Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags

2321
Thüringer Landtag
Drucksache 6/
14.06.2016
6. Wahlperiode
Unterrichtung
durch den Präsidenten des Landtags
Veränderung der Grund- und der Aufwandsentschädigungen mit Wirkung vom 1. Januar 2016
§ 26 des Thüringer Abgeordnetengesetzes (ThürAbgG) in der Fassung
vom 9. März 1995 (GVBl. S. 121), das zuletzt durch Gesetz vom 3. Dezember 2015 (GVBl. S. 182) geändert worden ist, regelt das Verfahren
der Anpassung der Abgeordnetenentschädigungen. Danach hat das
Lan­desamt für Statistik dem Präsidenten des Landtags die für die Anpassung der Grund- und der Aufwandsentschädigungen maßgebenden Entwicklungsraten am Ende des ersten Quartals des auf das Bezugsjahr folgenden Jahres mitzuteilen. Dieser unterrichtet danach den
Landtag in einer Drucksache und die Öffentlichkeit im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen hierüber sowie über die sich
daraus ergebenden Veränderungen der Grund- und der Aufwandsentschädigungen. Sie treten jeweils mit Wirkung vom 1. Januar des Jahres der Bekanntgabe in Kraft.
Die Mitteilung ist mit Schreiben des Präsidenten des Landesamtes für
Statistik vom 31. Mai 2016 erfolgt. Das Schreiben des Präsidenten des
Landesamtes für Statistik vom 31. Mai 2016 nebst Anlagen wird nachstehend abgedruckt. In diesem Schreiben werden die Einkommensentwicklungsrate mit 3,1 vom Hundert und die Preisentwicklungsrate mit
0,6 vom Hundert beziffert.
Hieraus ergeben sich mit Wirkung vom 1. Januar 2016 folgende Veränderungen der Grund- und der Aufwandsentschädigungen:
1. Die Grundentschädigung nach § 5 Abs. 1 ThürAbgG
erhöht sich
um 161,08 Euro
auf 5.357,32 Euro.
2. Die Aufwandsentschädigung nach § 6 Abs. 2 Satz 1
Nr. 1 ThürAbgG
erhöht sich
um
7,60 Euro
auf 1.274,47 Euro;
Nr. 2 ThürAbgG
erhöht sich
um
2,38 Euro
auf
398,29 Euro;
Nr. 3 ThürAbgG
erhöht sich bei einer Entfernung
von bis zu
20 km
um
von bis zu
40 km
um
1,43 Euro
2,38 Euro
auf
auf
238,97 Euro,
398,29 Euro,
Druck: Thüringer Landtag, 22. Juni 2016
Drucksache 6/
von bis zu
von bis zu
von bis zu
von bis zu
und ab
2321
60 km
80 km
100 km
120 km
120 km
Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode
um
um
um
um
um
3,09 Euro
3,80 Euro
4,51 Euro
5,23 Euro
5,94 Euro
auf
auf
auf
auf
auf
517,77 Euro,
637,23 Euro,
756,72 Euro,
876,20 Euro,
995,71 Euro.
3. Die Aufwandsentschädigung nach § 6 Abs. 3 Satz 1 und 2 ThürAbgG
erhöht sich bei einer Entfernung
von bis zu
von bis zu
von bis zu
von bis zu
von bis zu
von bis zu
und ab
20 km
40 km
60 km
80 km
100 km
120 km
120 km
um
um
um
um
um
um
um
2,29 Euro
2,50 Euro
2,66 Euro
2,82 Euro
2,98 Euro
3,13 Euro
3,29 Euro
Carius
Präsident des Landtags
2
auf
auf
auf
auf
auf
auf
auf
384,17 Euro,
419,50 Euro,
446,01 Euro,
472,51 Euro,
498,98 Euro,
525,48 Euro,
551,96 Euro.