Publikation für die Schweiz: S. 1 Publikation für Liechtenstein: S. 2 Publikation für die Schweiz Mitteilung an die Anleger des Swisscanto (CH) Index Fund III vertraglicher Umbrella-Fonds schweizerischen Rechts der Art "übrige Fonds für traditionelle Anlagen" (nachfolgend der "Umbrella-Fonds") mit den Teilvermögen Swisscanto (CH) Index Equity Fund MSCI® Europe Swisscanto (CH) Index Equity Fund MSCI® USA Swisscanto (CH) Index Equity Fund MSCI® Japan Swisscanto (CH) Index Equity Fund MSCI® World ex Switzerland (nachfolgend die "Teilvermögen") Die Swisscanto Fondsleitung AG, Zürich, als Fondsleitung, und die Banque Cantonale Vaudoise, Lausanne, als Depotbank, beabsichtigen den Fondsvertrag des Umbrella-Fonds unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA zu ändern. Die geplanten Änderungen des Fondsvertrages haben zum Ziel, den Wechsel des Vermögensverwalters umzusetzen. Die Anlageentscheide der Teilvermögen werden per 04. Juli 2016 neu an die Zürcher Kantonalbank, Zürich, delegiert. Bis anhin war State Street Global Advisors Limited, London, als Vermögensverwalter der Teilvermögen tätig (vgl. die entsprechende Anpassung in § 1 Ziff. 4 des Fondsvertrages). *** In Übereinstimmung mit Art. 41 Abs. 1 und Abs. 2bis i.V.m. Art. 35a Abs. 1 der Verordnung über die kollektiven Kapitalanlagen (KKV) werden die Anleger darüber informiert, dass sich die Prüfung und Feststellung der Gesetzeskonformität durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA erstreckt auf die in der vorliegenden Publikation umschriebenen Änderungen des Fondsvertrages betreffend den Vermögensverwalter. Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass sie innert 30 Tagen ab dem Zeitpunkt dieser Veröffentlichung bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA, Laupenstrasse 27, 3003 Bern, gegen die in dieser Veröffentlichung erwähnten Änderungen des Fondsvertrages des Umbrella-Fonds Swisscanto (CH) Index Fund III Einwendungen erheben oder die Auszahlung ihrer Anteile gemäss den Rücknahmebestimmungen des Fondsvertrages in bar verlangen können. Der Prospekt mit integriertem Fondsvertrag, der Jahres- und Halbjahresbericht des Umbrella-Fonds sowie die Änderungen im Wortlaut können kostenlos bei der Fondsleitung und der Depotbank bezogen werden. Zürich, 02. Mai 2016 Die Fondsleitung: Die Depotbank: Swisscanto Fondsleitung AG Zürich Banque Cantonale Vaudoise Lausanne Publikation für Liechtenstein Mitteilung an die Anleger des Swisscanto (CH) Index Fund III vertraglicher Umbrella-Fonds schweizerischen Rechts der Art "übrige Fonds für traditionelle Anlagen" (nachfolgend der "Umbrella-Fonds") mit den Teilvermögen Swisscanto (CH) Index Equity Fund MSCI® Europe Swisscanto (CH) Index Equity Fund MSCI® USA Swisscanto (CH) Index Equity Fund MSCI® Japan Swisscanto (CH) Index Equity Fund MSCI® World ex Switzerland (nachfolgend die "Teilvermögen") Die Swisscanto Fondsleitung AG, Zürich, als Fondsleitung, und die Banque Cantonale Vaudoise, Lausanne, als Depotbank, beabsichtigen den Fondsvertrag des Umbrella-Fonds unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA zu ändern. Die geplanten Änderungen des Fondsvertrages haben zum Ziel, den Wechsel des Vermögensverwalters umzusetzen. Die Anlageentscheide der Teilvermögen werden per 04. Juli 2016 neu an die Zürcher Kantonalbank, Zürich, delegiert. Bis anhin war State Street Global Advisors Limited, London, als Vermögensverwalter der Teilvermögen tätig (vgl. die entsprechende Anpassung in § 1 Ziff. 4 des Fondsvertrages). *** In Übereinstimmung mit Art. 41 Abs. 1 und Abs. 2bis i.V.m. Art. 35a Abs. 1 der Verordnung über die kollektiven Kapitalanlagen (KKV) werden die Anleger darüber informiert, dass sich die Prüfung und Feststellung der Gesetzeskonformität durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA erstreckt auf die in der vorliegenden Publikation umschriebenen Änderungen des Fondsvertrages betreffend den Vermögensverwalter. Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass sie innert 30 Tagen ab dem Zeitpunkt dieser Veröffentlichung bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA, Laupenstrasse 27, 3003 Bern, gegen die in dieser Veröffentlichung erwähnten Änderungen des Fondsvertrages des Umbrella-Fonds Swisscanto (CH) Index Fund III Einwendungen erheben oder die Auszahlung ihrer Anteile gemäss den Rücknahmebestimmungen des Fondsvertrages in bar verlangen können. Der Prospekt mit integriertem Fondsvertrag, der Jahres- und Halbjahresbericht des Umbrella-Fonds sowie die Änderungen im Wortlaut können kostenlos bei der Fondsleitung und der Depotbank sowie beim Vertreter in Liechtenstein bezogen werden. Zürich und Gamprin-Bendern, 02. Mai 2016 Die Fondsleitung: Swisscanto Fondsleitung AG Zürich Die Depotbank: Banque Cantonale Vaudoise Lausanne Vertreter und Zahlstelle in Liechtenstein: Valartis Bank (Liechtenstein) AG Gamprin-Bendern 2
© Copyright 2024 ExpyDoc