Tipps zur Wohnungssuche 1) Möglichkeiten für die Suche einer Wohnung - über das Internet über die Zeitung (selber eine Annonce aufgeben oder die Annoncen lesen) über persönliche Kontakte z.B. des Helferkreises über das Bürgermeisteramt und die Kirchen 2) Wohnberechtigungsschein Sie haben die Möglichkeit, beim Bürgermeisteramt Ihres Wohnorts einen Wohnberechtigungsschein für Sozialwohnungen zu beantragen. 3) Miete und die damit verbundenen Kosten Wenn Sie eine Wohnung gefunden haben, lassen Sie sich vom Vermieter die Höhe der Kaltmiete und die Nebenkosten (Heizung, Strom, Wasser etc.) formlos bestätigen (noch keinen Mietvertrag unterschreiben!!). 4) Mit dieser Bestätigung gehen Sie dann zum Jobcenter in Ulm, Wilhelmstr.22 bzw. zum Jobcenter in Ehingen, Weitzmannstr.2. Im Jobcenter wird dann geprüft, ob die Mietkosten in dieser Höhe übernommen werden können. Ist dies der Fall, dann kann der Mietvertrag unterschrieben werden. Wenn nicht, muss eine andere Wohnung gesucht werden im Rahmen der Kostengrenzen. 5) Den vom Jobcenter anerkannten Mietvertrag dann in der Gemeinschaftsunterkunft und beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Fachdienst 44, Wilhelmstr.23-25 in 89073 Ulm vorlegen.
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