Vander Elst Visum Visa für Drittstaatsangehörige zur Erbringung einer vorübergehenden Dienstleistung in Deutschland Visa für einen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland können in der Schweiz ausschließlich bei der Deutschen Botschaft in Bern beantragt werden. Sollte Ihnen die persönliche Abgabe in der Visastelle nicht möglich sein, können Sie den vollständigen Antrag auch per Post, Kurier oder Boten übersenden. Die Visastelle behält sich im Ausnahmefall vor, weitere Unterlagen bzw. zur Glaubhaftmachung des Aufenthaltszwecks anzufordern bzw. u.U. um eine persönliche Vorsprache zu bitten. Nach den europäischen Bestimmungen zur Dienstleistungsfreiheit können Unternehmen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat Drittstaatsangehörige zur zeitlich befristeten Erbringung einer Dienstleistung in einen anderen EU-Mitgliedstaat entsenden, ohne dass es hierzu einer Arbeitserlaubnis oder sonstigen beschäftigungsrechtlichen Genehmigung bedarf (sog. Aktive Dienstleistungsfreiheit). Vor der Einreise ist in diesen Fällen ein Visumverfahren durchzuführen. Es wird ein „Visum nach Vander Elst“ erteilt, das ausdrücklich zur entsprechenden Erwerbstätigkeit in Deutschland für die Dauer der Dienstleistungserbringung berechtigt. Firmeninterne Entsendungen, d.h. vorübergehende Einsätze bei einer Zweigstelle des Unternehmens in Deutschland sind hiervon in der Regel nicht erfasst (Ausnahme: ein konkretes Projekt bzw. ein konkreter Auftrag wird von dem entsendenden Unternehmensteil im ersten EU Mitgliedstaat organisiert und verwirklicht). Drittstaatsangehörige Arbeitnehmer, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten besitzen (schweizerische Aufenthaltsbewilligung C) und die für eine Firma in diesem Mitgliedstaat eine vorübergehende Dienstleistung in Deutschland erbringen, die drei Monate innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten nicht überschreitet, sind vom Erfordernis der Beantragung eines Visums nach „Vander Elst“ befreit. Ist durch den langfristig Aufenthaltsberechtigten eine vorübergehende Dienstleistung von mehr als drei Monaten innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten beabsichtigt, ist ein Visumantrag weiterhin erforderlich. Allgemeine Informationen: Das Merkblatt (2. Seite) wird regelmäßig aktualisiert, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Das Visum enthält gleichzeitig die Arbeitserlaubnis und kann für den gesamten Zeitraum der Mission (max. 1 Jahr) ausgestellt werden, solange der schweizerische Aufenthaltstitel ebenfalls gültig ist. Das Visum kostet 60,- Euro. Die Gebühren müssen bei Antragstellung bar in Schweizer Franken entrichtet werden. Zusätzlich können Auslagen in Höhe von 5,- Euro, z.B. fuer Telekommunikationskosten, verlangt werden. Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin zur Antragstellung: www.bern.diplo.de/termine Bitte beachten Sie das Mer kblatt auf der folgenden Seite WICHTIGER HINWEIS Unvollständige Anträge können nicht angenommen werden. Alle Unterlagen müssen im Original und zweifacher Kopie vorgelegt werden. Durch die vollständige Vorlage der unten genannten Unterlagen entsteht kein Anspruch auf Visumserteilung. Zur Beantragung eines Visums müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: Reisepass mit ausreichen Gültigkeit, um nach Beendigung der Dientsleistungserbringung von Deutschland ins Gastland zurückzukehren. 2 vollständig ausgefüllte Antragsformulare im Original Schweizer Aufenthaltserlaubnis 2 eigenhändig unterschriebene Belehrung und Befragung nach § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG 2 aktuelle, biometriefähige Passfotos Bestätigungsschreiben der entsendenden Firma (oder Arbeitsvertrag mit den entsprechenden Angaben) bzgl. des Antragstellers: - seit wann ist der Antragsteller beschäftigt? - welche Tätigkeiten übt er im Unternehmen aus? - wie wird der Antragsteller brutto entlohnt? - wie sind die Beschäftigungsbedingungen während des Einsatzes in Deutschland? Nachweis der von der Firma in D. zu erbringenden Dienstleistung (Vertrag/Auftrag inkl. Beginn- und Enddatum der durchzuführenden Arbeiten) Krankenversicherungsnachweis im Bundesgebiet
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