Faktenblatt - Charta der Vielfalt

Die Charta der Vielfalt –
eine Selbstverpflichtung zu Diversity Management
Der Grundgedanke von Diversity Management: Die Wertschätzung der Vielfalt
der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dient dem wirtschaftlichen Erfolg des
Unternehmens. Die Verschiedenheit der Beschäftigten wird bewusst im Rahmen
der Personalstrategie und der Organisationsentwicklung gefördert.
Hier setzt die Charta der Vielfalt an. Sie ist ein grundlegendes Bekenntnis zum
wirtschaftlichen
Nutzen
von
Vielfalt
und
zu
Toleranz,
Fairness
und
Wertschätzung in der Arbeitswelt und Gesellschaft. Mit der Unterzeichnung
verpflichten sich Unternehmen und Organisationen, alle Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter gleichermaßen zu respektieren – unabhängig von Geschlecht,
Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung,
Alter, sexueller Orientierung und Identität. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel
hat bereits 2006 die Schirmherrschaft übernommen. Die Beauftragte der
Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin
Aydan Özoğuz unterstützt die Initiative.
Die Initiative Charta der Vielfalt wurde im Januar 2011 in einen Verein überführt,
deren Geschäftsführerin Aletta Gräfin von Hardenberg ist, die bis Februar 2011
als Director verantwortlich für das Diversity Management der Deutschen Bank in
Deutschland war. Der Verein setzt sich für die Verankerung von Vielfalt in
Wirtschaft und Gesellschaft ein. Dabei möchte er insbesondere mehr
Unternehmen und Organisationen für die Idee der Charta gewinnen, den
Wissens-
und
Erfahrungsaustausch
unter
den
Unterzeichnern
und
Unterzeichnerinnen fördern und sie so bei der Umsetzung von Diversity
Management unterstützen. Vereinsmitglieder sind: adidas group, BASF SE, Bayer
AG, BMW AG, BP Europa SE, Commerzbank AG, Daimler AG, Deutsche Bahn AG,
Deutsche Bank AG, Deutsche Post AG, Deutsche Telekom AG, Ernst & Young
GmbH, GE Germany, Henkel AG, Metro AG, Novartis AG, OSRAM GmbH, Siemens
AG und SAP SE. Staatsministerin Aydan Özoğuz hat darüber hinaus einen festen
Sitz im Vereinsvorstand.
Die Unterzeichner/-innen der Charta der Vielfalt
o
Bis heute haben 2.300 Organisationen mit insgesamt 7,8 Millionen
Beschäftigten die Charta der Vielfalt unterzeichnet.
o
Inzwischen haben 28 der DAX 30-Konzerne die Charta der Vielfalt
unterzeichnet – daneben auch zahlreiche deutsche Töchter bekannter
Unternehmen aus dem Ausland.
o
17 Prozent der Unterzeichner stammen aus dem Öffentlichen Dienst –
darunter sind unter anderem neun der zehn größten Städte Deutschlands,
14 Bundesländer, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, die
Bundesagentur für Arbeit und das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales, sowie zahlreiche Hochschulen.
o
Auch bei anderen gesellschaftlichen Akteuren und Akteurinnen findet die
Charta der Vielfalt großes Interesse – z.B. Verbände, Vereine, Stiftungen wie
die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände, der Deutsche
Olympische Sportbund, das Deutsche Rote Kreuz und auch der Deutsche
Fußball-Bund.
Vielfalt lohnt sich – Fakten und Argumente
Vorteile von Diversity Management
Nachhaltigkeit: Das Thema Belegschaft wird in Zeiten des demographischen
Wandels
und
des
damit
einhergehenden
Fachkräftemangels
immer
entscheidender und Organisationen müssen kreativer auf diese Themen
reagieren, um langfristig auf die Herausforderungen der Märkte erfolgreich
reagieren zu können.
Bindung von Beschäftigten: Unternehmen und Institutionen haben eine
geringere Fluktuationsrate, weil Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich
verstanden und in ihrer Vielfalt als Persönlichkeiten geschätzt fühlen.
Effizienzsteigerung: Gemischt zusammengesetzte Teams kommen oft zu
kreativeren und innovativeren Lösungen als homogene Gruppen. Ferner führen
Wertschätzung und Anerkennung bei den Beschäftigten zu höherer Motivation
und größerer Bereitschaft sich einzubringen.
Rekrutierung: Eine vorurteilsfreie Organisationskultur ist heute ein wichtiges
Kriterium bei der Wahl des Arbeitsplatzes und damit ein wichtiger Faktor beim
verstärkten Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Oft
ist eine Veränderung der Rekrutierungsprozesse erforderlich, um mit neuen
Wegen die besten Talente am Markt anzusprechen, zu bekommen und an die
Organisation zu binden.
Imagebildung: Die Öffentlichkeit honoriert Unternehmen und Institutionen, die
offen und pluralistisch denken.
Gewinnung neuer Kundinnen und Kunden im Inland: Eine heterogene
Belegschaft bietet die Möglichkeit eines besseren Zielgruppenmanagements und
verbessert den Kontakt zu Kundinnen und Kunden.
Erschließung neuer Märkte im Ausland: Organisationen, die Angestellte mit
unterschiedlichen ethnischen Hintergründen beschäftigen, haben in Zeiten der
Globalisierung größere Chancen, neue Märkte zu erschließen.
Senkung von Risiken: Schadensersatzklagen aufgrund des Allgemeinen
Gleichstellungsgesetzes sind weniger wahrscheinlich, wenn eine Organisation
Diversity Management umsetzt.
Eine Liste der Unterzeichner/-innen der Charta der Vielfalt, gelungene Beispiele
der Umsetzung von Diversity Management in der Praxis sowie umfassende
Informationen rund um das Thema Vielfalt und Diversity Management finden Sie
auf der Website der Initiative: www.charta-der-vielfalt.de
Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Charta der Vielfalt e.V.
Albrechtstraße 22
10117 Berlin
Tel.: 030-84 71 20 82
Fax: 030-84 71 20 86
E-Mail: [email protected]
Berlin, April 2016