Europäische Kommission - Pressemitteilung Schienenverkehr: Kommission verklagt die Niederlande vor dem Gerichtshof der EU wegen Nichteinhaltung der Sicherheits- und Interoperabilitätsvorschriften Brüssel, 28. April 2016 Die Europäische Kommission hat beschlossen, die Niederlande vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land die EU-Rechtsvorschriften für den Schienenverkehr nicht einhält. Die Kommission hat zwei getrennte Klagen vor dem Gerichtshof der EU eingereicht – eine zur Eisenbahnsicherheit und eine weitere zur Interoperabilität im Eisenbahnverkehr. Eisenbahnsicherheit Mit der Richtlinie 2004/49/EG (Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit) werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, eine unabhängige Sicherheitsbehörde und eine Stelle für die Untersuchung von Störungen einzurichten. Zudem müssen sie gemeinsame Grundsätze für das Sicherheitsmanagement, die Regelung und die Überwachung der Eisenbahnsicherheit festlegen. Damit sollen die Entwicklung und Verbesserung der Eisenbahnsicherheit in der EU und ein besserer Marktzugang für Schienenverkehrsdienste gewährleistet werden. Die niederländischen Rechtsvorschriften erfüllen diese Richtlinie in zweierlei Hinsicht nicht: Darin sind weder die Grundsätze zur Beschlussfassung der Sicherheitsbehörde noch die Einhaltung einer Frist von vier Monaten für die Erteilung von Sicherheitsbescheinigungen oder Sicherheitsgenehmigungen vorgesehen. Interoperabilität im Eisenbahnverkehr Richtlinie 2008/57/EG regelt die Bedingungen für die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in Europa und die Gewährleistung der Kompatibilität der Infrastruktur, der Fahrzeuge, der Signalgebung und anderer Teilsysteme des Schienennetzes der EU. Dies ist entscheidend, um die Wettbewerbsfähigkeit des Eisenbahnsektors gegenüber anderen Verkehrsträgern zu steigern. Die Niederlande haben es bisher versäumt, die Vorschriften über die Zulassung zur Inbetriebnahme von Fahrzeugen in nationales Recht umzusetzen. Hintergrund Interoperabilität bezeichnet die Eignung eines Eisenbahnsystems für den sicheren und durchgehenden Zugverkehr, indem den für diese Strecken erforderlichen Leistungskennwerten entsprochen wird. Diese Eignung hängt von den gesamten ordnungsrechtlichen, technischen und betrieblichen Voraussetzungen ab, die zur Erfüllung der grundlegenden Anforderungen gegeben sein müssen. Die Kommission forderte die Niederlande bereits in einer mit Gründen versehenen Stellungnahme im September 2014 (Interoperabilität im Eisenbahnverkehr) und in einer weiteren im Oktober 2015 (Eisenbahnsicherheit) zur Umsetzung der Richtlinie auf. Da das Land jedoch bis zum jetzigen Zeitpunkt keine legislativen Maßnahmen ergriffen hat, hat die Kommission beschlossen, vor dem Gerichtshof der EU Klage gegen die Niederlande zu erheben. Das heutige Vorgehen der Kommission steht in Einklang mit ihrem Ziel, für die vollständige Einhaltung der Vorschriften über die Eisenbahnsicherheit und Interoperabilität durch die Mitgliedstaaten zu sorgen. Die einheitliche Anwendung dieser Vorschriften ist unerlässlich, um den europäischen Binnenmarkt für Schienenverkehrsdienste zu vollenden. Weitere Informationen: - Zu den wichtigsten Beschlüssen in Vertragsverletzungsverfahren im April 2016: siehe MEMO/16/1452. - Vertragsverletzungsverfahren im Bereich Verkehr. - Zu Vertragsverletzungsverfahren allgemein: siehe MEMO/12/12. - Zu Vertragsverletzungsverfahren. IP/16/1458 Kontakt für die Medien: Jakub ADAMOWICZ (+32 2 29 50595) Alexis PERIER (+32 2 296 91 43) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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