0800 8000 5 8000 Kostenfrei und jederzeit für Sie erreichbar FAIRsendbar UG | Europastr.12 | 72622 Nürtingen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stand: 01/16 §1 Geltungsbereich und Rechtsgrundlagen (4) Das vom Kunden an FS für erbrachte Leistungen zu bezahlende Entgelt ergibt sich aus dem FS erteilten Einzelauftrag. (1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge der FAIRsendbar UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend „FS“ genannt, über Transportdienstleistungen einschließlich Zusatz- und Nebenleistungen für gewerbliche- und private Kunden. (5) Nimmt der Kunde am SEPA-Basis-/Lastschrifteinzugsverfahren teil und wird eine von FS eingereichte SEPA-Basis-/Lastschrift aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (insbesondere mangels Deckung) zurückgegeben, hat er an FS eine Mehraufwandsentschädigung von 7,50 EUR je zurückgegebener SEPA-Basis-/Lastschrift zu bezahlen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass FS kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. (2) Soweit durch zwingende gesetzliche Vorschriften, individuelle Einzelvereinbarungen oder diese Bedingungen nichts Anderes bestimmt ist, gelten bei Verträgen über Transportdienstleistungen einschließlich Zusatz- und Nebenleistungen ergänzend und in dieser Reihenfolge die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp 2016) in ihrer jeweils geltenden Fassung. (6) Privatkunden sind verpflichtet nach Vertragsabschluss und vor der Durchführung des Transportauftrages das in Rechnung gestellte Entgelt an FS bezahlen. Ggf. reicht ein aussagekräftiger Nachweis, z.B. Überweisungsbeleg o.ä. aus. Die Bezahlung erfolgt i.d.R. bargeldlos. In Einzelfällen kann eine Barzahlung gegen Quittung vereinbart werden. Diese Beschränken in Ziffer 23 die gesetzliche Haftung für Güterschäden nach § 431 HGB in Höhe von 8,33 SZR/KG je Schadenfall bzw. je Schadenereignis auf 1,0 Millionen bzw: 2,0 Millionen Euro oder 2 SZR je Kg, je nachdem, welcher Betrag höher ist und bei Multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung generell auf 2 SZR/KG. (7) Für Privatkunden gilt: Lieferung bis Bordsteinkante / Haustüre. Bei Transporten von Gebrauchtgegenständen, übernimmt FS keinerlei Haftung in Bezug auf äußere Mängel - lediglich bei Verlust oder Totalschaden. Die ADSp können HIER eingesehen werden. § 2 Leistungen (1) FS übernimmt die Durchführung von Transportdienstleistungen für Privat- und Firmenkunden zu festen Kosten. Zur Erbringung der Transportdienstleistungen beauftragt FS regelmäßig Drittunternehmen („Dienstleister"), die den Transport für FS regelmäßig z.B. im Sammelgutverkehr oder im Direktverkehr ausführen. (1) Die nachfolgend genannten Verbotsgüter können nicht Gegenstand eines Vertrages mit FS werden: § 4 Verbotsgut und andere Ausschlüsse • (2) Die von FS zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem FS erteilten Einzelauftrag. § 3 Vertragsabschluss und Vertragsverhältnis (1) Die Angebote von FS sind unverbindlich. Für einen wirksamen Vertragsschluss ist folgendes erforderlich: Der Auftrag des Kunden wird von FS durch eine Benachrichtigung per E-Mail unter Mitteilung des den Transport ausführenden Dienstleisters, der Auftragsnummer sowie des voraussichtlichen Abhol- und Zustelltermins angenommen. (2) Die Angebote von FS wenden sich ausschließlich an unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen sowie eG Horb - Freudenstadt juristischen Volksbank Personen. IBAN: DE95642910100093770006 verderbliche Güter, Geld, Edelmetalle in Barrenform, Kunstgegenstände, temperaturgeführte Güter, Schusswaffen im Sinne des § 1 Waffengesetz, sowie gefährliche Güter im Sinne der Gefahrgutverordnung. • Sendungen, die lebende Tiere, Tierkadaver, Körperteile oder sterbliche Überreste von Menschen beinhalten. • Güter, deren Inhalt, äußere Gestaltung oder Beförderung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstößt oder Güter, deren Inhalt besondere Einrichtungen, Sicherheitsvorkehrungen oder Genehmigungen erfordern. • Sendungen, deren Inhalt oder äußere Beschaffenheit Personen verletzen, infizieren oder Sachschäden verursachen können. • jegliche Art von Sendungen, die Öl, Benzin oder Schmierstoffe enthalten und nicht ordnungsgemäß abgelassen sind, wobei keinerlei Restmengen aus der Umverpackung treten dürfen. FAIRsendbar (haftungsbeschränkt) Id.-Nr.: DE290658646 • UGJegliche Waren, die direktUST oder indirekt im Europastr. 12, 72622 Nürtingen HRB 745639Waffen- oder Zusammenhang mit der RüstungsKriegsindustrie stehen. (3) BIC: GENODES1FDS Mitteilungen zwischen FS und dem Kunden erfolgen in Textform, also entweder per Briefpost, Telefax oder E-Mail. Gebührenfreie Hotline: 0800 8000 5 8000 | Disposition: [email protected] | Buchhaltung: [email protected] 0800 8000 5 8000 Kostenfrei und jederzeit für Sie erreichbar FAIRsendbar UG | Europastr.12 | 72622 Nürtingen § 5 Mitwirkungspflichten des Kunden § 6 Ausführung des Transports, Störungen (1) Bei Auftragserteilung hat der Kunde die zu versendende(n) Ware(n) zu deklarieren. Sowohl auf Verpackung als auch auf Wert. (1) Der Empfänger des Transportgutes ist verpflichtet, das Transportgut auf äußerlich erkennbare Schäden zu überprüfen. Äußerlich erkennbare Schäden sind zwingend in der Empfangsbescheinigung zu vermerken. Hierauf ist der Empfänger vom Kunden hinzuweisen, wenn der Kunde der Absender ist. (2) Nach dem Vertragsschluss hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die zu versendende Ware versandfertig zur Abholung bereit steht. Die Sendung hat nach Anzahl, Gewicht und Abmessung in verpacktem Zustand den Angaben in der Auftragserteilung zu entsprechen. Weicht sie davon ab, ist FS berechtigt, das Entgelt in Rechnung zu stellen, das nach der bei Auftragserteilung gültigen Preisliste von FS bei zutreffenden Angaben berechnet worden wäre. Die Waren sind vom Versender deutlich und haltbar mit den für ihre auftragsgemäße Behandlung erforderlichen Kennzeichen zu versehen, wie Adressen, Zeichen, Nummern, Symbolen für Handhabung und Eigenschaften. (3) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von den Dienstleistern mitgebrachten oder vorliegenden AdressAufkleber ordnungsgemäß an der Ware aufgebracht werden und eine Verwechslungsgefahr der Sendungen ausgeschlossen ist. Wenn der Kunde diese Sorgfaltspflicht schuldhaft verletzt, hat er FS den daraus entstehenden Schaden zu erstatten. (4) Der Kunde hat durch geeignete und sichere Verpackung sicher zu stellen, dass eine Beschädigung der zu versendenden Ware beim Transport ausgeschlossen ist; ebenso, dass ein Zugriff auf den Inhalt ohne Hinterlassen äußerlich sichtbarer Spuren nicht möglich ist. (2) Bei jedem Nichtantreffen des Versenders innerhalb des beauftragten Zeitraumes kann FS dem Kunden entsprechendes Entgelt in Rechnung stellen, dass sie benötigen für eine Zweitanfahrt. (3) Die Zustellung der Sendung erfolgt gegen Unterschrift des Empfängers. Wird der Empfänger nicht angetroffen, kann auch an andere Personen zugestellt werden, wenn diese die Sendung annehmen, der Zusteller nach sachgerechter Prüfung aller Umstände des Einzelfalles zu Recht davon ausgehen darf, dass sie zur Annahme berechtigt sind und der Empfänger schriftlich über die Zustellung an die andere Person informiert wird. (4) Ist eine Zustellung nach vorstehendem Absatz 3 nicht möglich, weil der Empfänger nicht angetroffen wird und auch keine Zustellung an andere Personen erfolgt, wird der Auftraggeber informiert und die zu versendende Ware nach Weisung des Auftraggebers entweder an den Versender zurückgeschickt, erneut versucht dem Empfänger zuzustellen oder zur Abholung durch den Empfänger bereitgehalten. In allen Fällen trägt der Kunde die Kosten mindestens in Höhe von 50% des Frachtpreises. § 9 Allgemeine Bestimmungen (5) Entspricht eine Sendung nicht den vorstehenden Regelungen, kann FS deren Annahme zum Transport verweigern und eine bereits übernommene Sendung zurückgeben oder zur Abholung bereithalten. (6) Für die Eindeckung einer Warentransportversicherung ist der Kunde selbst verantwortlich. Ein entsprechender Hinweis an FS genügt, sodass FS eine Warenversicherung für Sie eindecken kann. Volksbank eG Horb - Freudenstadt IBAN: DE95642910100093770006 BIC: GENODES1FDS (1) Für die Vertragsbeziehung des Kunden mit FS gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (2) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist Stuttgart ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis mit FS. FAIRsendbar UG (haftungsbeschränkt) Europastr. 12, 72622 Nürtingen UST Id.-Nr.: DE290658646 HRB 745639 Gebührenfreie Hotline: 0800 8000 5 8000 | Disposition: [email protected] | Buchhaltung: [email protected] 0800 8000 5 8000 Kostenfrei und jederzeit für Sie erreichbar FAIRsendbar UG | Europastr.12 | 72622 Nürtingen Einkaufsbedingungen Für Transport- und Logistikdienstleistungen in Einzel- und Dauerbeauftragung Anwendbar im Geschäftsverkehr mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. 1. Allgemeines 3.2 Termine und Fristen sind streng verbindlich. Verzögerungen sind unverzüglich zu melden. Die Nichteinhaltung von Terminen ziehen Frachtkürzungen i.H.v. 25% je Stunde nach sich. Unberührt bleibt die Haftung dadurch entstandener oder entstehender Folgeschäden, wie z.B. Löhne & Gehälter von vor Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich und dauerhaft; entgegenstehende oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lieferanten erkennen wir nur Ort stehender Techniker. insoweit an, als wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Die Annahme von Leistungen des Lieferanten (nachfolgend: Vertragsgegenstand) oder deren Bezahlung bedeutet keine Zustimmung. 3.3 Die vorbehaltlose Annahme der verspäteten Lieferung bei uns oder unserer Kunden enthält keinen Verzicht auf die uns wegen der verspäteten Lieferung oder Leistung zustehenden Ersatzansprüche; dies gilt bis zur vollständigen Zahlung des von uns geschuldeten Entgelts für die betroffene Lieferung oder Leistung. 2. Vertragsschluss und Vertragsänderungen 2.1 Bestellungen, Abschlüsse und Abrufe sowie ihre Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. 3.4 Wir nehmen Lieferanten unabhängig von drohenden 2.2 Mündliche Vereinbarungen jeder Art – einschließlich nachträglicher Änderungen und Ergänzungen unserer Einkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schäden vorsorglich vollumfänglich in Haftung. schriftlichen Bestätigung durch uns. Es gelten die Angaben in unseren Bestellungen. Alle Preise sind grundsätzlich inkl. aller Gebühren. Die Rechnung ist in einfacher Ausfertigung unter Angabe der Rechnungsnummer und sonstiger Zuordnungsmerkmale / unserer Frachtnummer an die jeweils aufgedruckte Anschrift zu richten. Sie darf nicht auf elektronischem Weg übermittelt werden. Der Rechnung sind die jeweils dafür maßgeblichen Übergabequittungen bei zu legen. 2.3 Die Schriftform wird auch durch Datenfernübertragung oder Telefax erfüllt. 2.4 Nimmt der Lieferant die Bestellung nicht innerhalb von 30 Minuten schriftlich an, so sind wir zum Widerruf berechtigt. 2.5 Der Lieferant bestätigt die Bestellung schriftlich inkl. amtl. Kennzeichen und einer Rufnummer, welche für den gesamten Zeitraum der Leistung erreichbar ist. Die Annahme wird aber spätestens mit Beladung von Fahrzeugen vollumfänglich wirksam. 4. Versandanzeige und Rechnung 5. Zahlungsbedingungen 2.7 Der Lieferant versichert, Qualitätsstandards, Arbeitssicherheit, Ladungssicherung und das Mindestlohngesetz zu erfüllen. Eine Nichterfüllung führt zu einer Anzeige. Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen ist, erfolgt die Begleichung der Rechnung entweder innerhalb 5 Tagen unter Abzug von 5 % Skonto oder innerhalb 45 Tagen ohne Abzug ab Fälligkeit der Entgeltforderung und Eingang sowohl der Rechnung als auch der Quittungen. Die Zahlung erfolgt unter Vorbehalt der Rechnungsprüfung. 3. Lieferung 6. Versicherung 3.1 Abweichungen von unseren Bestellungen sind nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig. Bestellte Fahrzeuge müssen lt. Bestellung gestellt werden. Abweichende Volksbank eG Horb - Freudenstadt Fahrzeuge werden Ihrer Frachtrechnung mit mind. 35% belastet. Grundlage und Haftung dieses Vertrages ist die Vorschrift des HGB bzw. im internationalen Straßengüterverkehr der CMR. Es gilt abweichend von §431 HGB ein Höchsthaftungsbetrag von IBAN: DE95642910100093770006 BIC: GENODES1FDS SZR 40/kg als vereinbart. FAIRsendbar UG (haftungsbeschränkt) UST Id.-Nr.: DE290658646 Der Lieferant eine Betriebshaftpflichtversicherung. Europastr. 12, 72622unterhält Nürtingen HRB 745639 Gebührenfreie Hotline: 0800 8000 5 8000 | Disposition: [email protected] | Buchhaltung: [email protected] 0800 8000 5 8000 Kostenfrei und jederzeit für Sie erreichbar FAIRsendbar UG | Europastr.12 | 72622 Nürtingen 7. Belegrückfluss Sämtliche Transportunterlagen (Frachtbriefe, Lieferscheine, Palettenscheine etc.) sind im Original bei uns innerhalb von 10 Kalendertagen nach Abliefertermin einzureichen. eines entsprechenden Hinweises gesetzeswidrig verhält und nicht nachweist, dass der Gesetzesverstoß soweit wie möglich geheilt wurde und angemessene Vorkehrungen zur künftigen Vermeidung von Gesetzesverstößen getroffen wurden, behalten wir uns das Recht vor, von bestehenden Verträgen zurückzutreten oder diese fristlos zu kündigen. Bei Überschreitung der gesetzten Fristen behalten wir uns ausdrücklich Frachtkürzungen bis max. 10% des Frachtbetrages vor. Belege sind eindeutig zu kennzeichnen mit Bezug auf unsere Frachtaufträge. 10. Packmitteltausch Der Lieferant ist für den ordnungsgemäßen Tausch von Packmitteln zuständig. Wir schließen den Packmitteltausch Standzeiten sind uns unverzüglich zu melden, um weiteren Standzeiten entgegen wirken zu können. Erfolgt keine Meldung kann keine Vergütung stattfinden. Anspruch auf Vergütung hat der Lieferant auch nur dann, wenn Standzeiten vom Versender / Empfänger quittiert werden, in der Form, als dass Ankunftszeit sowie Abfahrtszeit quittiert werden. generell aus. Der Lieferant hat dafür Sorge zu tragen, dass ein Nichttausch entsprechend dokumentiert wird. Belastungen werden dem Lieferanten weiter belastet. 11. Erfüllungsort Erfüllungsort ist derjenige Ort, an den die Ware auftragsgemäß zu liefern bzw. an dem die Leistung zu erbringen ist. Es gilt weiter als vereinbart, dass Standzeiten für Be- und Entladevorgänge mit je einer Stunde frei gestellt sind. 12. Allgemeine Bestimmungen Im Falle von abrechenbarer Standzeiten ist jeweils 15-minütig ab zu rechnen. 8. Meldungen 12.1 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen und der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder Der Lieferant meldet unverzüglich dessen Beladung und Entladung inkl. Name des Empfängers . Ausbleibende Meldungen können zu Belastungen oder Frachtkürzungen führen. werden, so wird dadurch die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen. 9. Compliance 12.2 Für die vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht. 12.3 Gerichtsstand bei allen Rechtsstreitigkeiten, die sich mittelbar oder unmittelbar aus Vertragsverhältnissen ergeben, denen diese Einkaufsbedingungen zugrunde liegen, ist Stuttgart. Für Verfahren vor den Amtsgerichten ist das 9.1 Der Lieferant verpflichtet sich, die jeweiligen gesetzlichen Regelungen zum Umgang mit Mitarbeitern, Umweltschutz und Arbeitssicherheit einzuhalten und daran zu arbeiten, bei seinen Tätigkeiten nachteilige Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu verringern. Weiter wird der Lieferant die Grundsätze der Global Compact Initiative der UN beachten. Diese betreffen im Wesentlichen den Schutz der internationalen Menschenrechte, das Recht auf Tarifverhandlungen, die Abschaffung von Zwangsarbeit und Kinderarbeit, die Beseitigung von Diskriminierung bei Einstellung und Beschäftigung, die Verantwortung für die Umwelt und die Verhinderung von Korruption. Eine Mitgliedschaft ist nicht erforderlich. 9.2 Für den Fall, dass sich ein Lieferant wiederholt und/oder trotz Der Lieferant versichert weiter, dass er alle relevanten Volksbank eG Horb - Freudenstadt Genehmigungen zur Durchführung von Transportdienstleistungen IBAN: DE95642910100093770006 besitzt, und diese auf Verlangen jederzeit an uns übersenden wird. BIC: GENODES1FDS Amtsgericht Stuttgart (70190 Stuttgart) zuständig. Wir sind weiter berechtigt, den Lieferanten nach unserer Wahl am Gericht seines Sitzes oder seiner Niederlassung oder am Gericht des Erfüllungsorts zu verklagen. 12.4 Es gilt der Kundenschutz als vereinbart, bis 12 Monate nach erbrachter Leistung. Bei Zuwiderhandlung gilt eine Vertragsstrafe von mind. 5.000,- € als vereinbart. Unberührt davon sind Schadenersatzansprüche, die zivilrechtlich durchgesetzt werden. FAIRsendbar UG (haftungsbeschränkt) Europastr. 12, 72622 Nürtingen UST Id.-Nr.: DE290658646 HRB 745639 Bei Durchführung von Transporten über 3,5t zGM ist der Lieferant verpflichtet eine gültige EU-Lizenz ein zu0800 reichen. Gebührenfreie Hotline: 8000 5 8000 | Disposition: [email protected] | Buchhaltung: [email protected] 0800 8000 5 8000 Kostenfrei und jederzeit für Sie erreichbar FAIRsendbar UG | Europastr.12 | 72622 Nürtingen Mindestlohngesetz Der Lieferant sichert zu: * entsprechend § 20 MiLoG ein Arbeitsentgelt an ihre im Inland beschäftigten Arbeitnehmer mindestens in Höhe des Mindestlohns nach § 1 Abs. 2 MiLoG spätestens zu dem in § 2 Abs. 1 MiLoG bestimmten Fälligkeitszeitpunkt zu zahlen; * entsprechend § 17 MiLoG und der Mindestlohnaufzeichnungsverordnung die tägliche Arbeitszeit seiner Arbeitnehmer aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre beginnend ab dem für die Aufzeichnung maßgeblichen Zeitpunkt aufzubewahren. * nur solche weiteren Nachunternehmer einzusetzen und nur den Einsatz solcher Nachunternehmer zuzulassen, die entsprechend § 20 MiLoG das dort genannte Arbeitsentgelt rechtzeitig an ihre Arbeitnehmer zahlen, und sich ihrerseits schriftlich zur Einhaltung der in dieser Vereinbarung enthaltenen Vorgaben (oder inhaltsgleicher Vorgaben) verpflichtet haben. Der Lieferant verpflichtet sich des Weiteren unwiderruflich dazu, uns auf erstes schriftliches Anfordern von sämtlichen Ansprüchen und Forderungen Dritter, einschließlich – aber nicht abschließend – von 1) Forderungen der eigenen Arbeitnehmer des Lieferanten 2) Forderungen der Arbeitnehmer weiterer Nachunternehmer 3) behördlichen Forderungen einschließlich eventuell rechtskräftig festgesetzter Bußgelder sowie von behördlichen erteilten Auflagen sowie auch wegen der im Zusammenhang hiermit anfallenden Rechtsverfolgungs- und Rechtsverteidigungskosten rechtsverbindlich freizustellen, sofern die geltend gemachten Ansprüche und Forderungen auf einer Verletzung des Lieferanten oder eines von diesem eingesetzten Nachunternehmers aufgrund des Mindestlohngesetzes obliegenden Pflichten beruhen. Der Lieferant bestätigt den Erhalt dieser EKB und akzeptiert diese dauerhaft und vollumfänglich nach Erhalt. Die FAIRsendbar UG vergibt keine Aufträge, ohne Akzeptanz dieser Bedingungen. ___________________________________ Name des Lieferanten / Firma ___________________________________ Ort, Datum Diese EKB bestehen aus 3 DIN A4 Seiten. Alle Seiten wurden dem Lieferanten übersandt. Volksbank eG Horb - Freudenstadt IBAN: DE95642910100093770006 BIC: GENODES1FDS FAIRsendbar UG (haftungsbeschränkt) Europastr. 12, 72622 Nürtingen UST Id.-Nr.: DE290658646 HRB 745639 Gebührenfreie Hotline: 0800 8000 5 8000 | Disposition: [email protected] | Buchhaltung: [email protected]
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