ZUSAMMENARBEIT MIT DER ÖFFENTLICHEN SCHULE Als sozialpädagogisches Wohnheim bieten wir den platzierten Kindern und Jugendlichen keine heiminterne Schulung und keine andere Tagestruktur an. Die Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen Schulen der Stadt Luzern und dem Kinderheim Hubelmatt ist daher sehr wichtig und wird aktiv mit den einzelnen Lehrpersonen, den Schulleitungen, den Schulsozialarbeiter/innen, den Rektoraten und dem Schulpsychologischen Dienst (SPD) gepflegt. Die Bezugspersonen der Kinder auf den Wohngruppen sind für den regelmässigen Kontakt mit den Lehrpersonen der Kinder verantwortlich. Der Einbezug der Eltern wird im Einzelfall festgelegt. In der Regel sind die Eltern in allen schulischen Angelegenheiten miteinbezogen, nehmen an Schulgesprächen, Elternabenden und anderen Schulanlässen teil. Die Art und Weise der Zusammenarbeit hängt auch von den Lehrpersonen und den Schulleitungen ab. Hier finden regelmässige Gespräche statt, an welchen die Zusammenarbeit immer wieder überprüft und allenfalls angepasst wird. In schwierigen Situationen sind wir bestrebt, mit der Schule zusammen eine gemeinsame Basis zu schaffen, auf welcher die Kinder in schwierigen Phasen durchgetragen werden können. Mit den Schulleitungen der Schulhäuser in denen viele Kinder des Kinderheims Hubelmatt eingeschult sind, finden zudem regelmässige Gespräche zwischen Schulleitung und Heimleitung statt. Ein partnerschaftliches Miteinander zwischen Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen und Lehrpersonen sowie zwischen Heimleitung und Schulleitung erachten wir in unserer Arbeit als äusserst wichtig und notwendig. Dieser Zusammenarbeit kommt auch präventiver Charakter zu, von welchem alle Beteiligten profitieren können. Lehrpersonen werden auf die jeweilige Wohngruppe eingeladen und so mit der Institution bekannt gemacht. Darüber hinaus wird im Einzelfall festgelegt, wie die weitere Zusammenarbeit aussieht. Lehrpersonen werden nach Bedarf auch bei heiminternen Standortgesprächen miteinbezogen, wenn dies indiziert oder von der Lehrperson gewünscht ist. Besondere schulische Förderung wie Hausaufgabenhilfe oder Nachhilfeunterricht wird nach Bedarf heimintern abgedeckt. Auch hier sind gegenseitige Absprachen zwischen Bezugs- und Lehrperson sehr wichtig. Über den Einbezug der Schulleitung, Schulsozialarbeit, Schulpsychologischen Dienst oder Rektorat wird die Heimleitung durch die Bezugsperson des Kindes im Heim informiert. Der Einbezug der Heimleitung in die Zusammenarbeit zwischen den Schulverantwortlichen und dem Heim ist darüber hinaus natürlich jederzeit möglich. Januar 2007/ AG Kinderheim Hubelmatt Moosmattstrasse 704d 6005 Luzern Seite 1/1
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