AGB & EKB - FAIRsendbar.de

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stand: 01/16
§1
Geltungsbereich und Rechtsgrundlagen
(4)
Das vom Kunden an FS für erbrachte Leistungen zu
bezahlende Entgelt ergibt sich aus dem FS erteilten
Einzelauftrag.
(1)
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge der FAIRsendbar
UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend „FS“ genannt, über
Transportdienstleistungen einschließlich Zusatz- und
Nebenleistungen für gewerbliche- und private Kunden.
(5)
Nimmt der Kunde am SEPA-Basis-/Lastschrifteinzugsverfahren
teil und wird eine von FS eingereichte SEPA-Basis-/Lastschrift
aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (insbesondere
mangels Deckung) zurückgegeben, hat er an FS eine
Mehraufwandsentschädigung von 7,50 EUR je
zurückgegebener SEPA-Basis-/Lastschrift zu bezahlen, es sei
denn, der Kunde weist nach, dass FS kein oder nur ein
geringerer Schaden entstanden ist.
(2)
Soweit durch zwingende gesetzliche Vorschriften, individuelle
Einzelvereinbarungen oder diese Bedingungen nichts Anderes
bestimmt ist, gelten bei Verträgen über
Transportdienstleistungen einschließlich Zusatz- und
Nebenleistungen ergänzend und in dieser Reihenfolge die
Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp 2016)
in ihrer jeweils geltenden Fassung. (6)
Privatkunden sind verpflichtet nach Vertragsabschluss und vor
der Durchführung des Transportauftrages das in Rechnung
gestellte Entgelt an FS bezahlen. Ggf. reicht ein
aussagekräftiger Nachweis, z.B. Überweisungsbeleg o.ä. aus.
Die Bezahlung erfolgt i.d.R. bargeldlos. In Einzelfällen kann
eine Barzahlung gegen Quittung vereinbart werden.
Diese Beschränken in Ziffer 23 die gesetzliche Haftung für
Güterschäden nach § 431 HGB in Höhe von 8,33 SZR/KG je
Schadenfall bzw. je Schadenereignis auf 1,0 Millionen bzw: 2,0
Millionen Euro oder 2 SZR je Kg, je nachdem, welcher Betrag
höher ist und bei Multimodalen Transporten unter Einschluss
einer Seebeförderung generell auf 2 SZR/KG. (7)
Für Privatkunden gilt: Lieferung bis Bordsteinkante / Haustüre. Bei Transporten von Gebrauchtgegenständen, übernimmt FS
keinerlei Haftung in Bezug auf äußere Mängel - lediglich bei
Verlust oder Totalschaden.
Die ADSp können HIER eingesehen werden.
§ 2 Leistungen
(1)
FS übernimmt die Durchführung von Transportdienstleistungen
für Privat- und Firmenkunden zu festen Kosten. Zur Erbringung der Transportdienstleistungen beauftragt FS
regelmäßig Drittunternehmen („Dienstleister"), die den
Transport für FS regelmäßig z.B. im Sammelgutverkehr oder
im Direktverkehr ausführen.
(1)
Die nachfolgend genannten Verbotsgüter können nicht
Gegenstand eines Vertrages mit FS werden:
§ 4 Verbotsgut und andere Ausschlüsse
•
(2)
Die von FS zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem
FS erteilten Einzelauftrag.
§ 3 Vertragsabschluss und Vertragsverhältnis
(1)
Die Angebote von FS sind unverbindlich. Für einen wirksamen
Vertragsschluss ist folgendes erforderlich: Der Auftrag des
Kunden wird von FS durch eine Benachrichtigung per E-Mail
unter Mitteilung des den Transport ausführenden
Dienstleisters, der Auftragsnummer sowie des
voraussichtlichen Abhol- und Zustelltermins angenommen.
(2)
Die Angebote von FS wenden sich ausschließlich an
unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen sowie
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juristischen Volksbank
Personen.
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verderbliche Güter, Geld, Edelmetalle in Barrenform,
Kunstgegenstände, temperaturgeführte Güter,
Schusswaffen im Sinne des § 1 Waffengesetz, sowie
gefährliche Güter im Sinne der Gefahrgutverordnung.
•
Sendungen, die lebende Tiere, Tierkadaver,
Körperteile oder sterbliche Überreste von Menschen
beinhalten.
•
Güter, deren Inhalt, äußere Gestaltung oder
Beförderung gegen ein gesetzliches oder behördliches
Verbot verstößt oder Güter, deren Inhalt besondere
Einrichtungen, Sicherheitsvorkehrungen oder
Genehmigungen erfordern.
•
Sendungen, deren Inhalt oder äußere Beschaffenheit
Personen verletzen, infizieren oder Sachschäden
verursachen können.
•
jegliche Art von Sendungen, die Öl, Benzin oder
Schmierstoffe enthalten und nicht ordnungsgemäß
abgelassen sind, wobei keinerlei Restmengen aus der
Umverpackung treten dürfen.
FAIRsendbar
(haftungsbeschränkt)
Id.-Nr.:
DE290658646
• UGJegliche
Waren, die direktUST
oder
indirekt
im
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Nürtingen
HRB 745639Waffen- oder
Zusammenhang
mit der RüstungsKriegsindustrie stehen.
(3)
BIC: GENODES1FDS
Mitteilungen zwischen FS und dem Kunden erfolgen in
Textform, also entweder per Briefpost, Telefax oder E-Mail.
Gebührenfreie Hotline: 0800 8000 5 8000 | Disposition: [email protected] | Buchhaltung: [email protected]
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§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
§ 6 Ausführung des Transports, Störungen
(1)
Bei Auftragserteilung hat der Kunde die zu versendende(n)
Ware(n) zu deklarieren. Sowohl auf Verpackung als auch
auf Wert.
(1)
Der Empfänger des Transportgutes ist verpflichtet, das
Transportgut auf äußerlich erkennbare Schäden zu
überprüfen. Äußerlich erkennbare Schäden sind zwingend in
der Empfangsbescheinigung zu vermerken. Hierauf ist der
Empfänger vom Kunden hinzuweisen, wenn der Kunde der
Absender ist.
(2)
Nach dem Vertragsschluss hat der Kunde dafür Sorge zu
tragen, dass die zu versendende Ware versandfertig zur
Abholung bereit steht. Die Sendung hat nach Anzahl,
Gewicht und Abmessung in verpacktem Zustand den
Angaben in der Auftragserteilung zu entsprechen. Weicht sie
davon ab, ist FS berechtigt, das Entgelt in Rechnung zu
stellen, das nach der bei Auftragserteilung gültigen
Preisliste von FS bei zutreffenden Angaben berechnet
worden wäre. Die Waren sind vom Versender deutlich und
haltbar mit den für ihre auftragsgemäße Behandlung
erforderlichen Kennzeichen zu versehen, wie Adressen,
Zeichen, Nummern, Symbolen für Handhabung und
Eigenschaften.
(3)
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von den
Dienstleistern mitgebrachten oder vorliegenden AdressAufkleber ordnungsgemäß an der Ware aufgebracht werden
und eine Verwechslungsgefahr der Sendungen
ausgeschlossen ist. Wenn der Kunde diese Sorgfaltspflicht
schuldhaft verletzt, hat er FS den daraus entstehenden
Schaden zu erstatten.
(4)
Der Kunde hat durch geeignete und sichere Verpackung
sicher zu stellen, dass eine Beschädigung der zu
versendenden Ware beim Transport ausgeschlossen ist;
ebenso, dass ein Zugriff auf den Inhalt ohne Hinterlassen
äußerlich sichtbarer Spuren nicht möglich ist.
(2)
Bei jedem Nichtantreffen des Versenders innerhalb des
beauftragten Zeitraumes kann FS dem Kunden
entsprechendes Entgelt in Rechnung stellen, dass sie
benötigen für eine Zweitanfahrt.
(3)
Die Zustellung der Sendung erfolgt gegen Unterschrift des
Empfängers. Wird der Empfänger nicht angetroffen, kann
auch an andere Personen zugestellt werden, wenn diese die
Sendung annehmen, der Zusteller nach sachgerechter
Prüfung aller Umstände des Einzelfalles zu Recht davon
ausgehen darf, dass sie zur Annahme berechtigt sind und
der Empfänger schriftlich über die Zustellung an die andere
Person informiert wird.
(4)
Ist eine Zustellung nach vorstehendem Absatz 3 nicht
möglich, weil der Empfänger nicht angetroffen wird und
auch keine Zustellung an andere Personen erfolgt, wird der
Auftraggeber informiert und die zu versendende Ware nach
Weisung des Auftraggebers entweder an den Versender
zurückgeschickt, erneut versucht dem Empfänger
zuzustellen oder zur Abholung durch den Empfänger
bereitgehalten. In allen Fällen trägt der Kunde die Kosten
mindestens in Höhe von 50% des Frachtpreises.
§ 9 Allgemeine Bestimmungen
(5)
Entspricht eine Sendung nicht den vorstehenden
Regelungen, kann FS deren Annahme zum Transport
verweigern und eine bereits übernommene Sendung
zurückgeben oder zur Abholung bereithalten.
(6)
Für die Eindeckung einer Warentransportversicherung ist
der Kunde selbst verantwortlich. Ein entsprechender
Hinweis an FS genügt, sodass FS eine Warenversicherung
für Sie eindecken kann.
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BIC: GENODES1FDS
(1)
Für die Vertragsbeziehung des Kunden mit FS gilt das Recht
der Bundesrepublik Deutschland.
(2)
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des
öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches
Sondervermögen, ist Stuttgart ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem
Vertragsverhältnis mit FS.
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Einkaufsbedingungen
Für Transport- und Logistikdienstleistungen in Einzel- und Dauerbeauftragung
Anwendbar im Geschäftsverkehr mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1. Allgemeines
3.2 Termine und Fristen sind streng verbindlich. Verzögerungen
sind unverzüglich zu melden. Die Nichteinhaltung von Terminen
ziehen Frachtkürzungen i.H.v. 25% je Stunde nach sich.
Unberührt bleibt die Haftung dadurch entstandener oder
entstehender Folgeschäden, wie z.B. Löhne & Gehälter von vor
Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich und
dauerhaft; entgegenstehende oder von unseren
Einkaufsbedingungen abweichende Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Lieferanten erkennen wir nur
Ort stehender Techniker.
insoweit an, als wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt
haben. Die Annahme von Leistungen des Lieferanten
(nachfolgend: Vertragsgegenstand) oder deren Bezahlung
bedeutet keine Zustimmung.
3.3 Die vorbehaltlose Annahme der verspäteten Lieferung bei
uns oder unserer Kunden enthält keinen Verzicht auf die uns
wegen der verspäteten Lieferung oder Leistung zustehenden
Ersatzansprüche; dies gilt bis zur vollständigen Zahlung des von
uns geschuldeten Entgelts für die betroffene Lieferung oder
Leistung.
2. Vertragsschluss und Vertragsänderungen
2.1 Bestellungen, Abschlüsse und Abrufe sowie ihre Änderungen
und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
3.4 Wir nehmen Lieferanten unabhängig von drohenden
2.2 Mündliche Vereinbarungen jeder Art – einschließlich
nachträglicher Änderungen und Ergänzungen unserer
Einkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schäden vorsorglich vollumfänglich in Haftung.
schriftlichen Bestätigung durch uns.
Es gelten die Angaben in unseren Bestellungen. Alle Preise sind
grundsätzlich inkl. aller Gebühren. Die Rechnung ist in einfacher
Ausfertigung unter Angabe der Rechnungsnummer und
sonstiger Zuordnungsmerkmale / unserer Frachtnummer an die
jeweils aufgedruckte Anschrift zu richten. Sie darf nicht auf
elektronischem Weg übermittelt werden. Der Rechnung sind die
jeweils dafür maßgeblichen Übergabequittungen bei zu legen.
2.3 Die Schriftform wird auch durch Datenfernübertragung oder
Telefax erfüllt.
2.4 Nimmt der Lieferant die Bestellung nicht innerhalb von 30
Minuten schriftlich an, so sind wir zum Widerruf berechtigt.
2.5 Der Lieferant bestätigt die Bestellung schriftlich inkl. amtl.
Kennzeichen und einer Rufnummer, welche für den gesamten
Zeitraum der Leistung erreichbar ist.
Die Annahme wird aber spätestens mit Beladung von
Fahrzeugen vollumfänglich wirksam.
4. Versandanzeige und Rechnung
5. Zahlungsbedingungen
2.7 Der Lieferant versichert, Qualitätsstandards, Arbeitssicherheit,
Ladungssicherung und das Mindestlohngesetz zu erfüllen. Eine
Nichterfüllung führt zu einer Anzeige.
Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen ist, erfolgt die
Begleichung der Rechnung entweder innerhalb 5 Tagen unter
Abzug von 5 % Skonto oder innerhalb 45 Tagen ohne Abzug ab
Fälligkeit der Entgeltforderung und Eingang sowohl der
Rechnung als auch der Quittungen. Die Zahlung erfolgt unter
Vorbehalt der Rechnungsprüfung.
3. Lieferung
6. Versicherung
3.1 Abweichungen von unseren Bestellungen sind nur nach
unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig. Bestellte
Fahrzeuge müssen lt. Bestellung gestellt werden. Abweichende
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Fahrzeuge werden Ihrer Frachtrechnung mit mind. 35% belastet.
Grundlage und Haftung dieses Vertrages ist die Vorschrift des
HGB bzw. im internationalen Straßengüterverkehr der CMR. Es
gilt abweichend von §431 HGB ein Höchsthaftungsbetrag von
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SZR 40/kg als vereinbart.
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Der Lieferant
eine Betriebshaftpflichtversicherung.
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7. Belegrückfluss
Sämtliche Transportunterlagen (Frachtbriefe, Lieferscheine,
Palettenscheine etc.) sind im Original bei uns innerhalb von 10
Kalendertagen nach Abliefertermin einzureichen.
eines entsprechenden Hinweises gesetzeswidrig verhält und
nicht nachweist, dass der Gesetzesverstoß soweit wie möglich
geheilt wurde und angemessene Vorkehrungen zur künftigen
Vermeidung von Gesetzesverstößen getroffen wurden, behalten
wir uns das Recht vor, von bestehenden Verträgen
zurückzutreten oder diese fristlos zu kündigen.
Bei Überschreitung der gesetzten Fristen behalten wir uns
ausdrücklich Frachtkürzungen bis max. 10% des Frachtbetrages
vor. Belege sind eindeutig zu kennzeichnen mit Bezug auf
unsere Frachtaufträge.
10. Packmitteltausch
Der Lieferant ist für den ordnungsgemäßen Tausch von
Packmitteln zuständig. Wir schließen den Packmitteltausch
Standzeiten sind uns unverzüglich zu melden, um weiteren
Standzeiten entgegen wirken zu können. Erfolgt keine Meldung
kann keine Vergütung stattfinden. Anspruch auf Vergütung hat
der Lieferant auch nur dann, wenn Standzeiten vom Versender /
Empfänger quittiert werden, in der Form, als dass Ankunftszeit
sowie Abfahrtszeit quittiert werden.
generell aus. Der Lieferant hat dafür Sorge zu tragen, dass ein
Nichttausch entsprechend dokumentiert wird. Belastungen
werden dem Lieferanten weiter belastet.
11. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist derjenige Ort, an den die Ware auftragsgemäß
zu liefern bzw. an dem die Leistung zu erbringen ist.
Es gilt weiter als vereinbart, dass Standzeiten für Be- und
Entladevorgänge mit je einer Stunde frei gestellt sind.
12. Allgemeine Bestimmungen
Im Falle von abrechenbarer Standzeiten ist jeweils 15-minütig ab
zu rechnen.
8. Meldungen
12.1 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen und der
getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder
Der Lieferant meldet
unverzüglich dessen Beladung und
Entladung inkl. Name des Empfängers . Ausbleibende
Meldungen können zu Belastungen oder Frachtkürzungen
führen.
werden, so wird dadurch die Gültigkeit der Bedingungen im
Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die
unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen
Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.
9. Compliance
12.2 Für die vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich
deutsches Recht.
12.3 Gerichtsstand bei allen Rechtsstreitigkeiten, die sich
mittelbar oder unmittelbar aus Vertragsverhältnissen ergeben,
denen diese Einkaufsbedingungen zugrunde liegen, ist
Stuttgart. Für Verfahren vor den Amtsgerichten ist das
9.1 Der Lieferant verpflichtet sich, die jeweiligen gesetzlichen
Regelungen zum Umgang mit Mitarbeitern, Umweltschutz und
Arbeitssicherheit einzuhalten und daran zu arbeiten, bei seinen
Tätigkeiten nachteilige Auswirkungen auf Mensch und Umwelt
zu verringern. Weiter wird der Lieferant die Grundsätze der
Global Compact Initiative der UN beachten. Diese betreffen im
Wesentlichen den Schutz der internationalen Menschenrechte,
das Recht auf Tarifverhandlungen, die Abschaffung von
Zwangsarbeit und Kinderarbeit, die Beseitigung von
Diskriminierung bei Einstellung und Beschäftigung, die
Verantwortung für die Umwelt und die Verhinderung von
Korruption. Eine Mitgliedschaft ist nicht erforderlich.
9.2 Für den Fall, dass sich ein Lieferant wiederholt und/oder trotz
Der Lieferant versichert weiter, dass er alle relevanten
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Genehmigungen zur Durchführung von Transportdienstleistungen
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besitzt, und diese auf Verlangen jederzeit an uns übersenden wird.
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Amtsgericht Stuttgart (70190 Stuttgart) zuständig. Wir sind
weiter berechtigt, den Lieferanten nach unserer Wahl am Gericht
seines Sitzes oder seiner Niederlassung oder am Gericht des
Erfüllungsorts zu verklagen.
12.4 Es gilt der Kundenschutz als vereinbart, bis 12 Monate nach
erbrachter Leistung. Bei Zuwiderhandlung gilt eine
Vertragsstrafe von mind. 5.000,- € als vereinbart.
Unberührt davon sind
Schadenersatzansprüche, die
zivilrechtlich durchgesetzt werden.
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Bei Durchführung von Transporten über 3,5t zGM ist der Lieferant
verpflichtet eine
gültige EU-Lizenz
ein zu0800
reichen.
Gebührenfreie
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Mindestlohngesetz
Der Lieferant sichert zu:
* entsprechend § 20 MiLoG ein Arbeitsentgelt an ihre im Inland beschäftigten Arbeitnehmer mindestens in Höhe des
Mindestlohns nach § 1 Abs. 2 MiLoG spätestens zu dem in § 2 Abs. 1 MiLoG bestimmten Fälligkeitszeitpunkt zu zahlen; * entsprechend § 17 MiLoG und der Mindestlohnaufzeichnungsverordnung die tägliche Arbeitszeit seiner Arbeitnehmer
aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre beginnend ab dem für die Aufzeichnung maßgeblichen Zeitpunkt
aufzubewahren. * nur solche weiteren Nachunternehmer einzusetzen und nur den Einsatz solcher Nachunternehmer zuzulassen, die
entsprechend § 20 MiLoG das dort genannte Arbeitsentgelt rechtzeitig an ihre Arbeitnehmer zahlen, und sich ihrerseits schriftlich zur
Einhaltung der in dieser Vereinbarung enthaltenen Vorgaben (oder inhaltsgleicher Vorgaben) verpflichtet haben. Der Lieferant verpflichtet sich des Weiteren unwiderruflich dazu, uns auf erstes schriftliches Anfordern von sämtlichen Ansprüchen und
Forderungen Dritter, einschließlich – aber nicht abschließend – von
1) Forderungen der eigenen Arbeitnehmer des Lieferanten 2) Forderungen der Arbeitnehmer weiterer Nachunternehmer 3) behördlichen Forderungen einschließlich eventuell rechtskräftig festgesetzter Bußgelder sowie von behördlichen erteilten Auflagen
sowie auch wegen der im Zusammenhang hiermit anfallenden Rechtsverfolgungs- und Rechtsverteidigungskosten rechtsverbindlich
freizustellen, sofern die geltend gemachten Ansprüche und Forderungen auf einer Verletzung des Lieferanten oder eines von diesem
eingesetzten Nachunternehmers aufgrund des Mindestlohngesetzes obliegenden Pflichten beruhen.
Der Lieferant bestätigt den Erhalt dieser EKB und akzeptiert diese dauerhaft und vollumfänglich nach Erhalt.
Die FAIRsendbar UG vergibt keine Aufträge, ohne Akzeptanz dieser Bedingungen.
___________________________________
Name des Lieferanten / Firma
___________________________________
Ort, Datum
Diese EKB bestehen aus 3 DIN A4 Seiten. Alle Seiten wurden dem Lieferanten übersandt.
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