2321 Thüringer Landtag Drucksache 6/ 14.06.2016 6. Wahlperiode Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags Veränderung der Grund- und der Aufwandsentschädigungen mit Wirkung vom 1. Januar 2016 § 26 des Thüringer Abgeordnetengesetzes (ThürAbgG) in der Fassung vom 9. März 1995 (GVBl. S. 121), das zuletzt durch Gesetz vom 3. Dezember 2015 (GVBl. S. 182) geändert worden ist, regelt das Verfahren der Anpassung der Abgeordnetenentschädigungen. Danach hat das Landesamt für Statistik dem Präsidenten des Landtags die für die Anpassung der Grund- und der Aufwandsentschädigungen maßgebenden Entwicklungsraten am Ende des ersten Quartals des auf das Bezugsjahr folgenden Jahres mitzuteilen. Dieser unterrichtet danach den Landtag in einer Drucksache und die Öffentlichkeit im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen hierüber sowie über die sich daraus ergebenden Veränderungen der Grund- und der Aufwandsentschädigungen. Sie treten jeweils mit Wirkung vom 1. Januar des Jahres der Bekanntgabe in Kraft. Die Mitteilung ist mit Schreiben des Präsidenten des Landesamtes für Statistik vom 31. Mai 2016 erfolgt. Das Schreiben des Präsidenten des Landesamtes für Statistik vom 31. Mai 2016 nebst Anlagen wird nachstehend abgedruckt. In diesem Schreiben werden die Einkommensentwicklungsrate mit 3,1 vom Hundert und die Preisentwicklungsrate mit 0,6 vom Hundert beziffert. Hieraus ergeben sich mit Wirkung vom 1. Januar 2016 folgende Veränderungen der Grund- und der Aufwandsentschädigungen: 1. Die Grundentschädigung nach § 5 Abs. 1 ThürAbgG erhöht sich um 161,08 Euro auf 5.357,32 Euro. 2. Die Aufwandsentschädigung nach § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ThürAbgG erhöht sich um 7,60 Euro auf 1.274,47 Euro; Nr. 2 ThürAbgG erhöht sich um 2,38 Euro auf 398,29 Euro; Nr. 3 ThürAbgG erhöht sich bei einer Entfernung von bis zu 20 km um von bis zu 40 km um 1,43 Euro 2,38 Euro auf auf 238,97 Euro, 398,29 Euro, Druck: Thüringer Landtag, 22. Juni 2016 Drucksache 6/ von bis zu von bis zu von bis zu von bis zu und ab 2321 60 km 80 km 100 km 120 km 120 km Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode um um um um um 3,09 Euro 3,80 Euro 4,51 Euro 5,23 Euro 5,94 Euro auf auf auf auf auf 517,77 Euro, 637,23 Euro, 756,72 Euro, 876,20 Euro, 995,71 Euro. 3. Die Aufwandsentschädigung nach § 6 Abs. 3 Satz 1 und 2 ThürAbgG erhöht sich bei einer Entfernung von bis zu von bis zu von bis zu von bis zu von bis zu von bis zu und ab 20 km 40 km 60 km 80 km 100 km 120 km 120 km um um um um um um um 2,29 Euro 2,50 Euro 2,66 Euro 2,82 Euro 2,98 Euro 3,13 Euro 3,29 Euro Carius Präsident des Landtags 2 auf auf auf auf auf auf auf 384,17 Euro, 419,50 Euro, 446,01 Euro, 472,51 Euro, 498,98 Euro, 525,48 Euro, 551,96 Euro.
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