Einkaufsbedingungen

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FAIRsendbar UG | Europastr.12 | 72622 Nürtingen
Einkaufsbedingungen
Für Transport- und Logistikdienstleistungen in Einzel- und Dauerbeauftragung
Anwendbar im Geschäftsverkehr mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1. Allgemeines
Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich und
dauerhaf t; entgegenstehende oder von unseren
Einkaufsbedingungen abweichende Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Lieferanten erkennen wir nur
insoweit an, als wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt
haben. Die Annahme von Leistungen des Lieferanten
(nachfolgend: Vertragsgegenstand) oder deren Bezahlung
bedeutet keine Zustimmung.
3.2 Termine und Fristen sind streng verbindlich. Verzögerungen
sind unverzüglich zu melden. Die Nichteinhaltung von Terminen
ziehen Frachtkürzungen i.H.v. 15% je Stunde nach sich.
Unberührt bleibt die Haftung dadurch entstandener oder
entstehender Folgeschäden, wie z.B. Löhne & Gehälter von vor
Ort stehenden Technikern.
3.3 Die vorbehaltlose Annahme der verspäteten Lieferung bei
uns oder unseren Kunden enthält keinen Verzicht auf die uns
wegen der verspäteten Lieferung oder Leistung zustehenden
2. Vertragsschluss und Vertragsänderungen
Ersatzansprüche; dies gilt bis zur vollständigen Zahlung des von
uns geschuldeten Entgelts für die betroffene Lieferung oder
Leistung.
2.1 Bestellungen, Abschlüsse und Abrufe sowie ihre Änderungen
und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
2.2 Mündliche Vereinbarungen jeder Art – einschließlich
nachträglicher Änderungen und Ergänzungen unserer
Einkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
schriftlichen Bestätigung durch uns.
2.3 Die Schriftform wird auch durch Datenfernübertragung oder
Telefax erfüllt.
2.4 Nimmt der Lieferant die Bestellung nicht innerhalb von 30
Minuten schriftlich an, so sind wir zum Widerruf berechtigt.
2.5 Der Lieferant bestätigt die Bestellung schriftlich inkl. amtl.
Kennzeichen und einer Rufnummer, welche für den gesamten
Zeitraum der Leistung erreichbar ist. Die Annahme der Aufträge
wird aber spätestens mit Beladung von Fahrzeugen
vollumfänglich wirksam soweit nicht anders möglich.
2 .7 D e r L i e f e r a n t v e r s i c h e r t , Q u a l i t ä t s s t a n d a r d s ,
Arbeitssicherheit, Ladungssicherung und das Mindestlohngesetz
(für das jeweilige Land des Einsatzes) zu erfüllen. Eine
Nichterfüllung führt zu einer Anzeige.
3. Lieferung
3.4 Wir nehmen alle Lieferanten unabhängig von drohenden
Schäden vorsorglich vollumfänglich in Haftung.
4. Versandanzeige und Rechnung
Es gelten die Angaben in unseren Bestellungen. Alle Preise sind
grundsätzlich inkl. aller Gebühren. Die Rechnung ist in einfacher
Ausfertigung unter Angabe der Rechnungsnummer und
sonstiger Zuordnungsmerkmale / unserer Frachtnummer an die
jeweils aufgedruckte Anschrift postalisch zu richten. Nicht
ordnungsgemäße Rechnungen werden zu unserer Entlastung
zurück gesandt. Der Rechnung sind die jeweils dafür
maßgeblichen Übergabequittungen bei zu legen. Ausländische
Unternehmen müssen das „Reverse Charge“ Verfahren auf den
Rechnungen anzeigen.
5. Zahlungsbedingungen
Sofern keine besondere schriftliche Vereinbarung getroffen ist,
erfolgt die Begleichung der Rechnung innerhalb 30 Tagen ohne
Abzug ab Eingang, inkl. aller zugehörigen Quittungen. Die
Zahlung erfolgt unter Vorbehalt der Rechnungsprüfung.
6. Versicherung
3.1 Abweichungen von unseren Bestellungen sind nur nach
Grundlage und Haftung dieses Vertrages ist die Vorschrift des
unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig. Bestellte
HGB bzw. im internationalen Straßengüterverkehr der CMR. Es
Fahrzeuge (Gattung) müssen gem. Bestellung gestellt werden.
gilt abweichend von §431 HGB ein Höchsthaftungsbetrag von
Abweichungen
werden
Ihrer Frachtrechnung
mit mind. 35%
Volksbank
eG Horb
- Freudenstadt
SZR 40/kg als vereinbart.
belastet.
FAIRsendbar UG (haftungsbeschränkt)
UST Id.-Nr.: DE290658646
IBAN: DE95642910100093770006
Der Lieferant unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung.
Europastr. 12, 72622 Nürtingen
HRB 745639
BIC: GENODES1FDS
Gebührenfreie Hotline: 0800 8000 5 8000 | Disposition: [email protected] | Buchhaltung: [email protected]
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7. Belegrückfluss
10. Packmitteltausch
7.1 Sämtliche Transportunterlagen (Frachtbriefe, Lieferscheine,
Palettenscheine etc.) sind im Original bei uns innerhalb von 10
Kalendertagen nach Abliefertermin einzureichen.
Der Lieferant ist für den ordnungsgemäßen Tausch von
Packmitteln zuständig. Wir schließen den Packmitteltausch
generell aus. Der Lieferant hat dafür Sorge zu tragen, dass ein
Nichttausch entsprechend dokumentiert wird. Belastungen
werden dem Lieferanten weiter belastet.
7.2 Bei Überschreitung der gesetzten Fristen behalten wir uns
ausdrücklich vor, den Aufwand für die Beschaffung mit
mindestens 35,- € zu berechnen. Belege sind eindeutig zu
kennzeichnen mit Bezug auf unsere Frachtaufträge.
11. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist derjenige Ort, an den die Ware auftragsgemäß
zu liefern bzw. an dem die Leistung zu erbringen ist.
7.3 Standzeiten sind uns unverzüglich zu melden, um weiteren
Standzeiten entgegen wirken zu können.
Erfolgt keine
Meldung kann keine Vergütung stattfinden. Anspruch auf
Vergütung hat der Lieferant auch nur dann, wenn Standzeiten
vom Versender / Empfänger quittiert werden, in der Form, als
dass Ankunftszeit sowie Abfahrtszeit quittiert werden.
12. Allgemeine Bestimmungen
12.1 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen und der
getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder
werden, so wird dadurch die Gültigkeit der Bedingungen im
Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die
unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen
Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.
7.4 Es gilt weiter als vereinbart, dass Standzeiten für Be- und
Entladevorgänge mit je einer Stunde frei gestellt sind.
7.5 Im Falle von abrechenbarer Standzeiten ist jeweils 15minütig ab zu rechnen.
8. Meldungen
12.2 Für die vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich
deutsches Recht.
12.3 Gerichtsstand bei allen Rechtsstreitigkeiten, die sich
mittelbar oder unmittelbar aus Vertragsverhältnissen ergeben,
denen diese Einkaufsbedingungen zugrunde liegen, ist
Der Lieferant meldet
unverzüglich dessen Beladung und
Entladung inkl. Name des Empfängers . Ausbleibende
Meldungen können zu Belastungen oder Frachtkürzungen
führen.
9. Compliance
Stuttgart. Für Verfahren vor den Amtsgerichten ist das
Amtsgericht Stuttgart (70190 Stuttgart) zuständig. Wir sind
weiter berechtigt, den Lieferanten nach unserer Wahl am
Gericht seines Sitzes oder seiner Niederlassung oder am Gericht
9.1 Der Lieferant verpflichtet sich, die jeweiligen gesetzlichen
Regelungen zum Umgang mit Mitarbeitern, Umweltschutz und
Arbeitssicherheit einzuhalten und daran zu arbeiten, bei seinen
Tätigkeiten nachteilige Auswirkungen auf Mensch und Umwelt
zu verringern. Weiter wird der Lieferant die Grundsätze der
Global Compact Initiative der UN beachten. Diese betreffen im
Wesentlichen den Schutz der internationalen Menschenrechte,
das Recht auf Tarifverhandlungen, die Abschaffung von
Zwangsarbeit und Kinderarbeit, die Beseitigung von
Diskriminierung bei Einstellung und Beschäftigung, die
Verantwortung für die Umwelt und die Verhinderung von
Korruption. Eine Mitgliedschaft ist nicht erforderlich.
9.2 Für den Fall, dass sich ein Lieferant wiederholt und/oder
trotz eines entsprechenden Hinweises gesetzeswidrig verhält
und nicht nachweist, dass der Gesetzesverstoß soweit wie
des Erfüllungsorts zu verklagen.
12.4 Es gilt der Kundenschutz als vereinbart. Der Lieferant
v e r s i c h e r t , d a s s e r ke i n e K u n d e n a n s p r a c h e n i m
Zusammenhang mit unserer Beauftragung führt. Weiter wird
der Lieferant keine Visitenkarten, Flyer o.ä. hinterlassen.
Eine Nichtachtung führt zu einer sofortigen Beendigung von
Geschäftsbeziehungen und einer Prüfung entsprechender
Schadenersatzansprüche.
12.5 Der Lieferant versichert im Besitz aller nötigen Dokumente,
Lizenzen, Erlaubnisse zu sein, die er für die Durchführung seiner
Dienstleistung benötigt. Der Lieferant stellt die FAIRsendbar
GmbH vollumfänglich von allen Ansprüchen und Haftungen frei,
die durch einen Verstoß gegen Vorschriften, fehlende Lizenzen
oder die Nichteinhaltung von Mindestlohngesetzen in den
jeweiligen Ländern entstehen.
möglich geheilt wurde und angemessene Vorkehrungen zur
künftigen Vermeidung von Gesetzesverstößen getroffen
wurden, behalten wir uns das Recht vor, von bestehenden
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eG Horb oder
- Freudenstadt
Verträgen zurückzutreten
diese fristlos zu kündigen.
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Gebührenfreie Hotline: 0800 8000 5 8000 | Disposition: [email protected] | Buchhaltung: [email protected]
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