Rahmenvertrag Kontaktfamilien

RAHMENVERTRAG
zwischen
Kinderheim Hubelmatt
Moosmattstrasse 704d
6005 Luzern
und
Kontaktfamilie
Person 1
Person 2
Name/Vorname
Geburtsdatum
Lohnbeziehende Person
Adresse
Für die generelle Regelung der Zusammenarbeit zwischen dem Kinderheim Hubelmatt und
der Kontaktfamilie.
Allgemeine Voraussetzungen für Kontaktfamilien
 Alle Familienmitglieder der Kontaktfamilie zeigen die Bereitschaft, mit einem
Kind/Jugendlichen aus einer anderen Familie zeitweise und befristet leben zu wollen,
auch wenn dessen Verhaltensweisen und Gewohnheiten von den eigenen abweichen
 Die Kontaktfamilie hat Erfahrung im Umgang mit Kindern/Jugendlichen
 Die Kontaktfamilie ist bereit, die notwendige Zeit, Geduld und das Verständnis für ein
Kind/Jugendlichen aufzubringen
 Die Kontaktfamilie hat Kenntnis über die Bedürfnisse und die Entwicklung von Kindern/Jugendlichen
 Die Kontaktfamilie anerkennt, dass Kinder/Jugendliche Beziehungen zu ihren Eltern und
ein Recht auf Umgang mit ihrer Herkunftsfamilie haben
 Die Kontaktfamilien-Eltern sind physisch und psychisch gesund und belastbar
 Die Kontaktfamilie verfügt über geeignete Räumlichkeiten für die Platzierung eines Kindes/Jugendlichen
 Die finanziellen Verhältnisse der Kontaktfamilie sind geordnet
 Die Kontaktfamilie ist bereit, sich auf die Aufgabe als Kontaktfamilie vorzubereiten (z.B.
Besuch Einführungstag für Kontaktfamilien) und bei Konflikten rechtzeitig um Beratung
oder Supervision nachzufragen
Kinderheim Hubelmatt
[email protected]
www.hubelmatt.ch
Moosmattstr. 704 d
6005 Luzern
Telefon 041 317 30 47
Valiant Bank
PC 30-38112-0
Konto 161.831.055.09
Zusammenarbeit
Die Kontaktfamilie erklärt sich bereit, durch das Kinderheim Hubelmatt vermittelte Kinder
oder Jugendliche für eine bestimmt Zeit bei sich aufzunehmen und die entsprechende Betreuungsarbeit zu leisten. Die Fachleute des Kinderheims Hubelmatt unterstützen die Kontaktfamilie in dieser Tätigkeit.
Die Kontaktfamilie und das Kinderheim Hubelmatt sind zu einer offenen und kooperativen
Zusammenarbeit bereit und verpflichten sich, die vertraglichen Abmachungen sowie die
Grundlagen, welche im Konzept Kontaktfamilien festgehalten sind, umzusetzen. Hauptverantwortlich für den Aufenthaltsverlauf bei einer Platzierung ist das Kinderheim Hubelmatt.
Das Kinderheim Hubelmatt stellt den Kontaktfamilien einen Pikettdienst für Krisensituationen
zur Verfügung. Die Kontaktfamilien unterstehen gegenüber Dritten der Schweigepflicht.
Für die Koordination einer Platzierung ist die Fachstelle Kontaktfamilien des Kinderheims
Hubelmatt zuständig.
Können Konflikte in der Zusammenarbeit mit der Bezugsperson des Kindes/Jugendlichen
oder der Fachstelle Kontaktfamilien nicht einvernehmlich gelöst werden, hat die Kontaktfamilie im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens die Möglichkeit, mit der Heimleitung des Kinderheims Hubelmatt die Situation zu klären.
Platzierungen
Dieser Rahmenvertrag verpflichtet keine der Vertragsparteien zu einer Platzierung. Bei einer
Platzierung regelt eine Zusammenarbeitsvereinbarung die Rahmenbedingungen und die
konkrete Zusammenarbeit.
Präventionskonzept und Verhaltenskodex
Die Kontaktfamilie (beide Partner) verpflichten sich, das „Konzept Prävention sexueller Gewalt im Kinderheim Hubelmatt“ und den dazugehörigen Verhaltenskodex zur Kenntnis genommen zu haben und das entsprechende Formular „Verhaltenskodex für Kontaktfamilien“
zu unterzeichnen.
Weiterbildung und Praxisbegleitung
Das Kinderheim Hubelmatt führt jährlich Anlässe für Praxisbegleitungen und für Weiterbildungen durch. Diese Anlässe sind für aktive Kontaktfamilien, im Minimum für eine Person,
obligatorisch. Ebenso ist die Teilnahme am Weiterbildungstag, auch für Kontaktfamilien, welche aktuell keine Platzierung begleiten, verbindlich.
Tagespauschale
Die Kontaktfamilie erhält während einer Platzierung für ihren Betreuungsaufwand einen
Lohn, sowie eine Entschädigung für Kost, Logis und Spesen. Wenn die Kontaktfamilie über
eine Weiterbildung für Pflegefamilien verfügt (z.B. Curaviva, ZSB, Bern, Inforama) oder eine
pädagogische Ausbildung vorweisen kann, gilt der höhere Ansatz der Betreuungsentschädigung.
Betreuungsentschädigung pro Tag (inkl. Ferienentschädigung)
CHF 50.00
CHF 65.00
8.33 % bei 4 Wochen Ferien / 10.64 % bei 5 Wochen Ferien / 13.08 % bei 6 Wochen Ferien
Kost pro Tag
Unterkunft (inkl. Wäschepflege) pro Tag
Spesen pro Tag (geringe, einmalige Auslagen)
CHF 20.00
CHF 10.00
CHF 5.00
CHF 20.00
CHF 10.00
CHF 5.00
Total Tagespauschale
CHF 85.00
CHF 100.00
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Die Kontaktfamilie entscheidet, welche Person den Lohn für den Betreuungsaufwand rsp. die
Tagespauschale bezieht. Diese Person ist auf der ersten Seite des Rahmenvertrages festgehalten.
Sozialleistungen
Von der Betreuungsentschädigung werden die Sozialleistungen (AHV/IV/EO und ALVBeiträge) abgezogen. Einkommen bis CHF 2‘300.00 sind gemäss AHV Vorgaben beitragsfrei. Dazu muss eine entsprechende Verzichtserklärung unterschrieben werden (siehe Anhang 2).
Beide vertragsunterzeichnenden Personen sind gegen Betriebsunfall BU versichert, unabhängig davon, welche Person als Lohnempfänger hinterlegt ist. Die Deckung des Betriebsunfalls gilt nur in der direkten Betreuung mit dem platzierten Kind/Jugendlichen. Im Gegensatz
zum Betriebsunfall sind die vertragsunterzeichnenden Personen nicht gegen Nichtbetriebsunfall NBU versichert.
Ausserordentliche Auslagen
Zusätzlicher Aufwand für die Kontaktfamilien wie Teilnahme an Standortgesprächen, am
Weiterbildungstag und andere Termine, die nicht direkt mit der Betreuung des Kindes/Jugendlichen verbunden sind, werden mit CHF 50.00 pauschal (für beide Personen)
vergütet.
Die Kilometer für das Holen und Bringen des Kindes/Jugendlichen vom und ins Kinderheim
Hubelmatt kann über das „Abrechnungsformular Kontaktfamilien“ abgerechnet werden. Für
Fahrspesen gilt das Spesenreglement des Kinderheims Hubelmatt (siehe Anhang).
Auslagen für Freizeitgestaltung der Kinder/Jugendlichen, welche nicht über die Tagespauschale abgedeckt werden (Skipass, Ferien, ext. Übernachtung usw.), sind nach individueller
Kostengutsprache mit der Bezugsperson des Kindes/Jugendlichen über das entsprechende
Spesenformular abzurechnen. Die Auszahlung erfolgt separat im Lohnlauf.
Beitrag Weiterbildung
Das Kinderheim Hubelmatt leistet für Kontaktfamilien, welche eine mehrjährige Weiterbildung
für Pflegefamilien vorweisen können (z.B. Curaviva, ZSB Bern, Inforama), einen einmaligen
Betrag über CHF 1‘000.00. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Weiterbildung (Kopie
Diplom / Zertifikat).
Rechnungsstellung
Die Rechnungsstellung für die Platzierung und die zusätzlichen Auslagen erfolgt in der Regel
monatlich durch die Kontaktfamilie mit entsprechenden Formularen. Die Kontrolle erfolgt
durch die Bezugsperson, die Fachstelle Kontaktfamilien sowie die Buchhaltung des Kinderheims Hubelmatt.
Pflegeplatzbewilligung
Die Bundesverfassung, das Zivilgesetzbuch und schliesslich die Pflegekinderverordnung
PAVO regeln die Zuständigkeit sowie die Bewilligungspflicht bei einer externen Aufnahme
von Kindern/Jugendlichen. Dies bedeutet, dass jede Kontaktfamilie vom Kinderheim Hubelmatt bei einer Platzierung über eine Pflegeplatzbewilligung verfügen muss.
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Verantwortlich für die Antragsstellung ist im Grundsatz die Kontaktfamilie. Die Fachstelle
Kontaktfamilien des Kinderheims Hubelmatt übernimmt jedoch in Absprache mit der Kontaktfamilie die Organisation der Bewilligung. Die Kontaktfamilie erklärt sich bereit, die nötigen
Unterlagen für die Beantragung der Pflegeplatzbewilligung (Strafregisterauszug, Sonderprivatauszug aus dem Strafregister, Betreibungsregisterauszug und wenn für die Bewilligung
erforderlich, ärztliches Attest) entsprechend den Vorgaben der Wohnsitzgemeinde, der
Fachstelle Kontaktfamilien zu organisieren und zu hinterlassen.
Kündigung
Dieser Rahmenvertrag kann durch die Vertragsparteien jederzeit unter Einhaltung einer Frist
von einem Monat schriftlich aufgelöst werden. Die Kündigungsfrist der Zusammenarbeitsvereinbarung ist bei einer laufenden Platzierung zu berücksichtigen.
Luzern,
Kontaktfamilie
Kinderheim Hubelmatt
Andreas Grütter
Heimleiter
Maya Würsch
Fachstelle Kontaktfamilien
Anhang
Auszug aus dem Spesenreglement Kinderheim Hubelmatt
Merkblatt 2.04 der AHV betr. Verzicht auf die Bezahlung der Beiträge
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