Frauenkurse

Rahmenbedingungen der Kurse
¢¢ Mindestteilnehmerzahl von 10 Frauen pro Kurs
¢¢ Kurseinheit umfasst 20 Zeitstunden
¢¢ Teilnahme an maximal 5 Kursen (100 Zeitstunden) möglich
¢¢ Teilnehmerbefragungen am Ende der Kurse
¢¢ Zuwendung pro Kurs beträgt maximal 550 Euro
Anforderungen an Kursträger und -leitung
Informationen und Kontakt
Den Antrag auf Durchführung einer niederschwelligen
Seminarmaßnahme für ausländische Frauen und weitere
Informationen finden Sie auf der Internetseite
www.bamf.de/niederschwellige-seminare
Niederschwellige
Seminarmaßnahmen
zur Integration
ausländischer Frauen
(Frauenkurse)
Bei Rückfragen können Sie sich an den Bürgerservice des
Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge wenden
Telefon: +49 (0)911 943 - 6390
E-Mail: [email protected]
Niederschwellige Seminarmaßnahmen für ausländische Frauen
können von Organisationen und Verbänden durchgeführt
werden.
Für die Leitung der Kurse sind Migrantinnen mit guten Deutschkenntnissen erwünscht. Weitere Auswahlkriterien für Kursleiterinnen sind:
¢¢ Verständnis für die kulturellen und ethnischen Besonderheiten
der Teilnehmerinnen
¢¢ Pädagogische Eignung
¢¢ Praktische Erfahrungen
Impressum
Herausgeber:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Referat Steuerung der Projektarbeit,
Integration durch Sport, Informationsmanagement
Frankenstraße 210
90461 Nürnberg
Bezugsquelle:
Publikationsstelle des
Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
www.bamf.de/publikationen
Stand: 02/2016
Druck: Bonifatius GmbH, Druck-Buch-Verlag, Paderborn
Gestaltung: KonzeptQuartier® GmbH, Fürth
Foto/Bildnachweis: gemenacom, Hongqi Zhang, Rob Marmion
Redaktion:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Referat Regionalstelle Integration, besondere Maßnahmen der Integrationsförderung,
Lehrkräftezulassung und -qualifizierung
www.bamf.de
DEUTSCH 122013 Niederschwellige Seminarmaßnahmen
¢¢ Bereitschaft zur praxisbegleitenden Fortbildung.
Intention der Frauenkurse
Viele Frauen mit Migrationshintergrund üben einen zentrale Schlüsselfunktion im Integrationsprozess ihrer Kinder aus und leisten
vielfältiges anderweitiges Engagement für die Gesellschaft.
Für manche Frauen mit Migrationshintergrund ist es aber zunächst
ein großer Schritt, sich aus dem persönlichen, oft ausschließlich
häuslichen Umfeld heraus in eine völlig neue und unbekannte Situation zu begeben. Um die Potentiale dieser Zuwanderinnen zu
stärken und ihre Chancen auf ein selbstbestimmtes Leben in Deutschland zu erhöhen, fördert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge besondere Seminarmaßnahmen, die auf die Teilnahme am
Integrationskurs vorbereiten sollen, die so genannten Frauenkurse.
Je niedriger dabei die Hürden sind, die für die Teilnahme an einem
Frauenkurs überwunden werden müssen, desto eher können Frauen
zum Kursbesuch motiviert werden. Die Niederschwelligkeit der
Angebote wird beispielsweise durch einen vertrauten Kursort (z. B.
Kindergarten oder Schule) erreicht, durch alltagsnahe Lerninhalte,
die kein Vorwissen voraussetzen, und engagierte Kursleiterinnen, die
oft selbst einen Migrationshintergrund haben.
Kursthemen und -inhalte
Zielgruppe
Die Kursthemen umfassen eine große Bandbreite, die von Gesundheit und Kreativität über Bildung und Erziehung bis zu Zukunftsplanung und beruflichen Perspektiven reicht. Wesentliche Inhalte
sind dabei:
An den Kursen können Frauen teilnehmen für die folgende
­Voraussetzungen zutreffen:
¢¢ Vermittlung einfacher deutscher Sprachkenntnisse
¢¢ ein auf Dauer angelegter Aufenthaltsstatus
¢¢ keine in Deutschland abgeschlossene Schul- oder Berufsaus-
bildung
¢¢ Reflexion persönlicher Migrationserfahrungen
¢¢ Vollendung des 16. Lebensjahres
¢¢ Informationen über das deutsche Bildungssystem
¢¢ Herkunft aus allen Ländern außerhalb Westeuropas sowie
¢¢ Information über berufliche Weiterbildungs- und Qualifizie-
rungsmöglichkeiten.
Kursziele
¢¢ Stärkung des Selbstbewusstseins
¢¢ Förderung mitgebrachter Kompetenzen
¢¢ Unterstützung in Erziehungs- und Bildungsfragen
¢¢ Motivation zur Teilnahme an weiterführenden Integrationsmaß-
nahmen (z. B. Integrationskurs, Migrationsberatung)
Nordamerikas (USA und Kanada) und Australiens.
Daneben ist die Teilnahme von Asylbewerberinnen ab Vollendung
des 16. Lebensjahres aus den Ländern Syrien, Irak, Iran und Eritrea
möglich.