Kurzübersicht "ESF-Integrationsrichtlinie Bund"

 ESF-Integrationsrichtlinie Bund
Eckdaten:
Deutschlandweit 128 Projektverbünde mit rund 500 Teilprojekten, erreicht werden sollen bis zu 80.000
Teilnehmende
Laufzeit: bis Dezember 2019
Fördervolumen: rd. 220 Mio. €
Zielsetzung:
Ziel des ESF Bundesprogramms „ESF Integrationsrichtlinie Bund“ ist es, vor allem Jugendliche und
junge Erwachsene mit besonderen Schwierigkeiten beim Zugang zu Arbeit oder Ausbildung stufenweise und nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren oder ihnen einen Schulabschluss zu ermöglichen. Dies erfolgt in Kooperationsverbünden mit aktiver Beteiligung von Betrieben oder Einrichtungen
der öffentlichen Verwaltung sowie von Jobcentern oder Agenturen für Arbeit.
Mit dem Programm werden Projektvorhaben in drei Handlungsschwerpunkten (HSP)
unterstützt:
•
Integration statt Ausgrenzung (IsA) für die Zielgruppe Jugendliche und junge Erwachsene
von 18 bis 35 Jahren ( 55 Projekte)
•
Integration durch Austausch (IdA) mit Schwerpunkt transnationale Mobilität für die Zielgruppe Jugendliche und junge Erwachsene von 18 bis 35 Jahren (32 Projekte)
•
Integration von Asylbewerbern und Flüchtlingen (IvAF) für die Zielgruppe Asylbewerber/
innen, Geduldete und Flüchtlinge mit einem zumindest nachrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt (41 Projekte) .
Zielgruppen:
Die Maßnahmen richten sich an Jugendliche und junge Erwachsene, deren Zugang zu Arbeit und
Ausbildung aus mehreren individuellen oder strukturellen Gründen erschwert ist, wie z.B. Langzeitarbeitslosigkeit, defizitäre schulische/berufliche Bildung oder Migrationshintergrund, und die von den
Eingliederungsleistungen der Jobcenter (SGB II) oder der Agenturen für Arbeit (SGB III) nicht oder
nicht mehr erfolgreich erreicht werden. Der Handlungsschwerpunkt IvAF steht der Zielgruppe ohne
Altersbeschränkung offen.
Aktivitäten:
Die Maßnahmen umfassen gezielte Beratung, Vorbereitung auf niedrigschwelliges betriebliches Training und Begleitung während der betriebsnahen Aktivierungsphase. Es gibt Beratung über berufliche
(Teil-) Qualifizierungen durch Bildungscoaches, Kompetenzerfassung, Entwicklung eines Finanzierungskonzeptes sowie Vorbereitung und Begleitung der Qualifizierung. Insgesamt stehen rd.
220 Mio. € zur Verfügung, davon rd. 105 Mio. € ESF; rd. 94 Mio. € nationale Mittel des BMAS und
rd. 21 Mio. € Eigenmittel der Träger.
1 Besonderheiten der ESF-Integrationsrichtlinie Bund
- in allen Handlungsschwerpunkten:
Betriebe oder Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung und Jobcenter müssen von Anfang an aktiv in
die Kooperationsverbünde eingebunden sein. Das verbessert die abgestimmte Zusammenarbeit und
erleichtert eine erfolgreiche Integration der Teilnehmenden in Beschäftigung oder Ausbildung.
- im HSP IvAF:
Neben teilnehmerbezogenen Maßnahmen werden Maßnahmen umgesetzt für Betriebe und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung sowie für sonstige Stellen, die mit Asylbewerber/-innen, Geduldeten und Flüchtlingen arbeiten, die darauf abzielen, den Zugang der Zielgruppe zu Arbeit und Ausbildung strukturell zu verbessern.
Aufgrund einer Vereinbarung mit der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit erfolgen bundesweit einheitliche Schulungen für Jobcenter und Agenturen für Arbeit zur aufenthalts- und ausländerbeschäftigungsrechtlichen Situation von Flüchtlingen. 2015 erfolgten bereits 3.414 Schulungen, für 2016 und
2017 werden jeweils 5.000 BA-Mitarbeiter/-innen geschult.
- im HSP IdA:
Für zwei bis sechs Monate gehen die Teilnehmenden im Rahmen eines Auslandsaufenthalts mit betrieblichen Trainings ins europäische Ausland. Dies wird eingebettet in eine intensive Vor- und Nachbereitung.
IdA ähnliche Programme starten in mehreren EU Staaten und Regionen. Ein Teil dieser Jugendlichen
wird auch von IdA-Kooperationsverbünden in Deutschland aufgenommen. Die Koordination zwischen
Kooperationsverbünden in Deutschland und Partnerorganisationen im europäischen Ausland wird
durch das transnationale Lernnetzwerk „Transnationale Mobilitätsmaßnahmen für benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene“ unterstützt, das entscheidend dazu beigetragen hat, dass andere
EU Staaten den IdA-Ansatz übernommen haben.
- im HSP IsA:
22 der geförderten 55 IsA-Projekte zielen auf die Arbeitsmarktintegration von zugewanderten EUBürger/innen in besonders betroffenen Kommunen ab.
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