Swisscanto - Swiss Fund Data

Publikation für die Schweiz: S. 1
Publikation für Liechtenstein: S. 2
Publikation für die Schweiz
Mitteilung an die Anleger
des
Swisscanto (CH) Index Fund III
vertraglicher Umbrella-Fonds schweizerischen Rechts der Art "übrige Fonds für traditionelle
Anlagen"
(nachfolgend der "Umbrella-Fonds")
mit den Teilvermögen
Swisscanto (CH) Index Equity Fund MSCI® Europe
Swisscanto (CH) Index Equity Fund MSCI® USA
Swisscanto (CH) Index Equity Fund MSCI® Japan
Swisscanto (CH) Index Equity Fund MSCI® World ex Switzerland
(nachfolgend die "Teilvermögen")
Die Swisscanto Fondsleitung AG, Zürich, als Fondsleitung, und die Banque Cantonale Vaudoise, Lausanne, als Depotbank, beabsichtigen den Fondsvertrag des Umbrella-Fonds unter
Vorbehalt der Genehmigung durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA zu ändern.
Die geplanten Änderungen des Fondsvertrages haben zum Ziel, den Wechsel des Vermögensverwalters umzusetzen.
Die Anlageentscheide der Teilvermögen werden per 04. Juli 2016 neu an die Zürcher Kantonalbank, Zürich, delegiert. Bis anhin war State Street Global Advisors Limited, London, als
Vermögensverwalter der Teilvermögen tätig (vgl. die entsprechende Anpassung in § 1 Ziff. 4
des Fondsvertrages).
***
In Übereinstimmung mit Art. 41 Abs. 1 und Abs. 2bis i.V.m. Art. 35a Abs. 1 der Verordnung
über die kollektiven Kapitalanlagen (KKV) werden die Anleger darüber informiert, dass sich
die Prüfung und Feststellung der Gesetzeskonformität durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA erstreckt auf die in der vorliegenden Publikation umschriebenen Änderungen des Fondsvertrages betreffend den Vermögensverwalter.
Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass sie innert 30 Tagen ab dem Zeitpunkt dieser
Veröffentlichung bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA, Laupenstrasse 27,
3003 Bern, gegen die in dieser Veröffentlichung erwähnten Änderungen des Fondsvertrages
des Umbrella-Fonds Swisscanto (CH) Index Fund III Einwendungen erheben oder die Auszahlung ihrer Anteile gemäss den Rücknahmebestimmungen des Fondsvertrages in bar verlangen können.
Der Prospekt mit integriertem Fondsvertrag, der Jahres- und Halbjahresbericht des Umbrella-Fonds sowie die Änderungen im Wortlaut können kostenlos bei der Fondsleitung und der
Depotbank bezogen werden.
Zürich, 02. Mai 2016
Die Fondsleitung:
Die Depotbank:
Swisscanto Fondsleitung AG
Zürich
Banque Cantonale Vaudoise
Lausanne
Publikation für Liechtenstein
Mitteilung an die Anleger
des
Swisscanto (CH) Index Fund III
vertraglicher Umbrella-Fonds schweizerischen Rechts der Art "übrige Fonds für traditionelle
Anlagen"
(nachfolgend der "Umbrella-Fonds")
mit den Teilvermögen
Swisscanto (CH) Index Equity Fund MSCI® Europe
Swisscanto (CH) Index Equity Fund MSCI® USA
Swisscanto (CH) Index Equity Fund MSCI® Japan
Swisscanto (CH) Index Equity Fund MSCI® World ex Switzerland
(nachfolgend die "Teilvermögen")
Die Swisscanto Fondsleitung AG, Zürich, als Fondsleitung, und die Banque Cantonale Vaudoise, Lausanne, als Depotbank, beabsichtigen den Fondsvertrag des Umbrella-Fonds unter
Vorbehalt der Genehmigung durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA zu ändern.
Die geplanten Änderungen des Fondsvertrages haben zum Ziel, den Wechsel des Vermögensverwalters umzusetzen.
Die Anlageentscheide der Teilvermögen werden per 04. Juli 2016 neu an die Zürcher Kantonalbank, Zürich, delegiert. Bis anhin war State Street Global Advisors Limited, London, als
Vermögensverwalter der Teilvermögen tätig (vgl. die entsprechende Anpassung in § 1 Ziff. 4
des Fondsvertrages).
***
In Übereinstimmung mit Art. 41 Abs. 1 und Abs. 2bis i.V.m. Art. 35a Abs. 1 der Verordnung
über die kollektiven Kapitalanlagen (KKV) werden die Anleger darüber informiert, dass sich
die Prüfung und Feststellung der Gesetzeskonformität durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA erstreckt auf die in der vorliegenden Publikation umschriebenen Änderungen des Fondsvertrages betreffend den Vermögensverwalter.
Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass sie innert 30 Tagen ab dem Zeitpunkt dieser
Veröffentlichung bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA, Laupenstrasse 27,
3003 Bern, gegen die in dieser Veröffentlichung erwähnten Änderungen des Fondsvertrages
des Umbrella-Fonds Swisscanto (CH) Index Fund III Einwendungen erheben oder die Auszahlung ihrer Anteile gemäss den Rücknahmebestimmungen des Fondsvertrages in bar verlangen können.
Der Prospekt mit integriertem Fondsvertrag, der Jahres- und Halbjahresbericht des Umbrella-Fonds sowie die Änderungen im Wortlaut können kostenlos bei der Fondsleitung und der
Depotbank sowie beim Vertreter in Liechtenstein bezogen werden.
Zürich und Gamprin-Bendern, 02. Mai 2016
Die Fondsleitung:
Swisscanto Fondsleitung AG
Zürich
Die Depotbank:
Banque Cantonale Vaudoise
Lausanne
Vertreter und Zahlstelle in Liechtenstein:
Valartis Bank (Liechtenstein) AG
Gamprin-Bendern
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