16. LANDTAG VON BADEN-WÜRTTEMBERG Stand: 02.05.2016 Aufgrund von Artikel 30 Absatz 3 der Landesverfassung berufe ich den neu gewählten 16. Landtag von Baden-Württemberg zur ERSTEN SITZUNG auf Mittwoch, 11. Mai 2016, 11:00 Uhr, nach Stuttgart, Haus des Landtags, ein. TAGESORDNUNG 1. Eröffnung durch den Alterspräsidenten 2. Wahl der Präsidentin/des Präsidenten 3. Wahl der stellvertretenden Präsidentin/ des stellvertretenden Präsidenten 4. Wahl der Schriftführer/innen 5. Wahl der Mitglieder des Präsidiums 6. Beschlussfassung über das Genehmigungsverfahren in Immunitätsangelegenheiten Dr. Heinrich Kuhn MdL Alterspräsident
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