Presseinformation Öffentlichkeitsarbeit 17. März 2016 55/2016 Genehmigung der Haushaltssatzung der Stadt Goslar für das Haushaltsjahr 2016 Öffentliche Auslegung vom 17. bis 29. März Das Nds. Ministerium für Inneres und Sport hat mit Erlass vom 08.03.2016 die Haushaltssatzung 2016 genehmigt. Die Haushaltssatzung wird nach den Regelungen des § 11 NKomVG und den Bestimmungen der Hauptsatzung bekanntgemacht. Im Anschluss an die Verkündung der Haushaltssatzung wird der Haushaltsplan mit seinen Anlagen in der Zeit vom 17.03.2016 bis 29.03.2016 öffentlich ausgelegt. Die Haushaltssatzung tritt am Tag nach Beendigung der Auslegung des Haushaltsplans am 30.03.2016 in Kraft. Stadt Goslar Öffentlichkeitsarbeit Charley-Jacob-Str. 3 38640 Goslar Verantwortlich: Claudia Jagsch Tel. 05321 704-212 · Fax 05321 704-1212 [email protected] · www.goslar.de
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