Rahmenbedingungen der Kurse ¢¢ Mindestteilnehmerzahl von 10 Frauen pro Kurs ¢¢ Kurseinheit umfasst 20 Zeitstunden ¢¢ Teilnahme an maximal 5 Kursen (100 Zeitstunden) möglich ¢¢ Teilnehmerbefragungen am Ende der Kurse ¢¢ Zuwendung pro Kurs beträgt maximal 550 Euro Anforderungen an Kursträger und -leitung Informationen und Kontakt Den Antrag auf Durchführung einer niederschwelligen Seminarmaßnahme für ausländische Frauen und weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite www.bamf.de/niederschwellige-seminare Niederschwellige Seminarmaßnahmen zur Integration ausländischer Frauen (Frauenkurse) Bei Rückfragen können Sie sich an den Bürgerservice des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge wenden Telefon: +49 (0)911 943 - 6390 E-Mail: [email protected] Niederschwellige Seminarmaßnahmen für ausländische Frauen können von Organisationen und Verbänden durchgeführt werden. Für die Leitung der Kurse sind Migrantinnen mit guten Deutschkenntnissen erwünscht. Weitere Auswahlkriterien für Kursleiterinnen sind: ¢¢ Verständnis für die kulturellen und ethnischen Besonderheiten der Teilnehmerinnen ¢¢ Pädagogische Eignung ¢¢ Praktische Erfahrungen Impressum Herausgeber: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Referat Steuerung der Projektarbeit, Integration durch Sport, Informationsmanagement Frankenstraße 210 90461 Nürnberg Bezugsquelle: Publikationsstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge www.bamf.de/publikationen Stand: 02/2016 Druck: Bonifatius GmbH, Druck-Buch-Verlag, Paderborn Gestaltung: KonzeptQuartier® GmbH, Fürth Foto/Bildnachweis: gemenacom, Hongqi Zhang, Rob Marmion Redaktion: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Referat Regionalstelle Integration, besondere Maßnahmen der Integrationsförderung, Lehrkräftezulassung und -qualifizierung www.bamf.de DEUTSCH 122013 Niederschwellige Seminarmaßnahmen ¢¢ Bereitschaft zur praxisbegleitenden Fortbildung. Intention der Frauenkurse Viele Frauen mit Migrationshintergrund üben einen zentrale Schlüsselfunktion im Integrationsprozess ihrer Kinder aus und leisten vielfältiges anderweitiges Engagement für die Gesellschaft. Für manche Frauen mit Migrationshintergrund ist es aber zunächst ein großer Schritt, sich aus dem persönlichen, oft ausschließlich häuslichen Umfeld heraus in eine völlig neue und unbekannte Situation zu begeben. Um die Potentiale dieser Zuwanderinnen zu stärken und ihre Chancen auf ein selbstbestimmtes Leben in Deutschland zu erhöhen, fördert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge besondere Seminarmaßnahmen, die auf die Teilnahme am Integrationskurs vorbereiten sollen, die so genannten Frauenkurse. Je niedriger dabei die Hürden sind, die für die Teilnahme an einem Frauenkurs überwunden werden müssen, desto eher können Frauen zum Kursbesuch motiviert werden. Die Niederschwelligkeit der Angebote wird beispielsweise durch einen vertrauten Kursort (z. B. Kindergarten oder Schule) erreicht, durch alltagsnahe Lerninhalte, die kein Vorwissen voraussetzen, und engagierte Kursleiterinnen, die oft selbst einen Migrationshintergrund haben. Kursthemen und -inhalte Zielgruppe Die Kursthemen umfassen eine große Bandbreite, die von Gesundheit und Kreativität über Bildung und Erziehung bis zu Zukunftsplanung und beruflichen Perspektiven reicht. Wesentliche Inhalte sind dabei: An den Kursen können Frauen teilnehmen für die folgende Voraussetzungen zutreffen: ¢¢ Vermittlung einfacher deutscher Sprachkenntnisse ¢¢ ein auf Dauer angelegter Aufenthaltsstatus ¢¢ keine in Deutschland abgeschlossene Schul- oder Berufsaus- bildung ¢¢ Reflexion persönlicher Migrationserfahrungen ¢¢ Vollendung des 16. Lebensjahres ¢¢ Informationen über das deutsche Bildungssystem ¢¢ Herkunft aus allen Ländern außerhalb Westeuropas sowie ¢¢ Information über berufliche Weiterbildungs- und Qualifizie- rungsmöglichkeiten. Kursziele ¢¢ Stärkung des Selbstbewusstseins ¢¢ Förderung mitgebrachter Kompetenzen ¢¢ Unterstützung in Erziehungs- und Bildungsfragen ¢¢ Motivation zur Teilnahme an weiterführenden Integrationsmaß- nahmen (z. B. Integrationskurs, Migrationsberatung) Nordamerikas (USA und Kanada) und Australiens. Daneben ist die Teilnahme von Asylbewerberinnen ab Vollendung des 16. Lebensjahres aus den Ländern Syrien, Irak, Iran und Eritrea möglich.
© Copyright 2024 ExpyDoc