Ratskanzlei Sekretariat Marktgasse 2 9050 Appenzell Telefon 071 788 93 11 [email protected] www.ai.ch Appenzell, 2. September 2016 Medienmitteilung Standeskommission Antrag der Standeskommission zur Initiative Rolf Inauen Die Standeskommission hat einen Bericht über die möglichen Auswirkungen der Umsetzung der Initiative von Rolf Inauen zu Handen des Grossen Rates verabschiedet. Gleichzeitig nimmt sie zur Initiative Stellung: Sie lehnt die Initiative ab und verzichtet auf einen Gegenvorschlag. Ende September 2015 hat Kantonsrichter Rolf Inauen eine Initiative zur Neustrukturierung des Kantons eingereicht. Gemäss dieser sollen die Bezirke im inneren Landesteil aufgehoben werden. Der Bezirk Oberegg würde demgegenüber weiterbestehen. An der Februarsession 2016 hat der Grosse Rat beschlossen, über die Umsetzung der Initiative einen Bericht in Auftrag zu geben, weil eine vertiefte inhaltliche Auseinandersetzung mit der Initiative eigentlich nur möglich sei, wenn man die möglichen Folgen einer Umsetzung wenigstens in den Grundzügen kennt. Auswirkungen der Initiative Die Standeskommission hat den inzwischen ausgearbeiteten Bericht zu Handen des Grossen Rates verabschiedet. Er ist, zusammen mit der Botschaft der Standeskommission, unter www.ai.ch/gr-session abrufbar. Der Bericht zeigt auf, dass eine Umsetzung der Initiative möglich ist. Der Wechsel wäre aber sehr aufwendig, und in verschiedenen zentralen Bereichen würden sich neue Schwierigkeiten ergeben. Insbesondere die notwendige Neuausrichtung des Steuersystems und der Wegfall des Finanzausgleichs in der heutigen Form würden eine offene Situation bringen. In beiden Fällen verliert man mit der Aufhebung der Bezirke im inneren Landesteil die Bezugswerte, anhand derer die Steueraufteilung zwischen Kanton und Bezirk vorzunehmen und Finanzausgleichsbeiträge zu berechnen sind. Anstelle der heutigen zahlenbasierten Abstimmung müssten Bezugssysteme entwickelt werden, in denen voraussichtlich vermehrt das Ermessen und Kulanzüberlegungen eine tragende Rolle spielen. Die langfristige Verlässlichkeit dürfte dadurch sinken. Zweistufigkeit als zentrales Element Die Initiative würde zu einer weitgehenden Aufhebung der Zweistufigkeit in der politischen Struktur des Kantons führen. Die Standeskommission lehnt dies ab. Sie hält eine durchgängig zweistufige Struktur im Kanton insgesamt für stabiler und vorteilhafter. Die Zweistufigkeit erleichtert die optimale Verteilung der Aufgaben und bietet die Chance, die Gesamtverantwortung im Kanton auf mehrere Schultern zu verteilen. Lokale Belange sollen möglichst vor Ort angeAI 013.12-65.20-147223 1-2 gangen werden, kantonale auf der oberen Ebene. Diese Verteilung trägt zu breiter abgestützten und lokal besser akzeptierten Lösungen bei. Die Initiative würde die Zweistufigkeit weitgehend aufheben und damit zu einer Schwächung der strukturellen Stabilität im Kanton führen. Die Standeskommission lehnt dies ab. Landsgemeinde 2012 und seitherige Entwicklung Noch entscheidender ist für die Standeskommission aber, dass die Initiative zu früh nach dem Entscheid der Landsgemeinde 2012 über die damalige Strukturvorlage kommt. Die Landsgemeinde 2012 hat die Auffassung der damaligen Gegnerschaft der Vorlage, dass allfällige Strukturänderungen nicht von oben her angeordnet, sondern von unten her wachsen sollen, bestätigt. Sie hat den Bezirken und Schulgemeinden mit dem Fusionsgesetz das notwendige Instrumentarium gegeben, die erforderlichen Strukturanpassungen weitestgehend eigenständig und auf der lokalen Eben anzugehen. Im Zusammenhang mit der damaligen Vorlage wurden auch praktische Möglichkeiten aufgezeigt, wie die Bezirke und Schulgemeinden die Rekrutierung für ihre Behörden verbessern können. Diese Möglichkeiten wurden bisher nicht ausgeschöpft, sodass es nicht angezeigt ist, bereits wieder die Strukturfrage zu stellen. Zudem sind seit 2012 durchaus Anzeichen auszumachen, dass für die Behördenarbeit in den Bezirken wieder mehr Interesse besteht. Es ist seither zu verschiedenen spannenden Wahlsituationen im inneren Landesteil gekommen, und für recht viele Ämter standen mehrere Kandidaten und Kandidatinnen zur Verfügung. Weiter haben die Bezirke im inneren Landesteil mit dem Entscheid über die Sportstätten Schaies gezeigt, dass sie in der Lage sind, auf ihrer Ebene grosse Projekte anzupacken. Solche Erfolge helfen, die Bedeutung der Bezirke in der Öffentlichkeit wahrnehmbarer zu machen. Dadurch werden die Bezirke selber und der Bezug der Bevölkerung zu ihrem Bezirk gestärkt. Verzicht auf Gegenvorschlag Das Argument, dass kein kantonaler Entscheid zu fällen ist, solange das bestehende Instrumentarium nicht ausgeschöpft ist, lässt auch einen Gegenvorschlag als nicht richtig erscheinen. Die Standeskommission verzichtet daher auf einen Gegenvorschlag. AI 013.12-65.20-147223 2-2
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