UPCOM AG beauftragt. Diese steht Ihnen bei Fragen gern in der Zeit von 09:00 bis 16:00 Uhr unter Tel. 03328 334540 zur Verfügung. Am Ende des Berechtigungszeitraumes übermittelt die gematik die kumulierten Anträge an die jeweils zuständige Standesorganisation – in diesem Fall die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin –, folgend die Pauschale (n) an Sie auszahlt. Da nicht alle Praxisprogramme mit allen Kartenterminals kompatibel sind, wenden Sie sich bitte für den Austausch Ihres Kartenterminals ggf. an den Hersteller Ihres Praxisprogramms, der Ihnen die kompatiblen Geräte benennen kann. 1 https://www.gematik.de/cms/de/betrieb_2/gemalto__beantragung_pauschale/pauschale.jsp Eine Information der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit der KV Berlin Redaktion: Susanne Roßbach, Juliana Gralak Herausgeber: Vorstand der KV Berlin, Dr. Angelika Prehn (V.i.S.d.P) Kontakt: Service-Center: Tel:: 31 00 3-999 - Fax: 31 00 3-900 - E-Mail: [email protected] Seite 1
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