handbuch stellungnahme arbeitshilfe

HANDBUCH STELLUNGNAHME
ARBEITSHILFE
ICE Trasse
Stand 23. April 2016
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T1
17.04.2016 GS
Erstellt
T2
19.04.2016 GS/BG
Kontaktdaten ergänzt
T3
21.04.2016 GS
Weitere Textblöcke eingefügt
T4
22.04.2016 UA/GS
Weitere Textblöcke und Links eingefügt
T5
23.04.2016 GS
Weitere Textblöcke eingefügt
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Inhaltsverzeichnis
1
Begriffe....................................................................................................................................................... 4
2
Lärm ........................................................................................................................................................... 4
3
Zerstörung der Landschaft ......................................................................................................................... 4
4
Natur und Umwelt ...................................................................................................................................... 5
5
Landwirtschaft ............................................................................................................................................ 6
6
Planung..................................................................................................................................................... 6
7
Eigentum .................................................................................................................................................. 7
8
Musterstellungnahme 1 ............................................................................................................................. 8
9
Musterstellungnahme 2 ............................................................................................................................. 9
10
Musterstellungnahme 3 ........................................................................................................................... 10
11
Musterstellungnahme 4 ........................................................................................................................... 11
12
Kurzanweisung zum Widerspruchsverfahren .......................................................................................... 13
13
Argumente gegen einen zweigleisigen Trassenausbau auf Seelzer Stadtgebiet ................................... 15
14
Untersuchungen....................................................................................................................................... 18
15
Kontaktadressen ...................................................................................................................................... 20
16
Interessante Links .................................................................................................................................... 23
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1 Begriffe
Abkürzung
Bedeutung
BVWP
Bundesverkehrswegeplan
BAB
Bundesautobahn
ICE
Intercity-Express
2 Lärm
Als Anwohnerin des Ortes Holtensen bei Groß Munzel bin ich nicht nur durch den Bau einer ICETrasse in unmittelbarer Nähe von Holtensen betroffen, sondern bin bereits in meiner Lebensqualität von der benachbarten Abfalldeponie in Kolenfeld (Entfernung 2.700 m) und der BAB 2
in unmittelbarer Nähe (Entfernung 300 m) stark beeinträchtigt. Des Weiteren plant die Stadt
Barsinghausen den Bau eines Logistikzentrums südlich der BAB 2 in unmittelbarer Nähe (Entfernung 200 m) des Ortes Holtensen.
Ich befürchte eine hohe Lärmbelästigung in Holtensen durch vorbeifahrende Hochgeschwindigkeitszüge und Güterzüge. Besonders durch Güterzüge ist eine hohe Lärmbelästigung in der Nacht
zu befürchten was die Nachtruhe der Anwohner in Holtensen empfindlich stören würde.
Wir haben Landringhausen, Groß Munzel und Holtensen bereits eine hohe Grundbelastung durch
Lärm. Die Bundesautobahn liefert uns 24 Stunden 365 Tage ein Grundrauschen von Fahrzeugverkehr. Hinzu kommen lärmende Flugzeuge, die den Flughafen Hannover ansteuern bzw. von
diesem abfliegen. Eine Bahntrasse, nur wenige Meter von unseren Grundstücken entfernt, macht
unser Leben unerträglich.
Die Ortschaft Holtensen wird von gigantischen Verkehrswegen eingeschlossen. Im Norden und
Westen haben wir die 6spurige Autobahn vor der Haustür. Im Süden und Westen werden wir
dann eine ICE Trasse vor der Wohnzimmertür haben. Am Himmel werden die Flugzeuge vom
Flughafen Langenhagen fliegen.
3 Zerstörung der Landschaft
Bei dem betroffenen Planungsraum handelt es sich um das Landschaftsschutzgebiet „Calenberger Börde“ das naturnahe Wälder und schöne Landschaftsstrukturen aufweist. Durch eine hoch
aufgeständerte, beleuchtete ICE-Trasse würde die Landschaft zerstört werden.
Gefährdung der umliegenden Wasserschutzgebiete
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 enthält einheitliche Vorgaben zur Bewirtschaftung der oberirdischen Gewässer, der Küstengewässer und des Grundwassers.
Im Norden der geplanten ICE-Trasse erstreckt sich das Wasserschutzgebiet „Forst Esloh“, im
Süden das Wasserschutzgebiet „Landringhausen“.
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Die geplante ICE-Trasse würde durch die Wasserschutzzone III des Wasserschutzgebietes „Forst
Esloh“ führen.
Der Wasserverband Garbsen Neustadt a. Rbge. hat die Aufgabe, etwa 120.000 Menschen mit
Trinkwasser zu versorgen und bezieht ca. 47% dieses Trinkwassers aus dem Gewinnungsstandort Forst Esloh.
Das Wasserwerk Landringhausen des Wasserbandes Nordschaumburg ist nur knapp ca. 2.800
m von der geplanten ICE-Trasse entfernt.
Ich befürchte, dass durch die geplante ICE-Trasse eine Gefährdung des Grundwassers zu erwarten ist.
4 Natur und Umwelt
Gefährdung verschiedener seltener Vogelarten
Bei dem betroffenen Planungsraum der ICE-Trasse handelt es sich um das Landschaftsschutzgebiet „Calenberger Börde“, das eine reichhaltige Vogelwelt aufweist und für Gastvögel von internationaler Bedeutung ist. Das Gebiet wird von bestandsbedrohten Arten wie Kiebitzen und
anderen Wiesenvögeln genutzt.
Vogelgastgebiete
Mit viel Aufwand und auch Einschränkungen für die Landwirtschaft, wurde ein Gebiet zwischen
Landringhausen, Groß Munzel, Holtensen, Ostermunzel und Dedensen zu einem Vogelgastgebiet
eingestuft. Es gab und gibt viele Bemühungen, dieses Gebiet für die Natur vorzubehalten. Die
Projektansätze im BVWP 2013 zerstören dieses Vorhaben.
Die Feldmark in dem Gebiet der geplanten ICE-Trasse bietet als Durchzugsgebiet von Zugvögeln
Rastmöglichkeiten, die durch die geplante ICE-Trasse verkleinert und zerteilt würden.
Die Feldmark zwischen den Dörfern Holtensen und Groß Munzel hat eine besondere Bedeutung
als Rastgebiet für Kiebitze und andere bestandsbedrohte Wiesenvögel während des Vogelzugs.
Darüber hinaus haben die ehemaligen Absetzteiche der Zuckerfabrik Groß Munzel westlich des
Ortes Groß Munzel als einzige größere Stillwasserteiche im Raum Groß Munzel, Holtensen und
Landringhausen Bedeutung für eine vielfältige Brut- und Rastvogelwelt.
Es ist wichtig, dass diese Rastgebiete in vollem Umfang erhalten bleiben, da sie die einzigen
Rastgebiete im hiesigen Raum darstellen.
Durch die geplante hoch aufgeständerte, beleuchtete ICE-Trasse ist eine Abwanderung der seltenen Vogelarten zu befürchten.
Die sogenannten „Schlammteiche“ bei Groß Munzel haben sich nach der Schließung als Biotop
für viele kleine und große Vogelarten etabliert. Dieses Biotop wird durch eine Umsetzung der
Bahntrasse vernichtet.
FFH-Gebiete (Fauna-Flora-Habitat-Gebiete)
Eine mögliche Umsetzung der des Projekts 2-016-V01 ABS/NBS Hannover-Bielefeld wird wertvolle FFH Gebiete zerstören. In Groß Munzel gibt es das FFH Gebiet Großes Mausohr. Diese
Fledermausart hat ihr Revier im Westen von Groß Munzel. Ein wie auch immer gearteter Trassenverlauf in diesem Bereich wird das FFH Gebiet für immer zerstören.
Die Größe eines naturschutzrechtlich relevanten Rastvogelgebietes bemisst sich nach zusammenhängenden Flächen. Durch die Teilung der Fläche, hier durch eine beabsichtigte Bahntrasse, würde das Rastvo-
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gelgebiet erheblich an Wert verlieren, da die zu schützenden Rastvögel einen Sicherheitsabstand zu Störfaktoren einhalten. Es ginge hierbei also nicht nur die Fläche der Trasse verloren, sondern auch auf voller
Länge beidseitig zu berücksichtigende Randflächen.
5 Landwirtschaft
Verlust fruchtbaren Ackerbodens
Die Calenberger Börde, zu der sich unser Gebiet auch noch zählt, gilt als idealer Standort für die
Landwirtschaft. Durch die im Bundesverkehrswegeplan stehenden Projekte im südwestlichen Teil
der Region Hannover, werden wertvolle Ackerböden verloren gehen. Dieses wiederspricht den
Zielen des Bundesverkehrswegeplans, den Flächenverbrauch zu reduzieren und bereits vorhandene Trassen zu nutzen.
Die Vermeidung von Nutzung von nichtzerschnittenen Räumen ist ein Ziel des Bundesverkehrswegplans. Zwischen der B65, der BAB2 und der Eisenbahntrasse Hannover - Minden gibt es
einen kleinen Raum, der noch nicht zerschnitten ist. Die Planung für eine Eisenbahntrasse zerschneidet jedoch diesen noch verbleibenden Raum.
Eine Bahntrasse in unserem Raum wird einen riesigen Flächenverbrauch mit sich bringen. Wir
werden ein weiteres Sterben unserer landwirtschaftlichen Betriebe erleben. Dies ist nicht nur für
die betroffenen Landwirte ein nicht wiedergutzumachender Schicksalsschlag, sondern wird auch
bezüglich des gemeinschaftlichen Lebens in unseren Dörfern einen nicht wiedergutzumachenden
Schaden anrichten. Die sozialen Strukturen werden zerstört.
5 Soziales
Es ist zu befürchten, dass die sozialen Verbindungen zwischen Holtensen und Groß Munzel/Ostermunzel abbrechen. Heute fahren die Kinder mit dem Fahrrad zum Sportverein oder zum Reiten von Holtensen nach Groß Munzel. Die Kinder aus Ostermunzel und Barrigsen wiederum fahren mit dem Fahrrad zur Jugendfeuerwehr nach Holtensen. In den letzten Jahren wurde viel
Energie in den Erhalt der Vereine und Organisationen gesteckt. Mit einer sichtbaren Barriere und
der Kappung von Verbindungswegen in Form von Feldwegen werden die sozialen Bindungen
verloren gehen.
Viele Menschen in dem Gebiet Groß Munzel fahren nach Hannover zur Arbeit. Das Gebiet zwischen Landringhausen, Holtensen, Harenberg, Döteberg, Dedensen und Ostermunzel wird als
Nah- und Feierabenderholungsgebiet genutzt. Eine Bahntrasse zerstört diese Möglichkeiten für
immer.
6 Planung
Vergleich der für unseren Bereich relevanten BVWP Projekte "Schiene", die in der gegenseitigen Alternativenuntersuchung angeschaut wurden.
Die Projekte 2-006-V0x sind alle wegen zu schlechten Nutzen-Kosten-Verhältnis ausgeschieden.
Die Projekte 2-016-V01(ABS/NBS Hannover-Minden) und 2-015-V01(Kasseler Kurve) sind
zwar total unterschiedlich, vom Effekt her bezüglich des Güterverkehrs sehr wohl.
Der Kostenunterschied von 1.8 Milliarden Euro zu 80 Millionen Euro ist gigantisch. Damit wird
lediglich der 12 Minuten Vorteil im ICE Verkehr teuer erkauft. Die Umweltbelastung der
NBS/ABS Variante ist wesentlich höher.
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7 Eigentum
Verletzung des Rechts auf Wahrung meines Besitzes
Durch die geplante ICE-Trasse sehe ich mich in meinem Recht auf Wahrung meines Besitzes
geschädigt, da für die Häuser und Grundstücke in unmittelbarer Nähe der geplanten Trasse ein
massiver Wertverlust in den nächsten Jahren zu befürchten ist.
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8 Musterstellungnahme 1
Max Mustermann
30926 Seelze, 20. April 2016
Straße/Hausnummer
Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur
Referat G 12
Invalidenstraße 44
10115 Berlin
Stichwort „BVWP 2030“
Stellungnahme zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030/Umweltbericht
Hier: Geplante Trassenführung Projektnummer 2-016-V01
Sehr geehrte Damen und Herren,
die im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 unter der Projektnummer 2-016-V01 ABS/NBS Hannover-Bielefeld geführte Trassenplanung für eine zweigleisige Nebenstrecke/Abzw. Letter-Lindhorst, führt unmittelbar über das Stadtgebiet Seelze und betrifft mich als Einwohner der Ortschaft Almhorst direkt.
Deshalb gebe ich hiermit meine Stellungnahme zu dem Projektvorschlag ab.
(Argumente mit kurzer Begründung)
Ich bitte, meine Stellungnahme in die fachliche Überprüfung des im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans
2030 getroffenen grundsätzlichen Festlegungen einzubeziehen und mögliche kostengünstigere, umweltverträgliche und zielführendere Alternativlösungen zu prüfen und zu bevorzugen.
Bitte erteilen Sie mir eine Eingangsbestätigung für meine Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Persönliche Unterschrift
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9 Musterstellungnahme 2
Max Holtensen, Von Holthusenstraße, 30890 Barsinghausen
Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur
Referat G12
Invalidenstraße 44
10115 Berlin
18.4.2016
Stellungnahme zum BVWP; 2-016.V01 ABS/NBS Hannover-Bielefeld
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Bürger des Barsinghäuser Ortsteils Holtensen bin ich von der geplanten Bahntrasse besonders
betroffen und habe erhebliche Einwände gegen die Realisierung dieses Vorhabens.
Zur Situation in unserem Ort:
Holtensen wird im Nord-Westen in bereits 300 Meter Entfernung von der stark befahrenen
Bundesautobahn A2 begrenzt. Neben der räumlichen Einengung wird der Ort bei vorherrschendem
Westwind einer ständigen Lärmbelästigung ausgesetzt. Zusätzlich zur Dauerbeschallung durch die
Autobahn wird der Flugverkehr des Tag-/Nachtflughafens Hannover deutlich wahrgenommen. Auch
ein oft genutzter Luftkorridor für Hubschrauber führt unmittelbar am Ortsrand vorbei und sorgt für
weiteren Fluglärm. Weitere nennenswerte Umweltbelastungen in diesem Gebiet sind diverse
Windkraftanlagen, 2 Hühnermastbetriebe, die Mülldeponie mit zeitweiser Geruchsbelästigung sowie
das geplante Gewerbegebiet Groß Munzel.
Aufgrund der Lage der A2, wie auch durch die kommunale Zugehörigkeit zur Stadt Barsinghausen,
wird die Sport- und Freizeitmobilität der Bürger von Holtensen in den Bereich der neu geplanten
Bahntrasse gelenkt. So konzentrieren sich die Freizeitaktivitäten der ansässigen Bewohner gerade in
dem Bereich (Süd/Osten) zwischen den abgelegenen Barsinghäuser Ortsteilen Holtensen, Groß
Munzel, Ostermunzel und Barrigsen, wo nun die Bahntrasse entstehen soll.
Da die genannten Ortsteile sich eine Kirche, einen Friedhof, einen Sportverein/Sportplatz, eine
Grundschule und einen Kindergarten teilen, kreuzen sich hier viele Besuchswege von Erwachsenen,
Jugendlichen und Kindern, die die Feld-und Radwege benutzen, um dem Durchgangsverkehr auf den
Verbindungsstraßen zwischen den Ortschaften zu entgehen.
Die Feldmark des genannten Bereichs wird von Spaziergängern, den Menschen mit Behinderungen
der Holtenser Lebenshilfe, von Joggern, Radfahrern und von Reitern der anliegenden Reitanlage als
Naherholungsgebiet genutzt. Wegen der vorbeiführenden Autobahn gibt es für die direkte
Naherholung leider keine Alternative.
Eine weitere Benachteiligung in Form einer Zerschneidung der zusammengehörigen Ortsteile durch
eine Bahnstrecke darf nicht stattfinden.
Mit freundlichen Grüßen
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10 Musterstellungnahme 3
Mustermann
in Musterhausen
Musterhausen, den 22.04.2016
Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur
Referat G 12
Invalidenstr. 44
10115 Berlin
BVWP 2030 – ICE-TRASSENVERLAUF Hannover-Minden
Nr. 13 Projekt Nr. 2-016-V01 Region Hannover
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Bürger der Gemeinde Barsinghausen – Stadtteil Groß Munzel – würde ich bei einer
Realisierung der vorliegende Planung im Zuge des Bundesverkehrswegeplanes 2030
außerordentlich belastet, und zwar
1. durch die Zerstörung des Landschaftsbildes
2. die Beeinträchtigung der Natur und Umwelt (FFH-Gebiete)
3. die Lärmbelästigung
4. die Belastung des Grundwassers
5. die negativen Auswirkungen auf die Rastvogelgebiete und seltene Vogelarten
6. die Zerstörung der vorhandenen Biotope
7. den Entzug landwirtschaftlicher Ackerflächen (die Welt hungert und wir betonieren zu)
8. Zerstörung der Naherholungswege um die einzelnen Ortschaften und untereinander
9. Unterbrechung/Verhinderung sozialer Verbindungen zwischen den Ortsteilen
Groß Munzel – Holtensen - Ostermunzel
10. Beeinträchtigungen für die Windenergie
11. und ganz besonders den Wertverlust meines Eigentums. Als Vertriebene aus den
Ostgebieten (Schlesien) konnte ich mir mit viel Arbeitsaufwand ein Eigentum aufbauen,
um im Alter nicht mittellos dazustehen.
Bereits durch die Planung erleidet mein Eigentum einen erheblichen Wertverlust und
bringt mich in Abhängigkeit.
12. Der Schutz seiner Bürger ist vordringliche Aufgabe des Staates und im Grundgesetz
verankert. Das fordere ich auch hier als unbescholtener Bürger ein.
Bei Sichtung der Planungsvorlage muß ich feststellen, dass eine Realisierung nicht
notwendig ist, sondern es muß Wert darauf gelegt werden, die vorhandenen Strecken
entsprechend auszubauen.
Um eine Fahrzeitverringerung von wenigen Minuten zu ermöglichen ist dieses Projekt
und die zu erwartenden Kosten nicht gerechtfertigt.
Ich lehne die Planungen entschieden ab. Zu allen Punkten kann ich Ihnen ausführliche
Begründungen zuleiten.
Mit freundlichen Grüßen
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11 Musterstellungnahme 4
Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur
Referat G12
Invalidenstraße 44
10115 Berlin
24. April 2016
Stellungnahme zum Bau der ICE Trasse – BVWP 2030
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin gegen den Bau der geplanten ICE Trasse.
Dazu gibt es viele Gründe:
1. Die Trasse zerstört unsere Landschaft
Bei dem betroffenen Planungsgebiet handelt es sich um ein Landschaftsschutz-gebiet, mit entsprechenden
Wäldern und Landschaftsstrukturen. Durch die von Ihrem Ministerium geplante aufgeständerte und
beIeuchtete ICE-Trasse wird diese Landschaft unwiderruflich zerstört.
2. Die Trasse stellt eine weitere Gefährdung unserer Lebensqualität und Gesundheit dar
Als Anwohner von Groß Munzel sind wir in unserer Lebensqualität bereits mehrfach beeinträchtigt. In unmittelbarer Nachbarschaft befindet sich die Abfalldeponie Kolenfeld.
Es ist Ihnen bekannt, wie stark die BAB 2 in unserer Region Tag und Nacht frequentiert ist. Der damit verbundene Lärm verursacht 24 Stunden am Tag einen permanenten Geräuschpegel. Hinzu kommt ein erhöhtes Verkehrsaufkommen,
bei auf der BAB 2 verursachten Unfällen in unserem Ort.
Die Stadt Barsinghausen plant ein Logistikzentrum in direkter Nähe. Das verursacht eine weitere noch höhere Belastung mit LKW-Verkehr als bisher - direkt vor unserer Haustür.
Ebenso befinden sich Windkraftanlagen in näherer Umgebung.
Die Diskussion um die Führung der Stromtrassen ist auch noch nicht beendet
und könnte unsere Wohngebiet ebenfalls berühren.
Abgerundet werden dieses fünf Quellen der Beeinträchtigung durch den Lärm startender und landender
Flugzeuge des Flughafens Hannover / Langenhagen.
Das reicht bereits heute ! Wir wollen keine weitere Lärmbelästigung durch Hochgeschwindigkeitszüge und
Güterzüge, die insbesondere die Nachtruhe wesentlich beeinträchtigen. Lärm macht krank.
3. Die Trasse gefährdet die umliegenden Wasserschutzgebiete.
Mit dem Bau der Trasse gefährden Sie sehenden Auges die Wasserschutzzone in unserem Gebiet – „Forst
Esloh“ und „Landringhausen“. Weit über 100.000 Menschen werden mit dem Trinkwasser aus diesen Gebieten versorgt.
Wasser ist ein kostbares Gut; wir befürchten eine Gefährdung des Grundwassers.
4. Gefährdung der Tierwelt.
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Unsere Feldmark / Wälder bietet Lebensraum für bestandsbedroht Tiere / Vögel.
Mit der von Ihnen geplanten Trasse zerstören Sie außerdem die wenigen noch vorhandenen Rastmöglichkeiten von Zugvögeln. Mit der Trasse werden die ehemaligen Klärteiche der Zuckerfabrik Groß Munzel zerstört. Damit gehen seltene Brutstätten und Rastmöglichkeiten verloren.
5. Eigentum
Ich befürchte einen massiven Werteverlust für mein/unser Grundstück und habe dann die Aussicht täglich
auf die Trasse sehen zu dürfen.
6. Zeitersparnis ist kein Argument
Als Vielfahrer mit der Bundesbahn ist es mir völlig unverständlich dass Ihre Argumentation u.a. auf dem
Faktor Zeit abzielt. Sowohl über Wunstorf / Minden
als auch über Wunstorf / Hannover kommt man sehr gut und zügig nach Bielefeld bzw. weiter ins Ruhrgebiet. Eine Zeiteinsparung von einigen Minuten steht in keinem Verhältnissen zu den Folgen einer solchen
ICE Trasse.
Ich beantrage daher, dass der Antrag für den Bau der geplanten ICE-Trasse abgelehnt wird.
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12 Kurzanweisung zum Widerspruchsverfahren
Auszüge aus dem Internet des BVMI Stand: 07.04.2016
https://www.bmvi.de/DE/VerkehrUndMobilitaet/Verkehrspolitik/Verkehrsinfrastruktur/Bundesverke
hrswegeplan2030/ElektronischeStellungnahmeZumBVWP2030/Form_Stellungnahme/form-stellungnahme_dynform.html
Wie kann ich teilnehmen?
Das Beteiligungsverfahren hat am 21. März 2016 begonnen und endet am 02. Mai 2016.
Stellungnahmen, die nicht innerhalb dieser Frist im BMVI eingehen, bleiben unberücksichtigt.
Dabei können Stellungnahmen auf zwei verschiedene Arten abgegeben werden: Entweder nutzen
Sie das Online-Formular oder Sie senden Ihre schriftliche Stellungnahme per Post unter Angabe
des Stichworts "BVWP 2030" an die folgende Adresse:
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Referat G12
Invalidenstraße 44 D
10115 Berlin
Stichwort "BVWP 2030"
Damit vor dem Hintergrund der Vielzahl an erwarteten Stellungnahmen sichergestellt werden kann,
dass alle Eingänge sachgerecht bearbeitet werden können, bitten wir Sie, Ihre Stellungnahmen
ausschließlich mittels der benannten Medien - Brief oder Internetformular - an das BMVI zu übermitteln. Stellungnahmen, die auf andere Weise eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Wozu kann ich Stellung nehmen?
Gegenstand der Öffentlichkeitsbeteiligung ist der Entwurf des BVWP 2030 und der dazugehörige
Umweltbericht.
Ziel ist die fachliche Überprüfung der im Entwurf des BVWP 2030 getroffenen grundsätzlichen
Festlegungen, insbesondere im Hinblick auf die aus dem Gesamtplan resultierenden Auswirkungen auf die Umwelt.
Stellungnahmen ohne Bezug zur Wirkung des Gesamtplans sowie rein wertende Meinungsäußerungen ohne
sachliche Begründung werden nicht berücksichtigt.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist ferner kein Abstimmungsverfahren. Es erfolgt daher keine Aufrechnung zwischen unterstützenden und ablehnenden Stellungnahmen. Mehrfacheinsendungen
von inhaltsgleichen Sachargumenten werden inhaltlich nur einmal berücksichtigt.
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Es ist zudem nicht Ziel der Öffentlichkeitsbeteiligung, jedes Einzelprojekt im Detail zu diskutieren.
Diese fachliche Auseinandersetzung ist Aufgabe der nachgelagerten eigenständigen Planungsverfahren, wie z.B. des Planfeststellungsverfahrens.
Wie geht es weiter?
Nach Auswertung der Stellungnahmen wird das BMVI etwaige Änderungen am BVWP
vornehmen. Die auf diese Weise überarbeitete Fassung ist Grundlage für den Beschluss
des BVWP 2030 im Bundeskabinett, der für Sommer 2016 vorgesehen ist.
Bearbeitungshinweise:
Beachten Sie bei Abgabe einer elektronischen Stellungnahme bitte die nachfolgenden Hinweise
zum Ausfüllen des Online-Formulars:
Mit einem * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.
Von einer angegebenen E-Mail-Adresse können maximal 2 Online-Formulare eingereicht werden.
Über die vier Menüpunkte (Einwendertyp, Datenerfassung, Stellungnahme, Daten prüfen), die sich
über dem Online-Formular befinden, können Sie zwischen Ihren ausgefüllten Menüpunkten navigieren.
Für die Nutzung des Formulars wird die Verwendung eines aktuellen Browsers empfohlen.
Schließen Sie bitte jeden einzelnen Menüpunkt mit dem sich unten rechts befindlichen Button „weiter” ab, um Ihre Eingaben zwischen zu speichern.
Sie können diese am Ende noch einmal prüfen und im entsprechenden Menüpunkt ändern. Betätigen Sie auch nach einer Änderung den „weiter”-Button, um die Änderung zu speichern.
Bitte geben Sie nun zunächst an, ob Sie Ihre Stellungnahme als Einzelperson oder im Namen/Auftrag eines Unternehmens oder einer Organisation abgeben möchten.
Bitte wählen Sie Ihren Einwendertyp
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Hinweise:
Über Ihre E-Mail-Adresse geben Sie Ihre elektronische Stellungnahme für uns zur weiteren Bearbeitung
und Prüfung abschließend frei.
Darüber hinaus erhalten Sie nach Freigabe der Stellungnahme eine elektronische Eingangsbestätigung,
die auch den Text Ihrer Stellungnahme beinhaltet.
13 Argumente gegen einen zweigleisigen Trassenausbau auf
Seelzer Stadtgebiet

Eine intakte, vielfältige Landschaft zwischen Leine und Deister wird durch dieses
Projekt zerschnitten. Damit verlieren auch die Gebiete Benther-Berg und Stemmer-Burg die wunderbaren Blickachsen zum Deister. Diese müssen erhalten
bleiben

Wir Bürger wurden im Vorfeld der Planung nicht berücksichtigt. Da die Züge bis
230 km/h schnell sein sollen, kann die Trasse keine Aufs und Abs haben,
sondern muss mit wenig Höhenunterschieden geführt werden. Daher ist ein
aufgeschütteter Damm erforderlich oder eine aufgeständerte Schienenführung.
Damit wird sich trotz aller Bekundungen und Installation von
Lärmschutzwänden der Schall weiter ausbreiten.

Dieses Projekt durchschneidet das Land. Neben den räumlichen Behinderungen
werden auch die Lärmschutzwände einen optischen Schnitt durch die
Landschaft bringen. Durch dieses Projekt wird das Gebiet nicht nur entwertet,
sondern vorsätzlich zerstört.

Dieses Projekt erschüttert die Stadt Seelze. Neben den schon bestehenden
Beschränkungen durch Leine, einen ausufernden Rangierbahnhof und die
Bundesstraße sowie die A2 ist eine städtebauliche Entwicklung nicht oder nur
sehr begrenzt möglich.

Dieses Projekt raubt der den Dörfern und Gemeinden die strukturelle
Entwicklungsmöglichkeit und wird dazu führen, dass mehr Bewohner diese
trassennahen Gebiete verlassen werden.

Die Entwicklungsmöglichkeiten der Stadt Seelze werden durch die geplante
Trasse erheblich eingeschränkt. Ein Wachsen der Stadt unmittelbar vor den
Toren Hannovers wird damit verhindert. Den Bürgern wird die Möglichkeit
genommen, Wohneigentum zu schaffen und für ihr Alter Vorsorge zu treffen.

Angesichts der vorliegenden Erfahrungen mit diversen Großprojekten wird, die
Kosten-Nutzen-Rechnung des Bundesverkehrswegeplans 2030 bestritten.
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STELLUNGNAHME
Selbst bei Projekten mit kürzerer Planungsdauer ist es bislang nicht einmal
gelungen, die Planzahlen auch nur annähernd einzuhalten.

Die Berechnungen des CO2 vernachlässigt andere – ebenfalls CO2 reduzierende
Maßnahmen, wie z.B. Elektroautos

Wenn die politische Entwicklung der EU weiterhin eher auf mehr Nationalität
denn Europa liegt, dann wird das Wachstum nachhaltig gestört. Ein deutliches
mehr an Verkehrsinfrastruktur ist nicht erforderlich und damit nicht dieses
Projekt. Dann sollten eher direkte West-Ost-Verbindungen verstärkt werden, als
die Bündelung über Hannover.

Die Bahn beklagt jetzt schon massive Konkurrenz von z.B. Postbus, Flixbus
u.ä., so dass kaum davon ausgegangen werden kann, dass neue Bahntrassen
diese Konkurrenz ausschalten werden.

Zugunsten neuer Trassen werden weitere Optimierungs-potenziale bei der DB
gar nicht geprüft. Diese Maßnahmen sind mit Sicherheit günstiger als der Bau
neuer Trassen.

Als es vor einigen Jahren in der Luftfahrt zu erheblichen Engpässen kam,
wurden durch Optimierung und Neugestaltung der Verkehre deutliche
Verbesserungen erzielt. Derartiger Fortschritt macht dieses Projekt überflüssig.

Auf der WEST-OST-Strecke Wunstorf-Hannover-Magdeburg existieren noch
weitere Engpässe. Daher ist diese Maßnahme alleine nicht sinnvoll. Eine
Entlastung der Gesamtstrecke durch eine direkte WEST-OST-Linie parallel in
anderen Räumen, z.B. die Kasseler Kurve hat einen deutlich höheren KostenNutzen-Faktor und macht dieses Projekt damit völlig überflüssig.

Die Deutsche Bahn selbst favorisiert die „Kasseler Kurve“ Projekt Nr. 2-015V01). Hier wäre ein Ausbau von nur 5 Kilometern erforderlich. Mit diesem
Ausbau kann der West – Ost / Ost – West Güterverkehr mit erheblicher
Zeitersparnis erreicht werden. Dieser Ausbau ist kostengünstiger und schafft
freie Kapazitäten auf der vorhandenen Strecke Richtung Bielefeld, über die
dann die ICEs fahren können.
Weitere Formulierungen/eher persönliche Argumente:

Die geplante Trasse würde an inzwischen dicht besiedeltem Stadtgebiet
entlangführen, da die Planungen auf falschem Kartenmaterial (fehlender
Stadtteil Seelze-Süd) beruhen. Sie zerschneidet neben dem Stadtgebiet
allgemein auch wertvolle und hochwertige Naturräume, die von hohem
Naherholungswert und großer Artenvielfalt geprägt sind. Dabei ist
entscheidend, dass die in ihren Entwicklungsmöglichkeiten durch Kanal,
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Autobahn und Bahntrasse bereits jetzt stark eingeschränkte Stadt keinerlei
städtebauliche Entwicklung nach Süden (der einzige Bereich in dem das noch
möglich wäre) mehr zulässt.

Der dörfliche Seelzer Stadtteil Almhorst ist geprägt von seiner unmittelbaren
Lage zum FFH-Gebiet „Lohnder-Almhorster-Wald“ und umgeben von
Naturschutzgebieten sowie landwirtschaftlichen Nutzflächen. Die
Bodenrichtwerte sind hervorragend und daher ideal geeignet für den Anbau
hochwertigen Getreides.
Für den derzeitig im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans vorgesehenen
zweigleisigen Neubau der Eisenbahntrasse würde die Kulturlandschaft in und
um Almhorst zerstört. Durch massive Bodenversiegelung bei fehlenden Ausgleichsflächen wäre Landwirtschaft nur noch in eingeschränktem Maße möglich
und würde durch die Zerschneidung der verbleibenden hochwertigen landwirtschaftlichen Nutzflächen unrentabel und existenzbedrohend.

Für mich als Einwohnerin bzw. Einwohner, die/der im Vertrauen darauf, hier
eine naturnahe, von Lärm und Massenverkehr ausreichend entfernte Heimat
gefunden zu haben, würde die Trassenführung einen immens hohen Verlust an
Lebensqualität verbunden mit möglichen gesundheitlichen Gefahren bedeuten.
Eine Einschränkung, die so nicht hinnehmbar ist.

Der Korridor für die Trassenführung zwischen der Wohnbebauung und dem von
der EU anerkannten Flora-Fauna-Habitat-Gebiet „Lohnder-Almhorster-Wald“
beträgt weniger als 200 Meter. Almhorst würde durch die Trasse von diesem
hochwertigen Naherholungsgebiet abgetrennt werden. Der vorgesehene
Korridor erscheint auch deutlich zu schmal, um ein solches Projekt sowohl für
die Anwohner als auch für die Natur mit nur wenig Einschränkungen im Hinblick
auf Lärmbelästigung und die Zerstörung von Lebensraum und
Rückzugsmöglichkeiten für Wildtiere realisieren zu können.

Mein Eigenheim, das ich im Vertrauen darauf, hier eine Heimat und langfristig
auch eine Wertanlage/Absicherung meines Ruhestandes für mich und meine
Kinder geschaffen zu haben, wird bereits jetzt – durch die Planung – und im
weiteren Verlauf durch den möglichen Bau einer solchen Trasse wertlos,
zumindest aber sind deutliche Wertverluste zu erwarten.
Ich muss also für ein Verkehrsprojekt nicht nur mit einer deutlichen Einschränkung meiner Lebensqualität, sondern auch finanziell erhebliche Einbußen hinnehmen.
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STELLUNGNAHME

Sollte das Projekt einzig darauf ausgelegt sein, die Fahrtzeit auf der Strecke
Bielefeld-Hannover zu verkürzen, steht der Kosten-Nutzen-Effekt verbunden
mit den Einschränkungen für Mensch und Natur in keinem Verhältnis.
Sollte die Streckenplanung aber im Wesentlichen der Entlastung der überlasteten
Strecke Hannover-Minden dienen, dann wäre alternativ das von der Deutschen
Bahn präferierte Projekt 2-015 V01 umzusetzen.
Hier würde auf einem deutlich verkürzten Streckenabschnitt (rd. 6 km) eine
zweite West-Ost-Tangente entstehen, die für den Weg zwischen dem Ruhrgebiet
und Mitteldeutschland gegenüber der Führung über Hannover eine Einsparung
von rd. 20 km und eine hohe Entlastung des jetzigen Streckenabschnitts mit sich
bringt. Dieses Projekt steht für die DB auch deutlich im Vordergrund und weist
einen erheblich höheren Kosten-Nutzen-Wert auf.
Die Kostenersparnis der sog. „Kasseler Kurve“ gegenüber der Neubau-, Ausbaustrecke Hannover-Bielefeld wäre immens.
14 Untersuchungen
Vergleich der für unseren Bereich relevanten BVWP Projekte "Schiene", die in der gegenseitigen Alternativenuntersuchung angeschaut wurden.
Die Projekte 2-006-V0x sind alle wegen zu schlechten Nutzen-Kosten-Verhältnis ausgeschieden.
Die Projekte 2-016-V01(ABS/NBS Hannover-Minden) und 2-015-V01(Kasseler Kurve)
sind zwar total unterschiedlich, vom Effekt her bezüglich des Güterverkehrs sehr wohl
vergleichbar.
Der Kostenunterschied von 1.8 Milliarden Euro zu 80 Millionen Euro ist gigantisch. Damit wird lediglich der 12 Minuten Vorteil im ICE Verkehr teuer erkauft. Die Umweltbelastung der NBS/ABS Variante ist wesentlich höher.
Die ausgeschiedenen Projekte findet man übrigens hier:
„http://www.bvwp-projekte.de/kb_schiene.html“
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STELLUNGNAHME
Es gibt dort für den Bereich Hannover-Minden KEINEN Vergleich eines reinen Ausbauprojektes (3- bzw. 4-gleisiger Ausbau). Es fehlen somit auch die Zahlen und es gibt
keine Möglichkeit eine Kombination von z.B. 2-015-V01 zusammen mit einer ABS
Hannover-Minden dem 2-016-V01 gegenüberzustellen.
Im Grunde muss man diesen Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes noch mal zurück an den Anfang schicken.
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15 Kontaktadressen
Bundestag:
Abgeordnete im WK 47 Hannover Land2
Dr. Maria Flachsbarth, MdB (CDU)
Walderseestraße 21
30177 Hannover
Tel.: 0511-2282348
[email protected]
http://www.flachsbarth.info
Abgeordneter im WK 43 Hannover Land1
Dr. Hendrik Hoppenstedt , MdB (CDU)
Walderseestr. 21
30177 Hannover
Tel.: 0511 69686444
[email protected]
www.hendrik-hoppenstedt.de
Abgeordneter im WK 43 Hannover Land1
Dr. Diether Dehm, MdB (Die Linke)
Eleonorenstraße
30449 Hannover
21
http://www.diether-dehm.de
[email protected]
---Abgeordneter im WK 47 Hannover Land2
Dr. Matthias Miersch, MdB (SPD)
Odeonstr. 15/16
30159 Hannover
Tel. : 0511-1674-303
[email protected]
www.matthias-miersch.de
Abgeordnete im WK 43 Hannover Land1
Caren Marks
Odeonstr. 15/16
30159 Hannover
Tel.: 0511/1674-283
[email protected]
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Landtag:
Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr des Landes Niedersachsen
Olaf Lies, MdL (SPD)
Wahlkreisadresse:
St.-Annen-Straße 2
26441 Jever
Tel.:04461/748 52 25
[email protected]
www.Olaf-Lies.de
Abgeordneter WK 34 Barsinghausen/Seelze/Gehrden
Dr. Max Matthiesen, MdL (CDU)
Am Klingenberg 3
30890 Barsinghausen
Tel: 0511-340170
[email protected]
www.cdu-max-matthiesen.de
Abgeordneter Wahlkreis 33 Neustadt/Wunstorf
Sebastian Lechner, MdL (CDU)
Nordstr. 14
31515 Wunstorf
Tel.:05031-13028
[email protected]
www.sebastian-lechner.de
FDP-Fraktion im Niedersächsischen Landtag
Hannah-Arendt-Platz 1
30159 Hannover
Tel. 05 11 / 30 30 – 43 01
www.fdp-fraktion-nds.de
[email protected]
Bündnis 90 / Die Grünen im Niedersächsischen Landtag
Hannah-Arendt-Platz 1
30159 Hannover
Tel. 05 11 / 30 30 – 42 01
www.fraktion.gruene-niedersachsen.de
[email protected]
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Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
im niedersächsischen Landtag
Sabine Tippelt, MdL (SPD)
Ausschussvorsitzende
Obere Straße 44
37603 Holzminden
Tel.: (05531) 949395
[email protected]
www.sabine-tippelt.de
Region Hannover
Geschäftsstelle der SPD-Regionsfraktion
Hildesheimer Straße 20
30169 Hannover
Tel.: 0511 - 616 - 221 92 / -93
[email protected]
www.spd-regionsfraktion-hannover.de
CDU-Fraktionsgeschäftsstelle Regionsfraktion
Hildesheimer Straße 20
30169 Hannover
Tel.: 05 11/ 616- 2 21 90
www.cdu-fraktion-region.de
Geschäftsstelle der FDP-Regionsfraktion
Hildesheimer Str. 20
30169 Hannover
Tel. 0511 | 616 - 22 – 196
[email protected]
www.fdp-fraktion-region-hannover.de
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Regionsfraktion
Hildesheimer Str. 20
30169 Hannover
Tel. 0511 - 616-22084
[email protected]
www.gruene-hannover.de
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16 Interessante Links
http://www.bmvi.de/DE/VerkehrUndMobilitaet/Verkehrspolitik/Verkehrsinfrastruktur/Bundesve
rkehrswegeplan2030/InhalteHerunterladen/inhalte_node.html
http://www.bvwp-projekte.de/
http://www.bvwp-projekte.de/schiene/2-016-V01/2-016-V01.html
https://www.barsinghausen.de/portal/meldungen/bundesverkehrswegeplan-2030-90300327520002.html?rubrik=903000045
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