A M T S B L A T T - Landkreis Main Spessart

1Z 20 532 B
AMTSBLATT
Amtliches Organ des Landratsamtes und Landkreises Main-Spessart
Nr. 8
28.04.2016
43. Jahrgang
Inhaltsverzeichnis des amtlichen Teils
Amtliche Bekanntmachungen
Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Stadt Lohr,
Gemarkung Ruppertshütten und dem gemeindefreien Gebiet
Ruppertshüttener Forst im Flurbereinigungsverfahren
Ruppertshütten ................................................................ S. 31
Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Schulverbandes
Bischbrunn für das Haushaltsjahr 2016 ............................ S. 33
Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Schulverbandes
Hafenlohr für das Haushaltsjahr 2016 .............................. S. 34
Amtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachung über die Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Stadt Lohr, Gemarkung
Ruppertshütten, und dem gemeindefreien Gebiet Ruppertshüttener Forst im Flurbereinigungsverfahren
Ruppertshütten.
Az.: 21-022
„Im Flurbereinigungsverfahren Ruppertshütten, Landkreis Main-Spessart, treten mit Anordnung der Ausführung des Flurbereinigungsplans
gemäß §§ 58 Abs. 2 sowie 61 Flurbereinigungsgesetz mit Wirkung vom 01.07.2016 folgende Änderungen der Gemeindegrenzen ein:
Es werden aus dem Gebiet der Stadt Lohr a. Main, Gemarkung Ruppertshütten, 0,2354 ha aus- und in das gemeindefreie Gebiet
Ruppertshüttener Forst eingegliedert.
Hiernach ergibt sich für das Gebiet der Stadt Lohr a. Main eine Flächenminderung und für das gemeindefreie Gebiet Ruppertshüttener Forst
eine Flächenmehrung von 0,2354 ha.
Die umgegliederten Grundstücke bzw. deren Teilflächen sind unbebaut und unbewohnt. Sie sind im Einzelnen in der
Gemeindegrenzänderungskarte und dem dazugehörigen Flächenverzeichnis ausgewiesen. Diese Nachweise werden am Amt für
Digitalisierung, Breitband und Vermessung Lohr a. Main verwahrt.
Die Planunterlagen liegen vom 28.04. bis einschließlich 27.05.2016 jeweils von Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr und Montag bis
Donnerstag von 13.30 bis 15.30 Uhr im Landratsamt Main-Spessart, Zimmer-Nr. 222, Marktplatz 8, 97753 Karlstadt zur Einsichtnahme aus.“
Karlstadt, den 12.04.2016
Landratsamt Main-Spessart
I.A.
gez.
Dr. Deubert
Regierungsdirektor
32
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Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Schulverbandes Hafenlohr für das Haushaltsjahr 2016
Az.: 21-941
I.
Nachstehend wird die Haushaltssatzung des Schulverbandes Hafenlohr für das Haushaltsjahr 2016 amtlich bekanntgemacht:
Haushaltssatzung des Schulverbandes Hafenlohr für das Haushaltsjahr 2016
Aufgrund des Art. 9 Bayer. Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) i.V.m. Art. 41 ff der KommZG und Art. 63 ff GO wird folgende
HAUSHALTSSATZUNG
erlassen:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf
228.230,00 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf
42.000,00 €
festgesetzt.
§2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§4
Verwaltungsumlage
1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung der Ausgaben des Schulverbandes wird für das
Haushaltsjahr 2016 auf 126.443,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.
2. Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2015 auf 86
Verbandsschüler festgesetzt.
3. Die Umlage wird je Verbandsschüler auf 1.470,2674 € festgesetzt.
4. Berechnung der Umlagebeträge für die Mitgliedsgemeinden:
Gemeinde:
Schülerzahl:
Umlage
Gesamtbetrag:
pro Schüler:__________________
Hafenlohr
61
1.470,2674
89.686,31 €
Rothenfels
25
1.470,2674
36.756,69 €
86
1.470,2674
126.443,00 €
1.4.1 Die Schulverbandsumlage wird mit einem Viertel des Jahresbetrages am 25. jedes ersten Quartalsmonats fällig.
1.4.2 Die Schulverbandsumlage wird 2017 in Höhe der 2016 festgesetzten Vierteljahresbeträge vorläufig erhoben, bis zum Erlass der neuen
Haushaltssatzung.
2. Investitionsumlage
Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.
§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 38.000,00 € festgesetzt.
34
§6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2016 in Kraft.
Hafenlohr, 13.04.2016
Schulverband Hafenlohr
gez.
Schwab
Vorsitzender des Schulverbandsausschusses
II.
Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile (Schreiben des Landratsamtes Main-Spessart vom 31.03.2016,
Az.: 21-941).
III.
Der Haushaltsplan liegt gem. Art. 9 Abs. 9 BaySchFG i.V.m. Art. 40 Abs. 1, 41 KommZG und Art. 65 Abs. 3 GO ab dem Tag der
Veröffentlichung der Haushaltssatzung eine Woche lang in der Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld, Petzoltstr. 21, Zimmer-Nr. 06,
II.OG, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme bereit.
Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Schulverbandes Bischbrunn für das Haushaltsjahr 2016
Az.: 21-941
I.
Nachstehend wird die Haushaltssatzung des Schulverbandes Bischbrunn für das Haushaltsjahr 2016 amtlich bekannt gemacht:
Haushaltssatzung
des Schulverbandes Bischbrunn für das Haushaltsjahr 2016
Aufgrund des Art. 9 des Bayer. Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG) i. V. m. Art. 41 ff der KommZG und Art. 63 ff GO wird vom
Schulverband Bischbrunn folgende
HAUSHALTSSATZUNG
erlassen:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf
festgesetzt.
388.110,00 €
52.000,00 €
§2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0,00 Euro festgesetzt.
§3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§4
1. Verwaltungsumlage
1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung der Ausgaben des Schulverbandes wird für das
Haushaltsjahr 2016 auf 332.839,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes
umgelegt.
2. Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2015 auf 129
Verbandsschüler festgesetzt.
3. Die Umlage wird je Verbandsschüler auf 2.580,15 € festgesetzt.
4. Berechnung der Umlagebeträge für die Mitgliedsgemeinden:
35
Gemeinde:
Schülerzahl:
Umlage pro Schüler
Gesamtbetrag:
Bischbrunn
56
2.580,15 €
144.488,25 €
Esselbach
52
2.580,15 €
134.167,66 €
Stadt Marktheidenfeld
21
2.580,15 €
54.183,09 €
129
2.580,15 €
332.839,00 €
4.1 Die Schulverbandsumlage wird mit einem Viertel des Jahresbetrages am 25. jedes ersten Quartalsmonats fällig.
4.2 Die Schulverbandsumlage wird 2017 in Höhe der 2016 festgesetzten Vierteljahresbeträge vorläufig erhoben, bis zum Erlass
der neuen Haushaltssatzung.
2. Investitionsumlage
Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.
§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 64.500,00 € festgesetzt.
§6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2016 in Kraft.
Bischbrunn, den 22.04.2016
Schulverband Bischbrunn
gez.
Engelhardt
Vorsitzender des Schulverbandsausschusses
II.
Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile (Schreiben des Landratsamtes Main-Spessart vom14.04.2016,
Az.: 21-941).
III.
Der Haushaltsplan liegt gem. Art. 9 Abs. 9 BaySchFG i. V. m. Art. 40 Abs. 1, 41 KommZG und Art. 65 Abs. 3 GO ab dem Tag der
Veröffentlichung der Haushaltssatzung eine Woche lang in der Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld, Petzoltstr. 21, Zimmer 06,
2. OG, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme bereit.
Landkreis Main-Spessart: S c h i e b e l, Landrat
Herausgegeben vom Landkreis Main-Spessart, Marktplatz 8, 97753 Karlstadt, Telefon 09353/793-1143. Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf.
Bestellungen richten Sie bitte an das Landratsamt Main-Spessart, Marktplatz 8, 97753 Karlstadt.