Verein Industriemuseum Region Teltow e.V. Teltow, den 04. Mai 2016 Industriemuseum aktuell Donnerstag, den 05. Mai 2016 Himmelfahrt,Museum geschlossen! Samstag, den 07. Mai 2016 um 10:00 Uhr Eröffnung der neu gestalteten Ausstellung Polymerchemie und offizieller Beginn der Nutzung des Projektes „Mediaguide“ Sonntag, den 22. Mai 2016 von 13:00 Uhr bis 19.00 Uhr Internationaler Museumstag Thema: Handwerk zwischen Tradition und Innovation Umfangreiches Programm mit beteiligten Handwerkern Neues vom Industriemuseum Das Mess-und Eichwesen, Industriegeschichte und wichtig im täglichen Leben Zum Thema Mess-und Eichwesen hat am 19. April Herr Uwe Paulin, Arbeitsgruppenleiter im Landesamt für Mess-und Eichwesen Berlin-Brandenburg in Kleinmachnow einen sehr interessanten Vortrag im Industriemuseum gehalten. Wie groß die Bedeutung eines geregelten Mess- und Eichwesens für das Gelingen einer Wirtschaftsordnung ist ,zeigen dessen Wurzeln ,die sich bis zu den Sumerern zurückverfolgen lassen.Bereits bei den Babyloniern gab es ein staatlich geregeltes Messwesen. Dem gegenüber lähmte in Deutschland am Ende des 18. Jahrhunderts ein Durcheinander von Massen und Gewichten den Handel.Das Messwesen konnte als katastrophal bezeichnet werden. Eine staatliche Änderung dieser Situation war daher dringend erforderlich,um im Handel eine Ordnung herzustellen. König Friedrich II. von Preußen, der „Alte Fritz“ führte am 12.Mai 1785 eine gesetzliche Regelung über das Eichen von Waagen und Gewichten in der Residenz Berlin ein.Das war die Geburtsstunde des staatlichen Eichwesens in unserer Region, welches damit seit 231 Jahren besteht! Die „Maß- und Gewichtsordnung von 1816“regelte dann umfassend alle Messvorgänge des damaligen Handels,die wirtschaftliche Bedeutung hatten für die Preußischen Staaten. Am 17. August 1868 wird die Maaß -und Gewichtsordnung für den Norddeutschen Bund von Wilhelm I.verkündet.Damit wird in einem Grenzen überschreitenden Gebiet erstmals eine gemeinsame Rechtsordnung geschaffen,die dem Handel einheitliche Voraussetzungen für faire Geschäftsabläufe ermöglicht und staatlich sowohl Verkäufer als auch Käufer gleichermaßen schützt. In der weiteren Entwicklung folgte 1908 die neue Maß-und Gewichtsordnung mit der die Eichpflicht auf viele weitere Messgerätearten ausgedehnt wird und 1912 staatliche Eichämter entstehen. 1935 kam dann das Maß- und Gewichtsgesetz,das erweitert die Aufgaben der Eichbehörden und erweitert die eichpflichtigen Messgeräte wiederum. Dem folgte 1961 in der DDR die „Verordnung über das Messwesen“ und in der BRD 1969 -2das „Gesetz über das Meß-und Eichwesen“ 1990 wurde das Eichamt Potsdam treuhänderisch von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt übernommen und wurde 1992 untere Landesbehörde im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft Brandenburg. Im Jahr 2000 zog das Eichamt Potsdam in einen Neubau in Kleinmachnow. Im Jahr 2005 wurden die bis dahin eigenständigen Landesämter für das Mess-und Eichwesen durch Staatsvertrag fusioniert mit der Ansiedlung der Leitung in Kleinmachnow. Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein neues Mess-und Eichgesetz,es legt im deutschen Recht Anforderungen fest,die für Messgeräte einzuhalten sind,um dem Stand der Technik zur Gewährleistung richtiger Messergebnisse und Messungen zu entsprechen.. Die Einhaltung der Anforderungen wird vermutet,wenn das Messgerät einer harmonisierten Norm entspricht. Ob ein Messgerät den Anforderungen genügt,wird von Konformitäts-Bewertungsstellen bewertet. Das Gesetz fordert,dass Messgeräte nicht ungeeicht verwendet werden dürfen! Es bestimmt genaue Vorschriften für Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten. Bestimmungen für Verbrauchszähler (Wasserzähler, Gaszähler, Elektrizitätszähler, Wärmezähler ) werden in Eichordnungen und dazugehörigen Richtlinien für das Durchführen dieser Eichungen geregelt.Die Eichung von diesen Messgeräten des Verbrauchs wird ausschließlich von staatlich anerkannten Prüfstellen durchgeführt. Als Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie führt die Physikalisch-Technische Bundesanstalt die Aufsicht über das Messwesen. Verstöße gegen das Gesetz werden als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern geahndet. Die einfache Waage, wie wir sie noch von früher kennen, gibt es heute kaum noch.An ihre Stelle sind hoch komplexe computerisierte Waagensysteme getreten. Allein die Entwicklung der Fahrpreisanzeiger in den Taxen vom mechanischen Zählwerk hin zu digitalen computergesteuerten Geräten ist beeindruckend. Und die Entwicklung geht rasant weiter! Wir haben heute Elektrofahrzeuge mit den dazugehörenden Elektrozapfsäulen,aber auch kommunikative Verbrauchszähler für Strom, Wasser, Gas, die so genannten „Smart Meter“. All diese modernen technischen Entwicklungen sind eichpflichtig, um sicherzustellen, dass man sich auf die Einhaltung wesentlicher Werte im wirtschaftlichen Handel verlassen kann. In den vergangenen Jahren hat darüber hinaus der Verbraucherschutz im gesetzlichen Mess- und Eichwesen enorm an Bedeutung gewonnen, sei es im Handel oder in den Bereichen Gesundheit und Umwelt. Deshalb ist die Eichpflicht ein Instrument das Staates, um die Wirtschaft zu fördern und vor Produkten, die den hohen Standards innerhalb der EU nicht entsprechen, zu schützen. Verbraucherinnen und Verbraucher werden vor Übervorteilung bewahrt und können alle Abrechnungsvorgänge nachvollziehen. Und wenn ein Verbraucher die richtige Eichung eines Messgerätes anzweifelt, kann er sich an das Eichamt wenden! Lothar Starke Vorsitzender Verein Industriemuseum Region Teltow e.V. www.imt-museum.de e-mail: [email protected]
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