Förderungen von Wiederaufnahmen

Das Kuratorium prämiert die Wiederaufnahme herausragender Produktionen
Die Kulturabteilung gibt bekannt, dass ab dem nächsten Einreichtermin im Rahmen
der Projektförderung (Produktionskostenzuschuss für Projekte) einmal jährlich
(Termin 15. Juni) auch die Möglichkeit zur Unterstützung von Wiederaufnahmen
bereits subventionierter resp. beim Kuratorium eingereichter Produktionen besteht.
Deadline für die nächste Einreichung ist der 15. Juni 2016.
Formale Voraussetzungen dafür sind:
- Die Premiere der Produktion darf nicht länger als 24 Monate zurückliegen.
- Zwischen der letzten Aufführung und der Wiederaufnahme müssen
mindestens 6 Monate liegen.
- Sowohl die erste Aufführungsserie als auch die Wiederaufnahme
müssen in Wien stattfinden.
- Die Spielstätte muss fixiert sein und bei der Einreichung bekanntgegeben
werden.
- 3 Vorstellungen als Mindestanzahl für die Wiederaufnahme
- Einreichung mittels Formular und Kalkulationsraster:
https://www.wien.gv.at/kultur/abteilung/foerderungen/unterlagen.html
Die Höhe der Prämie beträgt max. ein Drittel der ursprünglichen Fördersumme (im
Falle einer nicht geförderten Produktion höchstens EUR 10.000,--). Der Betrag wird
erst nach erfolgter Wiederaufnahme ausbezahlt.
Ein Anspruch auf diese Wiederaufnahmeprämie besteht nicht. Die Gewährung
derselben basiert auf einer Empfehlung durch das Kuratorium für Theater, Tanz und
Performance und nach Maßgabe der im Rahmen der Projektförderung zur Verfügung
stehenden Mittel.