Natur auf Zeit

Interessenbekundungsverfahren UFOPLAN 2016
a) Bezeichnung des Vorhabens, FKZ:
Natur auf Zeit: Rechtliche und fachliche Rahmenbedingungen, FKZ 3516 81 0800
b) Art und Umfang des Projektes:
Das Vorhaben dient der Ermittlung der rechtlichen und naturschutzfachlichen
Rahmenbedingungen des Konzepts "Natur auf Zeit", insbesondere der Möglichkeit
der Wiederaufnahme einer Bodennutzung.
Das geltende Naturschutzrecht des Bundes enthält derzeit im Bereich der
naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung und des gesetzlichen Biotopschutzes
verschiedene Privilegierungen zur Wiederaufnahme bestimmter Nutzungen (§ 14
Abs. 3, § 30 Abs. 5 und 6 BNatSchG)
So gilt etwa die Wiederaufnahme einer land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen
Bodennutzung nicht als Eingriff wenn sie zeitweise eingeschränkt oder unterbrochen
war auf Grund vertraglicher Vereinbarungen oder auf Grund der Teilnahme an
öffentlichen Programmen zur Bewirtschaftungsbeschränkung und wenn die
Wiederaufnahme innerhalb von zehn Jahren nach Auslaufen der Einschränkung
oder Unterbrechung erfolgt. Bei gesetzlich geschützten Biotopen, die während der
Laufzeit bzw. Teilnahme entstanden sind, gilt das Beeinträchtigungsverbot nicht für
die Wiederaufnahme dieser Nutzungen innerhalb von zehn Jahren nach Beendigung
der Vereinbarung oder Programmteilnahme. Entsprechendes gilt innerhalb von fünf
Jahren bei Biotopen, die auf Flächen entstanden sind, bei denen eine zulässige
Gewinnung von Bodenschätzen eingeschränkt oder unterbrochen wurde. Für
sonstige Flächen, die etwa früher baulich oder verkehrlich genutzt waren, wie etwa
für nicht mehr genutzte Industriebrachen, gilt diese Freistellung ebensowenig wie im
Bereich des Gebiets- und Artenschutzes.
Diese Rahmenbedingungen des Konzepts "Natur auf Zeit" sollen sowohl in
rechtlicher als auch fachlicher Hinsicht untersucht werden. Zu analysieren ist die
Praxis der Anwendung des entsprechenden Naturschutzrechts, die juristische
Literatur und Rechtsprechung sowie eventuelle Regelungserfordernisse. In
fachlicher Hinsicht ist zu klären, welche Möglichkeiten der Nichtnutzung bzw.
Extensivierung bestehen, ohne wirtschaftliche Entwicklungsmöglichkeiten dauerhaft
abzuschneiden.
c) Zuständiger Fachbetreuer/Fachbetreuerin:
Annette Hagius, FG I 2.1, Tel. 0228 8491 1725, E-Mail-Adresse: [email protected]
d) Durchführung des Projektes (vom potenziellen Forschungsnehmer auszufüllen):
Das Projekt kann durch Gewährung einer Zuwendung oder durch Abschluss eines
Werkvertrages zustande kommen. Daher benötigen wir von Ihnen eine klare Aussage
dazu, welche Art der Projektdurchführung für Sie in Frage kommt:
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durch Gewährung einer Zuwendung
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durch Abschluss eines Werkvertrages
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durch Gewährung einer Zuwendung oder Abschluss eines Werkvertrages
e) Die Interessenbekundung wird abgegeben von
(genaue Bezeichnung und Anschrift des Forschungsnehmers)
f) Geplante Kooperationen: (vom potenziellen Forschungsnehmer auszufüllen; genaue
Bezeichnung und Anschrift der Projektpartner)
g) Mit der Interessenbekundung vorzulegende Unterlagen, die für die Beurteilung
des Projektträgers verlangt werden:
Folgende Unterlagen sind Ihrer Interessenbekundung beizufügen:
I. Darstellung des Unternehmens oder der Einrichtung:
a) Struktur und Größe (Personalbestand) des Unternehmens/der Einrichtung
b) Schwerpunkte, Dienstleistungs- und Forschungsspektrum
c) Entwicklung der bisherigen Forschungsarbeiten / einschlägige Vorerfahrungen
d) Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter sowie Art des
Beschäftigungsverhältnisses (festangestellt, freiberuflich), die zur
Leistungserbringung eingesetzt werden
II. Referenzprojekte
III. Sonstige Erfahrungen / Kompetenzen, die zur Bewältigung des Projektes
notwendig sein könnten.
Die Interessenbekundung wird unter Bezugnahme auf die hier vorgegebene Struktur
erwartet.
h) Form, in der die Interessenbekundungen einzureichen sind/Anschrift:
elektronisch per E-Mail an [email protected]
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