Vander Elst Visum - Deutsche Botschaft Bern

Vander Elst Visum
Visa für Drittstaatsangehörige zur Erbringung einer vorübergehenden Dienstleistung in Deutschland
Visa für einen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland können in der Schweiz
ausschließlich bei der Deutschen Botschaft in Bern beantragt werden.
Sollte Ihnen die persönliche Abgabe in der Visastelle nicht möglich sein, können Sie den
vollständigen Antrag auch per Post, Kurier oder Boten übersenden. Die Visastelle behält sich im
Ausnahmefall vor, weitere Unterlagen bzw. zur Glaubhaftmachung des Aufenthaltszwecks
anzufordern bzw. u.U. um eine persönliche Vorsprache zu bitten.
Nach den europäischen Bestimmungen zur Dienstleistungsfreiheit können Unternehmen mit Sitz in
einem EU-Mitgliedstaat Drittstaatsangehörige zur zeitlich befristeten Erbringung einer Dienstleistung
in einen anderen EU-Mitgliedstaat entsenden, ohne dass es hierzu einer Arbeitserlaubnis oder
sonstigen beschäftigungsrechtlichen Genehmigung bedarf (sog. Aktive Dienstleistungsfreiheit). Vor
der Einreise ist in diesen Fällen ein Visumverfahren durchzuführen. Es wird ein „Visum nach Vander
Elst“ erteilt, das ausdrücklich zur entsprechenden Erwerbstätigkeit in Deutschland für die Dauer der
Dienstleistungserbringung berechtigt. Firmeninterne Entsendungen, d.h. vorübergehende Einsätze bei
einer Zweigstelle des Unternehmens in Deutschland sind hiervon in der Regel nicht erfasst
(Ausnahme: ein konkretes Projekt bzw. ein konkreter Auftrag wird von dem entsendenden
Unternehmensteil im ersten EU Mitgliedstaat organisiert und verwirklicht). Drittstaatsangehörige
Arbeitnehmer, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union die Rechtsstellung eines
langfristig Aufenthaltsberechtigten besitzen (schweizerische Aufenthaltsbewilligung C) und die für
eine Firma in diesem Mitgliedstaat eine vorübergehende Dienstleistung in Deutschland erbringen, die
drei Monate innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten nicht überschreitet, sind vom Erfordernis der
Beantragung eines Visums nach „Vander Elst“ befreit. Ist durch den langfristig
Aufenthaltsberechtigten eine vorübergehende Dienstleistung von mehr als drei Monaten innerhalb
eines Zeitraums von 12 Monaten beabsichtigt, ist ein Visumantrag weiterhin erforderlich.
Allgemeine Informationen:
Das Merkblatt (2. Seite) wird regelmäßig aktualisiert, erhebt aber keinen Anspruch auf
Vollständigkeit. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.
Das Visum enthält gleichzeitig die Arbeitserlaubnis und kann für den gesamten Zeitraum der
Mission (max. 1 Jahr) ausgestellt werden, solange der schweizerische Aufenthaltstitel ebenfalls
gültig ist.
Das Visum kostet 60,- Euro. Die Gebühren müssen bei Antragstellung bar in Schweizer Franken
entrichtet werden. Zusätzlich können Auslagen in Höhe von 5,- Euro, z.B. fuer
Telekommunikationskosten, verlangt werden.
Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin zur Antragstellung:
www.bern.diplo.de/termine
Bitte beachten Sie das Mer kblatt auf der folgenden Seite
WICHTIGER HINWEIS
Unvollständige Anträge können nicht angenommen werden.
Alle Unterlagen müssen im Original und zweifacher Kopie vorgelegt werden.
Durch die vollständige Vorlage der unten genannten Unterlagen entsteht kein Anspruch auf Visumserteilung.
Zur Beantragung eines Visums müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

Reisepass mit ausreichen Gültigkeit, um nach Beendigung der Dientsleistungserbringung von
Deutschland ins Gastland zurückzukehren.
2 vollständig ausgefüllte Antragsformulare im Original
Schweizer Aufenthaltserlaubnis
2 eigenhändig unterschriebene Belehrung und Befragung nach
§ 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG
2 aktuelle, biometriefähige Passfotos
Bestätigungsschreiben der entsendenden Firma (oder Arbeitsvertrag mit den entsprechenden
Angaben) bzgl. des Antragstellers:
- seit wann ist der Antragsteller beschäftigt?
- welche Tätigkeiten übt er im Unternehmen aus?
- wie wird der Antragsteller brutto entlohnt?
- wie sind die Beschäftigungsbedingungen während des Einsatzes in Deutschland?
Nachweis der von der Firma in D. zu erbringenden Dienstleistung (Vertrag/Auftrag inkl.
Beginn- und Enddatum der durchzuführenden Arbeiten)
Krankenversicherungsnachweis im Bundesgebiet