Anmeldezeitraum für Fortbildungsveranstaltungen Wintersemester 2016/17 Pädagogische Hochschule Wien: 1. bis 31. Mai 2016 (Nachfrist: 28.8.2016–11.9.2016 für Veranstaltungen mit freien Plätzen) Fortbildungsveranstaltungen (phwien.ac.at) Veranstaltungsverzeichnis (pdf) Anleitungen und Informationen e-DAV Prinzipiell ist das elektronische Dienstauftragsverfahren e-DAV zu verwenden (auch, damit der Versicherungsschutz im Falle eines Dienstunfalles gegeben ist). Nach Ablauf der Anmeldefrist folgt der dreiwöchige Befassungszeitraum durch Schulleitung und Schulaufsicht. Lehrer/innenfortbildung (LDG §43(3), Erlass ERI:401, LVG §8(12)) In der Jahresnorm sind 15 Stunden Fortbildung pro Schuljahr verpflichtend anzusehen. Hierzu zählen auch SCHILF-Veranstaltungen, Fortbildungen für Lesekoordinator/innen, Begleiteter Berufseinstieg, etc. Dienstrecht neu: Bis zu 15 Stunden verpflichtende Fortbildung haben in der unterrichtsfreien Zeit stattzufinden. Jede/r Lehrer/in hat grundsätzlich die Möglichkeit, jährlich, während der Unterrichtszeit an Fortbildungsveranstaltungen im Ausmaß von bis zu 26 Stunden teilzunehmen (Lehrer/innen mit verminderter Unterrichtsverpflichtung aliquot). Die Anzahl der Stunden bezieht sich auf die stundenplanmäßig vorgesehenen Unterrichtsstunden (ganztägige Schulen auch Betreuungsstunden), und nicht auf die zu supplierenden Stunden oder auf die Dauer der Fortbildungsveranstaltung. Wie viele und welche Fortbildungen der/die Lehrer/in außerhalb der Unterrichtsverpflichtung besucht, obliegt keinen Beschränkungen. April 2016 Karin Medits-Steiner 0650/2325161 [email protected]
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