Allgemeine Geschäftsbedingungen Thomas Cook

AllgemeineGeschäftsbedingungen
ThomasCookXTOC
ReiseundZahlungsbedingungen/Allgemeine
Geschäftsbedingungen
SehrgeehrteDamen,sehrgeehrteHerren,
NachfolgendfindenSiedie
-Reise-undZahlungsbedingungenderThomasCookTouristik
GmbHsowie
-AllgemeinenGeschäftsbedingungenfürReiseveranstaltungender
ThomasCookAustriaAG
BeionlineBuchungengilt:
-BeiOnlinebuchungenkommtausschließlicheinVertragmitder
ThomasCookTouristikGmbHzustande,sodassausschließlichdiese
VeranstalterdergebuchtenReiseist,undausschließlichderen
Reise-undZahlungsbedingungenVertragsgrundlagesind.
BeiBuchungenimReisebürogilt:
-WennSiealsReisebüroeinendeutschenAgenturvertraghaben,
vermittelnSieReisenThomasCookTouristikGmbH,sodass
ausschließlichderenReise-undZahlungsbedingungenGrundlage
fürdiemitdenKundengeschlossenenVerträgesind.
-WennSiealsReisebüroeinenösterreichischenAgenturvertrag
haben,vermittelnSieReisenderThomasCookAustriaAG,sodass
ausschließlichderenAllgemeineGeschäftsbedingungen(Pdf-Seiten
4-6)GrundlagefürdiemitdenKundengeschlossenenVerträge
sind."
AllgemeineGeschäftsbedingungenfürThomasCookReisen
XTOC/YTOC
DieseReise-undZahlungsbedingungenwerdenBestandteildesmit
unsgeschlossenendenzumTeilLeistungenzubesonderen
Bedingungenerbracht,diebeiunsererLeistungsbeschreibung
genanntwerden.BeiReiseleistungenausdemThomasCookReisen
ProgrammXTOCbzw.YTOCgeltenaufGrundbesonderer
BedingungenderLeistungsträgerbei
Rücktritt/Umbuchung/Benennungeiner
Ersatzperson/NamensänderungfolgendeZusätze:BeiBuchungen
ausdemThomasCookReisenProgrammXTOCbzw.YTOCwirddie
ReiseaufIhrenWunschnachdemPrinzipdessog."Packaging"
zusammengestellt.DazuwerdenSondertarifederLeistungsträger
(z.B.Fluggesellschaften,Hotels)verwendet,dievondiesenbei
Rücktrittgrundsätzlichnichterstattetwerden.AusdiesemGrund
findenbeieinersolchengebuchtenReisebesondere
Rücktrittspauschalen,dieinZiffer5.3.1.aufgeführtsind
Anwendung.EsbleibtIhnenunbenommen,nachzuweisen,dass
keineoderwesentlichgeringereKostenentstandensindalsinden
vorstehendenPauschalenausgewiesen.EineÄnderungvonXTOCBuchungenaufIhrenWunschhinsichtlichdesReisetermins,des
Reiseziels,derBeförderungsartunddesAbflughafenistnicht
möglich(vgl.Ziffer5.4.).BeiReiseleistungenvonXTOCbzw.YTOC
berechnenwirIhnenbeiderBenennungeiner
Ersatzperson/NamensänderungdievomLeistungsträgererhobenen
Mehrkosten.AlsBearbeitungsgebührberechnenwir15,-€pro
Person(vgl.Ziffer5.4.).EinewichtigeBitte:GebenSie,nachdemSie
gebuchthaben,beijedemSchreibenbzw.AnfragenIhre
Reiseauftragsnummeran.
1.AbschlussdesReisevertrages
1.1.MitIhrerReiseanmeldungaufderGrundlageunsererProspekte
bietenSieunsdenAbschlussdesReisevertragesverbindlichan.Der
ReisevertragkommtmitderAnnahmederAnmeldungdurchunsin
Oberurselzustande.ÜberdieAnnahme,fürdieeskeiner
besonderenFormbedarf,informierenwirSiedurchÜbersendung
derReisebestätigung/Rechnung.Reisebürostretennurals
Vermittlerauf.
1.2.LiegenIhnenunsereReise-undZahlungsbedingungenbei
telefonischerAnmeldungnichtvor,übersendenwirsieIhnenmitder
Reisebestätigung/Rechnung.
1.3.WeichtderInhaltderReisebestätigung/RechnungvomInhalt
derAnmeldungab,sindwirandiesesAngebot10Tagegebunden.
DerVertragkommtaufderGrundlagediesesneuenAngebots
zustande,wennSieunsinnerhalbdieserFristdieAnnahme
erklären,wasauchdurcheineZahlungerfolgenkann,sofernwirSie
beiÜbersendungaufdieÄnderunghinweisen.
1.4.BittebenachrichtigenSieunsumgehend,wennSieals
ReiseanmelderIhreReisedokumentenichtspätestens5Tagevor
Reiseantrittvonunserhaltenhaben.IndiesemFallewerdenwir,
IhreZahlungvorausgesetzt,dieReisedokumentesofortzusenden
oderbeiFlugreisenamAbflughafengegenZahlungsnachweis
frühestenseinenTagvordemFlugtagaushändigen.
2.Bezahlung
2.1.InnerhalbeinerWochenachErhaltder
Reisebestätigung/Rechnungwirddievereinbarteundaufder
Reisebestätigung/Rechnung(bzw.demgegebenenfallsbeigefügten
Überweisungsträger)ausgewieseneAnzahlungfällig.Diesebeträgt
20%(aufvolle€aufgerundet)vondemGesamtpreisderRechnung,
sofernnichtsanderesvorVertragsschlussvereinbartwurde.Die
PrämiefürdieVersicherungwirdmitderAnzahlungfällig.Die
Restzahlungwird30TagevorReiseantrittohnenochmalige
Aufforderungfällig.WennSieIhrschriftlichesEinverständniszur
ZahlungimLastschriftverfahrenerteilthabenoderSiemit
Kreditkartezahlen-soferndieseMöglichkeitenangebotenwerden-,
erfolgendieAbbuchungenvonIhremKontorechtzeitigzuden
Fälligkeits-zeitpunkten.BeiZahlungmitKreditkartefälltein
TransaktionsentgeltinHöhevon0,5%desReisepreisesan,
aufgerundetaufvolleEuro.EntscheidenSiesichbeiBuchungenab
dem01.02.2014fürdieZahlungmittelsSEPA-Lastschriftverfahren,
benötigenwireinschriftlichesSEPAMandat.Diesesistvom
KontoinhaberbeiBuchungzuunterzeichnen.DenBelastungstermin
betreffsdesReisepreises(An-undRestzahlung)werdenwirjeweils
biszueinemTagvordenobengenanntenFälligkeitsdatenaufder
Reisebestätigung/Rechnungmitteilen.BeiZahlungmittels
LastschriftentfälltdasTransaktionsentgelt.BeiZahlungdurch
ÜberweisungermäßigtsichdasTransaktionsentgeltauf1,50€.
WennSiedieZahlart"Überweisung"wählen,erwartenwirden
GeldeingangzudenvereinbartenFälligkeitsterminen.InjedemFall
wirdIhnenvoreinerZahlung/AbbuchungderSicherungsschein
übergebenoderübersandt,dennIhreaufdenReisepreisgeleisteten
Zahlungensindgemäߧ651kBGBinsolvenzgesichert.
2.2.SolltederZahlungseinzugvondemvonIhnengenanntenSEPALastschrift-oderKreditkartenkontomangelsausreichender
DeckungzudenFälligkeitsterminennichtmöglichsein,sindwir
berechtigt,dieunsdadurchentstehendenMehrkostenvon4,-€bei
SEPA-Lastschrift-bzw.Kreditkarteneinzugzuerheben.Esbleibt
Ihnenunbenommennachzuweisen,dasskeineoderwesentlich
geringereKostenentstandensind.WennSieZahlungennichtzuden
vereinbartenTerminenleistenundwirSiedeshalbmahnenmüssen,
sindwirberechtigt,eineMahnkostenpauschaleinHöhevon1,50€
zuerheben,wobeiIhnenderNachweis,dasskeineoderwesentlich
geringereKostenentstandensind,unbenommenbleibt.
2.3.WenndervereinbarteAnzahlungsbetragauchnach
InverzugsetzungoderderReisepreisbiszumReiseantrittnicht
vollständigbezahltist,berechtigtunsdieszurAuflösungdes
ReisevertragesundzurBerechnungvonSchadensersatzinHöheder
entsprechendenRücktrittspauschalen,vorausgesetzt,eslägenicht
bereitszudiesemZeitpunkteinzumRücktrittberechtigender
Reisemangelvor.
2.4.FürdieAusgabevonReiseunterlagenamServiceschalteram
FlughafenaufIhrenWunschoderweilwegenKurzfristigkeitder
BuchungeinPostversandnichtmehrmöglichist,erhebenwirein
Entgeltvon3,-€.SofernderReisepreisaufgrundbesonderer
VereinbarungerstbeiAbholungderReiseunterlagenam
Abflughafenbezahltwird,erhöhtsichdasServiceentgeltauf23,-€je
Vorgang.
3.Leistungen,Preise
3.1.FürdenUmfangdervertraglichenLeistungensinddie
Leistungsbeschreibungen,sowiesieVertragsgrundlagegeworden
sind,sowiediehieraufBezugnehmendenAngabeninder
Reisebestätigung/Rechnungverbindlich.Nebenabreden,dieden
UmfangdervertraglichenLeistungenverändern,bedürfeneiner
ausdrücklichenBestätigung.
3.2.IhreReisebeginntundendet-jenachIhrergebuchten
Aufenthaltsdauer-zudenimProspektausgeschriebenenAbreiseundAnkunftsterminen.
3.3.FlugscheineoderSonderfahrtausweisegeltennurfürdiedarin
angegebenenReisetage.WennSieeineÄnderungwünschen,sind
wirbemüht,gegenRechnungeineErsatzbeförderungzur
Verfügungzustellen.
3.4.WennSieeinzelnevonIhnenbezahlteLeistungenausIhnen
zuzurechnendenGründennichtinAnspruchnehmen,könnenwir
IhnennurdanneineTeilerstattunggewähren,wennder
LeistungsträgereineGutschrifterteilt,nichtjedoch,wennessich
umvölligunerheblicheLeistungenhandelt.
3.5.Wennnichtausdrücklichandersvermerkt,geltenPreisepro
PersonfürdieUnterkunftin2-Bett-Zimmernbzw.fürdiegebuchte
Kabinen-KategorieoderfürdieUnterkunftinIhremgebuchten
Ferienwohnungs-Typ.
3.6.Kinderermäßigung:
Kinderunter2Jahren(beiBahnreisenunter4J.)könnenohne
AnspruchaufeineneigenenSitzplatzimFlugzeugoderLiegeplatzin
derBahn,aufCharterflügenunentgeltlich,beiLinienflügenzu
einemPreisvonbiszu70,-€gemäßAngebotbefördertwerden,
sofernjeKindeineerwachseneBegleitpersonmitreist.Vollendet
dasKindwährendderReisedas2.Lebensjahr,geltenbeider
BuchungdieBedingungenundPreisefürKinderab2Jahren.
Kosten,diefürKinderunter2J.imHotelentstehen,sinddortdirekt
zubezahlen.MaßgebendfüralleErmäßigungenistdasAlterbei
Reiseantritt.Wennnichtandersausgeschrieben,bringenwirein
KindinBegleitungeinesvollzahlendenReisegastesim
Doppelzimmer,inBegleitungvonzweiGästenimDoppelzimmermit
Zusatzbett,imAppartementoderinderZimmer-Suiteunter.Nicht
ermäßigt:Mehrpreise,diesichausderBeförderungstabelle
ergeben,wiez.B.Abflughafen-,Flugtag-,Zustieg-Zuschläge
(ausgenommenbeiBahnreisen)undMehrpreisefürIhrWunschhotel
aufdenFernreisen.WeitereEinzelheitenzuErmäßigungen
entnehmenSiebittedenjeweilsgültigenAusschreibungen.
3.7.WennSieIhreReiseverlängernwollen,wendenSiesich
rechtzeitiganunsereReiseleitung.EinesolcheVerlängerungistnur
möglich,wennIhrZimmernichtbelegtist.DerRückflugerfolgtdann
imRahmendernochfreienPlatzkapazität.Fallsdurchdie
VerlängerungeineÄnderungdesursprünglichgebuchten
Flughafensnotwendigwird,bestehtkeinAnspruchauf
Ersatzbeförderung.DerPreisfürdieVerlängerungberechnetsich,
sofernnichtandersausgeschrieben,nachdemSaisonpreisder
VerlängerungswocheinunseremKatalog.
4.Leistungs-undPreisänderungen
4.1.ÄnderungenoderAbweichungeneinzelnerReiseleistungenvon
demvereinbartenInhaltdesReisevertrages,dienach
Vertragsschlussnotwendigwerdenunddievonunsnichtwider
TreuundGlaubenherbeigeführtwurden,sindnurgestattet,soweit
dieÄnderungenundAbweichungennichterheblichsindundden
GesamtzuschnittdergebuchtenReisenichtbeeinträchtigen.
EventuelleGewährleistungsansprüchebleibenunberührt,soweit
diegeändertenLeistungenmitMängelnbehaftetsind.
InformierenSiesichbittebisspätestens24Stunden,abernicht
früherals48StundenvorRückflugbzw.Rückfahrtbeiunserer
ReiseleitungüberdiegenauenFlug-bzw.Fahrtzeiten.
4.2.WennunterdenVoraussetzungendervorstehendenRegelung
4.1.1.AbsatzeinFlugodereineFahrtaufunsereoderauf
VeranlassungeinesBeförderungsunternehmensvonoderzueinem
anderenalsdembestätigtenFlughafenoderZielortdurchgeführt
werdenmuss,übernehmenwirdieKostenderErsatzbeförderungmindestensbiszurHöheeinerBahnfahrt2.Klasse-zum
ursprünglichbestätigtenFlughafen/Zielort.
4.3Wirbehaltenunsvor,denimReisevertragvereinbartenPreisim
FallederErhöhungderBeförderungskostenoderderAbgabenfür
bestimmteLeistungenwieHafen-oderFlughafengebühren
entsprechendwiefolgtzuändern.ErhöhensichdiebeiAbschluss
desReisevertragesbestehendenBeförderungskosten,insbesondere
dieTreibstoffkosten,sokönnenwirdenReisepreisnachMaßgabe
dernachfolgendenBerechnungerhöhen:
a)BeieineraufdenSitzplatzbezogenenErhöhungkönnenwirvon
IhnendenErhöhungsbetragverlangen.
b)InanderenFällenwerdendievomBeförderungsunternehmenpro
Beförderungsmittelgeforderten,zusätzlichenBeförderungskosten
durchdieZahlderSitzplätzedesvereinbartenBeförderungsmittels
geteilt.DensichsoergebendenErhöhungsbetragfürden
EinzelplatzkönnenwirvonIhnenverlangen.Werdendiebei
AbschlussdesReisevertragesbestehendenAbgabenwieHafen-oder
Flughafengebührenunsgegenübererhöht,sokannderReisepreis
umdenentsprechenden,anteiligenBetragheraufgesetztwerden.
EineErhöhungistnurzulässig,sofernzwischenVertragsschluss
unddemvereinbartenReiseterminmehrals4Monateliegenunddie
zurErhöhungführendenUmständevorVertragsschlussnochnicht
eingetretenundbeiVertragsschlussfürunsnichtvorhersehbar
waren.
ImFalleeinernachträglichenÄnderungdesReisepreiseswerden
wirSieunverzüglichzuinformieren.Preiserhöhungenabdem20.
TagvorReiseantrittsindunwirksam.BeiPreiserhöhungenvonmehr
als5%,sindSieberechtigt,ohneGebührenvomReisevertragzurück
zutretenoderdieTeilnahmeaneinermindestensgleichwertigen
Reisezuverlangen,wennwirinderLagesind,einesolcheReise
ohneMehrpreisfürSieausunseremAngebotanzubieten.Sie
müssendieseRechteunverzüglichnachErklärungder
Preiserhöhunggeltendmachen.4.4.DieimvorstehendenAbsatz
genanntenRechtestehenIhnenauchimFalleinererheblichen
Reiseänderungzuundsindebenfallsunverzüglichnach
BekanntgabederwesentlichenÄnderunggeltendzumachen.
5.Rücktritt,Umbuchung,Ersatzperson
5.1.SiekönnenjederzeitvorReisebeginnvonderReise
zurücktreten.DerRücktrittmussunterAngabeIhrer
Reiseauftragsnummererklärtwerden.InIhremeigenenInteresse
undzurVermeidungvonMissverständnissenempfehlenwirIhnen
dringend,denRücktrittschriftlichzuerklären.Maßgebendfürden
RücktrittszeitpunktistderEingangderRücktrittserklärungbei
ThomasCookTouristikGmbH
5.2.TretenSievomReisevertragzurückodertretenSiedieReise
nichtan(z.B.wegenverpassterAnschlüsse),könnenwir
angemessenenErsatzfürdiegetroffenenReisevorkehrungenund
unsereAufwendungenverlangen.BeiderBerechnungdesErsatzes
werdengewöhnlichersparteAufwendungenundgewöhnlich
möglicheanderweitigeVerwendungenderReiseleistungenvonuns
berücksichtigt.
5.3.1.BeiBuchungenausdemProgrammThomasCookReisenXTOC
bzw.YTOCwirddieReiseaufIhrenWunschnachdemPrinzipdes
"dynamicpackaging"zusammengestellt.DazuwerdenSondertarife
derLeistungsträger(z.B.Fluggesellschaften,Hotels)verwendet,
dienichterstattetwerdenkönnen,sodassbesondere
Rücktrittspauschalenvereinbartwerden.EsbleibtIhnen
unbenommen,nachzuweisen,dasskeineoderwesentlichgeringere
KostenentstandensindalsindennachstehendenPauschalen
ausgewiesen.BeiRücktritt
-bis42TagevorReisebeginn45%
-bis30TagevorReisebeginn50%
-bis22TagevorReisebeginn55%
-bis15TagevorReisebeginn60%
-bis7TagevorReisebeginn70%
-bis3TagevorReisebeginn75%
-bisoderamAbreisetag80%
5.3.2.DiePauschalenbeziehensichaufdenReisepreisundsind
jeweilsaufgerundetaufvolleEURO.
5.3.3.SofernbeiAngebotenundSonderleistungenabweichende
Stornierungs-undUmbuchungsbedingungengenanntsind,gehen
diesevor.
5.4.ÄnderungenvonXTOC-bzw.YTOC-Buchungensindnicht
möglich.BeiReiseleistungenvonXTOCbzw.YTOCberechnenwir
IhnenbeiderBenennungeinerErsatzperson/Namensänderungdie
vomLeistungsträgererhobenenMehrkosten.Als
BearbeitungsgebührfallenzusätzlichKostenvon15,-€proPerson
an.
5.5.TritteineErsatzpersonandieStelleeinesgemeldeten
Teilnehmers,sindwirberechtigt,dieunsdurchdieTeilnahmeder
ErsatzpersonentstehendenMehrkostenzuverlangen.Teilnehmer
undErsatzpersonhaftenalsGesamtschuldnerfürdenReisepreis.
WirkönnendemWechselinderPersondesReisegastes
widersprechen,wenndiesedenbesonderenErfordernissenin
BezugaufdieReisenichtgenügtodergesetzlicheVorschriftenoder
behördlicheAnordnungenentgegenstehen.BeiLinienflügenund
FlügenausdenBausteinprogrammennachIhrenWünschen,sind
UmbuchungenundNamensänderungennuralsNeubuchungenund
nurnachPlatz-Verfügbarkeit(undRücksendungeinesggf.bereits
ausgestelltenFlugscheines)möglich.DieKostenfürUmbuchungen
undNamensänderungennachAusstellungdesFlugscheinessind
abhängigvomgewähltenFlugtarif.EinigeSondertarifeerlauben
keineUmbuchungenoderStornierungen.IhrReisebüroinformiert
sievorBuchungüberdiejeweiligenRegelungen.
5.6.WennzweiodermehrerePersonengemeinsameinDoppel-oder
MehrbettzimmergebuchthabenundkeineErsatzpersonandie
StelleeineszurücktretendenTeilnehmerstritt,sindwirberechtigt,
denvollenZimmerpreiszufordernoder,wennmöglich,die
verbleibendenTeilnehmeranderweitigunterzubringen.
5.7.BeiStornierungensindbereitsausgehändigte
Linienflugscheine,BahnfahrkartenoderFährticketszurückzugeben,
dawirsonstdenvollenPreisberechnenmüssen.
6.Reise-Versicherungen
EineReiserücktrittskosten-Versicherungsowieeine
ReisekrankenversicherungsindimReisepreisnichteingeschlossen.
WirempfehlendringendeinesolcheVersicherung,undzwar
unmittelbarbeiBuchungderReise.FürIhreSicherheitinsgesamt
empfehlenwirdenAbschlusseinesspeziellenReiseschutzpaketsder
EuropäischeReiseversicherungAG.IndenAnzeigeninunseren
KatalogenoderimReisebürokönnenSiesichnäherdarüber
informieren.WenneinVersicherungsfalleintritt,istdieEuropäische
ReiseversicherungAG,81605München,unverzüglichzu
benachrichtigen.WirsindmitderSchadensregulierungnicht
befasst.
7.RücktrittdurchdenReiseveranstalter
Wirdeineausdrücklichausgeschriebeneundinder
ReisebestätigunggenannteMindestteilnehmerzahlnichterreicht,
sindwirberechtigt,dieReisebiszusechsWochenvorReisebeginn
abzusagen.AufdenReisepreisgeleisteteZahlungenwerden
unverzüglicherstattet.IndiesemFallstehenIhnendieinZiffer4.3,
letzterAbsatzgenanntenRechtezu.
8.Gewährleistung
8.1.SollteeineReiseleistungnichtodernichtvertragsgemäß
erbrachtwerden,sokönnenSieinnerhalbangemessenerZeit
Abhilfeverlangen.Wirsindberechtigt,mitErbringungeinergleichoderhöherwertigenErsatzleistungAbhilfezuschaffen.Wirkönnen
dieAbhilfejedochverweigern,wennsieeinenunverhältnismäßigen
Aufwanderfordert.NachReiseendekönnenSieeineMinderungdes
Reisepreisesgeltendmachen,FallsReiseleistungennicht
vertragsgemäßerbrachtundSiederenAnzeigevorOrtnicht
schuldhaftunterlassenhaben.WirdeineReiseinFolgeeines
Mangelserheblichbeeinträchtigtundleistenwirinnerhalb
angemessenerFristkeineAbhilfeoderbedarfeskeiner
Fristsetzung,weilAbhilfeunmöglichistoderverweigertwirdoder
dieKündigungdesVertragesdurcheinbesonderesInteresse
Ihrerseitsgerechtfertigtist,sokönnenSie,imEigeninteresseam
bestenschriftlich,denReisevertragimRahmendergesetzlichen
Bestimmungenkündigen.
8.2.BeieventuellauftretendenLeistungsstörungensindSie
verpflichtet,imRahmendergesetzlichenBestimmungenalleszu
tun,umzueinerBehebungderStörungbeizutragenundeventuell
entstehendenSchadengeringzuhalten.SofernIhrGepäckbei
Flugreisenverlorengehtoderbeschädigtwird,müssenSie
unbedingteineSchadensanzeige(P.I.R.)anOrtundStellebeider
Fluggesellschafterstatten,diedieBeförderungdurchgeführthat.
NachdenBeförderungsbedingungenderFluggesellschaftenistdie
SchadensanzeigeinderRegelVoraussetzungfürdieDurchsetzung
IhrerAnsprüche.ImÜbrigenistderVerlust,dieBeschädigungoder
dieFehlleitungvonReisegepäckderReiseleitunganzuzeigen.Für
denVerlustbzw.dieBeschädigungvonWertgegenständenoder
GeldimaufgegebenenGepäckübernehmenwirkeineHaftung.
8.3.UnsereReiseleitungistnichtbefugt,Ansprücheanzuerkennen.
9.Haftung,Verjährung
9.1.FürLeistungsstörungen,Personen-undSachschädenim
ZusammenhangmitLeistungen,diealsFremdleistungenlediglich
vermitteltwerden(z.B.Sportveranstaltungen,Ausflüge,Mietwagen
etc.)unddieinderReiseausschreibungundBestätigung
ausdrücklichalsFremdleistunggekennzeichnetwerden,haftenwir
auchbeiTeilnahmederReiseleitungandiesen
Sonderveranstaltungennicht.
9.2.UnsereHaftungausdemReisevertragfürSchäden,dienicht
Körperschädensind,istaufdieHöhedesdreifachenReisepreises
beschränkt,i.soweiteinSchadendesReisegasteswedervorsätzlich
nochgrobfahrlässigherbeigeführtwirdoder2.wirfüreinendem
ReisendenentstehendenSchadenalleinwegeneinesVerschuldens
einesLeistungsträgersverantwortlichsind.
9.3.UnsereHaftungistausgeschlossenoderbeschränktsoweit
aufgrundinternationalerÜbereinkommenoderaufsolchen
beruhendergesetzlicherVorschriften,dieaufdievoneinem
LeistungsträgerzuerbringendenLeistungenanzuwendensind,
dessenHaftungebenfallsausgeschlossenoderbeschränktist.
9.4.FüralleSchadensersatzansprücheausunerlaubterHandlung,
dienichtaufVorsatzodergroberFahrlässigkeitberuhen,haftenwir
jeweilsjeKundeundReisebeiSachschädenbiszurHöhedes
dreifachenReisepreises.Möglicherweisedarüberhinausgehende
AnsprüchenachdemMontrealerÜbereinkommenim
ZusammenhangmitReisegepäckbleibenunberührt.Indiesem
ZusammenhangempfehlenwirdenAbschlussdesKomplett-bzw.
BasisschutzesinIhremReisebürooderbeiunserer
Flughafenstation.
9.5.
a)SämtlicheinBetrachtkommendenvertraglichenAnsprüche
wegennichtvertragsgemäßerErbringungderReisemüssenSie
innerhalbeinesMonatsnachdemvertraglichvereinbarten
Reiseendemöglichstschriftlichbeiunsgeltendmachen,esseidenn,
siewarenanderEinhaltungderFristohneIhrVerschulden
gehindert.DieseFristgiltauchfürdieAnmeldungvon
GepäckschädenoderZustellungsverzögerungenbeimGepäckim
ZusammenhangmitFlügengemäßZiffer8.2.,wenn
Gewährleistungsrechteausdem§651cAbs.3,§651d,§651eAbs.
3und4BGBgeltendgemachtwerden.EinSchadensersatzanspruch
wegenGepäckbeschädigungistbinnen7Tagen,ein
SchadenersatzanspruchwegenGepäckverspätungbinnen21Tagen
nachAushändigunggeltendzumachen.
b)AnsprücheausunerlaubterHandlung,soweitessichnichtum
einenPersonenschadenhandelt,müssenSieinnerhalbeinesMonats
nachdemvertraglichvereinbartenReiseendemöglichstschriftlich
beiunsgeltendmachen,esseidenn,siewarenanderEinhaltung
derFristohneIhrVerschuldengehindert.
c)BeiPersonenschädensindAnsprücheausunerlaubterHandlung
beiunsinnerhalbvoneinemMonatnachvertraglichvereinbartem
Reiseendegeltendzumachen,soweitKenntnisvonSchädigeroder
schädigendemEreignisinnerhalbdervertraglichenReisezeit
bestehtodereineKenntnishättebestehenmüssen.Diesgilt
keinesfalls,soferneinSchadendurchunsoderunsere
Erfüllungsgehilfengrobverschuldetwurdeodersiewarenander
EinhaltungderFristohneIhrVerschuldengehindertwaren.Nach
demAblaufvorstehenderFristenkönnenSieAnsprüchenurdann
nochgeltendmachen,wennSieanderEinhaltungderFristohneIhr
Verschuldengehindertwaren.
9.6.VertraglicheAnsprüchedesReisendenverjährenineinemJahr,
beginnendmitdemTag,andemdieReisenachdemVertragenden
sollte.AnsprücheausunerlaubterHandlung,soweitkeine
VerletzungdesKörpers,derGesundheitoderderFreiheitvorliegt,
verjährenineinemJahr,beginnendabdemTag,andemdieReise
nachdemVertragendensollte,soweitdieVerletzungnicht
vorsätzlicherfolgte.ImÜbrigengeltendiegesetzlichen
Bestimmungen.SchwebenVerhandlungenübervonIhnenerhobene
Ansprüche,istdieVerjährunggehemmtbisSieoderwirdie
FortsetzungderVerhandlungenverweigern.DieVerjährungtritt
frühestens3MonatenachdemEndederHemmungein.
SchadensersatzansprücheausunerlaubterHandlungwegen
KörperverletzungoderTötungverjährenin3Jahren.
10.Pass-,Visa-undGesundheitsbestimmungen
10.1.BittebeachtenSieunsereInformationenzuPass-,Visa-und
GesundheitsvorschriftenIhresReiselandes,dennSiesindfürdie
EinhaltungdieserBestimmungenselbstverantwortlich.Alle
Nachteile,dieausderNichtbefolgungerwachsen,gehenzuIhren
Lasten,esseidenn,wirhättenSienichtoderfalschinformiert.
DieseInformationengeltenfürdieBürgerderBundesrepublik
Deutschland,sofernsieimBesitzeinesvonihrausgestelltenPasses
bzw.Personalausweisessind.SindSieAusländeroderInhabereines
Fremdpasses,müssenSieoftandereBestimmungenbeachten.Bitte
erfragenSiediesebeidemzuständigenKonsulat.
10.2.WirhaftennichtfürdierechtzeitigeErteilungunddenZugang
notwendigerVisadurchdiejeweiligediplomatischeVertretung,
wennSieunsmitderBesorgungbeauftragthaben,esseidenn,dass
dieVerzögerungvonunszuvertretenist.
10.3.TechnischeEinrichtungenentsprechenimAuslandnicht
immerdemdeutschenStandard.BittebeachtenSiedaherunbedingt
evtl.Benutzungshinweise.
11.InformationspflichtenüberdieIdentitätdesausführenden
Luftfahrtunternehmens
DieEU-VerordnungzurUnterrichtungvonFluggästenüberdie
IdentitätdesausführendenLuftfahrtunternehmens(EU2111/05)
verpflichtetuns,SieüberdieIdentitätderausführenden
Fluggesellschaft(en)sämtlicherimRahmendergebuchtenReisezu
erbringendenFlugbeförderungsleistungenbeiderBuchungzu
informieren.StehtbeiderBuchungdieausführende
Fluggesellschaftnochnichtfest,sonennenwirIhnendie
Fluggesellschaftbzw.dieFluggesellschaften,diewahrscheinlich
denFlugdurchführenwirdbzw.werden.Sobaldwirwissen,welche
FluggesellschaftdenFlugdurchführenwird,werdenwirSiedarüber
informieren.WechseltdieIhnenalsausführendeFluggesellschaft
genannteFluggesellschaft,werdenwirSieüberdenWechsel
informieren.WirwerdenunverzüglichalleangemessenenSchritte
einleiten,umsicherzustellen,dassSiesoraschwiemöglichüberden
Wechselunterrichtetwerden.DieGemeinsameListederEUistüber
dieInternetseitewww.neckermann-reisen.de/www.thomascookreisen.deabrufbar.
12.DatenschutzundallgemeineBestimmungen
12.1.DieErhebungenundVerarbeitungenallerpersonenbezogenen
Datenerfolgennachdendeutschengesetzlichen
Datenschutzbestimmungen.Eswerdennursolchepersönlichen
DatenerhobenundanPartnerweitergeleitet,diezurAbwicklung
IhrerReisenotwendigsind.DieseundunsereMitarbeitersindvon
unszurVerschwiegenheitaufdasDatengeheimnisverpflichtet.Der
weiterenNutzungIhrerpersönlichenDatenzuWerbezwecken
und/oderderWeitergabedie-serDatenzuWerbezweckenkönnen
SiejederzeitdurchMitteilunganThomasCookAG,AbteilungDMS,
Thomas-Cook-Platz1,61440Oberursel,widersprechen.NachErhalt
IhresWiderspruchswerdenwirdieweitereZusendungvon
WerbemittelneinschließlichunseresKatalogesunverzüglich
einstellenund/oderIhreDatennichtmehrfürWerbezwecke
weitergebenIstIhreReisekreditfinanziert,pflegenwirzumZwecke
derKreditprüfungundBonitätsüberwachungsowiefür
MarketingzweckeeinenDatenaustauschmitanderen
Konzerndienstleistungsunternehmenundggf.mitderSchufaund
denFirmenProductaDaten-ServiceGmbH,Adam-Opel-Str.18,60386
FrankfurtundInfoscoreConsumerDataGmbH,Rheinstr.99,76532
Baden-Baden.IhreschutzwürdigenBelangewerdendabeivonuns
berücksichtigt.DatenübermittlunganstaatlicheStellenoder
BehördenerfolgennurimRahmengültigerRechtsvorschriften.Die
ZollbehördenderUSAhabenalleFluggesellschaftengesetzlich
verpflichtet,dieFlug-undReservierungsdatenjedesPassagiereszur
Verfügungzustellen.DieseDatenwerdenvondenUSA
ZollbehördenausschließlichzuSicherheitszweckenverwendet.
12.2.AlleAngabeninunserenProspektenwerdenvorbehaltlich
gesetzlicheroderbehördlicherGenehmigungenveröffentlicht.
EinzelheitendieserProspekteentsprechendemStandbei
Drucklegung.
12.3.MitderVeröffentlichungneuerProspekteverlierenalleunsere
früherenPublikationenübergleichlautendeReisezieleundTermine
ihreGültigkeit.
12.4.ErkennbareDruck-undRechenfehlerberechtigenunszur
AnfechtungdesReisevertrages.
Reiseveranstalter:
ThomasCookTouristikGmbH
Thomas-Cook-Platz1
61440Oberursel
StandJanuar2016
AllgemeineGeschäftsbedingungenfürReiseveranstaltungen
derThomasCookAustriaAG
AllgemeineReisebedingungen(ARB1992);AnpassungandieNovelle
zumKonsumentenschutzgesetzBGBl.247/93undandas
Gewährleistungsrechts-Änderungsgesetz,BGBI.INr.48/2001.
GemeinsamberatenimKonsumentenpolitischenBeiratdes
BundesministersfürGesundheit,SportundKonsumentenschutzin
Entsprechungdes§73Abs.1GewO1994unddes§8der
VerordnungdesBundesministersfürwirtschaftliche
AngelegenheiteninderFassung1994überdie
AusübungsvorschriftenfürdasReisebürogewerbe(nunmehr§6,
gem.BGBl.IINr.401/98).DasReisebürokannalsVermittler
(AbschnittA)und/oderalsVeranstalter(AbschnittB)auftreten.Der
VermittlerübernimmtdieVerpflichtung,sichumdieBesorgung
einesAnspruchsaufLeistungenanderer(Veranstalter,
Transportunternehmen,Hotelierusw.)zubemühen.Veranstalterist
dasUnternehmen,dasentwedermehreretouristischeLeistungen
zueinemPauschalpreisanbietet(Pauschalreise/Reiseveranstaltung)
odereinzelnetouristischeLeistungenalsEigenleistungenzu
erbringenversprichtunddazuimallgemeineneigeneProspekte,
Ausschreibungenusw.zurVerfügungstellt.EinUnternehmen,das
alsReiseveranstalterauftritt,kannauchalsVermittlertätigwerden,
wennFremdleistungenvermitteltwerden(z.B.fakultativerAusflug
amUrlaubsort),sofernesaufdieseVermittlerfunktionhinweist.Die
nachstehendenBedingungenstellenjenenVertragstextdar,zudem
üblicherweiseReisebürosalsVermittler(AbschnittA)oderals
Veranstalter(AbschnittB)mitihrenKunden/Reisenden(Anm.:im
SinnedesKSchG)Verträgeabschließen.Diebesonderen
Bedingungen
-dervermitteltenReiseveranstalter,
-dervermitteltenTransportunternehmungen(z.B.Bahn,Bus,
Flugzeugu.Schiff)und
-deranderenvermitteltenLeistungsträger
gehenvor.
A.DASREISEBÜROALSVERMITTLER
DienachstehendenBedingungensindGrundlagendesVertrages
(Geschäftsbesorgungsvertrag),denKundenmiteinemVermittler
schließen.
1.Buchung/Vertragsabschluss
DieBuchungkannschriftlichoder(fern)mündlicherfolgen.
(Fern)mündlicheBuchungensolltenvomReisebüroumgehend
schriftlichbestätigtwerden.ReisebürossollenBuchungsscheine
verwenden,dieallewesentlichenAngabenüberdieBestellungdes
KundenunterHinweisaufdiederBuchungzugrundeliegende
Reiseausschreibung(Katalog,Prospektusw.)aufweisen.Der
VermittlerhatimHinblickaufseineeigeneLeistungundaufdievon
ihmvermittelteLeistungdesVeranstaltersentsprechend§6der
AusübungsvorschriftenfürdasReisebürogewerbeaufdie
gegenständlichenALLGEMEINENREISEBEDINGUNGEN
hinzuweisen,aufdavonabweichendeReisebedingungen
nachweislichaufmerksamzumachenundsieindiesemFallvor
Vertragsabschlussauszuhändigen.SoweitLeistungenausländischer
Unternehmer(Leistungsträger,Reiseveranstalter)vermittelt
werden,kannauchausländischesRechtzurAnwendunggelangen.
Derjenige,derfürsichoderfürDritteeineBuchungvornimmt,gilt
damitalsAuftraggeberundübernimmtmangelsanderweitiger
ErklärungdieVerpflichtungenausderAuftragserteilunggegenüber
demReisebüro(Zahlungen,RücktrittvomVertragusw.).Beider
BuchungkanndasReisebüroeineBearbeitungsgebührundeine
(Mindest-)Anzahlungverlangen.DieRestzahlungsowiederErsatz
vonBarauslagen(Telefonspesen,Fernschreibkostenusw.)sindbeim
AushändigenderReisedokumente(dazugehörennicht
Personaldokumente)desjeweiligenVeranstaltersoder
LeistungsträgersbeimReisebürofällig.Reiseunternehmungen,die
Buchungenentgegennehmen,sindverpflichtet,demReisendenbei
oderunverzüglichnachVertragsabschlusseineBestätigungüber
denReisevertrag(Reisebestätigung)zuübermitteln.
2.InformationenundsonstigeNebenleistungen
2.1.InformationenüberPass-,Visa-,Devisen-,Zoll-und
gesundheitspolizeilicheVorschriften
Alsbekanntwirdvorausgesetzt,dassfürReiseninsAuslandinder
RegeleingültigerReisepasserforderlichist.DasReisebürohatden
Kundenüberdiejeweiligendarüberhinausgehendenausländischen
Pass-,Visa-undgesundheitspolizeilichenEinreisevorschriftensowie
aufAnfrageüberDevisen-undZollvorschriftenzuinformieren,
soweitdieseinÖsterreichinErfahrunggebrachtwerdenkönnen.Im
ÜbrigenistderKundefürdieEinhaltungdieserVorschriftenselbst
verantwortlich.NachMöglichkeitübernimmtdasReisebürogegen
EntgeltdieBesorgungeinesallenfallserforderlichenVisums.Auf
AnfrageerteiltdasReisebüronachMöglichkeitAuskunftüber
besondereVorschriftenfürAusländer,StaatenlosesowieInhaber
vonDoppelstaatsbürgerschaften.
2.2.InformationenüberdieReiseleistung
DasReisebüroistverpflichtet,diezuvermittelndeLeistungdes
ReiseveranstaltersoderLeistungsträgersunterBedachtnahmeauf
dieBesonderheitendesjeweilsvermitteltenVertragesundaufdie
GegebenheitendesjeweiligenZiellandesbzw.Zielortesnachbestem
Wissendarzustellen.
3.RechtsstellungundHaftung
DieHaftungdesReisebüroserstrecktsichauf
-diesorgfältigeAuswahldesjeweiligenVeranstaltersbzw.
LeistungsträgerssowiediesorgfältigeAuswertungvon
gewonnenenErfahrungen;
-dieeinwandfreieBesorgungvonLeistungeneinschließlicheiner
entsprechendenInformationdesKundenundAusfolgungder
Reisedokumente;
-dienachweislicheWeiterleitungvonAnzeigen,Willenserklärungen
undZahlungenzwischenKundenundvermitteltemUnternehmen
undumgekehrt(wiez.B.vonÄnderungendervereinbarten
LeistungunddesvereinbartenPreises,Rücktrittserklärungen,
Reklamationen).DasReisebürohaftetnichtfürdieErbringungder
vonihmvermitteltenbzw.besorgtenLeistung.Das
ReiseunternehmenhatdemKundenmitderReisebestätigungden
Firmenwortlaut(Produktname),dieAnschriftdesReiseveranstalters
undgegebenenfallseinesVersicherersuntereinem
bekanntzugeben,sofernsichdieseAngabennichtschonim
Prospekt,KatalogodersonstigendetailliertenWerbeunterlagen
finden.Unterlässtesdies,sohaftetesdemKundenalsVeranstalter
bzw.Leistungsträger.
4.Leistungsstörungen
VerletztdasReisebürodieihmausdemVertragsverhältnis
obliegendenPflichten,soistesdemKundenzumErsatzdesdaraus
entstandenenSchadensverpflichtet,wennesnichtbeweist,dass
ihmwederVorsatznochgrobeFahrlässigkeitzurLastfallen.Für
VertragsverletzungenaufGrundminderenVerschuldensistdas
ReisebürodemKundenzumErsatzeinesdarausentstandenen
SchadensbiszurHöhederProvisiondesvermitteltenGeschäftes
verpflichtet.
B.DASREISEBÜROALSVERANSTALTER
DienachstehendenBedingungensindGrundlagendesVertragesinderFolgeReisevertraggenannt-,denBuchendemiteinem
VeranstalterentwederdirektoderunterInanspruchnahmeeines
Vermittlersschließen.FürdenFalldesDirektabschlussestreffen
denVeranstalterdieVermittlerpflichtensinngemäß.Der
Veranstalteranerkenntgrundsätzlichdiegegenständlichen
ALLGEMEINENREISEBEDINGUNGEN,Abweichungensindinallen
seinendetailliertenWerbeunterlagengemäߧ6der
Ausübungsvorschriftenersichtlichgemacht.
1.Buchung/Vertragsabschluss
DerReisevertragkommtzwischendemBuchendenunddem
Veranstalterdannzustande,wennÜbereinstimmungüberdie
wesentlichenVertragsbestandteile(Preis,LeistungundTermin)
besteht.DadurchergebensichRechteundPflichtenfürden
Kunden.
2.WechselinderPersondesReiseteilnehmers
EinWechselinderPersondesReisendenistdannmöglich,wenndie
ErsatzpersonalleBedingungenfürdieTeilnahmeerfülltundkann
aufzweiArtenerfolgen.
2.1.AbtretungdesAnspruchsaufReiseleistung
DieVerpflichtungendesBuchendenausdemReisevertragbleiben
aufrecht,wenneralleodereinzelneAnsprücheausdiesemVertrag
aneinenDrittenabtritt.IndiesemFallträgtderBuchendediesich
darausergebendenMehrkosten.
2.2.ÜbertragungderReiseveranstaltung
IstderKundegehindert,dieReiseveranstaltunganzutreten,sokann
erdasVertragsverhältnisaufeineanderePersonübertragen.Die
ÜbertragungistdemVeranstalterentwederdirektoderimWege
desVermittlersbinneneinerangemessenenFristvordem
Abreiseterminmitzuteilen.DerReiseveranstalterkanneine
konkreteFristvorwegbekanntgeben.DerÜberträgerundder
ErwerberhaftenfürdasnochunbeglicheneEntgeltsowie
gegebenenfallsfürdiedurchdieÜbertragungentstandenen
MehrkostenzuungeteilterHand.
3.Vertragsinhalt,Informationenundsonstige
Nebenleistungen
ÜberdieauchdenVermittlertreffendenInformationspflichten
(nämlichInformationenüberPass-,Visa-,Devisen,Zoll-und
gesundheitspolizeilicheEinreisevorschriften)hinaushatder
VeranstalterinausreichenderWeiseüberdievonihmangebotene
Leistungzuinformieren.DieLeistungsbeschreibungenimzum
ZeitpunktderBuchunggültigenKatalogbzw.Prospektsowiedie
weiterendarinenthaltenenInformationensindGegenstanddes
Reisevertrages,esseidenn,dassbeiderBuchunganderslautende
Vereinbarungengetroffenwurden.Eswirdaberempfohlen,
derartigeVereinbarungenunbedingtschriftlichfestzuhalten.
4.ReisenmitbesonderenRisken
BeiReisenmitbesonderenRisken(z.B.Expeditionscharakter)haftet
derVeranstalternichtfürdieFolgen,diesichimZugedesEintrittes
derRiskenergeben,wenndiesaußerhalbseinesPflichtenbereiches
geschieht.UnberührtbleibtdieVerpflichtungdes
Reiseveranstalters,dieReisesorgfältigvorzubereitenunddiemit
derErbringungdereinzelnenReiseleistungenbeauftragten
PersonenundUnternehmensorgfältigauszuwählen.
5.RechtsgrundlagenbeiLeistungsstörungen
5.1.Gewährleistung
DerKundehatbeinichtodermangelhafterbrachterLeistungeinen
Gewährleistungsanspruch.DerKundeerklärtsichdamit
einverstanden,dassihmderVeranstalteranStelleseines
AnspruchesaufWandlungoderPreisminderunginangemessener
FristeinemangelfreieLeistungerbringtoderdiemangelhafte
Leistungverbessert.AbhilfekanninderWeiseerfolgen,dassder
Mangelbehobenwirdodereinegleich-oderhöherwertige
Ersatzleistung,dieauchdieausdrücklicheZustimmungdesKunden
findet,erbrachtwird.
5.2.Schadenersatz
VerletzenderVeranstalteroderseineGehilfenschuldhaftdiedem
VeranstalterausdemVertragsverhältnisobliegendenPflichten,so
istdieserdemKundenzumErsatzdesdarausentstandenen
Schadensverpflichtet.SoweitderReiseveranstalterfürandere
PersonenalsseineAngestellteneinzustehenhat,hafteterausgenommeninFälleneinesPersonenschadens-nur,wenner
nichtbeweist,dassdiesewederVorsatznochgrobeFahrlässigkeit
treffen.AußerbeiVorsatzundgroberFahrlässigkeittrifftden
ReiseveranstalterkeineHaftungfürGegenstände,dieüblicherweise
nichtmitgenommenwerden,außererhatdieseinKenntnisder
UmständeinVerwahrunggenommen.EswirddaherdemKunden
empfohlen,keineGegenständebesonderenWertsmitzunehmen.
Weiterswirdempfohlen,diemitgenommenenGegenstände
ordnungsgemäßzuverwahren.
5.3.MitteilungvonMängeln
DerKundehatjedenMangelderErfüllungdesVertrages,dener
währendderReisefeststellt,unverzüglicheinemRepräsentanten
desVeranstaltersmitzuteilen.Diessetztvoraus,dassihmein
solcherbekanntgegebenwurdeunddieseranOrtundStelleohne
nennenswerteMüheerreichbarist.DieUnterlassungdieser
Mitteilungändertnichtsandenunter5.1.beschriebenen
GewährleistungsansprüchendesKunden.Siekannihmaberals
Mitverschuldenangerechnetwerdenundinsofernseineeventuellen
Schadenersatzansprücheschmälern.DerVeranstaltermussden
KundenaberschriftlichentwederdirektoderimWegedes
VermittlersaufdieseMitteilungspflichthingewiesenhaben.Ebenso
mussderKundegleichzeitigdarüberaufgeklärtwordensein,dass
eineUnterlassungderMitteilungseineGewährleistungsansprüche
nichtberührt,sieallerdingsalsMitverschuldenangerechnet
werdenkann.Gegebenenfallsempfiehltessich,inErmangelung
einesörtlichenRepräsentantenentwederdenjeweiligen
Leistungsträger(z.B.Hotel,Fluggesellschaft)oderdirektden
VeranstalterüberMängelzuinformierenundAbhilfezuverlangen.
5.4.HaftungsrechtlicheSondergesetze
DerVeranstalterhaftetbeiFlugreisenunteranderemnachdem
WarschauerAbkommenundseinemZusatzabkommen,beiBahn-und
BusreisennachdemEisenbahn-undKraftfahrzeughaftpflichtgesetz.
6.GeltendmachungvonallfälligenAnsprüchen
UmdieGeltendmachungvonAnsprüchenzuerleichtern,wirddem
Kundenempfohlen,sichüberdieNichterbringungodermangelhafte
ErbringungvonLeistungenschriftlicheBestätigungengebenzu
lassenbzw.Belege,Beweise,Zeugenzusichern.
GewährleistungsansprüchevonVerbrauchernkönneninnerhalbvon
2Jahrengeltendgemachtwerden.Schadenersatzansprüche
verjährennach3Jahren.EsempfiehltsichimInteressedes
Reisenden,AnsprücheunverzüglichnachRückkehrvonderReise
direktbeimVeranstalteroderimWegedesvermittelnden
Reisebürosgeltendzumachen,damitzunehmenderVerzögerung
mitBeweisschwierigkeitenzurechnenist.
7.RücktrittvomVertrag
7.1.RücktrittdesKundenvorAntrittderReise
a)RücktrittohneStornogebühr
AbgesehenvondengesetzlicheingeräumtenRücktrittsrechtenkann
derKunde,ohnedassderVeranstaltergegenihnAnsprüchehat,in
folgenden,vorBeginnderLeistungeintretendenFällen
zurücktreten:WennwesentlicheBestandteiledesVertrages,zu
denenauchderReisepreiszählt,erheblichgeändertwerden.In
jedemFallistdieVereitelungdesbedungenenZwecksbzw.
CharaktersderReiseveranstaltungeinederartige
Vertragsänderung.DerVeranstalteristverpflichtet,entweder
direktoderimWegedesvermittelndenReisebürosdemKundendie
Vertragsänderungunverzüglichzuerklärenundihndabeiüberdie
bestehendeWahlmöglichkeit,entwederdieVertragsänderungzu
akzeptierenodervomVertragzurückzutreten,zubelehren;der
KundehatseinWahlrechtunverzüglichauszuüben.Sofernden
VeranstaltereinVerschuldenamEintrittdesdenKundenzum
RücktrittberechtigendenEreignissestrifft,istderVeranstalter
diesemgegenüberzumSchadenersatzverpflichtet.
b)AnspruchaufErsatzleistung
DerKundekann,wennervondenRücktrittsmöglichkeitenlautlit.a
nichtGebrauchmachtundbeiStornierungdesReiseveranstalters
ohneVerschuldendesKundenanStellederRückabwicklungdes
VertragesdessenErfüllungdurchdieTeilnahmeaneiner
gleichwertigenanderenReiseveranstaltungverlangen,sofernder
VeranstalterzurErbringungdieserLeistunginderLageist.Neben
demAnspruchaufeinWahlrechtstehtdemKundenauchein
AnspruchaufSchadenersatzwegenNichterfüllungdesVertrages
zu,sofernnichtdieFälledes7.2.zumTragenkommen.
c)RücktrittmitStornogebühr
DieStornogebührstehtineinemprozentuellenVerhältniszum
ReisepreisundrichtetsichbezüglichderHöhenachdemZeitpunkt
derRücktrittserklärungundderjeweiligenReiseart.AlsReisepreis
bzw.PauschalpreisistderGesamtpreisdervertraglichvereinbarten
Leistungzuverstehen.DerKundeistinallennichtunterlit.a
genanntenFällengegenEntrichtungeinerStornogebühr
berechtigt,vomVertragzurückzutreten.ImFalleder
UnangemessenheitderStornogebührkanndiesevomGericht
gemäßigtwerden.JenachReiseartergebensichproPerson
folgendeStornosätze:
1.Sonderflüge(Charter),Gruppen-IT(Gruppenpauschalreisenim
Linienverkehr),Autobusgesellschaftsreisen(Mehrtagesfahrten)
-bis30.TagvorReiseantritt10%
-ab29.bis20.TagvorReiseantritt25%
-ab19.bis10.TagvorReiseantritt50%
-ab9.bis4.TagvorReiseantritt65%
-abdem3.Tag(72Stunden)vorReiseantritt85%
desReisepreises.
2.Einzel-IT(individuellePauschalreisenimLinienverkehr),
Bahngesellschaftsreisen(ausgenommenSonderzüge)
-bis30.TagvorReiseantritt10%
-ab29.bis20.TagvorReiseantritt15%
-ab19.bis10.TagvorReiseantritt20%
-ab9.bis4.TagvorReiseantritt30%
-abdem3.Tag(72Stunden)vorReiseantritt45%
desReisepreises.
FürHotelunterkünfte,Ferienwohnungen,Schiffsreisen,BusEintagesfahrten,SonderzügeundLinienflugreisenzuSondertarifen
geltenbesondereBedingungen.DiesesindimDetailprogramm
anzuführen.
Rücktrittserklärung
BeimRücktrittvomVertragistzubeachten:DerKunde
(Auftraggeber)kannjederzeitdemReisebüro,beidemdieReise
gebuchtwurde,mitteilen,dasservomVertragzurücktritt.Beieiner
Stornierungempfiehltessich,dies-mittelseingeschriebenen
Briefesoder-persönlichmitgleichzeitigerschriftlicherErklärungzu
tun.
d)No-show
No-showliegtvor,wennderKundederAbreisefernbleibt,weiles
ihmamReisewillenmangeltoderwennerdieAbreisewegeneiner
ihmunterlaufenenFahrlässigkeitoderwegeneinesihm
widerfahrenenZufallsversäumt.Istweitersklargestellt,dassder
KundedieverbleibendeReiseleistungnichtmehrinAnspruch
nehmenkannoderwill,haterbeiReiseartenlautlit.c1.
(Sonderflüge,usw.)85Prozent,beidenReiseartenlautlit.c2.
(Einzel-IT,usw.)45ProzentdesReisepreiseszubezahlen.ImFalle
derUnangemessenheitderobengenanntenSätzekönnendiesevom
GerichtimEinzelfallgemäßigtwerden.
7.2.RücktrittdesVeranstaltersvorAntrittderReise
a)DerVeranstalterwirdvonderVertragserfüllungbefreit,wenn
eineinderAusschreibungvonvornhereinbestimmte
MindestteilnehmerzahlnichterreichtwirdunddemKundendie
StornierunginnerhalbderinderBeschreibungder
ReiseveranstaltungangegebenenoderfolgendenFristenschriftlich
mitgeteiltwurde:
-biszum20.TagvorReiseantrittbeiReisenvonmehrals6Tagen,
-biszum7.TagvorReiseantrittbeiReisenvon2bis6Tagen,
-bis48StundenvorReiseantrittbeiTagesfahrten.
TrifftdenVeranstalteranderNichterreichungder
MindestteilnehmerzahleinüberdieleichteFahrlässigkeit
hinausgehendesVerschulden,kannderKundeSchadenersatz
verlangen;dieseristmitderHöhederStornogebührpauschaliert.
DieGeltendmachungeinesdiesenBetragübersteigendenSchadens
wirdnichtausgeschlossen.
b)DieStornierungerfolgtaufGrundhöhererGewalt,d.h.aufGrund
ungewöhnlicherundunvorhersehbarerEreignisse,aufdie
derjenige,dersichaufhöhereGewaltberuft,keinenEinflusshat
undderenFolgentrotzAnwendungdergebotenenSorgfaltnicht
hättenvermiedenwerdenkönnen.Hierzuzähltjedochnichtdie
Überbuchung,wohlaberstaatlicheAnordnungen,Streiks,Krieg
oderkriegsähnlicheZustände,Epidemien,Naturkatastrophenusw.
c)IndenFällena)undb)erhältderKundedeneingezahltenBetrag
zurück.DasWahlrechtgemäß7.1.b,1.Absatzstehtihmzu.
7.3.RücktrittdesVeranstaltersnachAntrittderReise
DerVeranstalterwirdvonderVertragserfüllungdannbefreit,wenn
derKundeimRahmeneinerGruppenreisedieDurchführungder
ReisedurchgrobungebührlichesVerhalten,ungeachteteiner
Abmahnung,nachhaltigstört.IndiesemFallistderKunde,sofern
ihneinVerschuldentrifft,demVeranstaltergegenüberzumErsatz
desSchadensverpflichtet.
8.ÄnderungendesVertragesLeistungsänderungennach
AntrittderReise
-BeiÄnderungen,diederVeranstalterzuvertretenhat,geltenjene
Regelungen,wiesieinAbschnitt5(Rechtsgrundlagenbei
Leistungsstörungen)dargestelltsind.
-ErgibtsichnachderAbreise,dasseinerheblicherTeilder
vertraglichvereinbartenLeistungennichterbrachtwirdodernicht
erbrachtwerdenkann,sohatderVeranstalterohnezusätzliches
EntgeltangemesseneVorkehrungenzutreffen,damitdie
Reiseveranstaltungweiterdurchgeführtwerdenkann.Können
solcheVorkehrungennichtgetroffenwerdenoderwerdensievom
KundenaustriftigenGründennichtakzeptiert,sohatder
VeranstalterohnezusätzlichesEntgeltgegebenenfallsfüreine
gleichwertigeMöglichkeitzusorgen,mitderderKundezumOrtder
AbreiseoderaneinenanderenmitihmvereinbartenOrtbefördert
wird.ImÜbrigenistderVeranstalterverpflichtet,beiNichterfüllung
odermangelhafterErfüllungdesVertragesdemKundenzur
ÜberwindungvonSchwierigkeitennachKräftenHilfezuleisten.
9.AuskunftserteilunganDritte
AuskünfteüberdieNamenderReiseteilnehmerunddie
AufenthaltsortevonReisendenwerdenandrittePersonenauchin
dringendenFällennichterteilt,esseidenn,derReisendehateine
Auskunftserteilungausdrücklichgewünscht.Diedurchdie
ÜbermittlungdringenderNachrichtenentstehendenKostengehen
zuLastendesKunden.EswirddaherdenReiseteilnehmern
empfohlen,ihrenAngehörigendiegenaueUrlaubsanschrift
bekanntzugeben.
10.Allgemeines
DieunterBangeführtenAbschnitte7.1.lit.c,vormalslitb
(Rücktritt),7.1.litd,vormalslitc(No-show)sowie8.1.
(Preisänderungen)sindalsunverbindlicheVerbandsempfehlung
unter1Kt718/91-3undsindnunmehralssolcheunter25Kt793/96-3
imKartellregistereingetragen.
ErgänzendeBestimmungenzuTeilBderARB1992("Das
ReisebüroalsVeranstalter")fürallevonderThomasCook
AustriaAGveranstaltetenReisen:
BittebeachtenSiedennachstehendenText,dennerwirdzusammen
mitTeilBderARB1992InhaltIhresmitunsabgeschlossenen
Reiseveranstaltungsvertrages.DiejenigenBestimmungendesTeils
BderARB1992,dieimnachfolgendenausdrücklichnichtanerkannt
werden,werdennichtBestandteilIhresReisevertrages.
1.Buchung(Vertragsabschluss)/ZahlungdesReisepreises
InErgänzungzuPkt.1.desTeilBderARB1992giltfolgendes:
1.1.MitIhrerReiseanmeldungaufderGrundlageder
ReisebeschreibunginunsererAusschreibungbzw.imInternet
bietenSieunsdenAbschlussdesReisevertragesverbindlichan.Es
stehtinunseremfreienErmessen,obwirIhrAngebotannehmen.
SofernsichunserAngebotnachDrucklegungderAusschreibung
ändertbzw.sichderInternetauftrittändernsollteoderDruck-bzw.
Schreibfehlerfestgestelltwurden,teilenwirbzw.IhrReisebüro
IhnendieseAbweichungenmit.
1.2.BeiderBuchung,frühestensjedochelfMonatevordem
vereinbartenEndederReise,werden10%desReisepreisesals
Anzahlungsofortfällig.DerRestbetragistfrühestens20Tagevor
ReiseantrittZugumZuggegenAushändigungderReiseunterlagen
zubezahlen.BeiBuchungenüberdasInternetkönnenZahlungen
schuldbefreiendausschließlichanunsgeleistetwerden.Die
komplettenReiseunterlagenerhaltenSie14bis20Tagevor
Reiseantritt.SolltendieReiseunterlagennichtspätestensfünfTage
vorReiseantrittbeiIhneneingelangtsein,benachrichtigenSieuns
bitteumgehend.SofernwirdieMöglichkeitderZahlungmit
Kreditkarteeinräumensollten,undSiebeiderBuchungdavon
Gebrauchmachen,erfolgendieAbbuchungenzudenoben
genanntenFälligkeitszeitpunkten.BeiAblehnungderZahlung
durchIhrKreditkartenunternehmenverrechnenwirIhneneine
Kreditkartenablehnungsgebührvon€15,00.LeistenSiedie
Anzahlungund/oderdieRestzahlungnichtentsprechendden
vereinbartenZahlungsfälligkeiten,sindwirdberechtigt,nach
erfolgloserMahnungunterangemessenerNachfristsetzungvom
Reisevertragzurückzutreten.EinerFristsetzungbedarfesdann
nicht,wennnichtmehrrechtzeitigvorReisebeginnmiteinem
Zahlungseingangzurechnenist.IndiesemFallwerdenwirIhnen
dieentsprechendenStornokostengemäßPunkt7.unserer
ergänzendenBestimmungenzudenARB1992verrechnen.Bei
ZahlungsverzugverrechnenwirIhnenMahngebühreninHöhevon€
15,00fürdieersteMahnungund€25,00fürdiezweiteMahnung,
soferndieseGebührenineinemangemessenenVerhältniszur
betriebenenForderungstehen,dieMahnungenzur
zweckentsprechendenRechtsverfolgungnotwendigwaren,undSie
denZahlungsverzugverschuldethaben.OhnevollständigeZahlung
desReisepreisesbestehtkeinAnspruchaufErbringungvon
Reiseleistungen.BeiBuchungeninnerhalbvonachtTagenvor
ReiseantrittwerdendieReiseunterlagenamFlughafengegen
VorlagederReiseanmeldungunddesvonderBankquittierten
Bareinzahlungsbelegesausgegeben.Dasgiltfür
Flugpauschalreisen,nichtbeiBuchungenmiteigenerAnreise-in
diesemFallerhaltenSiedieReiseunterlagenperE-Mail.
BarzahlungensindamFlughafennurinAusnahmefällen,wiez.B.bei
kurzfristigenBuchungen,möglich.FürdieAusgabeIhrer
ReiseunterlagenamFlughafenfällteinServiceentgeltinderHöhe
von€3,00proBuchungan.ImFalleeinerBezahlungIhrerReiseam
FlughafenerhöhtsichdiesesServiceentgeltauf€23,00pro
Buchung.
2.ÜbertragungderReiseveranstaltung
InErgänzungzuPunkt2.desTeilsBderARB1992giltfolgendes:
BeiReiseveranstaltungen,dieLinienflügebeinhalten,hängtIhr
Recht,dieReiseveranstaltungaufeineanderePersonzu
übertragen,davonab,obdasFlugticketseitensderFluglinieauf
anderePersonenumgebuchtwerdenkann.IsteineUmbuchung
nichtmöglich,werdenwirIhnendasbinneneinerangemessenFrist
vordemAbreiseterminmitteilen.TritteineErsatzpersonandie
StelledesgemeldetenTeilnehmers,sindwirberechtigt,dieuns
durchdieTeilnahmederErsatzpersonentstehendenMehrkosten
(mind.€40,00)jePersonzuverrechnen.WirkönnendemWechselin
derPersondesReisegasteswidersprechen,wenndieseden
besonderenErfordernisseninBezugaufdieReisenichtgenügtoder
gesetzlicheVorschriftenoderbehördlicheAnordnungen
entgegenstehen.
3.SonstigeReiseänderungen/Flugzeitenänderungen/
VerlängerungIhresUrlaubsaufenthaltes
3.1.WerdenvonIhnennachderBuchungÄnderungenhinsichtlich
Reisetermin,Reiseziel,Unterkunft,Beförderungsartoder
Abflughäfengewünscht,stehtesinunseremErmessen,diese
Wünschezuberücksichtigen.FallseszueinervonIhnen
gewünschtenÄnderungkommt,sindwirberechtigt,Ihnendieuns
entstandenenMehrkostenzuverrechnen:BeiFerienwohnungen
werdenbiseinschließlichzum45.TagvordemTagdes
Reiseantrittesmind.€40,00jeWohnungeingehoben,beiallen
anderenReiseartenbiseinschließlichzum30.TagvordemTagdes
Reiseantrittesmind.€40,00jePersonundÄnderungsvorgang.
DanachkönnenwirIhreÄnderungswünschenurimRahmeneines
StornosundeinerdamitverbundenenNeubuchungberücksichtigen.
AusgenommensinddieÄnderungenvon"X"und"Y"Produkten
gemäßnachstehendemPunkt3.2.
3.2.EineÄnderungvon"X"und"Y"Buchungenund"NECBETT"und
"NERBETT"BuchungenaufIhrenWunschhinsichtlichdes
Reisetermins,desReiseziels,derBeförderungsartunddes
Abflughafensistnichtmöglich.
3.3.BeilangfristigenBuchungen,beidenenimBuchungszeitpunkt
diegenauenFlugzeitennochnichtfeststehen,behaltenwiresuns
vor,garkeineodernurvorläufigeFlugzeitenanzugeben.Indiesen
FällenwerdenwirSieunverzüglichverständigen,sobalddie
endgültigenFlugzeitenfeststehen.Außerdembehaltenwiruns
Flugzeitenänderungenvor,soferndieseauswichtigen,nichtin
unserenVerantwortungsbereichoderdenderFlugliniefallenden
Gründen(insbesondereNaturkatastrophenoderStreik)notwendig
sind
3.4.DieVerlängerungIhresUrlaubsaufenthaltesistnurnach
RücksprachemitunsererReiseleitung,BezahlungderMehrkosten
vorOrtsowiebeiVerfügbarkeitderUnterbringungundspäterer
Rückflugplätzemöglich.
4.ErmäßigungendesReisepreises/FlügevonKindern
4.1.FürdieGewährungeineraltersabhängigenErmäßigungdes
ReisepreisesistdasAlterimZeitpunktdesAntrittesderReise
maßgeblich(fürAusnahmensiehenachstehendenPunkt4.2.).
4.2.KinderunterzweiJahrenkönnenohneAnspruchaufeinen
eigenenSitzplatzimFlugzeugbeiCharterflügenunentgeltlich,bei
LinienflügengegenGebührbefördertwerden,sofernjeKindeine
erwachseneBegleitpersonmitreist.VollendetdasKindwährendder
ReisedaszweiteLebensjahr,geltensowohlfürdenHin-alsauchfür
denRückflugdieBedingungenundPreisefürKinderabzweiJahren.
5.HaftungsrechtlicheSondervorschriften
BeiFlugbuchungenistfürdenUmfangunsererHaftungnichtdasin
Punkt5.4.desTeilsBderARB1992genannteWarschauer
Abkommen,sonderndasMontrealerÜbereinkommenmaßgeblich.
6.InformationspflichtenüberdieIdentitätdesausführenden
Luftfahrtunternehmens
DieEU-VerordnungzurUnterrichtungvonFluggästenüberdie
IdentitätdesausführendenLuftfahrtunternehmens(EU2111/05)
verpflichtetuns,SiebeiderBuchungüberdieIdentitätaller
ausführendenFluggesellschaften,dieimRahmenIhrerReisetätig
werden,zuinformieren.StehtbeiderBuchungdieausführende
Fluggesellschaftnochnichtfest,nennenwirIhnendie
Fluggesellschaft,diedenFlugwahrscheinlichdurchführenwird,
undinformierenSieunverzüglich,sobalddieausführende
Fluggesellschaftfeststeht.WirinformierenSieauchunverzüglich
überjedenWechselderausführendenFluggesellschaft.Die
"SchwarzeListe"derLuftfahrtunternehmen,gegendieinderEU
eineBetriebsuntersagungergangenist,istüber
http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htmabrufbar.
7.RücktrittmitStornogebühr
7.1.SofernIhreReisenichtuntereineimnachstehendenPunkt7.2.
genanntenReisekategorienfällt,kommendieStornosätzelautPunkt
7.1.c)1.desTeilsBderARB1992zurAnwendung.Fürsämtliche
Reiseartengilt,dassbeiderBerechnungderStornogebührender
TagdesReiseantrittesnichtmitgerechnetwirdunddie
Stornogebühren(ausgenommendieStornogebührenauf
MietfahrzeugegemäßnachstehendemPunkt7.2.i)mindestens€
40,00betragen.
7.2.
a)BeiFlugpauschalreisenmitBuchungderZimmerkategorien"R",
"T"&"Y"sowiefürNur-Flug-AngebotesowiealleLeistungenaus
demKatalogNordamerikaundThomasCookSelection:
-bis30.TagvorReiseantritt:40%
-ab29.bis22.TagvorReiseantritt:55%
-ab21.bis15.TagvorReiseantritt:65%
-ab14.bis7.TagvorReiseantritt:75%
-ab6.bis3.TagvorReiseantritt:85%
-abdem2.TagvorReiseantritt:95%
b)BeiFerienwohnungen:
-bis45.TagvorReiseantritt:10%
-ab44.bis30.TagvorReiseantritt:50%
-ab29.TagvorReiseantrittundbeiNo-Show:100%.
c)"X"-und"Y"-Produkte:
-bis42.TagvorReiseantritt:55%
-ab41.bis30.TagvorReiseantritt:60%
-ab29.bis22.TagvorReiseantritt:65%
-ab21.bis15.TagvorReiseantritt:70%
-ab14.bis7.TagvorReiseantritt:80%
-ab6.bis3.TagvorReiseantritt:85%
-ab2.bis1.TagvorReiseantritt:90%
-StornierungamTagdesReiseantrittesoderNo-Show:100%.
d)BeiBuchungen(z.B.Cityreisen),beidenenfüreinzelne
LeistungeneinseparaterPreisausgewiesenwird,kommtPunkt
7.1.c)1.desTeilsBderARB1992zurAnwendung,mitderMaßgabe,
dassbeiStornierungabdemTagvorReiseantrittsowiebeiNo-Show
100%verrechnetwerden.
e)BeiShongololoZugreisen,SafariLodges,Restcamps,Premium
SafariPaketen,AppartementsKapstadt:
-bis43TagevorReisebeginn10%
-ab42.bis30.TagvorReisebeginn25%
-ab29.bis22.TagvorReisebeginn50%
-ab21.TagoderbeiNo-Show80%.
f)BeiallenReisenzudenGalapagos-Inseln:
-ab60.bis31.TagvorReisebeginn50%
-ab30.TagoderbeiNo-Show90%.
g)BeiSchiffsreisen(ReisenmitmindestenseinerNächtigungauf
einemSchiff):
-bis30.TagvorReisebeginn20%
-vom29.bis22.TagvorReisebeginn30%
-vom21.bis15.TagvorReisebeginn50%
-vom14.bis2.TagvorReisebeginn80%.
-am1.TagvorEinschiffungstermin90%
-amTagderAbreiseoderbeiNo-Show100%.
FürSchiffsreisenaufdieGalapagos-Inselngilthingegen
ausschließlichPunkt7.2.f.
h)BeiNutzungfürdenGastexklusivreservierterUnterkünfte(z.B.
Inseln,HotelsundLodges)undTransportmittel(z.B.Privatjet,
Privatyachtetc.):
-bis120TagevorReisebeginn30%
-ab119.bis60.TagvorReisebeginn50%
-ab59.bis15.Tag80%
-ab14.biszumTagdesReiseantrittsoderbeiNo-Show90%.
i)BeiMietfahrzeugbuchungenausdemKatalog"Nordamerika"fallen
nebendenStornogebührenfürdieübrigenReiseleistungen€30,00
jeMietfahrzeug-Gutschein(Voucher)an.EineErstattungbei
vorzeitigerRückgabedesMietfahrzeugesistnichtmöglich.
j)BeiLinienflügen(sowohlbeiNur-Flugbuchungenalsauchbei
Pauschalreisen)geltenbesondereStornobedingungender
Fluggesellschaften.DiesewerdenIhnenvorderBuchunggesondert
mitgeteilt.FürweiteregebuchteLeistungen(zBHotelaufenthalt)
geltendieStornobedingungengemäßPunkt7.unsererergänzenden
Bestimmungen.
7.3.BeiStornierungengiltbezüglichbereitsausgehändigter
Tickets,EintrittskartenundsonstigerVorteilskarten(z.B.Hamburg
CardoderLondonPass)folgendes:Lautendieseaufeinebestimmte
Person,sind100%ihresPreiseszubezahlen.Wennsienichtaufeine
bestimmtePersonlauten,sindsienachdemStornounverzüglichan
unszuretournieren,andernfallssindauchfürsolcheKarten100%
ihresPreiseszubezahlen.
7.4.WirwerdenunsaufalleStornogebühren(auchaufdie
Mindestgebührvon€40,00)dasanrechnenlassen,waswiruns
infolgeUnterbleibensderReiseerspart,durchanderweitige
Verwendungerworbenoderzuerwerbenabsichtlichversäumt
haben.WirwerdenIhnengegebenenfallsdieGründedafür
mitteilen,dasswirunsinfolgeUnterbleibensderReisewederetwas
erspartnochdurchanderweitigeVerwendungerworbenoderzu
erwerbenabsichtlichversäumthaben.
8.RücktrittdesVeranstaltersvorAntrittderReise/
AnfechtungdesReisevertrages
InErgänzungzuPunkt7.2.desTeilsBderARB1992giltfolgendes:
8.1.WennSiedieReisedirektbeiunsgebuchthaben,werdenwir
IhnendieStornierungderReiseschriftlichoder,sofernsieunseine
E-MailadresseoderFaxnummerbekanntgegebenhaben,perE-Mail
oderperFaxmitteilen.WenndieBuchungineinemReisebüro
erfolgtist,undunsdaherIhreKontaktdatennichtbekanntsind,
werdenwirdieRücktrittserklärunggegenüberdemReisebüro
abgeben.
8.2.FallsunsbeimAbschlussdesReisevertrageseinIrrtum
unterlaufenist(z.B.AngabeeineszuniedrigenReisepreises),
behaltenwiresunsvor,denReisevertragbeiVorliegender
gesetzlichenVoraussetzungenwegenIrrtumsanzufechten
(insbesonderebeirechtzeitigerAufklärungdesIrrtumsoderwenn
IhnenunserIrrtumhätteauffallenmüssen).
9.Reiseversicherung
EineReiseversicherungistimReisepreisnichteingeschlossen.
10.Insolvenzabsicherung/Urlaubsgarantie
WirhabenbeiderZurichInsurancePlc,Niederlassungfür
Deutschland,D-60252FrankfurtamMain,unterderPolizzennummer
701.014.973.670,einefürVeranstalterlt.
ReisebürosicherungsverordnungverpflichtendeVersicherung
gegenInsolvenzabgeschlossen.Dasentsprichtdemnach
deutschemRechtauszustellendenSicherungsschein.Abwicklerist
dieAGAInternationalS.A.,NiederlassungfürÖsterreich,
PottendorferStraße25-27,A-1120Wien,Fax+43152503-999,Email
[email protected]
sämtlicherAnsprücheistbeisonstigemAnspruchsverlustinnerhalb
von8WochenabEintritteinerallfälligenInsolvenzbeimAbwickler
vorzunehmen.
11.RechtswahlundGerichtsstand
BeiVerträgen,dienichtmitVerbraucherngeschlossenwerden,
werdendieAnwendbarkeitösterreichischenRechtsunddie
ZuständigkeitderdieHandelsgerichtsbarkeitin1030Wien
ausübendenGerichtevereinbart.
Reiseveranstalter
THOMASCOOKAUSTRIAAG
Ungargasse59-61A-1030
WIEN,Österreich
DVR-Nr.0664537,FN120288w(HGWien)
Sitz:Wien,UID-Nr.:ATU15475108
Veranstalternummer:1998/0222