Nationalrat, XXV. GP 27. Jänner 2016 111. Sitzung / 1 16.27 Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Herr Kollege Alm, wie der Schelm denkt, so ist er – das möchte ich zu Beginn zu Ihrer Rede sagen; das Nudelsieb dürfte ein bisschen eingesickert sein. (Beifall der Abgeordneten Dietrich und Schenk.) Meine Damen und Herren, nun zum Sachverhalt: diese Anfrage der Kollegin Schenk, mehr oder weniger nicht beantwortet durch die Frau Bundesminister für Inneres. Ich habe mir das angeschaut: Das ist ja nicht die erste Anfrage an die Frau Bundesminister für Inneres, die mit Hinweisen darauf, dass es zu aufwendig ist, Statistiken zu führen, nicht beantwortet wird. Ich habe selber einige Anfragen an sie gestellt, bei denen ich dann auch überlegt habe, eine Anfragebesprechung zu machen. In einem Fall weiß ich es sogar konkret: Da geht es, glaube ich, um eine Handvoll Fälle, wo Sie mir dann geschrieben haben, der Verwaltungsaufwand sei zu hoch. – Diese Fälle könnte ich Ihnen auswendig aufsagen; auch dort ist man mit der Ausrede gekommen, dass der Verwaltungsaufwand zu groß sei. Also das ist eher eine Ausrede, um hier nicht antworten zu müssen. Meine Damen und Herren, gehen wir jetzt die Anfragebeantwortung durch! Zu den Punkten 1 bis 5 steht da: „Es wird auf den ständigen Unterausschuss des Innenausschusses verwiesen.“ Schauen wir uns die Fragen an: Da kann man bei ein, zwei Fragen noch diskutieren und sagen, das ist vielleicht grenzwertig, aber bitte, Frage 5 – „Können Sie die Existenz von IS-Kämpfern bzw. Mitgliedern in Österreich ausschließen?“ – könnte man mit Ja oder Nein beantworten; da ist nicht mehr gefragt. Und es weiß jeder, was die Antwort ist, meine Damen und Herren. Also das ist meiner Ansicht nach schon eine Missachtung des Interpellationsrechts – und da könnte ich Ihnen noch ein paar Beispiele vorlesen. Ich glaube, die Frage, wie viele der IS-Mitglieder oder -Sympathisanten, die in Österreich aufgegriffen worden sind, die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, ist keine Frage, die unter strengste Staatsgeheimhaltung fällt, sondern das wäre zu beantworten gewesen. Meine Damen und Herren, kommen wir noch zu Punkt 17: Da wird es dann schon ein bisschen interessant; ich hatte bei einer Anfragebeantwortung von Ihnen auch einmal so einen ähnlichen Fall. Sie haben mir damals geschrieben, Sie können die Frage aufgrund des riesigen Verwaltungsaufwands nicht beantworten und es werde keine Statistik geführt, und ein paar Tage später habe ich die Zahlen, die ich angefragt hatte, Version vom 12. Mai 2016, 18:08 nach § 52(2) GOG autorisiert Nationalrat, XXV. GP 27. Jänner 2016 111. Sitzung / 2 eins zu eins aus der Zeitung erfahren; dort haben Sie sie genannt. – So geht man mit dem Parlament nicht um, Frau Bundesminister, das ist sicher nicht fair, was Sie hier machen! Frage 17 lautet: „Die ‚Presse‘ berichtete (26.08.2015) über die bewusste Verbreitung eines verfälschten Bildes der Sicherheitslage seitens der Pressestelle der Wiener Polizei. Tatsächlich hört man aus Polizeikreisen etwas über einen ‚Maulkorb‘; auch in sozialen Netzwerken wird über Flüchtlingskriminalität berichtet, die der Öffentlichkeit verschwiegen wird. Wurden seitens Ihres Ressorts Weisungen, Erlässe oder ‚Maulkörbe‘ in Bezug auf die Flüchtlingskriminalität erteilt, um die generelle Stimmung nicht zusätzlich zu vergiften?“ (Zwischenruf des Abg. Weninger.) Da verweisen Sie wieder auf den Unterausschuss, die Staatssicherheit. Bei der Frage, ob Sie einen Maulkorb-Erlass gegeben haben oder nicht, und wenn das sogar in der Zeitung steht, da verweisen Sie auf strengste Geheimhaltung. – Frau Bundesminister, das hat mit dem Fragerecht der Abgeordneten nichts zu tun, das ist eher eine Missachtung des Interpellationsrechts und des Parlaments. Da sollten Sie schon besser antworten. Erinnern wir uns noch einmal an Köln – das ist zwar Deutschland, aber es wird bei uns auch nicht anders sein –: Die dortige Polizei hat in der Silvesternacht eine Presseaussendung gemacht, dass es eine total ruhige und angenehme Silvesternacht gewesen sei und es keinerlei Vorfälle gegeben habe. – Was glauben Sie, was sich die Polizeibeamten, die dort in dem Tumult Dienst gemacht haben, denken und was sich unsere Polizeibeamten denken, wenn Sie Weisungen geben, dass gewisse Informationen nicht hinausgegeben werden dürfen? Das wird mir nämlich immer wieder von Polizeibeamten zugesteckt, die mir sagen: Bitte tut etwas! Wir dürfen viele Sachen nicht berichten, um die Lage nicht zu beunruhigen. Frau Bundesminister, das sollte in einem Rechtsstaat nicht sein. (Beifall beim Team Stronach.) 16.32 Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Version vom 12. Mai 2016, 18:08 nach § 52(2) GOG autorisiert
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