1Z 20 532 B AMTSBLATT Amtliches Organ des Landratsamtes und Landkreises Main-Spessart Nr. 8 28.04.2016 43. Jahrgang Inhaltsverzeichnis des amtlichen Teils Amtliche Bekanntmachungen Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Stadt Lohr, Gemarkung Ruppertshütten und dem gemeindefreien Gebiet Ruppertshüttener Forst im Flurbereinigungsverfahren Ruppertshütten ................................................................ S. 31 Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Schulverbandes Bischbrunn für das Haushaltsjahr 2016 ............................ S. 33 Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Schulverbandes Hafenlohr für das Haushaltsjahr 2016 .............................. S. 34 Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachung über die Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Stadt Lohr, Gemarkung Ruppertshütten, und dem gemeindefreien Gebiet Ruppertshüttener Forst im Flurbereinigungsverfahren Ruppertshütten. Az.: 21-022 „Im Flurbereinigungsverfahren Ruppertshütten, Landkreis Main-Spessart, treten mit Anordnung der Ausführung des Flurbereinigungsplans gemäß §§ 58 Abs. 2 sowie 61 Flurbereinigungsgesetz mit Wirkung vom 01.07.2016 folgende Änderungen der Gemeindegrenzen ein: Es werden aus dem Gebiet der Stadt Lohr a. Main, Gemarkung Ruppertshütten, 0,2354 ha aus- und in das gemeindefreie Gebiet Ruppertshüttener Forst eingegliedert. Hiernach ergibt sich für das Gebiet der Stadt Lohr a. Main eine Flächenminderung und für das gemeindefreie Gebiet Ruppertshüttener Forst eine Flächenmehrung von 0,2354 ha. Die umgegliederten Grundstücke bzw. deren Teilflächen sind unbebaut und unbewohnt. Sie sind im Einzelnen in der Gemeindegrenzänderungskarte und dem dazugehörigen Flächenverzeichnis ausgewiesen. Diese Nachweise werden am Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Lohr a. Main verwahrt. Die Planunterlagen liegen vom 28.04. bis einschließlich 27.05.2016 jeweils von Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr und Montag bis Donnerstag von 13.30 bis 15.30 Uhr im Landratsamt Main-Spessart, Zimmer-Nr. 222, Marktplatz 8, 97753 Karlstadt zur Einsichtnahme aus.“ Karlstadt, den 12.04.2016 Landratsamt Main-Spessart I.A. gez. Dr. Deubert Regierungsdirektor 32 33 Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Schulverbandes Hafenlohr für das Haushaltsjahr 2016 Az.: 21-941 I. Nachstehend wird die Haushaltssatzung des Schulverbandes Hafenlohr für das Haushaltsjahr 2016 amtlich bekanntgemacht: Haushaltssatzung des Schulverbandes Hafenlohr für das Haushaltsjahr 2016 Aufgrund des Art. 9 Bayer. Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) i.V.m. Art. 41 ff der KommZG und Art. 63 ff GO wird folgende HAUSHALTSSATZUNG erlassen: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf 228.230,00 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf 42.000,00 € festgesetzt. §2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. §3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. §4 Verwaltungsumlage 1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung der Ausgaben des Schulverbandes wird für das Haushaltsjahr 2016 auf 126.443,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt. 2. Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2015 auf 86 Verbandsschüler festgesetzt. 3. Die Umlage wird je Verbandsschüler auf 1.470,2674 € festgesetzt. 4. Berechnung der Umlagebeträge für die Mitgliedsgemeinden: Gemeinde: Schülerzahl: Umlage Gesamtbetrag: pro Schüler:__________________ Hafenlohr 61 1.470,2674 89.686,31 € Rothenfels 25 1.470,2674 36.756,69 € 86 1.470,2674 126.443,00 € 1.4.1 Die Schulverbandsumlage wird mit einem Viertel des Jahresbetrages am 25. jedes ersten Quartalsmonats fällig. 1.4.2 Die Schulverbandsumlage wird 2017 in Höhe der 2016 festgesetzten Vierteljahresbeträge vorläufig erhoben, bis zum Erlass der neuen Haushaltssatzung. 2. Investitionsumlage Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben. §5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 38.000,00 € festgesetzt. 34 §6 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2016 in Kraft. Hafenlohr, 13.04.2016 Schulverband Hafenlohr gez. Schwab Vorsitzender des Schulverbandsausschusses II. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile (Schreiben des Landratsamtes Main-Spessart vom 31.03.2016, Az.: 21-941). III. Der Haushaltsplan liegt gem. Art. 9 Abs. 9 BaySchFG i.V.m. Art. 40 Abs. 1, 41 KommZG und Art. 65 Abs. 3 GO ab dem Tag der Veröffentlichung der Haushaltssatzung eine Woche lang in der Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld, Petzoltstr. 21, Zimmer-Nr. 06, II.OG, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme bereit. Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Schulverbandes Bischbrunn für das Haushaltsjahr 2016 Az.: 21-941 I. Nachstehend wird die Haushaltssatzung des Schulverbandes Bischbrunn für das Haushaltsjahr 2016 amtlich bekannt gemacht: Haushaltssatzung des Schulverbandes Bischbrunn für das Haushaltsjahr 2016 Aufgrund des Art. 9 des Bayer. Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG) i. V. m. Art. 41 ff der KommZG und Art. 63 ff GO wird vom Schulverband Bischbrunn folgende HAUSHALTSSATZUNG erlassen: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf festgesetzt. 388.110,00 € 52.000,00 € §2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0,00 Euro festgesetzt. §3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. §4 1. Verwaltungsumlage 1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung der Ausgaben des Schulverbandes wird für das Haushaltsjahr 2016 auf 332.839,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt. 2. Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2015 auf 129 Verbandsschüler festgesetzt. 3. Die Umlage wird je Verbandsschüler auf 2.580,15 € festgesetzt. 4. Berechnung der Umlagebeträge für die Mitgliedsgemeinden: 35 Gemeinde: Schülerzahl: Umlage pro Schüler Gesamtbetrag: Bischbrunn 56 2.580,15 € 144.488,25 € Esselbach 52 2.580,15 € 134.167,66 € Stadt Marktheidenfeld 21 2.580,15 € 54.183,09 € 129 2.580,15 € 332.839,00 € 4.1 Die Schulverbandsumlage wird mit einem Viertel des Jahresbetrages am 25. jedes ersten Quartalsmonats fällig. 4.2 Die Schulverbandsumlage wird 2017 in Höhe der 2016 festgesetzten Vierteljahresbeträge vorläufig erhoben, bis zum Erlass der neuen Haushaltssatzung. 2. Investitionsumlage Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben. §5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 64.500,00 € festgesetzt. §6 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2016 in Kraft. Bischbrunn, den 22.04.2016 Schulverband Bischbrunn gez. Engelhardt Vorsitzender des Schulverbandsausschusses II. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile (Schreiben des Landratsamtes Main-Spessart vom14.04.2016, Az.: 21-941). III. Der Haushaltsplan liegt gem. Art. 9 Abs. 9 BaySchFG i. V. m. Art. 40 Abs. 1, 41 KommZG und Art. 65 Abs. 3 GO ab dem Tag der Veröffentlichung der Haushaltssatzung eine Woche lang in der Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld, Petzoltstr. 21, Zimmer 06, 2. OG, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme bereit. Landkreis Main-Spessart: S c h i e b e l, Landrat Herausgegeben vom Landkreis Main-Spessart, Marktplatz 8, 97753 Karlstadt, Telefon 09353/793-1143. Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf. Bestellungen richten Sie bitte an das Landratsamt Main-Spessart, Marktplatz 8, 97753 Karlstadt.
© Copyright 2024 ExpyDoc