Genehmigung der Haushaltssatzung der Stadt Goslar für das

Presseinformation
Öffentlichkeitsarbeit
17. März 2016
55/2016
Genehmigung der Haushaltssatzung der Stadt Goslar für das
Haushaltsjahr 2016
Öffentliche Auslegung vom 17. bis 29. März
Das Nds. Ministerium für Inneres und Sport hat mit Erlass vom 08.03.2016 die
Haushaltssatzung 2016 genehmigt.
Die Haushaltssatzung wird nach den Regelungen des § 11 NKomVG und den
Bestimmungen der Hauptsatzung bekanntgemacht. Im Anschluss an die Verkündung der
Haushaltssatzung wird der Haushaltsplan mit seinen Anlagen in der Zeit vom 17.03.2016 bis
29.03.2016 öffentlich ausgelegt. Die Haushaltssatzung tritt am Tag nach Beendigung der
Auslegung des Haushaltsplans am 30.03.2016 in Kraft.
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