Interessenbekundungsverfahren UFOPLAN 2016 a) Bezeichnung des Vorhabens, FKZ: Natur auf Zeit: Rechtliche und fachliche Rahmenbedingungen, FKZ 3516 81 0800 b) Art und Umfang des Projektes: Das Vorhaben dient der Ermittlung der rechtlichen und naturschutzfachlichen Rahmenbedingungen des Konzepts "Natur auf Zeit", insbesondere der Möglichkeit der Wiederaufnahme einer Bodennutzung. Das geltende Naturschutzrecht des Bundes enthält derzeit im Bereich der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung und des gesetzlichen Biotopschutzes verschiedene Privilegierungen zur Wiederaufnahme bestimmter Nutzungen (§ 14 Abs. 3, § 30 Abs. 5 und 6 BNatSchG) So gilt etwa die Wiederaufnahme einer land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Bodennutzung nicht als Eingriff wenn sie zeitweise eingeschränkt oder unterbrochen war auf Grund vertraglicher Vereinbarungen oder auf Grund der Teilnahme an öffentlichen Programmen zur Bewirtschaftungsbeschränkung und wenn die Wiederaufnahme innerhalb von zehn Jahren nach Auslaufen der Einschränkung oder Unterbrechung erfolgt. Bei gesetzlich geschützten Biotopen, die während der Laufzeit bzw. Teilnahme entstanden sind, gilt das Beeinträchtigungsverbot nicht für die Wiederaufnahme dieser Nutzungen innerhalb von zehn Jahren nach Beendigung der Vereinbarung oder Programmteilnahme. Entsprechendes gilt innerhalb von fünf Jahren bei Biotopen, die auf Flächen entstanden sind, bei denen eine zulässige Gewinnung von Bodenschätzen eingeschränkt oder unterbrochen wurde. Für sonstige Flächen, die etwa früher baulich oder verkehrlich genutzt waren, wie etwa für nicht mehr genutzte Industriebrachen, gilt diese Freistellung ebensowenig wie im Bereich des Gebiets- und Artenschutzes. Diese Rahmenbedingungen des Konzepts "Natur auf Zeit" sollen sowohl in rechtlicher als auch fachlicher Hinsicht untersucht werden. Zu analysieren ist die Praxis der Anwendung des entsprechenden Naturschutzrechts, die juristische Literatur und Rechtsprechung sowie eventuelle Regelungserfordernisse. In fachlicher Hinsicht ist zu klären, welche Möglichkeiten der Nichtnutzung bzw. Extensivierung bestehen, ohne wirtschaftliche Entwicklungsmöglichkeiten dauerhaft abzuschneiden. c) Zuständiger Fachbetreuer/Fachbetreuerin: Annette Hagius, FG I 2.1, Tel. 0228 8491 1725, E-Mail-Adresse: [email protected] d) Durchführung des Projektes (vom potenziellen Forschungsnehmer auszufüllen): Das Projekt kann durch Gewährung einer Zuwendung oder durch Abschluss eines Werkvertrages zustande kommen. Daher benötigen wir von Ihnen eine klare Aussage dazu, welche Art der Projektdurchführung für Sie in Frage kommt: Seite 1 von 2 • durch Gewährung einer Zuwendung • durch Abschluss eines Werkvertrages • durch Gewährung einer Zuwendung oder Abschluss eines Werkvertrages e) Die Interessenbekundung wird abgegeben von (genaue Bezeichnung und Anschrift des Forschungsnehmers) f) Geplante Kooperationen: (vom potenziellen Forschungsnehmer auszufüllen; genaue Bezeichnung und Anschrift der Projektpartner) g) Mit der Interessenbekundung vorzulegende Unterlagen, die für die Beurteilung des Projektträgers verlangt werden: Folgende Unterlagen sind Ihrer Interessenbekundung beizufügen: I. Darstellung des Unternehmens oder der Einrichtung: a) Struktur und Größe (Personalbestand) des Unternehmens/der Einrichtung b) Schwerpunkte, Dienstleistungs- und Forschungsspektrum c) Entwicklung der bisherigen Forschungsarbeiten / einschlägige Vorerfahrungen d) Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter sowie Art des Beschäftigungsverhältnisses (festangestellt, freiberuflich), die zur Leistungserbringung eingesetzt werden II. Referenzprojekte III. Sonstige Erfahrungen / Kompetenzen, die zur Bewältigung des Projektes notwendig sein könnten. Die Interessenbekundung wird unter Bezugnahme auf die hier vorgegebene Struktur erwartet. h) Form, in der die Interessenbekundungen einzureichen sind/Anschrift: elektronisch per E-Mail an [email protected] Seite 2 von 2
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