ZENTRALE ERLEDIGT Vorlage TOP: 21 Zum Beschluss 2016 Öffentlich Empfehlung einer Vertreterin/eines Vertreters aus Schulenberg im Oberharz für den Aufsichtsrat der KBG Kosten €: --/-Produktkosten €: --/-Mittel stehen Hsh.-Stelle: --/-- Hshjahr: --/-- Beratungsergebnis: Beratungsfolge OR Alt-Schubg. Sitzungstermin TOP einst. ja nein Enth. Sachbearbeiter/in 16.02.2016 Beteiligte Stellen: 1.10 1.20 Aktenzeichen Datum 1.10.10 27.01.2016 Protokollauszug erforderlich ja 2 3.2 3.3 GB PR BL BBH/ ASO Stadtw. KBG X Protokollauszug erforderlich Beschluss: In den Aufsichtsrat der KBG wird als Vertreterin/Vertreter für Schulenberg im Oberharz Frau/Herr _____________ vorgeschlagen. Begründung: Der Ortsrat der Ortschaft Bergstadt Altenau-Schulenberg im Oberharz hat in seiner konstituierenden Sitzung beschlossen, Frau Shirley Beck und Herrn Detlef Henke als Vertreter/-in für Schulenberg im Oberharz in den Aufsichtsrat der KBG vorzuschlagen. Der Rat der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld hat den Vorschlag so angenommen und Frau Beck und Herrn Henke mit Beschluss vom 21.07.2015 in den Aufsichtsrat entsandt. Mit Schreiben vom 25.11.2015 und sofortiger Wirkung hat Frau Shirley Beck auf ihr Ortsratsmandat verzichtet. Gemäß § 9 Ziff. 6 des Gesellschaftsvertrages der Kurbetriebsgesellschaft „Die Oberharzer“ mbH in Altenau endet damit auch ihre Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der KBG. Durch den Ortsrat der Ortschaft Bergstadt Altenau-Schulenberg im Oberharz ist nun gemäß § 9 Ziff. 2 Abs. 4 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages der Kurbetriebsgesellschaft „Die Oberharzer“ mbH in Altenau, eine neue Vertretung für den Aufsichtsrat der KBG vorzuschlagen. Dieser Vorschlag wiederum ist nach § 9 Ziff. 7 des Gesellschaftsvertrages der Kurbetriebsgesellschaft „Die Oberharzer“ mbH in Altenau dem Rat der Berg- und Universitätsstadt ClausthalZellerfeld vorzulegen, damit von dort die entsprechende Entsendung in den Aufsichtsrat beschlossen werden kann. Vorlage der Verwaltung Seite 1
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