GEMEINDE ROTHENTHURM Gemeinderatsverhandlungen April 2016 Überarbeitung kantonaler Richtplan Der Regierungsrat des Kantons Schwyz hat am 8. März 2016 die Überarbeitung des kantonalen Richtplans zuhanden des Kantonsrates erlassen. Für die Behörden des Kantons Schwyz und der Gemeinden ist der kantonale Richtplan verbindlich geworden. Zweijahreskindergarten Für den Umbau der Abwartswohnung zum Zweijahreskindergarten wurden durch den Gemeinderat folgende Arbeiten vergeben: Elektroanlagen: An Elektrotech Grab AG, Rothenthurm über den Betrag von CHF 18‘000.00. Sanitäranlagen: An Albin Ulrich GmbH, Rothenthurm über den Betrag von CHF 10‘737.10. Revision Gemeindeorganisationsgesetz (GOG) An der Regierungsratssitzung vom 15. März 2016 hat der Regierungsrat das Sicherheitsdepartement antragsgemäss mit einer Revision des Gemeindeorganisationsgesetzes (GOG) beauftragt. Das GOG hat sich in den Grundzügen bewährt, jedoch ist immer wieder angeregt worden, dies und das zu prüfen oder zu ändern. Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass bei der Revision des GOG die Sicht der Bezirke und Gemeinden sowie des vszgb mitberücksichtigt werden muss. Die Gemeinden und Bezirke werden daher eingeladen, Ideen, Anregungen oder Fragen direkt dem Rechts-und Beschwerdedienst mitzuteilen. Teilrevision des Gesetzes über die Förderung des öffentlichen Verkehrs und des Steuergesetzes Mit RRB 246/2016 informiert der Regierungsrat über die Teilrevision des Gesetzes über die Förderung des öffentlichen Verkehrs und des Steuergesetzes. Der Kanton wird durch die Finanzierung des Bahninfrastrukturfonds (BIF) zusätzlich belastet, die Bezirke und Gemeinden werden dagegen entlastet. Mit einer Begrenzung des Pendlerabzuges und einer Anpassung des Verteilschlüssels bei den Betriebsbeiträgen zwischen Kanton sowie Bezirken und Gemeinden strebt der Regierungsrat eine Gegenfinanzierung der zusätzlichen Kantonsbelastung an. Der Regierungsrat schlägt in seiner Vorlage an den Kantonsrat vor, den Pendlerabzug im Steuergesetz auf 6‘000 Franken zu begrenzen. Von den daraus resultierenden höheren Steuereinnahmen profitieren sowohl der Kanton als auch die Gemeinden und Bezirke. Damit die höheren Steuereinnahmen und die wegfallenden Beiträge der Bezirke und Gemeinden an die Infrastruktur vollumfänglich den BIF-Beiträgen des Kantons zugutekommen, wird der Bezirks- und Gemeindeverteilschlüssel an die Abgeltungen des regionalen öffentlichen Verkehrs neu bei 43% Kanton und 57% Bezirke und Gemeinden festgesetzt. Heute zahlen der Kanton sowie die Bezirke und Gemeinden je die Hälfte. Mit dieser Lösung halten sich die Be- und Entlastungen sowohl beim Kanton als auch bei den Bezirken und Gemeinden in etwa die Waage. Der Gemeindeschreiber GEMEINDE ROTHENTHURM Gemeinderatsverhandlungen April 2016 Sanierung Schoosstrasse Der Gemeinderat hat für die Sanierung der Schoosstrasse die Baumeisterarbeiten an die Firma Contratto AG in Goldau über den Betrag von CHF 479‘319.40 vergeben. Grundstück Rittlisgatter KTN 996 Der Gemeinde Rothenthurm gehört das Grundstück Rittlisgatter (KTN 996). Der Gemeinderat beabsichtigt, das Grundstück Rittlisgatter im Baurecht abzugeben bzw. zu verkaufen (Preis pro Quadratmeter ist noch nicht definiert). Die Grundstücksfläche beläuft sich auf rund 8‘860 m2. Es befindet sich in der Wohn-Gewerbezone WG3. Hat der Gemeinderat Ihr Interesse geweckt? Dann sind Sie herzlich eingeladen, Ihr Bauprojekt/Nutzungsvorschlag schriftlich an den Gemeinderat Rothenthurm einreichen. Ihre Eingabe soll die gewünschte/benötigte Fläche enthalten (Teilnutzung des Grundstücks ist nicht ausgeschlossen). Bei weiterführenden Fragen steht Ihnen Gemeindepräsident Stefan Beeler (079 779 25 10) gerne zur Verfügung. Der Gemeindeschreiber
© Copyright 2024 ExpyDoc