Zusammenarbeit mit der einweisenden Behörde

ZUSAMMENARBEIT
MIT DER EINWEISENDEN BEHÖRDE
Das Kinderheim Hubelmatt, die einweisenden Behörden und die Eltern bilden eine Art
"tragendes Dreieck". Sie sind die Eckpfeiler des Rahmens, in dem sich das Kind während
seines Heimaufenthaltes entwickelt. Die drei Partner gestalten so die Platzierung und tragen
gemeinsam Verantwortung für das Kind. Dabei ist es notwendig, die unterschiedlichen
Sichtweisen, Zielsetzungen und Rollen aufzunehmen, gemeinsame Ziele zu definieren und
laufend anzupassen.
Folgende Aufgabenteilung hat sich bewährt:
Die Bezugsperson im Heim:
- ist verantwortlich für die Alltagsgestaltung als Lernfeld für das Kind. Sie schafft den
Entwicklungsraum innerhalb der Institution.
- ist verantwortlich für die Fallführung (Case Management) und bezieht weitere Beteiligte wie
Lehrpersonen, Therapeut/innen usw. mit ein.
- übernimmt die Verantwortung für die aktive Gestaltung und Koordination des Einbezugs aller
involvierten Personen.
Die einweisenden Behörden:
- sind verantwortlich für die Finanzierung des Heimaufenthaltes.
- sind Auftraggeber unabhängig von den Entscheidungsbefugnissen der Eltern und überprüfen
die Platzierungsindikation.
- nehmen als neutrale Vertrauensperson die Rolle des Anwaltes für das Kind wahr.
- sind besorgt, dass die Kontakte zwischen dem Herkunftsmilieu und dem Kind beibehalten
und gepflegt werden können (Besuchsrechtsregelung).
- sind mitbeteiligt an der Aufenthaltsplanung, nehmen an regelmässigen Standortbestimmungen teil und geben Rückmeldungen.
- haben eine Vermittlungsfunktion zwischen Behörden, zerstrittenen Eltern und Fachleuten,
falls Unklarheiten entstehen.
- übernehmen die Beratung von Eltern in bestimmten Fragen oder auch die Rolle des
„Sündenbocks“, um die Arbeit im Heim weiterhin zu ermöglichen.
- helfen mit, die Zielformulierungen für eine Reintegration ins Herkunftsmilieu zu formulieren
und begleiten diese Austrittsphase mit einer höheren Präsenz.
- bieten Gewähr für eine geeignete Anschlusslösung und die Nachbetreuung nach dem
Heimaustritt.
Wir erwarten von den zuweisenden Stellen, dass sie unseren Erziehungsauftrag kritisch, sowie
unterstützend begleiten und bei Bedarf auch "unpopuläre" Entscheidungen treffen. Dabei sollen
sie eine für die Stabilität und Entwicklung der Systeme förderliche Rolle einnehmen.
Januar 07/ AG
Kinderheim Hubelmatt Moosmattstrasse 704d 6005 Luzern
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