ZUSAMMENARBEIT MIT DER EINWEISENDEN BEHÖRDE Das Kinderheim Hubelmatt, die einweisenden Behörden und die Eltern bilden eine Art "tragendes Dreieck". Sie sind die Eckpfeiler des Rahmens, in dem sich das Kind während seines Heimaufenthaltes entwickelt. Die drei Partner gestalten so die Platzierung und tragen gemeinsam Verantwortung für das Kind. Dabei ist es notwendig, die unterschiedlichen Sichtweisen, Zielsetzungen und Rollen aufzunehmen, gemeinsame Ziele zu definieren und laufend anzupassen. Folgende Aufgabenteilung hat sich bewährt: Die Bezugsperson im Heim: - ist verantwortlich für die Alltagsgestaltung als Lernfeld für das Kind. Sie schafft den Entwicklungsraum innerhalb der Institution. - ist verantwortlich für die Fallführung (Case Management) und bezieht weitere Beteiligte wie Lehrpersonen, Therapeut/innen usw. mit ein. - übernimmt die Verantwortung für die aktive Gestaltung und Koordination des Einbezugs aller involvierten Personen. Die einweisenden Behörden: - sind verantwortlich für die Finanzierung des Heimaufenthaltes. - sind Auftraggeber unabhängig von den Entscheidungsbefugnissen der Eltern und überprüfen die Platzierungsindikation. - nehmen als neutrale Vertrauensperson die Rolle des Anwaltes für das Kind wahr. - sind besorgt, dass die Kontakte zwischen dem Herkunftsmilieu und dem Kind beibehalten und gepflegt werden können (Besuchsrechtsregelung). - sind mitbeteiligt an der Aufenthaltsplanung, nehmen an regelmässigen Standortbestimmungen teil und geben Rückmeldungen. - haben eine Vermittlungsfunktion zwischen Behörden, zerstrittenen Eltern und Fachleuten, falls Unklarheiten entstehen. - übernehmen die Beratung von Eltern in bestimmten Fragen oder auch die Rolle des „Sündenbocks“, um die Arbeit im Heim weiterhin zu ermöglichen. - helfen mit, die Zielformulierungen für eine Reintegration ins Herkunftsmilieu zu formulieren und begleiten diese Austrittsphase mit einer höheren Präsenz. - bieten Gewähr für eine geeignete Anschlusslösung und die Nachbetreuung nach dem Heimaustritt. Wir erwarten von den zuweisenden Stellen, dass sie unseren Erziehungsauftrag kritisch, sowie unterstützend begleiten und bei Bedarf auch "unpopuläre" Entscheidungen treffen. Dabei sollen sie eine für die Stabilität und Entwicklung der Systeme förderliche Rolle einnehmen. Januar 07/ AG Kinderheim Hubelmatt Moosmattstrasse 704d 6005 Luzern Seite 1/1
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