Hebamme Hebamme - Berufslexikon

Hebamme
Hebamme
INHALT
Tätigkeitsmerkmale. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Anforderungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Beschäftigungsmöglichkeiten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Ausbildung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Weiterbildung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Durchschnittliches Bruttoeinstiegsgehalt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Impressum. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
TÄTIGKEITSMERKMALE
Das Kernaufgabengebiet der Hebammen umfasst die Schwangerenvorsorge, die Begleitung von Frauen
während der Geburt sowie die Nachbetreuung von Mutter und Neugeborenem/n nach der Geburt.
Ihre Tätigkeiten erstrecken sich, gemäß § 2 Abs. 1 des Hebammengesetzes, auf die Betreuung, Beratung
und Pflege von Schwangeren, Gebärenden und Wöchnerinnen, der Beistandsleistung bei der Geburt, sowie
Mitwirkung bei der Mutterschafts- und Säuglingsfürsorge.
Siehe auch die Berufe GesundheitsmanagerIn, PflegewissenschaftlerIn und ProzessmanagerIn im
Gesundheitswesen.
ANFORDERUNGEN
Nach Aufnahme in den FH-Bachelor-Studiengang ist eine Strafregisterbescheinigung zum Nachweis der
Unbescholtenheit sowie Dokumente über bestimmte Impfungen nachzureichen - Infos auf den Websites der
Fachhochschulen bzw. Impfempfehlungen des Bundesministeriums.
Soziale Kompetenzen, Empathiervermögen, Sorgfalt, Genauigkeit, hohe Verantwortungskompetenz,
Entscheidungskompetenz, interkulturelle Kompetenz.
Dieser Beruf unterliegt der regelmäßigen Fortbildungspflicht!
BESCHÄFTIGUNGSMÖGLICHKEITEN
Hebammen sind zur freiberuflichen Berufsausübung berechtigt.
Seite 1 von 3 | AMS Berufslexikon - Uni/FH/PH | www.berufslexikon.at
Hebamme
Hebamme
Ansonsten sind sie in öffentlichen und privaten Institutionen beschäftigt (Säuglings- und Kinderstationen von
Krankenhäusern und Kliniken, Einrichtungen der Geburtsvorbereitung und -nachbetreuung) tätig.
Zudem ist auch eine selbstständige Berufsausübung als Hebamme/GeburtshelferIn möglich. Weitere
Tätigkeitsbereiche sind die Lehrtätigkeit (Hebammenlehranstalten) und die Organisation sowie Durchführung
verschiedener Kurse (Geburtsvorbereitung, Elternberatung). Hebammen können auch im Rahmen der
Qualitätssicherung tätig sein.
Tagesaktuelle Infos über die Berufsausübung bietet z.B. das Bundesministerium für Gesundheit unter http://
bmg.gv.at
AUSBILDUNG
Dieser Beruf gehört in Österreich zu den gesetzlich geregelten Gesundheitsberufen.
Voraussetzung für die Aufnahme in den Bachelor-Studiengang ist neben der Eignung: Erste-Hilfe-Kurs im
Umfang von mind. 16 Stunden, Ärztliches Attest, Impfnachweis, Strafregisterbescheinigung. Nähere Infos
bieten die Fachhochschulen.
FH: Hebamme.
FH-Masterstudium: Advanced Practice Midwifery (MSc).
Infos über gesetzlich geregelte Gesundheitsberufe bietet die Broschüre "Gesundheitsbeufe in Österreich"
auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit.
WEITERBILDUNG
Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten bieten in der Regel die entsprechenden Berufsverbände an. Aber
auch Universitätslehrgänge und Lehrgänge universitären Charakters ermöglichen eine fachliche Vertiefung
bzw. Erweiterung (z.B. Hebamme für perinatales Management, Pädagogik für Gesundheitsberufe, Public
Health, Clinical Research u.v.m.).
Spezifische und tagesaktuelle Infos zum Thema Fort- und Weiterbildung für Hebammen bietet z.B. auch das
Bundesministerium für Gesundheit.
DURCHSCHNITTLICHES BRUTTOEINSTIEGSGEHALT
€ 2.300,00 - € 2.550,00
Die Datengrundlage bilden die entsprechenden Kollektivverträge. Diese werden um Informationen aus
anderen Quellen wie zum Beispiel Microzensus-Daten (Statistik Austria) ergänzt.
Seite 2 von 3 | AMS Berufslexikon - Uni/FH/PH | www.berufslexikon.at
Hebamme
Hebamme
IMPRESSUM
Für den Inhalt verantwortlich:
Arbeitsmarktservice Österreich - Bundesgeschäftsstelle
Abteilung Arbeitsmarktforschung und Berufsinformation
Treustraße 35-43
1200 Wien
E-Mail: [email protected]
Stand der PDF-Generierung: 08.05.16
Die aktuelle Fassung der Berufsinformationen ist im Internet unter www.berufslexikon.at verfügbar!
Seite 3 von 3 | AMS Berufslexikon - Uni/FH/PH | www.berufslexikon.at