Das Manuskript zum Beitrag

Manuskript
Beitrag: Arme Privatpatienten –
Versicherungen lassen Kunden im Stich
Sendung vom 10. Mai 2016
von Werner Doyé und Jonas Mayer
Anmoderation:
Wer privat krankenversichert ist, gilt als Besserverdiener oder
zumindest als Besserbehandelter. Denkste! Denn es gibt immer
mehr Privatversicherte, die in den sogenannten Sozialtarifen
landen. Die hatte der Gesetzgeber vor einigen Jahren eingeführt,
um ärmeren und älteren Versicherten zu bezahlbaren Prämien zu
verhelfen. Nur scheint „ärmer“, „älter“ und erst recht „sozial“ nicht
so ganz zum Geschäftsmodell der PKV zu passen. Jedenfalls
haben Werner Doyé und Jonas Mayer Kunden getroffen, die für
ihre Kasse offenbar nicht König, sondern Bettler sind – und lästig.
Text:
O-Ton Ulla Schmidt, SPD, ehemalige Bundesgesundheitsministerin, am 2.2.2007:
Jeder und jede ist künftig gegen das Krankheitsrisiko
versichert. Für Menschen ohne Schutz heißt es jetzt:
Willkommen in der Solidarität.
Neun Jahre später treffen wir Heinz Jürgen Außmann. 2015 hat
er sich bei einem Unfall die Rippen gebrochen. Schmerzmittel aus
der Apotheke konnte er nicht bezahlen. Der privat Versicherte war
auf private Solidarität angewiesen.
O-Ton Heinz Jürgen Außmann, Privatpatient:
Aus Polen hab ich mir dann welche mitgebracht. Ich hab
jeden angehauen - von meiner Schwester oder Bekannte, ob
sie Schmerztabletten haben oder Schlaftabletten. Und was
die über hatten, hab ich dann mitgenommen. Und davon hab
ich jetzt ein ganzes Jahr gelebt.
Heinz Jürgen Außmann hat 40 Jahre als Zaunbauer gearbeitet,
lange Zeit selbständig. Irgendwann lief das Geschäft nicht mehr
und er konnte sich die Beiträge für seine private
Krankenversicherung bei der HanseMerkur nicht mehr leisten. Es
häufen sich Beitragsschulden an.
2014 geht er aufs Amt, beantragt Grundsicherung im Alter. Damit
hat er nun das Recht, in den sogenannten Basistarif zu wechseln.
Den Tarif, der seit Ulla Schmidts Reform von 2007 für privat
Versicherte angeboten werden muss. Die HanseMerkur
antwortet, sie freue sich, benötige aber noch einige Auskünfte.
Außmann soll einen Fragebogen ausfüllen - acht Seiten lang.
O-Ton Heinz Jürgen Außmann, Privatpatient:
Den hab ich ausgefüllt und dann hab ich gedacht, ich wär in
dem Basistarif drin.
War er aber nicht. Das Sozialamt zahlt weiterhin für seinen alten,
teureren PKV-Tarif. Die Folge: Als Außmann nach seinem
Rippenbruch Arztrechnungen einreicht, erstattet ihm die
HanseMerkur das geforderte Geld nur zum Teil, den Rest
verrechnet sie mit seinen Schulden. Im normalen PKV-Tarif ist
das üblich, im Basistarif bei Hilfebedürftigkeit ist es
ausgeschlossen.
Wir wollen von der HanseMerkur wissen, warum sie nicht noch
einmal nach den fehlenden Unterlagen gefragt hat. Schriftlich
erklärt sie,
Zitat:
„Aus unserer Sicht gibt es keine Verpflichtung im Rahmen
einer Beratungspflicht seitens des Versicherers, den Kunden
in einem zeitlichen Abstand an die Erledigung zu erinnern.“
O-Ton Thorulf Müller, Versicherungsberater, der KVProfi:
Das steht eindeutig im Versicherungsvertragsgesetz, dass
der Versicherer eine Beratungspflicht hat. Und wenn ich
meine Beiträge nicht zahlen kann oder wenn ich
Sozialhilfeempfänger werde, das ist nun wahrlich ein Anlass
für eine Beratung, die der Versicherer durchzuführen hat.
Doch das geschieht zunächst nicht und Außmann macht etwas,
was viele Menschen in so einer Situation machen: Er geht nicht
zum Arzt, weil er Angst hat, nicht mehr zahlen zu können. Beim
Verein „Armut und Gesundheit in Deutschland“, bei dem
Menschen ohne Krankenversicherung beraten und behandelt
werden, kennen sie viele solcher Fälle.
O-Ton Dr. Gerhard Trabert, Verein „Armut und Gesundheit in
Deutschland“:
Es ist verheerend, wir haben sehr viele Patienten in den
letzten Jahren gehabt, die zu uns kommen, dann wenn es gar
nicht mehr geht - also, sehr viele Menschen mit
fortgeschrittenen Krebserkrankungen, mit chronischen
Erkrankungen, Bluthochdruck, Diabetes, der lange Zeit nicht
mehr adäquat versorgt wurde. Also, das Ganze hat
existentiell bedrohliche Facetten.
In der Ambulanz des Vereins melden sich immer häufiger
Privatpatienten. Oft anonym, denn viele wollen nicht öffentlich
machen, dass sie auf Hilfe angewiesen sind.
O-Ton Privatpatient:
Die Krankenkasse hat mir gekündigt. Ich hab ohne
Krankenversicherung da gestanden. Das ist jeden Tag
präsent und immer präsent, wenn irgendwas anliegt, was in
absehbarer Zeit akut wird oder akut werden könnte. Es durfte
nichts passieren.
Lange Zeit ging das gut. Doch dann brauchte er eine Operation
und wandte sich an seine ehemalige Versicherung. Diese lehnte
eine Aufnahme in den Basistarif zunächst ab.
O-Ton Privatpatient:
Da waren Unterlagen angeblich nicht da und sie müssten
mich nicht nehmen. Die Begründung war hauptsächlich, ich
sei bei ihnen noch nie versichert gewesen. Das war die erste
Begründung. Erst mit massivem Druck, hier des Vereins, ist
das dann auf einmal doch gegangen.
Rechtsanwälte machen die Erfahrung, erst wenn sie, Ärzte oder
Sozialarbeiter, die privaten Versicherer unter Druck setzen,
lenken die ein.
O-Ton Sven Jürgens, Fachanwalt für Versicherungsrecht:
Die Strategie der Versicherer ist durch die Ablehnung einfach
vollendete Tatsachen zu schaffen. Und wenn hundertmal
abgelehnt wird und wenn sich 30 oder 40 Menschen wehren,
dann haben die natürlich bei 60, 70 Leuten gespart, ja, und
müssen sich mit denen nicht weiter auseinandersetzen.
Die privaten Versicherer weisen das zurück: Alle gesetzlichen
Vorgaben würden eingehalten. Schriftlich erklärt der Verband,
Zitat:
„Eine gründliche Prüfung des Antrages ist im Sinne der
Versichertengemeinschaft notwendig und aufsichtsrechtlich
geboten.“
Fest steht: Die privaten Versicherer haben viele Kunden, die sie
wohl besser nicht genommen hätten - etwa jene Arbeitslosen, aus
denen die Politik Ich-AGler machte. Diese galten plötzlich als
selbständig und durften sich privat versichern. Versicherungsvertreter lockten mit günstigen Tarifen. Dass ein Teil dieser
Neukunden steigende Beiträge später möglicherweise nicht
würde zahlen können - nicht das Problem der Versicherer. Denn
wer nicht zahlte, dem wurde gekündigt, die Kosten dem
Steuerzahler auferlegt. Das geht seit Ulla Schmidt und dem
Basistarif nicht mehr. Im Geschäftsmodell war das nicht
vorgesehen. Kritiker werfen den Versicherungsunternehmen vor,
dass die sich aus der Verantwortung stehlen.
O-Ton Thorulf Müller, Versicherungsberater der KVProfi:
Ich kann nicht die guten Seiten vom Markt nehmen. Und
wenn die Gesellschaft sagt, das bedingt dann auch Pflichten,
einfach sagen: Nö, die nehme ich nicht.
2013 steuert die Politik nach. Ein neuer Notlagentarif soll
verhindern, dass Menschen hohe Beitragsschulden anhäufen.
Wer nicht zahlen kann, rutscht automatisch hinein.
O-Ton Daniel Bahr, FDP, ehemaliger Gesundheitsminister,
am 14.6.2013:
Gerade für privat Krankenversicherte haben wir mit dem
Notlagentarif einen Weg aufgezeigt, wie auch privat
Krankenversicherte einen bezahlbaren Krankenversicherungsschutz haben.
Klingt gut, nur: Auch Menschen im Notlagentarif sind angewiesen
auf Praxen wie die des Vereins „Armut und Gesundheit“. Denn
der Notlagentarif kostet zwar wenig, aber leistet noch weniger.
Die Versicherung zahlt Behandlungskosten nur sehr
eingeschränkt, zum Beispiel in akuten Fällen.
O-Ton Dr. Gerhard Trabert, Verein „Armut und Gesundheit in
Deutschland“
Was bedeutet das, wenn jetzt jemand Diabetiker ist? Also,
dann muss ich ihm ja die kontinuierliche Therapie verordnen.
Darf ich das? Oder muss ich warten bis er in einem
Zuckerschock ist und dann ist es eine akute Erkrankung und
dann kann ich intervenieren. Muss ich warten, bis ein
Hypertoniker, jemand, der an einem Bluthochdruck leidet,
einen Schlaganfall bekommt - und dann ist es was Akutes?
Die Zahl der Versicherten im Basistarif hat sich seit Einführung
mehr als verdoppelt - auf 29.400. Im 2013 beschlossenen
Notlagentarif stieg die Zahl von 93.600 auf 115.800. Die
Sozialtarife verschärfen Probleme der Branche, sagen Kenner.
O-Ton Gerd Güssler, Branchendienst KVpro.de:
Man muss fairerweise sagen, dass die ganzen
Krankenversicherer extrem unter Druck stehen. Einmal was
das Thema Demographie angeht, wir werden immer älter, die
müssen das alles entsprechend finanzieren. Oder ganz
aktuelles Beispiel: Niedrigzins, kennt jeder, Sparbuch gibt’s
keine Zinsen, Versicherer nehmen Zinsen ein, um Beiträge zu
drücken. Die müssen damit klarkommen, ist nicht einfach.
Dann müssen sie die ganzen Gesetze, die auf die
einprasseln, umsetzen. Sie müssen für diese ganzen Dinge,
Basistarif, Notlagentarif, Tarifwechsel, Strukturen aufbauen.
Die müssen Aufgaben auf einmal übernehmen, die kannten
die vorher gar nicht.
Der Verband der privaten Krankenversicherungen teilt dazu mit,
Zitat:
„Die Versichertenzahlen im Notlagen-, Basis- und
Standardtarif beeinträchtigen das PKV-Geschäftsmodell
nicht.“
Für den sozialdemokratischen Teil der Großen Koalition in Berlin
sind die gestiegenen Zahlen in den Sozialtarifen sehr wohl ein
Problem.
O-Ton Hilde Mattheis, SPD, gesundheitspolitische
Sprecherin:
Ein ganz deutliches Zeichen, dass in dieses
Sozialversicherungssystem eine Reform gehört. Eine
Reform, die bedeutet, alle zahlen ein und alle Einkommen
werden bebeitragt. Und nach diesem einfachen Grundsatz
bedeutet das dann auch, dass die Solidarität innerhalb der
Versicherten ausgeweitet wird.
Ein ewig schwelender Streit. Ist die private Krankenversicherung
ein Auslaufmodell? Nachfrage beim Koalitionspartner:
O-Ton Hermann Gröhe, CDU, Bundesgesundheitsminister:
Nein, es gibt immer wieder Weiterentwicklungsbedarf, auch
Herausforderungen in unterschiedlichen
Versicherungssystemen, aber das stellt die Zweigleisigkeit,
die zwei Säulen in der Versicherung meiner Überzeugung
nach nicht in Frage.
Heinz Jürgen Außmann hat es nach anderthalb Jahren mit Hilfe
der Caritas und eines Anwalts übrigens geschafft. Seit dem
1.1.2016 ist er im Basistarif - bis August fürs Erste. Dann muss er
die nächsten Nachweise einreichen.
O-Ton Ulla Schmidt, SPD, ehemalige Bundesgesundheitsministerin, am 2.2.2007:
Willkommen in der Solidarität.
Zur Beachtung: Dieses Manuskript ist urheberrechtlich geschützt. Der vorliegende Abdruck ist nur
zum privaten Gebrauch des Empfängers hergestellt. Jede andere Verwertung außerhalb der
engen Grenzen des Urheberrechtgesetzes ist ohne Zustimmung des Urheberberechtigten
unzulässig und strafbar. Insbesondere darf er weder vervielfältigt, verarbeitet oder zu öffentlichen
Wiedergaben benutzt werden. Die in den Beiträgen dargestellten Sachverhalte entsprechen dem
Stand des jeweiligen Sendetermins.