Wie man Deutscher wird

40 GRAFIK
NEU IN
1. O K TO B E R 2015
DEUTSCHLAND
D I E Z E I T No 40
Wie man Deutscher wird
Flüchtlinge, die heute zu uns kommen, mögen besser aufgenommen werden als Mirwais Popal vor 25 Jahren. Doch noch
immer erwartet sie zunächst vor allem eins: Bürokratie. Wir zeigen die wichtigsten Schritte auf dem Weg zur Einbürgerung
§
328
No
b
FLÜCHTLING
Die Themen der
letzten Grafiken:
327
Fahrradfahren
326
BITTET UM ASYL AN ...
CLEARING-VERFAHREN
Es wird/werden
•Angehörige gesucht
•der Gesundheitszustand geklärt
•Erziehungsbedarf ermittelt
•Identität und Alter festgestellt:
Ist der Asylsuchende minderjährig?
UNBEGLEITETER
MINDERJÄHRIGER
Kühe und Klima
... EINEM FLUGHAFEN
... EINER GRENZE
Hat er einen ungültigen Pass, oder
kommt er aus sicherem Herkunftsstaat?
Die Bundespolizei
entscheidet: Einreise?
JA
JA
NEIN
NEIN
JA
UNBEGLEITETER
MINDERJÄHRIGER
JUGENDAMT
www.zeit.de/grafik
NEIN
CLEARING-VERFAHREN
Es wird/werden
•Identität und Alter festgestellt
•Angehörige gesucht
•der Gesundheitszustand geklärt
•Erziehungsbedarf ermittelt
AUFNAHMEEINRICHTUNG
Aufenthalt hier höchstens drei Monate.
Personendaten werden erfasst, Bewerber
erhält eine Bescheinigung über die
Meldung als Asylsuchender
Flüchtlinge werden im Transitbereich
untergebracht, Asylantrag wird gestellt.
Anhörung von einem Mitarbeiter des BAMF: Ist
der Asylantrag offensichtlich unbegründet?
NEIN
Reisepässe
Weitere Grafiken
im Internet:
JUGENDAMT
FLUGHAFENVERFAHREN
325
IN DER REGEL MIT VORMUND
IN DER REGEL MIT VORMUND
JA
ANTRAG AUF ASYL
beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
IDENTITÄT FESTSTELLEN
und in der Datenbank Eurodac speichern.
WENN ZWEIFEL
Gibt es einen Treffer, da bereits Asyl
AN DER HERKUNFT
in einem Mitgliedsstaat beantragt wurde?
BESTEHEN
NEIN
JA
ELEKTRONISCHE AKTE
RECHTSBELEHRUNG
wird angelegt
Asylsuchender wird über seine Rechte aufgeklärt
und bekommt Infomaterial auf Deutsch und in
seiner Sprache
.
ERTEILUNG EINER AUFENTHALTSGESTATTUNG
NEIN
DUBLIN-VERFAHREN
Dabei wird der Staat fest­
gestellt, der für die Prüfung
eines Asylantrags zuständig
ist. Ist das Deutschland?
JA
EILRECHTSSCHUTZ
ANHÖRUNG IM BAMF
mit dem Asylbewerber, einem Dolmetscher
und dem Entscheider (erfahrener und
speziell geschulter Mitarbeiter)
URKUNDENPRÜFUNG
ODER SPRACHANALYSE
durch physikalisch-technische
Urkundenstelle des BAMF
DER ENTSCHEIDER ...
... hat die Aufgabe, die genauen
Fluchtursachen zu klären
VERWALTUNGSGERICHT
ENTSCHEIDUNG
FLÜCHTLINGSSCHUTZ
ASYLBERECHTIGUNG
SUBSIDIÄRER SCHUTZ
ABSCHIEBUNGSVERBOT
wird gewährt, wenn man
aus begründeter Furcht vor
Verfolgung aufgrund der
Ethnie, Religion oder
Nationalität geflohen ist
für politisch Verfolgte
wird festgestellt
wird gewährt, wenn man darlegen
kann, dass einem im Herkunftsland
ernsthafter Schaden droht
wird aus anderen Gründen
festgestellt
AUFENTHALTSERLAUBNIS
AUFENTHALTSERLAUBNIS
AUFENTHALTSERLAUBNIS
für 3 Jahre
für 1 Jahr, Verlängerung für jeweils 2
weitere Jahre möglich, bis zu 7 Jahre
für mindestens 1 Jahr
ÜBERPRÜFUNG (WIDERRUFSVERFAHREN)
JA
ANERKENNUNG ERLISCHT
ASYLANTRAG ABGELEHNT
KLAGE
AUFNAHME VERWEIGERT
Das Bundesamt prüft seine Entscheidung.
Fallen die Gründe für die Zuerkennung weg?
NEIN
NIEDERLASSUNGSERLAUBNIS
unbefristeter Aufenthalt
EINBÜRGERUNG
(AUF ANTRAG)
ÜBERSTELLUNG AN ANDEREN STAAT,
ABSCHIEBUNG,
FREIWILLIGE AUSREISE
Infografik:
Jelka Lerche
Recherche:
Claudia Füßler
Quellen:
Bundesamt für ­
Migration und
Flüchtlinge BAMF,
Bundesamt für
Migra­tion und Integration BMI, Auswärtiges Amt, ­
eigene Recherchen