Hebamme Hebamme INHALT Tätigkeitsmerkmale. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Anforderungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Beschäftigungsmöglichkeiten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Ausbildung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Weiterbildung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Durchschnittliches Bruttoeinstiegsgehalt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Impressum. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 TÄTIGKEITSMERKMALE Das Kernaufgabengebiet der Hebammen umfasst die Schwangerenvorsorge, die Begleitung von Frauen während der Geburt sowie die Nachbetreuung von Mutter und Neugeborenem/n nach der Geburt. Ihre Tätigkeiten erstrecken sich, gemäß § 2 Abs. 1 des Hebammengesetzes, auf die Betreuung, Beratung und Pflege von Schwangeren, Gebärenden und Wöchnerinnen, der Beistandsleistung bei der Geburt, sowie Mitwirkung bei der Mutterschafts- und Säuglingsfürsorge. Siehe auch die Berufe GesundheitsmanagerIn, PflegewissenschaftlerIn und ProzessmanagerIn im Gesundheitswesen. ANFORDERUNGEN Nach Aufnahme in den FH-Bachelor-Studiengang ist eine Strafregisterbescheinigung zum Nachweis der Unbescholtenheit sowie Dokumente über bestimmte Impfungen nachzureichen - Infos auf den Websites der Fachhochschulen bzw. Impfempfehlungen des Bundesministeriums. Soziale Kompetenzen, Empathiervermögen, Sorgfalt, Genauigkeit, hohe Verantwortungskompetenz, Entscheidungskompetenz, interkulturelle Kompetenz. Dieser Beruf unterliegt der regelmäßigen Fortbildungspflicht! BESCHÄFTIGUNGSMÖGLICHKEITEN Hebammen sind zur freiberuflichen Berufsausübung berechtigt. Seite 1 von 3 | AMS Berufslexikon - Uni/FH/PH | www.berufslexikon.at Hebamme Hebamme Ansonsten sind sie in öffentlichen und privaten Institutionen beschäftigt (Säuglings- und Kinderstationen von Krankenhäusern und Kliniken, Einrichtungen der Geburtsvorbereitung und -nachbetreuung) tätig. Zudem ist auch eine selbstständige Berufsausübung als Hebamme/GeburtshelferIn möglich. Weitere Tätigkeitsbereiche sind die Lehrtätigkeit (Hebammenlehranstalten) und die Organisation sowie Durchführung verschiedener Kurse (Geburtsvorbereitung, Elternberatung). Hebammen können auch im Rahmen der Qualitätssicherung tätig sein. Tagesaktuelle Infos über die Berufsausübung bietet z.B. das Bundesministerium für Gesundheit unter http:// bmg.gv.at AUSBILDUNG Dieser Beruf gehört in Österreich zu den gesetzlich geregelten Gesundheitsberufen. Voraussetzung für die Aufnahme in den Bachelor-Studiengang ist neben der Eignung: Erste-Hilfe-Kurs im Umfang von mind. 16 Stunden, Ärztliches Attest, Impfnachweis, Strafregisterbescheinigung. Nähere Infos bieten die Fachhochschulen. FH: Hebamme. FH-Masterstudium: Advanced Practice Midwifery (MSc). Infos über gesetzlich geregelte Gesundheitsberufe bietet die Broschüre "Gesundheitsbeufe in Österreich" auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit. WEITERBILDUNG Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten bieten in der Regel die entsprechenden Berufsverbände an. Aber auch Universitätslehrgänge und Lehrgänge universitären Charakters ermöglichen eine fachliche Vertiefung bzw. Erweiterung (z.B. Hebamme für perinatales Management, Pädagogik für Gesundheitsberufe, Public Health, Clinical Research u.v.m.). Spezifische und tagesaktuelle Infos zum Thema Fort- und Weiterbildung für Hebammen bietet z.B. auch das Bundesministerium für Gesundheit. DURCHSCHNITTLICHES BRUTTOEINSTIEGSGEHALT € 2.300,00 - € 2.550,00 Die Datengrundlage bilden die entsprechenden Kollektivverträge. Diese werden um Informationen aus anderen Quellen wie zum Beispiel Microzensus-Daten (Statistik Austria) ergänzt. Seite 2 von 3 | AMS Berufslexikon - Uni/FH/PH | www.berufslexikon.at Hebamme Hebamme IMPRESSUM Für den Inhalt verantwortlich: Arbeitsmarktservice Österreich - Bundesgeschäftsstelle Abteilung Arbeitsmarktforschung und Berufsinformation Treustraße 35-43 1200 Wien E-Mail: [email protected] Stand der PDF-Generierung: 08.05.16 Die aktuelle Fassung der Berufsinformationen ist im Internet unter www.berufslexikon.at verfügbar! Seite 3 von 3 | AMS Berufslexikon - Uni/FH/PH | www.berufslexikon.at
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