CAROLA SCHUMACHER Fachberaterin für Internationales Steuerrecht ° Steuerberaterin Rechnungen über Kleinbeträge Bei Rechnungen deren Gesamtbetrag 150,00 € (inkl. Umsatzsteuer) nicht übersteigt, genügen folgende Angaben: • • • • • • Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers Menge und handelsübliche Bezeichnung der Gegenstände bzw. Art und Umfang der Leistungen Tag/Zeitraum der Lieferung oder sonstigen Leistung Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe Steuersatz Ausstellungsdatum Hinweis: Die Vereinfachungsbestimmungen für Rechnungen bis zu 150,00 € gelten nicht für innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 6a UStG), Ort der Lieferung in besonderen Fällen (§ 3c UStG) sowie Bauleistungen im Sinne des § 13b UStG. StB Carola Schumacher * Schlesische Str. 38 * 10997 Berlin * Tel. 030 – 614 03 567 * [email protected]
© Copyright 2024 ExpyDoc