Universität Innsbruck Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre www.verfassung.li DER ONLINE-KOMMENTAR ZUR LIECHTENSTEINISCHEN VERFASSUNG Donnerstag, 12. Mai 2016 17.30–18.30 Uhr Seminarraum 50101/1 Innrain 52e (Zugang über den Geiwi-Turm), Universität Innsbruck PROGRAMM Grussworte Christian Markl, Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck Karl Weber, Institutsleiter Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre Verfassung und Verfassungsdogmatik in Liechtenstein Peter Bussjäger, Universitätsprofessor am Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre der Universität Innsbruck und Projektleiter des Verfassungskommentars am Liechtenstein-Institut Innovative Rechtsinformation durch Verfassung.li Patricia M. Schiess Rütimann, Mitautorin am Verfassungskommentar als Forschungsbeauftragte am Liechtenstein-Institut und Privatdozentin an der Universität Zürich anschliessend Diskussion DER ONLINE-KOMMENTAR Die Verfassung des Fürstentums Liechtenstein von 1921 ist eine einzigartige Verbindung von Elementen der konstitutionellen Monarchie sowie österreichischen und schweizerischen Rechts. Für ihre Auslegung spielen neben dem Völkerrecht Literatur und Judikatur aus Österreich und der Schweiz eine grosse Rolle. Insofern begegnet den österreichischen Juristinnen und Juristen im liechtensteinischen Verfassungsrecht manches Bekanntes, aber auch viel Originelles. Der Online-Kommentar stellt auch im internationalen Vergleich einen neuen, innovativen Zugang zur liechtensteinischen Verfassung dar. Er ist für alle an Rechtsinformation und Rechtsvergleichung Interessierten eine Fundgrube. Die Präsentation macht mit der Recherche im Online-Kommentar vertraut und gibt einen Einblick in das liechtensteinische Verfassungsrecht.
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