Promovierende hier - Universität Siegen

House of Young Talents
House of Young Talents – Young Academy
Die Universität Siegen vergibt
Stipendien zur Aufnahme einer Promotion
Die Universität Siegen schreibt erstmals über das House of Young Talents (HYT) ein Programm zur Förderung exzellenter Promovierender aus. Das Programm sieht vor, an bis zu 10
am Anfang ihres Dissertationsvorhabens stehende Promovierende ab dem 1. Oktober 2016
Stipendien in Höhe von monatlich 1.500 Euro für eine Dauer von maximal zwei Jahren zu
vergeben. Diese zweijährige Förderung ist als Anschubfinanzierung gedacht, die betreuende
Professorin bzw. der betreuende Professor soll bei Bedarf eine Weiterfinanzierung aus Lehrstuhl- oder Drittmitteln sicherstellen, sodass eine Gesamtförderdauer im für das jeweilige Fach
typischen Rahmen gewährleistet wird. Über die materielle Förderung hinaus fördert die HYT
Young Academy in kollegartigen Arbeitsgruppen mit fachlicher Unterstützung durch Hochschullehrende und Promovierende benachbarter Disziplinen die ersten Schritte der wissenschaftlichen Karriere.
Wir bitten interessierte Masterabsolventinnen und -absolventen ihre Bewerbung zusammen
mit der vorgesehenen Betreuerin bzw. dem vorgesehenen Betreuer der Dissertation
bis zum 1. Juni 2016
bei der Adresse [email protected]
in elektronischer Form einzureichen.
Die Ausschreibungen erfolgen in Zukunft voraussichtlich halbjährlich.
Falls Sie Fragen haben, beraten wir Sie gern:
Dr. Daniel Müller, Leiter des House of Young Talents
Adolf-Reichwein-Str. 2a, 57076 Siegen, Raum NA 129
Tel. +49 271 740 5079
[email protected]
Entscheidungsverfahren:
Die Bewerbungen werden von einer Vergabekommission unter Beteiligung aller Fakultäten
begutachtet. In der letzten Auswahlrunde werden Bewerberinnen und Bewerber zur Entscheidungsfindung um eine 15-minütige Kurzpräsentation ihres Promotionsvorhabens vor der Kommission gebeten. Die Auswahl der zu fördernden Bewerberinnen und Bewerber trifft im Anschluss die Vergabekommission.
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House of Young Talents
Wer kann ein Stipendium erhalten?
Die Ausschreibung gilt fakultäts- und fächerübergreifend und ist auch thematisch offen. Ausschlaggebendes Kriterium ist die Qualität des Masterstudiums, der Masterarbeit und der Perspektiven für das Promotionsvorhaben. Gefördert werden sollen exzellente Masterabsolventinnen und -absolventen, die an der Universität Siegen eine Promotion absolvieren (wollen).
Die Exzellenz der Bewerberin/des Bewerbers ist für die Auswahl entscheidend, sekundär werden soziale Kriterien herangezogen.
Das Stipendium in Höhe von 1.500 Euro monatlich ist in erster Linie dazu gedacht, exzellente Masterabsolventinnen und -absolventen bei der Aufnahme eines Promotionsvorhabens
in Siegen zu unterstützen. Daher
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erfolgt eine Förderung von erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerbern grundsätzlich für zwei Jahre (01.10.2016 bis 30.09.2018), wenn der Masterabschluss (Datum
der zuletzt erbrachten Prüfungsleistung) nach dem 31. Oktober 2015 liegt;
erfolgt eine Förderung dagegen nur für ein Jahr (01.10.2016 bis 30.09.2017), wenn
der Masterabschluss in die Zeit vom 1. Mai bis 31. Oktober 2015 fällt; und
ist eine Bewerbung nicht möglich, wenn der Abschluss vor dem 1. Mai 2015 erfolgte.
Eine Verlängerung oder Wiedervergabe des Stipendiums ist ausgeschlossen.
Eine Förderung wird nicht gewährt, wenn die Bewerberin oder der Bewerber bereits eine
Promotion abgeschlossen hat oder für ein Promotionsvorhaben bereits eine andere Förderung
von öffentlichen oder privaten Einrichtungen erhalten hat oder erhält (Doppelförderung). Bei
Erhalt einer weiteren Förderung endet das Stipendium, ebenso bei einer Beendigung des Studiums oder einem Wechsel des Studiengangs oder der Hochschule (wirksam zum Ende des
jeweils folgenden Monats).
Eine Erwerbstätigkeit neben dem Stipendium ist grundsätzlich möglich. Das Nähere regeln
die Vergaberichtlinien.
Familienkomponente:
Geförderten kann eine pauschale Zulage von maximal 300 Euro monatlich für im eigenen
Haushalt lebende minderjährige Kinder (100 Euro je Kind) gewährt werden. Über die Gewährung entscheidet die Auswahlkommission.
Sachbeihilfen:
Neben der Grundförderung unterhält die HYT Young Academy für die Geförderten zusätzlich
einen Fonds für Sachbeihilfen zur Deckung der Kosten von
• Forschungs- und Recherchereisen
• Teilnahme an Tagungen/Konferenzen mit eigenem Vortrag
• forschungsbezogenen Anschaffungen
• Einladung von auswärtigen Gästen zur Förderung von Studium bzw. Karriere
Die Kosten sind auf 1.500 Euro jährlich pro Person beschränkt. Es handelt sich nicht um eine
Pauschale, sondern Kosten für die wissenschaftliche Karriere fördernde Aktivitäten können
gegen entsprechende Nachweise bis zu dieser Höchstgrenze bewilligt werden.
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Ideelle Förderung:
Die HYT Young Academy bietet eigene Veranstaltungen an. Regelmäßige Veranstaltungen
für die Promovierenden (ca. 10 × jährlich, separat nach Fächerkulturen) werden im Wechsel
von betreuenden Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern und zusätzlichen, vom HYT anzusprechenden Personen in interdisziplinären, aber fächerbezogenen Gruppen geleitet. Eigeninitiative der Geförderten (Einladung von Gästen, Tagungs- und Forschungsreisen, Publikationen) sind ausdrücklich erwünscht und werden vom HYT logistisch unterstützt.
Antragstellung:
Zur Bewerbung müssen die folgenden Dokumente als ein zusammengefasstes elektronisches
Dokument (PDF) fristgerecht eingereicht werden. Verspätet oder unvollständig eingegangene
Bewerbungen werden aus formalen Gründen abgelehnt. Es gilt der Eingang des PDF-Exposés
per E-Mail.
1. Gemeinsames Anschreiben der Betreuerin/des Betreuers und der Bewerberin/des Bewerbers mit Motivation der Bewerbung und Beschreibung des Promotionsvorhabens
2. Tabellarischer Lebenslauf der Bewerberin/des Bewerbers, ggf. mit Liste der Publikationen
und Vorträge
3. Gutachten der Betreuerin/des Betreuers über die Bewerberin/den Bewerber mit Stellungnahme zur Perspektive einer weiteren Förderung bis zum Abschluss der Promotion
4. Gutachten der Betreuerin/des Betreuers über das Promotionsvorhaben
5. Kopie des (Master-, Diplom- o. ä.) Abschlusszeugnisses
6. Angaben zu den Einkommensverhältnissen; für Berücksichtigung einer Familienkomponente sind die eine solche Komponente begründenden Familienverhältnisse (minderjährige
Kinder im eigenen Haushalt) nachzuweisen.
7. Verpflichtungserklärung der Bewerberin/des Bewerbers,
• vor Bezug des Stipendiums beim zuständigen Promotionsausschuss mit vollständigen
Unterlagen die Zulassung zur Promotion zu beantragen;
• vor Bezug des Stipendiums sich im entsprechenden Promotionsstudiengang einzuschreiben;
• während der Förderung in jedem Semester (Stichtage 31.03. und 30.09.) einen von
der Betreuerin/dem Betreuer gegengezeichneten Fortschrittsbericht über den Fortschritt der Promotion (formlos im Umfang 1 Seite) dem HYT einzureichen;
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an den studienunterstützenden Veranstaltungen der HYT Young Academy persönlich
und aktiv teilzunehmen; und
für den Stipendienbezug relevante Änderungen der persönlichen Verhältnisse dem
HYT unverzüglich schriftlich anzuzeigen, insbesondere den Erhalt anderweitiger Förderung, die Beendigung des Studiums oder den Wechsel des Studiengangs oder der
Hochschule.
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8. Verpflichtungserklärung der Betreuerin/des Betreuers,
• während eines Stipendienbezugs der Bewerberin/des Bewerbers einmal in jedem Förderjahr in Abstimmung mit dem HYT eine Veranstaltung für Geförderte zu einem interdisziplinär oder überfachlich für die wissenschaftliche Karriereentwicklung relevanten
Thema eigener Wahl abzuhalten und zu leiten (bei mehreren erfolgreichen Bewerberinnen/Bewerbern einer Betreuerin/eines Betreuers entstehen keine Mehrverpflichtungen);
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eine weiter nötige Finanzierung nach Auslaufen der Förderung aus Mitteln des eigenen
Lehrstuhls oder auch Dritter im zeitlich angemessenen Umfang sicherzustellen, z. B.
durch Einstellung als wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. wissenschaftlicher Mitarbeiter, durch eine Fortführung des Stipendiums oder auch eine Kombination, sodass eine
Gesamtförderdauer im für das jeweilige Fach typischen Rahmen gewährleistet wird;
und
die Betreuung auch bei Auslaufen der Förderung bis zum Abschluss der Promotion
fortzusetzen, sofern keine zwingenden Gründe dagegensprechen.
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