AllgemeineGeschäftsbedingungen ThomasCookXTOC ReiseundZahlungsbedingungen/Allgemeine Geschäftsbedingungen SehrgeehrteDamen,sehrgeehrteHerren, NachfolgendfindenSiedie -Reise-undZahlungsbedingungenderThomasCookTouristik GmbHsowie -AllgemeinenGeschäftsbedingungenfürReiseveranstaltungender ThomasCookAustriaAG BeionlineBuchungengilt: -BeiOnlinebuchungenkommtausschließlicheinVertragmitder ThomasCookTouristikGmbHzustande,sodassausschließlichdiese VeranstalterdergebuchtenReiseist,undausschließlichderen Reise-undZahlungsbedingungenVertragsgrundlagesind. BeiBuchungenimReisebürogilt: -WennSiealsReisebüroeinendeutschenAgenturvertraghaben, vermittelnSieReisenThomasCookTouristikGmbH,sodass ausschließlichderenReise-undZahlungsbedingungenGrundlage fürdiemitdenKundengeschlossenenVerträgesind. -WennSiealsReisebüroeinenösterreichischenAgenturvertrag haben,vermittelnSieReisenderThomasCookAustriaAG,sodass ausschließlichderenAllgemeineGeschäftsbedingungen(Pdf-Seiten 4-6)GrundlagefürdiemitdenKundengeschlossenenVerträge sind." AllgemeineGeschäftsbedingungenfürThomasCookReisen XTOC/YTOC DieseReise-undZahlungsbedingungenwerdenBestandteildesmit unsgeschlossenendenzumTeilLeistungenzubesonderen Bedingungenerbracht,diebeiunsererLeistungsbeschreibung genanntwerden.BeiReiseleistungenausdemThomasCookReisen ProgrammXTOCbzw.YTOCgeltenaufGrundbesonderer BedingungenderLeistungsträgerbei Rücktritt/Umbuchung/Benennungeiner Ersatzperson/NamensänderungfolgendeZusätze:BeiBuchungen ausdemThomasCookReisenProgrammXTOCbzw.YTOCwirddie ReiseaufIhrenWunschnachdemPrinzipdessog."Packaging" zusammengestellt.DazuwerdenSondertarifederLeistungsträger (z.B.Fluggesellschaften,Hotels)verwendet,dievondiesenbei Rücktrittgrundsätzlichnichterstattetwerden.AusdiesemGrund findenbeieinersolchengebuchtenReisebesondere Rücktrittspauschalen,dieinZiffer5.3.1.aufgeführtsind Anwendung.EsbleibtIhnenunbenommen,nachzuweisen,dass keineoderwesentlichgeringereKostenentstandensindalsinden vorstehendenPauschalenausgewiesen.EineÄnderungvonXTOCBuchungenaufIhrenWunschhinsichtlichdesReisetermins,des Reiseziels,derBeförderungsartunddesAbflughafenistnicht möglich(vgl.Ziffer5.4.).BeiReiseleistungenvonXTOCbzw.YTOC berechnenwirIhnenbeiderBenennungeiner Ersatzperson/NamensänderungdievomLeistungsträgererhobenen Mehrkosten.AlsBearbeitungsgebührberechnenwir15,-€pro Person(vgl.Ziffer5.4.).EinewichtigeBitte:GebenSie,nachdemSie gebuchthaben,beijedemSchreibenbzw.AnfragenIhre Reiseauftragsnummeran. 1.AbschlussdesReisevertrages 1.1.MitIhrerReiseanmeldungaufderGrundlageunsererProspekte bietenSieunsdenAbschlussdesReisevertragesverbindlichan.Der ReisevertragkommtmitderAnnahmederAnmeldungdurchunsin Oberurselzustande.ÜberdieAnnahme,fürdieeskeiner besonderenFormbedarf,informierenwirSiedurchÜbersendung derReisebestätigung/Rechnung.Reisebürostretennurals Vermittlerauf. 1.2.LiegenIhnenunsereReise-undZahlungsbedingungenbei telefonischerAnmeldungnichtvor,übersendenwirsieIhnenmitder Reisebestätigung/Rechnung. 1.3.WeichtderInhaltderReisebestätigung/RechnungvomInhalt derAnmeldungab,sindwirandiesesAngebot10Tagegebunden. DerVertragkommtaufderGrundlagediesesneuenAngebots zustande,wennSieunsinnerhalbdieserFristdieAnnahme erklären,wasauchdurcheineZahlungerfolgenkann,sofernwirSie beiÜbersendungaufdieÄnderunghinweisen. 1.4.BittebenachrichtigenSieunsumgehend,wennSieals ReiseanmelderIhreReisedokumentenichtspätestens5Tagevor Reiseantrittvonunserhaltenhaben.IndiesemFallewerdenwir, IhreZahlungvorausgesetzt,dieReisedokumentesofortzusenden oderbeiFlugreisenamAbflughafengegenZahlungsnachweis frühestenseinenTagvordemFlugtagaushändigen. 2.Bezahlung 2.1.InnerhalbeinerWochenachErhaltder Reisebestätigung/Rechnungwirddievereinbarteundaufder Reisebestätigung/Rechnung(bzw.demgegebenenfallsbeigefügten Überweisungsträger)ausgewieseneAnzahlungfällig.Diesebeträgt 20%(aufvolle€aufgerundet)vondemGesamtpreisderRechnung, sofernnichtsanderesvorVertragsschlussvereinbartwurde.Die PrämiefürdieVersicherungwirdmitderAnzahlungfällig.Die Restzahlungwird30TagevorReiseantrittohnenochmalige Aufforderungfällig.WennSieIhrschriftlichesEinverständniszur ZahlungimLastschriftverfahrenerteilthabenoderSiemit Kreditkartezahlen-soferndieseMöglichkeitenangebotenwerden-, erfolgendieAbbuchungenvonIhremKontorechtzeitigzuden Fälligkeits-zeitpunkten.BeiZahlungmitKreditkartefälltein TransaktionsentgeltinHöhevon0,5%desReisepreisesan, aufgerundetaufvolleEuro.EntscheidenSiesichbeiBuchungenab dem01.02.2014fürdieZahlungmittelsSEPA-Lastschriftverfahren, benötigenwireinschriftlichesSEPAMandat.Diesesistvom KontoinhaberbeiBuchungzuunterzeichnen.DenBelastungstermin betreffsdesReisepreises(An-undRestzahlung)werdenwirjeweils biszueinemTagvordenobengenanntenFälligkeitsdatenaufder Reisebestätigung/Rechnungmitteilen.BeiZahlungmittels LastschriftentfälltdasTransaktionsentgelt.BeiZahlungdurch ÜberweisungermäßigtsichdasTransaktionsentgeltauf1,50€. WennSiedieZahlart"Überweisung"wählen,erwartenwirden GeldeingangzudenvereinbartenFälligkeitsterminen.InjedemFall wirdIhnenvoreinerZahlung/AbbuchungderSicherungsschein übergebenoderübersandt,dennIhreaufdenReisepreisgeleisteten Zahlungensindgemäߧ651kBGBinsolvenzgesichert. 2.2.SolltederZahlungseinzugvondemvonIhnengenanntenSEPALastschrift-oderKreditkartenkontomangelsausreichender DeckungzudenFälligkeitsterminennichtmöglichsein,sindwir berechtigt,dieunsdadurchentstehendenMehrkostenvon4,-€bei SEPA-Lastschrift-bzw.Kreditkarteneinzugzuerheben.Esbleibt Ihnenunbenommennachzuweisen,dasskeineoderwesentlich geringereKostenentstandensind.WennSieZahlungennichtzuden vereinbartenTerminenleistenundwirSiedeshalbmahnenmüssen, sindwirberechtigt,eineMahnkostenpauschaleinHöhevon1,50€ zuerheben,wobeiIhnenderNachweis,dasskeineoderwesentlich geringereKostenentstandensind,unbenommenbleibt. 2.3.WenndervereinbarteAnzahlungsbetragauchnach InverzugsetzungoderderReisepreisbiszumReiseantrittnicht vollständigbezahltist,berechtigtunsdieszurAuflösungdes ReisevertragesundzurBerechnungvonSchadensersatzinHöheder entsprechendenRücktrittspauschalen,vorausgesetzt,eslägenicht bereitszudiesemZeitpunkteinzumRücktrittberechtigender Reisemangelvor. 2.4.FürdieAusgabevonReiseunterlagenamServiceschalteram FlughafenaufIhrenWunschoderweilwegenKurzfristigkeitder BuchungeinPostversandnichtmehrmöglichist,erhebenwirein Entgeltvon3,-€.SofernderReisepreisaufgrundbesonderer VereinbarungerstbeiAbholungderReiseunterlagenam Abflughafenbezahltwird,erhöhtsichdasServiceentgeltauf23,-€je Vorgang. 3.Leistungen,Preise 3.1.FürdenUmfangdervertraglichenLeistungensinddie Leistungsbeschreibungen,sowiesieVertragsgrundlagegeworden sind,sowiediehieraufBezugnehmendenAngabeninder Reisebestätigung/Rechnungverbindlich.Nebenabreden,dieden UmfangdervertraglichenLeistungenverändern,bedürfeneiner ausdrücklichenBestätigung. 3.2.IhreReisebeginntundendet-jenachIhrergebuchten Aufenthaltsdauer-zudenimProspektausgeschriebenenAbreiseundAnkunftsterminen. 3.3.FlugscheineoderSonderfahrtausweisegeltennurfürdiedarin angegebenenReisetage.WennSieeineÄnderungwünschen,sind wirbemüht,gegenRechnungeineErsatzbeförderungzur Verfügungzustellen. 3.4.WennSieeinzelnevonIhnenbezahlteLeistungenausIhnen zuzurechnendenGründennichtinAnspruchnehmen,könnenwir IhnennurdanneineTeilerstattunggewähren,wennder LeistungsträgereineGutschrifterteilt,nichtjedoch,wennessich umvölligunerheblicheLeistungenhandelt. 3.5.Wennnichtausdrücklichandersvermerkt,geltenPreisepro PersonfürdieUnterkunftin2-Bett-Zimmernbzw.fürdiegebuchte Kabinen-KategorieoderfürdieUnterkunftinIhremgebuchten Ferienwohnungs-Typ. 3.6.Kinderermäßigung: Kinderunter2Jahren(beiBahnreisenunter4J.)könnenohne AnspruchaufeineneigenenSitzplatzimFlugzeugoderLiegeplatzin derBahn,aufCharterflügenunentgeltlich,beiLinienflügenzu einemPreisvonbiszu70,-€gemäßAngebotbefördertwerden, sofernjeKindeineerwachseneBegleitpersonmitreist.Vollendet dasKindwährendderReisedas2.Lebensjahr,geltenbeider BuchungdieBedingungenundPreisefürKinderab2Jahren. Kosten,diefürKinderunter2J.imHotelentstehen,sinddortdirekt zubezahlen.MaßgebendfüralleErmäßigungenistdasAlterbei Reiseantritt.Wennnichtandersausgeschrieben,bringenwirein KindinBegleitungeinesvollzahlendenReisegastesim Doppelzimmer,inBegleitungvonzweiGästenimDoppelzimmermit Zusatzbett,imAppartementoderinderZimmer-Suiteunter.Nicht ermäßigt:Mehrpreise,diesichausderBeförderungstabelle ergeben,wiez.B.Abflughafen-,Flugtag-,Zustieg-Zuschläge (ausgenommenbeiBahnreisen)undMehrpreisefürIhrWunschhotel aufdenFernreisen.WeitereEinzelheitenzuErmäßigungen entnehmenSiebittedenjeweilsgültigenAusschreibungen. 3.7.WennSieIhreReiseverlängernwollen,wendenSiesich rechtzeitiganunsereReiseleitung.EinesolcheVerlängerungistnur möglich,wennIhrZimmernichtbelegtist.DerRückflugerfolgtdann imRahmendernochfreienPlatzkapazität.Fallsdurchdie VerlängerungeineÄnderungdesursprünglichgebuchten Flughafensnotwendigwird,bestehtkeinAnspruchauf Ersatzbeförderung.DerPreisfürdieVerlängerungberechnetsich, sofernnichtandersausgeschrieben,nachdemSaisonpreisder VerlängerungswocheinunseremKatalog. 4.Leistungs-undPreisänderungen 4.1.ÄnderungenoderAbweichungeneinzelnerReiseleistungenvon demvereinbartenInhaltdesReisevertrages,dienach Vertragsschlussnotwendigwerdenunddievonunsnichtwider TreuundGlaubenherbeigeführtwurden,sindnurgestattet,soweit dieÄnderungenundAbweichungennichterheblichsindundden GesamtzuschnittdergebuchtenReisenichtbeeinträchtigen. EventuelleGewährleistungsansprüchebleibenunberührt,soweit diegeändertenLeistungenmitMängelnbehaftetsind. InformierenSiesichbittebisspätestens24Stunden,abernicht früherals48StundenvorRückflugbzw.Rückfahrtbeiunserer ReiseleitungüberdiegenauenFlug-bzw.Fahrtzeiten. 4.2.WennunterdenVoraussetzungendervorstehendenRegelung 4.1.1.AbsatzeinFlugodereineFahrtaufunsereoderauf VeranlassungeinesBeförderungsunternehmensvonoderzueinem anderenalsdembestätigtenFlughafenoderZielortdurchgeführt werdenmuss,übernehmenwirdieKostenderErsatzbeförderungmindestensbiszurHöheeinerBahnfahrt2.Klasse-zum ursprünglichbestätigtenFlughafen/Zielort. 4.3Wirbehaltenunsvor,denimReisevertragvereinbartenPreisim FallederErhöhungderBeförderungskostenoderderAbgabenfür bestimmteLeistungenwieHafen-oderFlughafengebühren entsprechendwiefolgtzuändern.ErhöhensichdiebeiAbschluss desReisevertragesbestehendenBeförderungskosten,insbesondere dieTreibstoffkosten,sokönnenwirdenReisepreisnachMaßgabe dernachfolgendenBerechnungerhöhen: a)BeieineraufdenSitzplatzbezogenenErhöhungkönnenwirvon IhnendenErhöhungsbetragverlangen. b)InanderenFällenwerdendievomBeförderungsunternehmenpro Beförderungsmittelgeforderten,zusätzlichenBeförderungskosten durchdieZahlderSitzplätzedesvereinbartenBeförderungsmittels geteilt.DensichsoergebendenErhöhungsbetragfürden EinzelplatzkönnenwirvonIhnenverlangen.Werdendiebei AbschlussdesReisevertragesbestehendenAbgabenwieHafen-oder Flughafengebührenunsgegenübererhöht,sokannderReisepreis umdenentsprechenden,anteiligenBetragheraufgesetztwerden. EineErhöhungistnurzulässig,sofernzwischenVertragsschluss unddemvereinbartenReiseterminmehrals4Monateliegenunddie zurErhöhungführendenUmständevorVertragsschlussnochnicht eingetretenundbeiVertragsschlussfürunsnichtvorhersehbar waren. ImFalleeinernachträglichenÄnderungdesReisepreiseswerden wirSieunverzüglichzuinformieren.Preiserhöhungenabdem20. TagvorReiseantrittsindunwirksam.BeiPreiserhöhungenvonmehr als5%,sindSieberechtigt,ohneGebührenvomReisevertragzurück zutretenoderdieTeilnahmeaneinermindestensgleichwertigen Reisezuverlangen,wennwirinderLagesind,einesolcheReise ohneMehrpreisfürSieausunseremAngebotanzubieten.Sie müssendieseRechteunverzüglichnachErklärungder Preiserhöhunggeltendmachen.4.4.DieimvorstehendenAbsatz genanntenRechtestehenIhnenauchimFalleinererheblichen Reiseänderungzuundsindebenfallsunverzüglichnach BekanntgabederwesentlichenÄnderunggeltendzumachen. 5.Rücktritt,Umbuchung,Ersatzperson 5.1.SiekönnenjederzeitvorReisebeginnvonderReise zurücktreten.DerRücktrittmussunterAngabeIhrer Reiseauftragsnummererklärtwerden.InIhremeigenenInteresse undzurVermeidungvonMissverständnissenempfehlenwirIhnen dringend,denRücktrittschriftlichzuerklären.Maßgebendfürden RücktrittszeitpunktistderEingangderRücktrittserklärungbei ThomasCookTouristikGmbH 5.2.TretenSievomReisevertragzurückodertretenSiedieReise nichtan(z.B.wegenverpassterAnschlüsse),könnenwir angemessenenErsatzfürdiegetroffenenReisevorkehrungenund unsereAufwendungenverlangen.BeiderBerechnungdesErsatzes werdengewöhnlichersparteAufwendungenundgewöhnlich möglicheanderweitigeVerwendungenderReiseleistungenvonuns berücksichtigt. 5.3.1.BeiBuchungenausdemProgrammThomasCookReisenXTOC bzw.YTOCwirddieReiseaufIhrenWunschnachdemPrinzipdes "dynamicpackaging"zusammengestellt.DazuwerdenSondertarife derLeistungsträger(z.B.Fluggesellschaften,Hotels)verwendet, dienichterstattetwerdenkönnen,sodassbesondere Rücktrittspauschalenvereinbartwerden.EsbleibtIhnen unbenommen,nachzuweisen,dasskeineoderwesentlichgeringere KostenentstandensindalsindennachstehendenPauschalen ausgewiesen.BeiRücktritt -bis42TagevorReisebeginn45% -bis30TagevorReisebeginn50% -bis22TagevorReisebeginn55% -bis15TagevorReisebeginn60% -bis7TagevorReisebeginn70% -bis3TagevorReisebeginn75% -bisoderamAbreisetag80% 5.3.2.DiePauschalenbeziehensichaufdenReisepreisundsind jeweilsaufgerundetaufvolleEURO. 5.3.3.SofernbeiAngebotenundSonderleistungenabweichende Stornierungs-undUmbuchungsbedingungengenanntsind,gehen diesevor. 5.4.ÄnderungenvonXTOC-bzw.YTOC-Buchungensindnicht möglich.BeiReiseleistungenvonXTOCbzw.YTOCberechnenwir IhnenbeiderBenennungeinerErsatzperson/Namensänderungdie vomLeistungsträgererhobenenMehrkosten.Als BearbeitungsgebührfallenzusätzlichKostenvon15,-€proPerson an. 5.5.TritteineErsatzpersonandieStelleeinesgemeldeten Teilnehmers,sindwirberechtigt,dieunsdurchdieTeilnahmeder ErsatzpersonentstehendenMehrkostenzuverlangen.Teilnehmer undErsatzpersonhaftenalsGesamtschuldnerfürdenReisepreis. WirkönnendemWechselinderPersondesReisegastes widersprechen,wenndiesedenbesonderenErfordernissenin BezugaufdieReisenichtgenügtodergesetzlicheVorschriftenoder behördlicheAnordnungenentgegenstehen.BeiLinienflügenund FlügenausdenBausteinprogrammennachIhrenWünschen,sind UmbuchungenundNamensänderungennuralsNeubuchungenund nurnachPlatz-Verfügbarkeit(undRücksendungeinesggf.bereits ausgestelltenFlugscheines)möglich.DieKostenfürUmbuchungen undNamensänderungennachAusstellungdesFlugscheinessind abhängigvomgewähltenFlugtarif.EinigeSondertarifeerlauben keineUmbuchungenoderStornierungen.IhrReisebüroinformiert sievorBuchungüberdiejeweiligenRegelungen. 5.6.WennzweiodermehrerePersonengemeinsameinDoppel-oder MehrbettzimmergebuchthabenundkeineErsatzpersonandie StelleeineszurücktretendenTeilnehmerstritt,sindwirberechtigt, denvollenZimmerpreiszufordernoder,wennmöglich,die verbleibendenTeilnehmeranderweitigunterzubringen. 5.7.BeiStornierungensindbereitsausgehändigte Linienflugscheine,BahnfahrkartenoderFährticketszurückzugeben, dawirsonstdenvollenPreisberechnenmüssen. 6.Reise-Versicherungen EineReiserücktrittskosten-Versicherungsowieeine ReisekrankenversicherungsindimReisepreisnichteingeschlossen. WirempfehlendringendeinesolcheVersicherung,undzwar unmittelbarbeiBuchungderReise.FürIhreSicherheitinsgesamt empfehlenwirdenAbschlusseinesspeziellenReiseschutzpaketsder EuropäischeReiseversicherungAG.IndenAnzeigeninunseren KatalogenoderimReisebürokönnenSiesichnäherdarüber informieren.WenneinVersicherungsfalleintritt,istdieEuropäische ReiseversicherungAG,81605München,unverzüglichzu benachrichtigen.WirsindmitderSchadensregulierungnicht befasst. 7.RücktrittdurchdenReiseveranstalter Wirdeineausdrücklichausgeschriebeneundinder ReisebestätigunggenannteMindestteilnehmerzahlnichterreicht, sindwirberechtigt,dieReisebiszusechsWochenvorReisebeginn abzusagen.AufdenReisepreisgeleisteteZahlungenwerden unverzüglicherstattet.IndiesemFallstehenIhnendieinZiffer4.3, letzterAbsatzgenanntenRechtezu. 8.Gewährleistung 8.1.SollteeineReiseleistungnichtodernichtvertragsgemäß erbrachtwerden,sokönnenSieinnerhalbangemessenerZeit Abhilfeverlangen.Wirsindberechtigt,mitErbringungeinergleichoderhöherwertigenErsatzleistungAbhilfezuschaffen.Wirkönnen dieAbhilfejedochverweigern,wennsieeinenunverhältnismäßigen Aufwanderfordert.NachReiseendekönnenSieeineMinderungdes Reisepreisesgeltendmachen,FallsReiseleistungennicht vertragsgemäßerbrachtundSiederenAnzeigevorOrtnicht schuldhaftunterlassenhaben.WirdeineReiseinFolgeeines Mangelserheblichbeeinträchtigtundleistenwirinnerhalb angemessenerFristkeineAbhilfeoderbedarfeskeiner Fristsetzung,weilAbhilfeunmöglichistoderverweigertwirdoder dieKündigungdesVertragesdurcheinbesonderesInteresse Ihrerseitsgerechtfertigtist,sokönnenSie,imEigeninteresseam bestenschriftlich,denReisevertragimRahmendergesetzlichen Bestimmungenkündigen. 8.2.BeieventuellauftretendenLeistungsstörungensindSie verpflichtet,imRahmendergesetzlichenBestimmungenalleszu tun,umzueinerBehebungderStörungbeizutragenundeventuell entstehendenSchadengeringzuhalten.SofernIhrGepäckbei Flugreisenverlorengehtoderbeschädigtwird,müssenSie unbedingteineSchadensanzeige(P.I.R.)anOrtundStellebeider Fluggesellschafterstatten,diedieBeförderungdurchgeführthat. NachdenBeförderungsbedingungenderFluggesellschaftenistdie SchadensanzeigeinderRegelVoraussetzungfürdieDurchsetzung IhrerAnsprüche.ImÜbrigenistderVerlust,dieBeschädigungoder dieFehlleitungvonReisegepäckderReiseleitunganzuzeigen.Für denVerlustbzw.dieBeschädigungvonWertgegenständenoder GeldimaufgegebenenGepäckübernehmenwirkeineHaftung. 8.3.UnsereReiseleitungistnichtbefugt,Ansprücheanzuerkennen. 9.Haftung,Verjährung 9.1.FürLeistungsstörungen,Personen-undSachschädenim ZusammenhangmitLeistungen,diealsFremdleistungenlediglich vermitteltwerden(z.B.Sportveranstaltungen,Ausflüge,Mietwagen etc.)unddieinderReiseausschreibungundBestätigung ausdrücklichalsFremdleistunggekennzeichnetwerden,haftenwir auchbeiTeilnahmederReiseleitungandiesen Sonderveranstaltungennicht. 9.2.UnsereHaftungausdemReisevertragfürSchäden,dienicht Körperschädensind,istaufdieHöhedesdreifachenReisepreises beschränkt,i.soweiteinSchadendesReisegasteswedervorsätzlich nochgrobfahrlässigherbeigeführtwirdoder2.wirfüreinendem ReisendenentstehendenSchadenalleinwegeneinesVerschuldens einesLeistungsträgersverantwortlichsind. 9.3.UnsereHaftungistausgeschlossenoderbeschränktsoweit aufgrundinternationalerÜbereinkommenoderaufsolchen beruhendergesetzlicherVorschriften,dieaufdievoneinem LeistungsträgerzuerbringendenLeistungenanzuwendensind, dessenHaftungebenfallsausgeschlossenoderbeschränktist. 9.4.FüralleSchadensersatzansprücheausunerlaubterHandlung, dienichtaufVorsatzodergroberFahrlässigkeitberuhen,haftenwir jeweilsjeKundeundReisebeiSachschädenbiszurHöhedes dreifachenReisepreises.Möglicherweisedarüberhinausgehende AnsprüchenachdemMontrealerÜbereinkommenim ZusammenhangmitReisegepäckbleibenunberührt.Indiesem ZusammenhangempfehlenwirdenAbschlussdesKomplett-bzw. BasisschutzesinIhremReisebürooderbeiunserer Flughafenstation. 9.5. a)SämtlicheinBetrachtkommendenvertraglichenAnsprüche wegennichtvertragsgemäßerErbringungderReisemüssenSie innerhalbeinesMonatsnachdemvertraglichvereinbarten Reiseendemöglichstschriftlichbeiunsgeltendmachen,esseidenn, siewarenanderEinhaltungderFristohneIhrVerschulden gehindert.DieseFristgiltauchfürdieAnmeldungvon GepäckschädenoderZustellungsverzögerungenbeimGepäckim ZusammenhangmitFlügengemäßZiffer8.2.,wenn Gewährleistungsrechteausdem§651cAbs.3,§651d,§651eAbs. 3und4BGBgeltendgemachtwerden.EinSchadensersatzanspruch wegenGepäckbeschädigungistbinnen7Tagen,ein SchadenersatzanspruchwegenGepäckverspätungbinnen21Tagen nachAushändigunggeltendzumachen. b)AnsprücheausunerlaubterHandlung,soweitessichnichtum einenPersonenschadenhandelt,müssenSieinnerhalbeinesMonats nachdemvertraglichvereinbartenReiseendemöglichstschriftlich beiunsgeltendmachen,esseidenn,siewarenanderEinhaltung derFristohneIhrVerschuldengehindert. c)BeiPersonenschädensindAnsprücheausunerlaubterHandlung beiunsinnerhalbvoneinemMonatnachvertraglichvereinbartem Reiseendegeltendzumachen,soweitKenntnisvonSchädigeroder schädigendemEreignisinnerhalbdervertraglichenReisezeit bestehtodereineKenntnishättebestehenmüssen.Diesgilt keinesfalls,soferneinSchadendurchunsoderunsere Erfüllungsgehilfengrobverschuldetwurdeodersiewarenander EinhaltungderFristohneIhrVerschuldengehindertwaren.Nach demAblaufvorstehenderFristenkönnenSieAnsprüchenurdann nochgeltendmachen,wennSieanderEinhaltungderFristohneIhr Verschuldengehindertwaren. 9.6.VertraglicheAnsprüchedesReisendenverjährenineinemJahr, beginnendmitdemTag,andemdieReisenachdemVertragenden sollte.AnsprücheausunerlaubterHandlung,soweitkeine VerletzungdesKörpers,derGesundheitoderderFreiheitvorliegt, verjährenineinemJahr,beginnendabdemTag,andemdieReise nachdemVertragendensollte,soweitdieVerletzungnicht vorsätzlicherfolgte.ImÜbrigengeltendiegesetzlichen Bestimmungen.SchwebenVerhandlungenübervonIhnenerhobene Ansprüche,istdieVerjährunggehemmtbisSieoderwirdie FortsetzungderVerhandlungenverweigern.DieVerjährungtritt frühestens3MonatenachdemEndederHemmungein. SchadensersatzansprücheausunerlaubterHandlungwegen KörperverletzungoderTötungverjährenin3Jahren. 10.Pass-,Visa-undGesundheitsbestimmungen 10.1.BittebeachtenSieunsereInformationenzuPass-,Visa-und GesundheitsvorschriftenIhresReiselandes,dennSiesindfürdie EinhaltungdieserBestimmungenselbstverantwortlich.Alle Nachteile,dieausderNichtbefolgungerwachsen,gehenzuIhren Lasten,esseidenn,wirhättenSienichtoderfalschinformiert. DieseInformationengeltenfürdieBürgerderBundesrepublik Deutschland,sofernsieimBesitzeinesvonihrausgestelltenPasses bzw.Personalausweisessind.SindSieAusländeroderInhabereines Fremdpasses,müssenSieoftandereBestimmungenbeachten.Bitte erfragenSiediesebeidemzuständigenKonsulat. 10.2.WirhaftennichtfürdierechtzeitigeErteilungunddenZugang notwendigerVisadurchdiejeweiligediplomatischeVertretung, wennSieunsmitderBesorgungbeauftragthaben,esseidenn,dass dieVerzögerungvonunszuvertretenist. 10.3.TechnischeEinrichtungenentsprechenimAuslandnicht immerdemdeutschenStandard.BittebeachtenSiedaherunbedingt evtl.Benutzungshinweise. 11.InformationspflichtenüberdieIdentitätdesausführenden Luftfahrtunternehmens DieEU-VerordnungzurUnterrichtungvonFluggästenüberdie IdentitätdesausführendenLuftfahrtunternehmens(EU2111/05) verpflichtetuns,SieüberdieIdentitätderausführenden Fluggesellschaft(en)sämtlicherimRahmendergebuchtenReisezu erbringendenFlugbeförderungsleistungenbeiderBuchungzu informieren.StehtbeiderBuchungdieausführende Fluggesellschaftnochnichtfest,sonennenwirIhnendie Fluggesellschaftbzw.dieFluggesellschaften,diewahrscheinlich denFlugdurchführenwirdbzw.werden.Sobaldwirwissen,welche FluggesellschaftdenFlugdurchführenwird,werdenwirSiedarüber informieren.WechseltdieIhnenalsausführendeFluggesellschaft genannteFluggesellschaft,werdenwirSieüberdenWechsel informieren.WirwerdenunverzüglichalleangemessenenSchritte einleiten,umsicherzustellen,dassSiesoraschwiemöglichüberden Wechselunterrichtetwerden.DieGemeinsameListederEUistüber dieInternetseitewww.neckermann-reisen.de/www.thomascookreisen.deabrufbar. 12.DatenschutzundallgemeineBestimmungen 12.1.DieErhebungenundVerarbeitungenallerpersonenbezogenen Datenerfolgennachdendeutschengesetzlichen Datenschutzbestimmungen.Eswerdennursolchepersönlichen DatenerhobenundanPartnerweitergeleitet,diezurAbwicklung IhrerReisenotwendigsind.DieseundunsereMitarbeitersindvon unszurVerschwiegenheitaufdasDatengeheimnisverpflichtet.Der weiterenNutzungIhrerpersönlichenDatenzuWerbezwecken und/oderderWeitergabedie-serDatenzuWerbezweckenkönnen SiejederzeitdurchMitteilunganThomasCookAG,AbteilungDMS, Thomas-Cook-Platz1,61440Oberursel,widersprechen.NachErhalt IhresWiderspruchswerdenwirdieweitereZusendungvon WerbemittelneinschließlichunseresKatalogesunverzüglich einstellenund/oderIhreDatennichtmehrfürWerbezwecke weitergebenIstIhreReisekreditfinanziert,pflegenwirzumZwecke derKreditprüfungundBonitätsüberwachungsowiefür MarketingzweckeeinenDatenaustauschmitanderen Konzerndienstleistungsunternehmenundggf.mitderSchufaund denFirmenProductaDaten-ServiceGmbH,Adam-Opel-Str.18,60386 FrankfurtundInfoscoreConsumerDataGmbH,Rheinstr.99,76532 Baden-Baden.IhreschutzwürdigenBelangewerdendabeivonuns berücksichtigt.DatenübermittlunganstaatlicheStellenoder BehördenerfolgennurimRahmengültigerRechtsvorschriften.Die ZollbehördenderUSAhabenalleFluggesellschaftengesetzlich verpflichtet,dieFlug-undReservierungsdatenjedesPassagiereszur Verfügungzustellen.DieseDatenwerdenvondenUSA ZollbehördenausschließlichzuSicherheitszweckenverwendet. 12.2.AlleAngabeninunserenProspektenwerdenvorbehaltlich gesetzlicheroderbehördlicherGenehmigungenveröffentlicht. EinzelheitendieserProspekteentsprechendemStandbei Drucklegung. 12.3.MitderVeröffentlichungneuerProspekteverlierenalleunsere früherenPublikationenübergleichlautendeReisezieleundTermine ihreGültigkeit. 12.4.ErkennbareDruck-undRechenfehlerberechtigenunszur AnfechtungdesReisevertrages. Reiseveranstalter: ThomasCookTouristikGmbH Thomas-Cook-Platz1 61440Oberursel StandJanuar2016 AllgemeineGeschäftsbedingungenfürReiseveranstaltungen derThomasCookAustriaAG AllgemeineReisebedingungen(ARB1992);AnpassungandieNovelle zumKonsumentenschutzgesetzBGBl.247/93undandas Gewährleistungsrechts-Änderungsgesetz,BGBI.INr.48/2001. GemeinsamberatenimKonsumentenpolitischenBeiratdes BundesministersfürGesundheit,SportundKonsumentenschutzin Entsprechungdes§73Abs.1GewO1994unddes§8der VerordnungdesBundesministersfürwirtschaftliche AngelegenheiteninderFassung1994überdie AusübungsvorschriftenfürdasReisebürogewerbe(nunmehr§6, gem.BGBl.IINr.401/98).DasReisebürokannalsVermittler (AbschnittA)und/oderalsVeranstalter(AbschnittB)auftreten.Der VermittlerübernimmtdieVerpflichtung,sichumdieBesorgung einesAnspruchsaufLeistungenanderer(Veranstalter, Transportunternehmen,Hotelierusw.)zubemühen.Veranstalterist dasUnternehmen,dasentwedermehreretouristischeLeistungen zueinemPauschalpreisanbietet(Pauschalreise/Reiseveranstaltung) odereinzelnetouristischeLeistungenalsEigenleistungenzu erbringenversprichtunddazuimallgemeineneigeneProspekte, Ausschreibungenusw.zurVerfügungstellt.EinUnternehmen,das alsReiseveranstalterauftritt,kannauchalsVermittlertätigwerden, wennFremdleistungenvermitteltwerden(z.B.fakultativerAusflug amUrlaubsort),sofernesaufdieseVermittlerfunktionhinweist.Die nachstehendenBedingungenstellenjenenVertragstextdar,zudem üblicherweiseReisebürosalsVermittler(AbschnittA)oderals Veranstalter(AbschnittB)mitihrenKunden/Reisenden(Anm.:im SinnedesKSchG)Verträgeabschließen.Diebesonderen Bedingungen -dervermitteltenReiseveranstalter, -dervermitteltenTransportunternehmungen(z.B.Bahn,Bus, Flugzeugu.Schiff)und -deranderenvermitteltenLeistungsträger gehenvor. A.DASREISEBÜROALSVERMITTLER DienachstehendenBedingungensindGrundlagendesVertrages (Geschäftsbesorgungsvertrag),denKundenmiteinemVermittler schließen. 1.Buchung/Vertragsabschluss DieBuchungkannschriftlichoder(fern)mündlicherfolgen. (Fern)mündlicheBuchungensolltenvomReisebüroumgehend schriftlichbestätigtwerden.ReisebürossollenBuchungsscheine verwenden,dieallewesentlichenAngabenüberdieBestellungdes KundenunterHinweisaufdiederBuchungzugrundeliegende Reiseausschreibung(Katalog,Prospektusw.)aufweisen.Der VermittlerhatimHinblickaufseineeigeneLeistungundaufdievon ihmvermittelteLeistungdesVeranstaltersentsprechend§6der AusübungsvorschriftenfürdasReisebürogewerbeaufdie gegenständlichenALLGEMEINENREISEBEDINGUNGEN hinzuweisen,aufdavonabweichendeReisebedingungen nachweislichaufmerksamzumachenundsieindiesemFallvor Vertragsabschlussauszuhändigen.SoweitLeistungenausländischer Unternehmer(Leistungsträger,Reiseveranstalter)vermittelt werden,kannauchausländischesRechtzurAnwendunggelangen. Derjenige,derfürsichoderfürDritteeineBuchungvornimmt,gilt damitalsAuftraggeberundübernimmtmangelsanderweitiger ErklärungdieVerpflichtungenausderAuftragserteilunggegenüber demReisebüro(Zahlungen,RücktrittvomVertragusw.).Beider BuchungkanndasReisebüroeineBearbeitungsgebührundeine (Mindest-)Anzahlungverlangen.DieRestzahlungsowiederErsatz vonBarauslagen(Telefonspesen,Fernschreibkostenusw.)sindbeim AushändigenderReisedokumente(dazugehörennicht Personaldokumente)desjeweiligenVeranstaltersoder LeistungsträgersbeimReisebürofällig.Reiseunternehmungen,die Buchungenentgegennehmen,sindverpflichtet,demReisendenbei oderunverzüglichnachVertragsabschlusseineBestätigungüber denReisevertrag(Reisebestätigung)zuübermitteln. 2.InformationenundsonstigeNebenleistungen 2.1.InformationenüberPass-,Visa-,Devisen-,Zoll-und gesundheitspolizeilicheVorschriften Alsbekanntwirdvorausgesetzt,dassfürReiseninsAuslandinder RegeleingültigerReisepasserforderlichist.DasReisebürohatden Kundenüberdiejeweiligendarüberhinausgehendenausländischen Pass-,Visa-undgesundheitspolizeilichenEinreisevorschriftensowie aufAnfrageüberDevisen-undZollvorschriftenzuinformieren, soweitdieseinÖsterreichinErfahrunggebrachtwerdenkönnen.Im ÜbrigenistderKundefürdieEinhaltungdieserVorschriftenselbst verantwortlich.NachMöglichkeitübernimmtdasReisebürogegen EntgeltdieBesorgungeinesallenfallserforderlichenVisums.Auf AnfrageerteiltdasReisebüronachMöglichkeitAuskunftüber besondereVorschriftenfürAusländer,StaatenlosesowieInhaber vonDoppelstaatsbürgerschaften. 2.2.InformationenüberdieReiseleistung DasReisebüroistverpflichtet,diezuvermittelndeLeistungdes ReiseveranstaltersoderLeistungsträgersunterBedachtnahmeauf dieBesonderheitendesjeweilsvermitteltenVertragesundaufdie GegebenheitendesjeweiligenZiellandesbzw.Zielortesnachbestem Wissendarzustellen. 3.RechtsstellungundHaftung DieHaftungdesReisebüroserstrecktsichauf -diesorgfältigeAuswahldesjeweiligenVeranstaltersbzw. LeistungsträgerssowiediesorgfältigeAuswertungvon gewonnenenErfahrungen; -dieeinwandfreieBesorgungvonLeistungeneinschließlicheiner entsprechendenInformationdesKundenundAusfolgungder Reisedokumente; -dienachweislicheWeiterleitungvonAnzeigen,Willenserklärungen undZahlungenzwischenKundenundvermitteltemUnternehmen undumgekehrt(wiez.B.vonÄnderungendervereinbarten LeistungunddesvereinbartenPreises,Rücktrittserklärungen, Reklamationen).DasReisebürohaftetnichtfürdieErbringungder vonihmvermitteltenbzw.besorgtenLeistung.Das ReiseunternehmenhatdemKundenmitderReisebestätigungden Firmenwortlaut(Produktname),dieAnschriftdesReiseveranstalters undgegebenenfallseinesVersicherersuntereinem bekanntzugeben,sofernsichdieseAngabennichtschonim Prospekt,KatalogodersonstigendetailliertenWerbeunterlagen finden.Unterlässtesdies,sohaftetesdemKundenalsVeranstalter bzw.Leistungsträger. 4.Leistungsstörungen VerletztdasReisebürodieihmausdemVertragsverhältnis obliegendenPflichten,soistesdemKundenzumErsatzdesdaraus entstandenenSchadensverpflichtet,wennesnichtbeweist,dass ihmwederVorsatznochgrobeFahrlässigkeitzurLastfallen.Für VertragsverletzungenaufGrundminderenVerschuldensistdas ReisebürodemKundenzumErsatzeinesdarausentstandenen SchadensbiszurHöhederProvisiondesvermitteltenGeschäftes verpflichtet. B.DASREISEBÜROALSVERANSTALTER DienachstehendenBedingungensindGrundlagendesVertragesinderFolgeReisevertraggenannt-,denBuchendemiteinem VeranstalterentwederdirektoderunterInanspruchnahmeeines Vermittlersschließen.FürdenFalldesDirektabschlussestreffen denVeranstalterdieVermittlerpflichtensinngemäß.Der Veranstalteranerkenntgrundsätzlichdiegegenständlichen ALLGEMEINENREISEBEDINGUNGEN,Abweichungensindinallen seinendetailliertenWerbeunterlagengemäߧ6der Ausübungsvorschriftenersichtlichgemacht. 1.Buchung/Vertragsabschluss DerReisevertragkommtzwischendemBuchendenunddem Veranstalterdannzustande,wennÜbereinstimmungüberdie wesentlichenVertragsbestandteile(Preis,LeistungundTermin) besteht.DadurchergebensichRechteundPflichtenfürden Kunden. 2.WechselinderPersondesReiseteilnehmers EinWechselinderPersondesReisendenistdannmöglich,wenndie ErsatzpersonalleBedingungenfürdieTeilnahmeerfülltundkann aufzweiArtenerfolgen. 2.1.AbtretungdesAnspruchsaufReiseleistung DieVerpflichtungendesBuchendenausdemReisevertragbleiben aufrecht,wenneralleodereinzelneAnsprücheausdiesemVertrag aneinenDrittenabtritt.IndiesemFallträgtderBuchendediesich darausergebendenMehrkosten. 2.2.ÜbertragungderReiseveranstaltung IstderKundegehindert,dieReiseveranstaltunganzutreten,sokann erdasVertragsverhältnisaufeineanderePersonübertragen.Die ÜbertragungistdemVeranstalterentwederdirektoderimWege desVermittlersbinneneinerangemessenenFristvordem Abreiseterminmitzuteilen.DerReiseveranstalterkanneine konkreteFristvorwegbekanntgeben.DerÜberträgerundder ErwerberhaftenfürdasnochunbeglicheneEntgeltsowie gegebenenfallsfürdiedurchdieÜbertragungentstandenen MehrkostenzuungeteilterHand. 3.Vertragsinhalt,Informationenundsonstige Nebenleistungen ÜberdieauchdenVermittlertreffendenInformationspflichten (nämlichInformationenüberPass-,Visa-,Devisen,Zoll-und gesundheitspolizeilicheEinreisevorschriften)hinaushatder VeranstalterinausreichenderWeiseüberdievonihmangebotene Leistungzuinformieren.DieLeistungsbeschreibungenimzum ZeitpunktderBuchunggültigenKatalogbzw.Prospektsowiedie weiterendarinenthaltenenInformationensindGegenstanddes Reisevertrages,esseidenn,dassbeiderBuchunganderslautende Vereinbarungengetroffenwurden.Eswirdaberempfohlen, derartigeVereinbarungenunbedingtschriftlichfestzuhalten. 4.ReisenmitbesonderenRisken BeiReisenmitbesonderenRisken(z.B.Expeditionscharakter)haftet derVeranstalternichtfürdieFolgen,diesichimZugedesEintrittes derRiskenergeben,wenndiesaußerhalbseinesPflichtenbereiches geschieht.UnberührtbleibtdieVerpflichtungdes Reiseveranstalters,dieReisesorgfältigvorzubereitenunddiemit derErbringungdereinzelnenReiseleistungenbeauftragten PersonenundUnternehmensorgfältigauszuwählen. 5.RechtsgrundlagenbeiLeistungsstörungen 5.1.Gewährleistung DerKundehatbeinichtodermangelhafterbrachterLeistungeinen Gewährleistungsanspruch.DerKundeerklärtsichdamit einverstanden,dassihmderVeranstalteranStelleseines AnspruchesaufWandlungoderPreisminderunginangemessener FristeinemangelfreieLeistungerbringtoderdiemangelhafte Leistungverbessert.AbhilfekanninderWeiseerfolgen,dassder Mangelbehobenwirdodereinegleich-oderhöherwertige Ersatzleistung,dieauchdieausdrücklicheZustimmungdesKunden findet,erbrachtwird. 5.2.Schadenersatz VerletzenderVeranstalteroderseineGehilfenschuldhaftdiedem VeranstalterausdemVertragsverhältnisobliegendenPflichten,so istdieserdemKundenzumErsatzdesdarausentstandenen Schadensverpflichtet.SoweitderReiseveranstalterfürandere PersonenalsseineAngestellteneinzustehenhat,hafteterausgenommeninFälleneinesPersonenschadens-nur,wenner nichtbeweist,dassdiesewederVorsatznochgrobeFahrlässigkeit treffen.AußerbeiVorsatzundgroberFahrlässigkeittrifftden ReiseveranstalterkeineHaftungfürGegenstände,dieüblicherweise nichtmitgenommenwerden,außererhatdieseinKenntnisder UmständeinVerwahrunggenommen.EswirddaherdemKunden empfohlen,keineGegenständebesonderenWertsmitzunehmen. Weiterswirdempfohlen,diemitgenommenenGegenstände ordnungsgemäßzuverwahren. 5.3.MitteilungvonMängeln DerKundehatjedenMangelderErfüllungdesVertrages,dener währendderReisefeststellt,unverzüglicheinemRepräsentanten desVeranstaltersmitzuteilen.Diessetztvoraus,dassihmein solcherbekanntgegebenwurdeunddieseranOrtundStelleohne nennenswerteMüheerreichbarist.DieUnterlassungdieser Mitteilungändertnichtsandenunter5.1.beschriebenen GewährleistungsansprüchendesKunden.Siekannihmaberals Mitverschuldenangerechnetwerdenundinsofernseineeventuellen Schadenersatzansprücheschmälern.DerVeranstaltermussden KundenaberschriftlichentwederdirektoderimWegedes VermittlersaufdieseMitteilungspflichthingewiesenhaben.Ebenso mussderKundegleichzeitigdarüberaufgeklärtwordensein,dass eineUnterlassungderMitteilungseineGewährleistungsansprüche nichtberührt,sieallerdingsalsMitverschuldenangerechnet werdenkann.Gegebenenfallsempfiehltessich,inErmangelung einesörtlichenRepräsentantenentwederdenjeweiligen Leistungsträger(z.B.Hotel,Fluggesellschaft)oderdirektden VeranstalterüberMängelzuinformierenundAbhilfezuverlangen. 5.4.HaftungsrechtlicheSondergesetze DerVeranstalterhaftetbeiFlugreisenunteranderemnachdem WarschauerAbkommenundseinemZusatzabkommen,beiBahn-und BusreisennachdemEisenbahn-undKraftfahrzeughaftpflichtgesetz. 6.GeltendmachungvonallfälligenAnsprüchen UmdieGeltendmachungvonAnsprüchenzuerleichtern,wirddem Kundenempfohlen,sichüberdieNichterbringungodermangelhafte ErbringungvonLeistungenschriftlicheBestätigungengebenzu lassenbzw.Belege,Beweise,Zeugenzusichern. GewährleistungsansprüchevonVerbrauchernkönneninnerhalbvon 2Jahrengeltendgemachtwerden.Schadenersatzansprüche verjährennach3Jahren.EsempfiehltsichimInteressedes Reisenden,AnsprücheunverzüglichnachRückkehrvonderReise direktbeimVeranstalteroderimWegedesvermittelnden Reisebürosgeltendzumachen,damitzunehmenderVerzögerung mitBeweisschwierigkeitenzurechnenist. 7.RücktrittvomVertrag 7.1.RücktrittdesKundenvorAntrittderReise a)RücktrittohneStornogebühr AbgesehenvondengesetzlicheingeräumtenRücktrittsrechtenkann derKunde,ohnedassderVeranstaltergegenihnAnsprüchehat,in folgenden,vorBeginnderLeistungeintretendenFällen zurücktreten:WennwesentlicheBestandteiledesVertrages,zu denenauchderReisepreiszählt,erheblichgeändertwerden.In jedemFallistdieVereitelungdesbedungenenZwecksbzw. CharaktersderReiseveranstaltungeinederartige Vertragsänderung.DerVeranstalteristverpflichtet,entweder direktoderimWegedesvermittelndenReisebürosdemKundendie Vertragsänderungunverzüglichzuerklärenundihndabeiüberdie bestehendeWahlmöglichkeit,entwederdieVertragsänderungzu akzeptierenodervomVertragzurückzutreten,zubelehren;der KundehatseinWahlrechtunverzüglichauszuüben.Sofernden VeranstaltereinVerschuldenamEintrittdesdenKundenzum RücktrittberechtigendenEreignissestrifft,istderVeranstalter diesemgegenüberzumSchadenersatzverpflichtet. b)AnspruchaufErsatzleistung DerKundekann,wennervondenRücktrittsmöglichkeitenlautlit.a nichtGebrauchmachtundbeiStornierungdesReiseveranstalters ohneVerschuldendesKundenanStellederRückabwicklungdes VertragesdessenErfüllungdurchdieTeilnahmeaneiner gleichwertigenanderenReiseveranstaltungverlangen,sofernder VeranstalterzurErbringungdieserLeistunginderLageist.Neben demAnspruchaufeinWahlrechtstehtdemKundenauchein AnspruchaufSchadenersatzwegenNichterfüllungdesVertrages zu,sofernnichtdieFälledes7.2.zumTragenkommen. c)RücktrittmitStornogebühr DieStornogebührstehtineinemprozentuellenVerhältniszum ReisepreisundrichtetsichbezüglichderHöhenachdemZeitpunkt derRücktrittserklärungundderjeweiligenReiseart.AlsReisepreis bzw.PauschalpreisistderGesamtpreisdervertraglichvereinbarten Leistungzuverstehen.DerKundeistinallennichtunterlit.a genanntenFällengegenEntrichtungeinerStornogebühr berechtigt,vomVertragzurückzutreten.ImFalleder UnangemessenheitderStornogebührkanndiesevomGericht gemäßigtwerden.JenachReiseartergebensichproPerson folgendeStornosätze: 1.Sonderflüge(Charter),Gruppen-IT(Gruppenpauschalreisenim Linienverkehr),Autobusgesellschaftsreisen(Mehrtagesfahrten) -bis30.TagvorReiseantritt10% -ab29.bis20.TagvorReiseantritt25% -ab19.bis10.TagvorReiseantritt50% -ab9.bis4.TagvorReiseantritt65% -abdem3.Tag(72Stunden)vorReiseantritt85% desReisepreises. 2.Einzel-IT(individuellePauschalreisenimLinienverkehr), Bahngesellschaftsreisen(ausgenommenSonderzüge) -bis30.TagvorReiseantritt10% -ab29.bis20.TagvorReiseantritt15% -ab19.bis10.TagvorReiseantritt20% -ab9.bis4.TagvorReiseantritt30% -abdem3.Tag(72Stunden)vorReiseantritt45% desReisepreises. FürHotelunterkünfte,Ferienwohnungen,Schiffsreisen,BusEintagesfahrten,SonderzügeundLinienflugreisenzuSondertarifen geltenbesondereBedingungen.DiesesindimDetailprogramm anzuführen. Rücktrittserklärung BeimRücktrittvomVertragistzubeachten:DerKunde (Auftraggeber)kannjederzeitdemReisebüro,beidemdieReise gebuchtwurde,mitteilen,dasservomVertragzurücktritt.Beieiner Stornierungempfiehltessich,dies-mittelseingeschriebenen Briefesoder-persönlichmitgleichzeitigerschriftlicherErklärungzu tun. d)No-show No-showliegtvor,wennderKundederAbreisefernbleibt,weiles ihmamReisewillenmangeltoderwennerdieAbreisewegeneiner ihmunterlaufenenFahrlässigkeitoderwegeneinesihm widerfahrenenZufallsversäumt.Istweitersklargestellt,dassder KundedieverbleibendeReiseleistungnichtmehrinAnspruch nehmenkannoderwill,haterbeiReiseartenlautlit.c1. (Sonderflüge,usw.)85Prozent,beidenReiseartenlautlit.c2. (Einzel-IT,usw.)45ProzentdesReisepreiseszubezahlen.ImFalle derUnangemessenheitderobengenanntenSätzekönnendiesevom GerichtimEinzelfallgemäßigtwerden. 7.2.RücktrittdesVeranstaltersvorAntrittderReise a)DerVeranstalterwirdvonderVertragserfüllungbefreit,wenn eineinderAusschreibungvonvornhereinbestimmte MindestteilnehmerzahlnichterreichtwirdunddemKundendie StornierunginnerhalbderinderBeschreibungder ReiseveranstaltungangegebenenoderfolgendenFristenschriftlich mitgeteiltwurde: -biszum20.TagvorReiseantrittbeiReisenvonmehrals6Tagen, -biszum7.TagvorReiseantrittbeiReisenvon2bis6Tagen, -bis48StundenvorReiseantrittbeiTagesfahrten. TrifftdenVeranstalteranderNichterreichungder MindestteilnehmerzahleinüberdieleichteFahrlässigkeit hinausgehendesVerschulden,kannderKundeSchadenersatz verlangen;dieseristmitderHöhederStornogebührpauschaliert. DieGeltendmachungeinesdiesenBetragübersteigendenSchadens wirdnichtausgeschlossen. b)DieStornierungerfolgtaufGrundhöhererGewalt,d.h.aufGrund ungewöhnlicherundunvorhersehbarerEreignisse,aufdie derjenige,dersichaufhöhereGewaltberuft,keinenEinflusshat undderenFolgentrotzAnwendungdergebotenenSorgfaltnicht hättenvermiedenwerdenkönnen.Hierzuzähltjedochnichtdie Überbuchung,wohlaberstaatlicheAnordnungen,Streiks,Krieg oderkriegsähnlicheZustände,Epidemien,Naturkatastrophenusw. c)IndenFällena)undb)erhältderKundedeneingezahltenBetrag zurück.DasWahlrechtgemäß7.1.b,1.Absatzstehtihmzu. 7.3.RücktrittdesVeranstaltersnachAntrittderReise DerVeranstalterwirdvonderVertragserfüllungdannbefreit,wenn derKundeimRahmeneinerGruppenreisedieDurchführungder ReisedurchgrobungebührlichesVerhalten,ungeachteteiner Abmahnung,nachhaltigstört.IndiesemFallistderKunde,sofern ihneinVerschuldentrifft,demVeranstaltergegenüberzumErsatz desSchadensverpflichtet. 8.ÄnderungendesVertragesLeistungsänderungennach AntrittderReise -BeiÄnderungen,diederVeranstalterzuvertretenhat,geltenjene Regelungen,wiesieinAbschnitt5(Rechtsgrundlagenbei Leistungsstörungen)dargestelltsind. -ErgibtsichnachderAbreise,dasseinerheblicherTeilder vertraglichvereinbartenLeistungennichterbrachtwirdodernicht erbrachtwerdenkann,sohatderVeranstalterohnezusätzliches EntgeltangemesseneVorkehrungenzutreffen,damitdie Reiseveranstaltungweiterdurchgeführtwerdenkann.Können solcheVorkehrungennichtgetroffenwerdenoderwerdensievom KundenaustriftigenGründennichtakzeptiert,sohatder VeranstalterohnezusätzlichesEntgeltgegebenenfallsfüreine gleichwertigeMöglichkeitzusorgen,mitderderKundezumOrtder AbreiseoderaneinenanderenmitihmvereinbartenOrtbefördert wird.ImÜbrigenistderVeranstalterverpflichtet,beiNichterfüllung odermangelhafterErfüllungdesVertragesdemKundenzur ÜberwindungvonSchwierigkeitennachKräftenHilfezuleisten. 9.AuskunftserteilunganDritte AuskünfteüberdieNamenderReiseteilnehmerunddie AufenthaltsortevonReisendenwerdenandrittePersonenauchin dringendenFällennichterteilt,esseidenn,derReisendehateine Auskunftserteilungausdrücklichgewünscht.Diedurchdie ÜbermittlungdringenderNachrichtenentstehendenKostengehen zuLastendesKunden.EswirddaherdenReiseteilnehmern empfohlen,ihrenAngehörigendiegenaueUrlaubsanschrift bekanntzugeben. 10.Allgemeines DieunterBangeführtenAbschnitte7.1.lit.c,vormalslitb (Rücktritt),7.1.litd,vormalslitc(No-show)sowie8.1. (Preisänderungen)sindalsunverbindlicheVerbandsempfehlung unter1Kt718/91-3undsindnunmehralssolcheunter25Kt793/96-3 imKartellregistereingetragen. ErgänzendeBestimmungenzuTeilBderARB1992("Das ReisebüroalsVeranstalter")fürallevonderThomasCook AustriaAGveranstaltetenReisen: BittebeachtenSiedennachstehendenText,dennerwirdzusammen mitTeilBderARB1992InhaltIhresmitunsabgeschlossenen Reiseveranstaltungsvertrages.DiejenigenBestimmungendesTeils BderARB1992,dieimnachfolgendenausdrücklichnichtanerkannt werden,werdennichtBestandteilIhresReisevertrages. 1.Buchung(Vertragsabschluss)/ZahlungdesReisepreises InErgänzungzuPkt.1.desTeilBderARB1992giltfolgendes: 1.1.MitIhrerReiseanmeldungaufderGrundlageder ReisebeschreibunginunsererAusschreibungbzw.imInternet bietenSieunsdenAbschlussdesReisevertragesverbindlichan.Es stehtinunseremfreienErmessen,obwirIhrAngebotannehmen. SofernsichunserAngebotnachDrucklegungderAusschreibung ändertbzw.sichderInternetauftrittändernsollteoderDruck-bzw. Schreibfehlerfestgestelltwurden,teilenwirbzw.IhrReisebüro IhnendieseAbweichungenmit. 1.2.BeiderBuchung,frühestensjedochelfMonatevordem vereinbartenEndederReise,werden10%desReisepreisesals Anzahlungsofortfällig.DerRestbetragistfrühestens20Tagevor ReiseantrittZugumZuggegenAushändigungderReiseunterlagen zubezahlen.BeiBuchungenüberdasInternetkönnenZahlungen schuldbefreiendausschließlichanunsgeleistetwerden.Die komplettenReiseunterlagenerhaltenSie14bis20Tagevor Reiseantritt.SolltendieReiseunterlagennichtspätestensfünfTage vorReiseantrittbeiIhneneingelangtsein,benachrichtigenSieuns bitteumgehend.SofernwirdieMöglichkeitderZahlungmit Kreditkarteeinräumensollten,undSiebeiderBuchungdavon Gebrauchmachen,erfolgendieAbbuchungenzudenoben genanntenFälligkeitszeitpunkten.BeiAblehnungderZahlung durchIhrKreditkartenunternehmenverrechnenwirIhneneine Kreditkartenablehnungsgebührvon€15,00.LeistenSiedie Anzahlungund/oderdieRestzahlungnichtentsprechendden vereinbartenZahlungsfälligkeiten,sindwirdberechtigt,nach erfolgloserMahnungunterangemessenerNachfristsetzungvom Reisevertragzurückzutreten.EinerFristsetzungbedarfesdann nicht,wennnichtmehrrechtzeitigvorReisebeginnmiteinem Zahlungseingangzurechnenist.IndiesemFallwerdenwirIhnen dieentsprechendenStornokostengemäßPunkt7.unserer ergänzendenBestimmungenzudenARB1992verrechnen.Bei ZahlungsverzugverrechnenwirIhnenMahngebühreninHöhevon€ 15,00fürdieersteMahnungund€25,00fürdiezweiteMahnung, soferndieseGebührenineinemangemessenenVerhältniszur betriebenenForderungstehen,dieMahnungenzur zweckentsprechendenRechtsverfolgungnotwendigwaren,undSie denZahlungsverzugverschuldethaben.OhnevollständigeZahlung desReisepreisesbestehtkeinAnspruchaufErbringungvon Reiseleistungen.BeiBuchungeninnerhalbvonachtTagenvor ReiseantrittwerdendieReiseunterlagenamFlughafengegen VorlagederReiseanmeldungunddesvonderBankquittierten Bareinzahlungsbelegesausgegeben.Dasgiltfür Flugpauschalreisen,nichtbeiBuchungenmiteigenerAnreise-in diesemFallerhaltenSiedieReiseunterlagenperE-Mail. BarzahlungensindamFlughafennurinAusnahmefällen,wiez.B.bei kurzfristigenBuchungen,möglich.FürdieAusgabeIhrer ReiseunterlagenamFlughafenfällteinServiceentgeltinderHöhe von€3,00proBuchungan.ImFalleeinerBezahlungIhrerReiseam FlughafenerhöhtsichdiesesServiceentgeltauf€23,00pro Buchung. 2.ÜbertragungderReiseveranstaltung InErgänzungzuPunkt2.desTeilsBderARB1992giltfolgendes: BeiReiseveranstaltungen,dieLinienflügebeinhalten,hängtIhr Recht,dieReiseveranstaltungaufeineanderePersonzu übertragen,davonab,obdasFlugticketseitensderFluglinieauf anderePersonenumgebuchtwerdenkann.IsteineUmbuchung nichtmöglich,werdenwirIhnendasbinneneinerangemessenFrist vordemAbreiseterminmitteilen.TritteineErsatzpersonandie StelledesgemeldetenTeilnehmers,sindwirberechtigt,dieuns durchdieTeilnahmederErsatzpersonentstehendenMehrkosten (mind.€40,00)jePersonzuverrechnen.WirkönnendemWechselin derPersondesReisegasteswidersprechen,wenndieseden besonderenErfordernisseninBezugaufdieReisenichtgenügtoder gesetzlicheVorschriftenoderbehördlicheAnordnungen entgegenstehen. 3.SonstigeReiseänderungen/Flugzeitenänderungen/ VerlängerungIhresUrlaubsaufenthaltes 3.1.WerdenvonIhnennachderBuchungÄnderungenhinsichtlich Reisetermin,Reiseziel,Unterkunft,Beförderungsartoder Abflughäfengewünscht,stehtesinunseremErmessen,diese Wünschezuberücksichtigen.FallseszueinervonIhnen gewünschtenÄnderungkommt,sindwirberechtigt,Ihnendieuns entstandenenMehrkostenzuverrechnen:BeiFerienwohnungen werdenbiseinschließlichzum45.TagvordemTagdes Reiseantrittesmind.€40,00jeWohnungeingehoben,beiallen anderenReiseartenbiseinschließlichzum30.TagvordemTagdes Reiseantrittesmind.€40,00jePersonundÄnderungsvorgang. DanachkönnenwirIhreÄnderungswünschenurimRahmeneines StornosundeinerdamitverbundenenNeubuchungberücksichtigen. AusgenommensinddieÄnderungenvon"X"und"Y"Produkten gemäßnachstehendemPunkt3.2. 3.2.EineÄnderungvon"X"und"Y"Buchungenund"NECBETT"und "NERBETT"BuchungenaufIhrenWunschhinsichtlichdes Reisetermins,desReiseziels,derBeförderungsartunddes Abflughafensistnichtmöglich. 3.3.BeilangfristigenBuchungen,beidenenimBuchungszeitpunkt diegenauenFlugzeitennochnichtfeststehen,behaltenwiresuns vor,garkeineodernurvorläufigeFlugzeitenanzugeben.Indiesen FällenwerdenwirSieunverzüglichverständigen,sobalddie endgültigenFlugzeitenfeststehen.Außerdembehaltenwiruns Flugzeitenänderungenvor,soferndieseauswichtigen,nichtin unserenVerantwortungsbereichoderdenderFlugliniefallenden Gründen(insbesondereNaturkatastrophenoderStreik)notwendig sind 3.4.DieVerlängerungIhresUrlaubsaufenthaltesistnurnach RücksprachemitunsererReiseleitung,BezahlungderMehrkosten vorOrtsowiebeiVerfügbarkeitderUnterbringungundspäterer Rückflugplätzemöglich. 4.ErmäßigungendesReisepreises/FlügevonKindern 4.1.FürdieGewährungeineraltersabhängigenErmäßigungdes ReisepreisesistdasAlterimZeitpunktdesAntrittesderReise maßgeblich(fürAusnahmensiehenachstehendenPunkt4.2.). 4.2.KinderunterzweiJahrenkönnenohneAnspruchaufeinen eigenenSitzplatzimFlugzeugbeiCharterflügenunentgeltlich,bei LinienflügengegenGebührbefördertwerden,sofernjeKindeine erwachseneBegleitpersonmitreist.VollendetdasKindwährendder ReisedaszweiteLebensjahr,geltensowohlfürdenHin-alsauchfür denRückflugdieBedingungenundPreisefürKinderabzweiJahren. 5.HaftungsrechtlicheSondervorschriften BeiFlugbuchungenistfürdenUmfangunsererHaftungnichtdasin Punkt5.4.desTeilsBderARB1992genannteWarschauer Abkommen,sonderndasMontrealerÜbereinkommenmaßgeblich. 6.InformationspflichtenüberdieIdentitätdesausführenden Luftfahrtunternehmens DieEU-VerordnungzurUnterrichtungvonFluggästenüberdie IdentitätdesausführendenLuftfahrtunternehmens(EU2111/05) verpflichtetuns,SiebeiderBuchungüberdieIdentitätaller ausführendenFluggesellschaften,dieimRahmenIhrerReisetätig werden,zuinformieren.StehtbeiderBuchungdieausführende Fluggesellschaftnochnichtfest,nennenwirIhnendie Fluggesellschaft,diedenFlugwahrscheinlichdurchführenwird, undinformierenSieunverzüglich,sobalddieausführende Fluggesellschaftfeststeht.WirinformierenSieauchunverzüglich überjedenWechselderausführendenFluggesellschaft.Die "SchwarzeListe"derLuftfahrtunternehmen,gegendieinderEU eineBetriebsuntersagungergangenist,istüber http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htmabrufbar. 7.RücktrittmitStornogebühr 7.1.SofernIhreReisenichtuntereineimnachstehendenPunkt7.2. genanntenReisekategorienfällt,kommendieStornosätzelautPunkt 7.1.c)1.desTeilsBderARB1992zurAnwendung.Fürsämtliche Reiseartengilt,dassbeiderBerechnungderStornogebührender TagdesReiseantrittesnichtmitgerechnetwirdunddie Stornogebühren(ausgenommendieStornogebührenauf MietfahrzeugegemäßnachstehendemPunkt7.2.i)mindestens€ 40,00betragen. 7.2. a)BeiFlugpauschalreisenmitBuchungderZimmerkategorien"R", "T"&"Y"sowiefürNur-Flug-AngebotesowiealleLeistungenaus demKatalogNordamerikaundThomasCookSelection: -bis30.TagvorReiseantritt:40% -ab29.bis22.TagvorReiseantritt:55% -ab21.bis15.TagvorReiseantritt:65% -ab14.bis7.TagvorReiseantritt:75% -ab6.bis3.TagvorReiseantritt:85% -abdem2.TagvorReiseantritt:95% b)BeiFerienwohnungen: -bis45.TagvorReiseantritt:10% -ab44.bis30.TagvorReiseantritt:50% -ab29.TagvorReiseantrittundbeiNo-Show:100%. c)"X"-und"Y"-Produkte: -bis42.TagvorReiseantritt:55% -ab41.bis30.TagvorReiseantritt:60% -ab29.bis22.TagvorReiseantritt:65% -ab21.bis15.TagvorReiseantritt:70% -ab14.bis7.TagvorReiseantritt:80% -ab6.bis3.TagvorReiseantritt:85% -ab2.bis1.TagvorReiseantritt:90% -StornierungamTagdesReiseantrittesoderNo-Show:100%. d)BeiBuchungen(z.B.Cityreisen),beidenenfüreinzelne LeistungeneinseparaterPreisausgewiesenwird,kommtPunkt 7.1.c)1.desTeilsBderARB1992zurAnwendung,mitderMaßgabe, dassbeiStornierungabdemTagvorReiseantrittsowiebeiNo-Show 100%verrechnetwerden. e)BeiShongololoZugreisen,SafariLodges,Restcamps,Premium SafariPaketen,AppartementsKapstadt: -bis43TagevorReisebeginn10% -ab42.bis30.TagvorReisebeginn25% -ab29.bis22.TagvorReisebeginn50% -ab21.TagoderbeiNo-Show80%. f)BeiallenReisenzudenGalapagos-Inseln: -ab60.bis31.TagvorReisebeginn50% -ab30.TagoderbeiNo-Show90%. g)BeiSchiffsreisen(ReisenmitmindestenseinerNächtigungauf einemSchiff): -bis30.TagvorReisebeginn20% -vom29.bis22.TagvorReisebeginn30% -vom21.bis15.TagvorReisebeginn50% -vom14.bis2.TagvorReisebeginn80%. -am1.TagvorEinschiffungstermin90% -amTagderAbreiseoderbeiNo-Show100%. FürSchiffsreisenaufdieGalapagos-Inselngilthingegen ausschließlichPunkt7.2.f. h)BeiNutzungfürdenGastexklusivreservierterUnterkünfte(z.B. Inseln,HotelsundLodges)undTransportmittel(z.B.Privatjet, Privatyachtetc.): -bis120TagevorReisebeginn30% -ab119.bis60.TagvorReisebeginn50% -ab59.bis15.Tag80% -ab14.biszumTagdesReiseantrittsoderbeiNo-Show90%. i)BeiMietfahrzeugbuchungenausdemKatalog"Nordamerika"fallen nebendenStornogebührenfürdieübrigenReiseleistungen€30,00 jeMietfahrzeug-Gutschein(Voucher)an.EineErstattungbei vorzeitigerRückgabedesMietfahrzeugesistnichtmöglich. j)BeiLinienflügen(sowohlbeiNur-Flugbuchungenalsauchbei Pauschalreisen)geltenbesondereStornobedingungender Fluggesellschaften.DiesewerdenIhnenvorderBuchunggesondert mitgeteilt.FürweiteregebuchteLeistungen(zBHotelaufenthalt) geltendieStornobedingungengemäßPunkt7.unsererergänzenden Bestimmungen. 7.3.BeiStornierungengiltbezüglichbereitsausgehändigter Tickets,EintrittskartenundsonstigerVorteilskarten(z.B.Hamburg CardoderLondonPass)folgendes:Lautendieseaufeinebestimmte Person,sind100%ihresPreiseszubezahlen.Wennsienichtaufeine bestimmtePersonlauten,sindsienachdemStornounverzüglichan unszuretournieren,andernfallssindauchfürsolcheKarten100% ihresPreiseszubezahlen. 7.4.WirwerdenunsaufalleStornogebühren(auchaufdie Mindestgebührvon€40,00)dasanrechnenlassen,waswiruns infolgeUnterbleibensderReiseerspart,durchanderweitige Verwendungerworbenoderzuerwerbenabsichtlichversäumt haben.WirwerdenIhnengegebenenfallsdieGründedafür mitteilen,dasswirunsinfolgeUnterbleibensderReisewederetwas erspartnochdurchanderweitigeVerwendungerworbenoderzu erwerbenabsichtlichversäumthaben. 8.RücktrittdesVeranstaltersvorAntrittderReise/ AnfechtungdesReisevertrages InErgänzungzuPunkt7.2.desTeilsBderARB1992giltfolgendes: 8.1.WennSiedieReisedirektbeiunsgebuchthaben,werdenwir IhnendieStornierungderReiseschriftlichoder,sofernsieunseine E-MailadresseoderFaxnummerbekanntgegebenhaben,perE-Mail oderperFaxmitteilen.WenndieBuchungineinemReisebüro erfolgtist,undunsdaherIhreKontaktdatennichtbekanntsind, werdenwirdieRücktrittserklärunggegenüberdemReisebüro abgeben. 8.2.FallsunsbeimAbschlussdesReisevertrageseinIrrtum unterlaufenist(z.B.AngabeeineszuniedrigenReisepreises), behaltenwiresunsvor,denReisevertragbeiVorliegender gesetzlichenVoraussetzungenwegenIrrtumsanzufechten (insbesonderebeirechtzeitigerAufklärungdesIrrtumsoderwenn IhnenunserIrrtumhätteauffallenmüssen). 9.Reiseversicherung EineReiseversicherungistimReisepreisnichteingeschlossen. 10.Insolvenzabsicherung/Urlaubsgarantie WirhabenbeiderZurichInsurancePlc,Niederlassungfür Deutschland,D-60252FrankfurtamMain,unterderPolizzennummer 701.014.973.670,einefürVeranstalterlt. ReisebürosicherungsverordnungverpflichtendeVersicherung gegenInsolvenzabgeschlossen.Dasentsprichtdemnach deutschemRechtauszustellendenSicherungsschein.Abwicklerist dieAGAInternationalS.A.,NiederlassungfürÖsterreich, PottendorferStraße25-27,A-1120Wien,Fax+43152503-999,Email [email protected] sämtlicherAnsprücheistbeisonstigemAnspruchsverlustinnerhalb von8WochenabEintritteinerallfälligenInsolvenzbeimAbwickler vorzunehmen. 11.RechtswahlundGerichtsstand BeiVerträgen,dienichtmitVerbraucherngeschlossenwerden, werdendieAnwendbarkeitösterreichischenRechtsunddie ZuständigkeitderdieHandelsgerichtsbarkeitin1030Wien ausübendenGerichtevereinbart. Reiseveranstalter THOMASCOOKAUSTRIAAG Ungargasse59-61A-1030 WIEN,Österreich DVR-Nr.0664537,FN120288w(HGWien) Sitz:Wien,UID-Nr.:ATU15475108 Veranstalternummer:1998/0222
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