- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Andere DaF/DaZ-Zertifikate (mind. 100 UE)
Folgende Fortbildungen stellen keine Äquivalenz zur Zusatzqualifizierung des Bundesamtes dar. Aus diesem Grund ist keine Erstattung der Teilnahmegebühren durch das Bundesamt möglich.
Die genannten Fortbildungen können allerdings je nach Gesamtqualifikation den Zugang ins
Integrationskurssystem begünstigen.
Nähere Informationen sind der Matrix „Zulassungskriterien für Lehrkräfte in Integrationskursen“ zu entnehmen. Die genannten Fortbildungen sind in der Matrix als „andere DaF/DaZZertifikate (mindestens 100 UE)“ dargestellt.
1. DVV/telc „VHS Lehrkräftequalifizierung Deutsch“
Ansprechpartner DVV: Frau Kathrin Quilling
E-Mail: [email protected]
Internet: http://portal-deutsch.de/lernen/einstieg-deutsch-lernangebot/
Ansprechpartner telc: bitte die Mail verwenden
E-Mail: [email protected]
Informationen: www.telc.net/lehrkraefte/telc-training
Es sind bundesweite Qualifizierungslehrgänge geplant. Über genauere Standorte
erteilen DVV und telc gerne nähere Informationen
2. Zertifikat „EUROLTA“
Die Anbieter sind verschiedenste Volkshochschulen und private Bildungsträger. Informationen über die lizensierten Träger sind der Webseite von EUROLTA http://www.icclanguages.eu/teacher-training/eurolta zu entnehmen
3. bfz München, Qualifizierung „Fachkraft Deutsch & Integration“
http://www.bfz.de/seminardatenbank/muenchen/arbeitnehmer/wiedereinsteigen/3457/4/2
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4. WBS Training AG, Qualifizierung „Lehrkraft für Deutsch als Zweitsprache“
https://www.wbstraining.de/weiterbildung-lehrkraft-fuer-deutsch-als-zweitsprache/
Grundsätzlich können weitere Fortbildungen anerkannt werden, sofern sie einen Umfang
von mindestens 100 UE aufweisen. Die Anbieter sind das Goethe-Institut, Hochschulen,
Einrichtungen der Lehrerbildung, Volkshochschulen sowie zertifizierte Bildungsträger.
Alle Anfragen bezüglich der Anerkennung
[email protected] zu richten
weiterer
Fortbildungen
sind
an