Europäische Kommission - Pressemitteilung Eine faire und nachhaltige gemeinsame Asylpolitik verwirklichen Brüssel, 4. Mai 2016 Eine faire und nachhaltige gemeinsame Asylpolitik verwirklichen Die Kommission hat heute Vorschläge zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems vorgelegt. Das Verfahren zur Aufteilung der Asylbewerber unter den Mitgliedstaaten soll damit gerechter, effizienter und dauerhafter werden. Keine Änderung ist im Hinblick auf den Grundsatz vorgesehen, dass Asylbewerber ihren Asylantrag in dem Land stellen müssen, in dem sie erstmal EUBoden betreten, sofern sie nicht über Familienangehörige in einem anderen EU-Land verfügen. Allerdings soll eine Lastenteilung gewährleisten, dass kein Mitgliedstaat auf sich alleine gestellt bleibt, wenn sein Asylsystem durch einen unverhältnismäßig hohen Wanderungsdruck auf die Probe gestellt wird. Die heutigen Kommissionsvorschläge sehen auch die Umwandlung des Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) in eine vollumfängliche EU-Asylagentur vor, um ihrer erweiterten Rolle im neuen Asylsystem Rechnung zu tragen, sowie den Ausbau der FingerabdruckDatenbank Eurodac, um die Handhabung des Asylsystems zu verbessern und das Vorgehen gegen irreguläre Migration zu erleichtern. Der Erste Vizepräsident, Frans Timmermans, erklärte dazu: „Um die Migration besser zu steuern, müssen wir mehrgleisig vorgehen. Wir müssen unsere Außengrenzen wirksamer kontrollieren, intensiver mit Drittländern zusammenarbeiten, dem Menschenschmuggel Einhalt gebieten und Flüchtlinge direkt in der EU neu ansiedeln. Wir wissen, dass weiterhin Menschen über unsere Grenzen kommen und um Asyl nachsuchen werden. Wir müssen dafür sorgen, dass die, die Schutz benötigen, ihn auch erhalten. Wie haben in der Krise aber auch miterlebt, wie einige wenige Mitgliedstaaten aufgrund der Schwächen unseres gegenwärtigen Systems massiv unter Druck geraten sind. Unser Asylsystem war für solche Situationen nicht vorgesehen. Wir können uns nicht vor unserer Verantwortung davonstehlen: Wenn ein Mitgliedstaat stark belastet ist, muss die EU Solidarität zeigen und eine faire Lastenteilung gewährleisten. Das wollen wir mit unseren heutigen Vorschlägen erreichen.“ Dimitris Avramopoulos, Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, äußerte sich wie folgt: „Wenn die gegenwärtige Flüchtlingskrise eine Lehre für uns bereit hält, dann die, dass der Status Quo unseres Gemeinsamen Europäischen Asylsystems nicht die Lösung ist. Die Zeit ist reif für ein reformiertes, gerechteres System mit gemeinsamen Regeln und einer faireren Lastenteilung. Mit der vorgeschlagenen Reform des Dublin-Systems, dem Ausbau von Eurodac und der Umwandlung des EASO in eine echte europäische Asylagentur machen wir heute einen großen Schritt in die richtige Richtung. Wir schaffen auf europäischer Ebene die erforderlichen Instrumente und Strukturen für ein umfassendes, zukunftsfähiges System. Wir werden jetzt intensiv mit dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, damit unsere Vorschläge so rasch wie möglich Wirklichkeit werden.“ Die heutigen Vorschläge sind Teil eines ersten Vorschlagspakets zur Umsetzung der umfassenden Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, die die Kommission in ihrer Mitteilung vom 6. April 2016 skizziert hatte. Dieses Reformpaket stellt die mittelfristige Reaktion auf künftige Migrationsherausforderungen dar. In der Zwischenzeit gelten die bestehenden Dublin-Regeln und die Umverteilungsbeschlüsse weiter und werden von der Kommission umfassend durchgesetzt. Reform des Dublin-Systems Die EU-Vorschriften, die die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten für Asylanträge regeln (das sogenannte Dublin-System) waren nicht dafür vorgesehen, eine nachhaltige EU-weite Lastenteilung und eine zeitnahe Bearbeitung von Asylanträgen zu gewährleisten. Mit den heutigen Vorschlägen soll das Dublin-System transparenter und wirkungsvoller werden und auch ein Verfahren für Situationen bieten, in denen die Asylsysteme einzelner Mitgliedstaaten unter besonderen Druck geraten. Das neue System soll gerechter, aber auch krisenfester sein. Mit seiner Hilfe wird rasch feststehen, welcher Mitgliedstaat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist. Ferner wird es den Schutz gefährdeter Asylbewerber gewährleisten und die Anreize zur Sekundärmigration (das sogenannte Asylshopping) verringern. Zu den Neuerungen zählen: - Ein gerechteres System, das auf dem Grundsatz der Solidarität fußt: Dies wird durch einen Korrekturmechanismus (Fairness-Mechanismus) für die Zuteilung von Asylbewerbern in die Praxis umgesetzt. So wird automatisch festgestellt, wenn das Asylbewerberaufkommen in einzelnen Ländern gemessen an ihrer Größe und ihrem relativen Wohlstand unverhältnismäßige Ausmaße annimmt. Steigt das Asylbewerberaufkommen auf das Anderthalbfache eines auf dieser Grundlage berechneten Schwellenwerts, werden alle weiteren neuen Asylbewerber (ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit) nach einer Prüfung ihres Antrags auf Zulässigkeit auf die übrigen EUMitgliedstaaten verteilt, bis das Asylbewerberaufkommen wieder unter den betreffenden Schwellenwert sinkt. Ein Mitgliedstaat hat auch die Möglichkeit, vorübergehend nicht an dem Umverteilungsmechanismus teilzunehmen. In diesem Fall zahlt er einen Solidarbeitrag von 250 000 EUR pro Person an den Mitgliedstaat, der an seiner Stelle einen ihm nach dem Fairnessmechanismus zugedachten Asylbewerber übernimmt. - Neuansiedlungen werden berücksichtigt: Der Fairnessmechanismus berücksichtigt das Engagement jener Mitgliedstaaten, die sich an der unmittelbaren Neuansiedlung von Schutzbedürftigen aus Drittländern beteiligen. Damit wird die Bedeutung der Bemühungen um die Schaffung legaler und sicherer Wege nach Europa anerkannt. - Ein effizienteres System: Die Fristen für die Stellung und Beantwortung von Umverteilungsersuchen und die Durchführung der Umverteilung von Asylbewerbern zwischen den Mitgliedstaaten werden verkürzt und Zuständigkeitsübertragungen werden aufgehoben. - Anreize gegen einen Missbrauch und gegen Sekundärmigration schaffen: klarer formulierte Rechtspflichten für Asylbewerber wie die Pflicht zum Verbleib in dem für ihren Antrag zuständigen Mitgliedstaat, räumliche Beschränkung für den Erhalt materieller Leistungen und angemessene Konsequenzen bei Zuwiderhandlungen. - Schutz der Interessen der Asylbewerber: bessere Garantien für unbegleitete Minderjährige und eine ausgewogene Erweiterung des Begriffs der Familienangehörigen. Gemäß den Protokollen zum AEUV-Vertrag wirken das Vereinigte Königreich und Irland nicht an diesen Maßnahmen mit, sondern bestimmen nach freiem Ermessen über das Ausmaß ihrer Beteiligung. Wenn sie sich nicht an den Maßnahmen beteiligen, gelten für sie entsprechend den Verträgen die bestehenden Vorschriften weiter. Stärkung des Eurodac-Systems Um die Umsetzung des reformierten Dublin-Systems in die Praxis zu unterstützen, schlägt die Kommission eine Anpassung und Konsolidierung des Eurodac-Systemsvor. Zudem soll es für weitere Zwecke wie die Erleichterung von Rückführungen und die Bekämpfung irregulärer Migration geöffnet werden. Mit dem Vorschlag wird der Geltungsbereich der Eurodac-Verordnung ausgeweitet, um den Mitgliedstaaten die Speicherung und Abfrage der Daten von Drittstaatlern und Staatenlosen zu gestatten, die keinen Antrag auf internationalen Schutz gestellt haben und sich illegal in der EU aufhalten. Dies soll die Feststellung der Identität dieser Personen für die Zwecke der Rückführung und Rückübernahme ermöglichen. Ferner soll – im Einklang mit den geltenden Datenschutzvorschriften – die Speicherung zusätzlicher Angaben zur Person erlaubt werden, wie Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Personalien oder Reisedokumente und Lichtbilder. Dank der zusätzlichen Informationen, die das System bereithalten wird, können die Einwanderungs- und Asylbehörden irreguläre Drittausländer oder Asylbewerber leichter identifizieren, ohne bei anderen Mitgliedstaaten im Einzelfall um diese Informationen nachsuchen zu müssen, wie das bislang der Fall ist. Schaffung einer Asylagentur der Europäischen Union Der Vorschlag sieht auch die Umwandlung des Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) in eine vollumfängliche EU-Asylagentur mit einem erweiterten Mandat und erheblich weiter gefassten Aufgaben vor, um die strukturellen Schwächen anzugehen, die bei der Anwendung des EU-Asylsystems zutage getreten sind. Eine der Hauptaufgaben der Agentur wird die Handhabung des Schwellenwerts sein, auf dem der Fairnessmechanismus des neuen Dublin-Systems zur Umverteilung von Asylbewerbern fußt. Darüber hinaus soll sie eine EU-weit einheitlichere Beurteilung von Anträgen auf internationalen Schutz und eine engere praktische Zusammenarbeit sowie einen intensiveren Informationsaustausch der Mitgliedstaaten gewährleisten, und das Unionsrecht und hohe Standards bei Asylverfahren, Aufnahmebedingungen und der Gewährung von Schutz fördern. Analog zu den Vorschlägen der Kommission zur Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache vom 15. Dezember 2015 sollen auch Rolle und Aufgaben der Asylagentur in Bezug auf die operative und technische Unterstützung ausgeweitet werden. So soll die Agentur die Befugnis erhalten, Unterstützungsteams für Asylfragen aus einer Einsatzreserve von mindestens 500 Sachverständigen aus den Mitgliedstaaten und eigenen abgestellten Sachverständigen zu entsenden, und operative und technische Unterstützung zu leisten, wenn die Asyl- und Aufnahmesysteme eines Mitgliedstaats durch eine außergewöhnlich hohe Zahl dringender Asylanträge übermäßig belastet sind und unter Druck geraten. Hintergrund Am 6. April 2016 gab die Europäische Kommission mit der Veröffentlichung einer Mitteilung den Startschuss für die Erneuerung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems. Die Mitteilung enthielt folgende Punkte: - Optionen für eine faire, nachhaltige Verteilung von Asylbewerbern auf die Mitgliedstaaten, - eine weitere Vereinheitlichung der Asylverfahren und -normen, um europaweit gleiche Bedingungen für Asylbewerber zu schaffen und auf diese Weise die Anreize für irreguläre Sekundärbewegungen zu vermindern, - sowie eine Stärkung des Mandats des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO). Das heutige Vorschlagspaket stellt den ersten wichtigen Schrit in diesem Erneuerungsprozess dar. Als zweiten Schritt plant die Kommission Gesetzgebungsvorschläge zur Reform der Asylverfahrens- und der Anerkennungsrichtlinie sowie der Richtlinie über Aufnahmebedingungen. Damit würde ein umfassendes Reformpaket für sämtliche Komponenten des EU-Asylsystems auf dem Tisch liegen. Am 13. Mai 2015 hat die Europäische Kommission in der Europäischen Migrationsagenda eine weitreichende Strategie vorgeschlagen, um zum einen die unmittelbare Krise zu bewältigen und zum anderen der EU die erforderlichen Instrumente an die Hand zu geben, um mittel- und langfristig durch die Migration aufgeworfene Fragen in den Bereichen irreguläre Migration, Grenzen, Asyl und legale Zuwanderung besser zu lösen. Drei Maßnahmenpakete zur Umsetzung der Agenda wurden bereits am 27. Mai 2015, am 9. September 2015 und am 15. Dezember 2015 angenommen. Weitere Informationen Fragen und Antworten: Reformierung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems HINTERGRUNDINFORMATIONEN: Reform des Dublin-Systems Verordnung zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist (Neufassung) Verordnung über die Asylagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 439/2010, Annex Verordnung über die Einrichtung von EURODAC (Neufassung) Mitteilung: Reformierung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und Erleichterung legaler Wege nach Europa IP/16/1620 Kontakt für die Medien: Natasha BERTAUD (+32 2 296 74 56) Tove ERNST (+32 2 298 67 64) Markus LAMMERT (+ 32 2 298 04 23) Tim McPHIE (+ 32 2 295 86 02) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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