Rechnungen über Kleinbeträge

CAROLA SCHUMACHER
Fachberaterin für Internationales Steuerrecht ° Steuerberaterin
Rechnungen über Kleinbeträge
Bei Rechnungen deren Gesamtbetrag 150,00 € (inkl. Umsatzsteuer) nicht übersteigt, genügen
folgende Angaben:
•
•
•
•
•
•
Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers
Menge und handelsübliche Bezeichnung der Gegenstände bzw. Art und Umfang der Leistungen
Tag/Zeitraum der Lieferung oder sonstigen Leistung
Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe
Steuersatz
Ausstellungsdatum
Hinweis:
Die Vereinfachungsbestimmungen für Rechnungen bis zu 150,00 € gelten nicht für innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 6a UStG), Ort der Lieferung in besonderen Fällen (§ 3c UStG) sowie
Bauleistungen im Sinne des § 13b UStG.
StB Carola Schumacher * Schlesische Str. 38 * 10997 Berlin * Tel. 030 – 614 03 567 * [email protected]