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Universität Innsbruck
Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre
www.verfassung.li
DER ONLINE-KOMMENTAR ZUR LIECHTENSTEINISCHEN VERFASSUNG
Donnerstag, 12. Mai 2016
17.30–18.30 Uhr
Seminarraum 50101/1 Innrain 52e (Zugang über den Geiwi-Turm),
Universität Innsbruck
PROGRAMM
Grussworte
Christian Markl, Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck
Karl Weber, Institutsleiter Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre
Verfassung und Verfassungsdogmatik in Liechtenstein
Peter Bussjäger, Universitätsprofessor am Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre der Universität Innsbruck und Projektleiter des Verfassungskommentars am
Liechtenstein-Institut
Innovative Rechtsinformation durch Verfassung.li
Patricia M. Schiess Rütimann, Mitautorin am Verfassungskommentar als Forschungsbeauftragte am Liechtenstein-Institut und Privatdozentin an der Universität Zürich
anschliessend Diskussion
DER ONLINE-KOMMENTAR
Die Verfassung des Fürstentums Liechtenstein
von 1921 ist eine einzigartige Verbindung von
Elementen der konstitutionellen Monarchie
sowie österreichischen und schweizerischen
Rechts. Für ihre Auslegung spielen neben dem
Völkerrecht Literatur und Judikatur aus Österreich und der Schweiz eine grosse Rolle. Insofern
begegnet den österreichischen Juristinnen und
Juristen im liechtensteinischen Verfassungsrecht
manches Bekanntes, aber auch viel Originelles.
Der Online-Kommentar stellt auch im internationalen Vergleich einen neuen, innovativen Zugang
zur liechtensteinischen Verfassung dar. Er ist für
alle an Rechtsinformation und Rechtsvergleichung Interessierten eine Fundgrube.
Die Präsentation macht mit der Recherche im
Online-Kommentar vertraut und gibt einen Einblick in das liechtensteinische Verfassungsrecht.