40 GRAFIK NEU IN 1. O K TO B E R 2015 DEUTSCHLAND D I E Z E I T No 40 Wie man Deutscher wird Flüchtlinge, die heute zu uns kommen, mögen besser aufgenommen werden als Mirwais Popal vor 25 Jahren. Doch noch immer erwartet sie zunächst vor allem eins: Bürokratie. Wir zeigen die wichtigsten Schritte auf dem Weg zur Einbürgerung § 328 No b FLÜCHTLING Die Themen der letzten Grafiken: 327 Fahrradfahren 326 BITTET UM ASYL AN ... CLEARING-VERFAHREN Es wird/werden •Angehörige gesucht •der Gesundheitszustand geklärt •Erziehungsbedarf ermittelt •Identität und Alter festgestellt: Ist der Asylsuchende minderjährig? UNBEGLEITETER MINDERJÄHRIGER Kühe und Klima ... EINEM FLUGHAFEN ... EINER GRENZE Hat er einen ungültigen Pass, oder kommt er aus sicherem Herkunftsstaat? Die Bundespolizei entscheidet: Einreise? JA JA NEIN NEIN JA UNBEGLEITETER MINDERJÄHRIGER JUGENDAMT www.zeit.de/grafik NEIN CLEARING-VERFAHREN Es wird/werden •Identität und Alter festgestellt •Angehörige gesucht •der Gesundheitszustand geklärt •Erziehungsbedarf ermittelt AUFNAHMEEINRICHTUNG Aufenthalt hier höchstens drei Monate. Personendaten werden erfasst, Bewerber erhält eine Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender Flüchtlinge werden im Transitbereich untergebracht, Asylantrag wird gestellt. Anhörung von einem Mitarbeiter des BAMF: Ist der Asylantrag offensichtlich unbegründet? NEIN Reisepässe Weitere Grafiken im Internet: JUGENDAMT FLUGHAFENVERFAHREN 325 IN DER REGEL MIT VORMUND IN DER REGEL MIT VORMUND JA ANTRAG AUF ASYL beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) IDENTITÄT FESTSTELLEN und in der Datenbank Eurodac speichern. WENN ZWEIFEL Gibt es einen Treffer, da bereits Asyl AN DER HERKUNFT in einem Mitgliedsstaat beantragt wurde? BESTEHEN NEIN JA ELEKTRONISCHE AKTE RECHTSBELEHRUNG wird angelegt Asylsuchender wird über seine Rechte aufgeklärt und bekommt Infomaterial auf Deutsch und in seiner Sprache . ERTEILUNG EINER AUFENTHALTSGESTATTUNG NEIN DUBLIN-VERFAHREN Dabei wird der Staat fest gestellt, der für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist. Ist das Deutschland? JA EILRECHTSSCHUTZ ANHÖRUNG IM BAMF mit dem Asylbewerber, einem Dolmetscher und dem Entscheider (erfahrener und speziell geschulter Mitarbeiter) URKUNDENPRÜFUNG ODER SPRACHANALYSE durch physikalisch-technische Urkundenstelle des BAMF DER ENTSCHEIDER ... ... hat die Aufgabe, die genauen Fluchtursachen zu klären VERWALTUNGSGERICHT ENTSCHEIDUNG FLÜCHTLINGSSCHUTZ ASYLBERECHTIGUNG SUBSIDIÄRER SCHUTZ ABSCHIEBUNGSVERBOT wird gewährt, wenn man aus begründeter Furcht vor Verfolgung aufgrund der Ethnie, Religion oder Nationalität geflohen ist für politisch Verfolgte wird festgestellt wird gewährt, wenn man darlegen kann, dass einem im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht wird aus anderen Gründen festgestellt AUFENTHALTSERLAUBNIS AUFENTHALTSERLAUBNIS AUFENTHALTSERLAUBNIS für 3 Jahre für 1 Jahr, Verlängerung für jeweils 2 weitere Jahre möglich, bis zu 7 Jahre für mindestens 1 Jahr ÜBERPRÜFUNG (WIDERRUFSVERFAHREN) JA ANERKENNUNG ERLISCHT ASYLANTRAG ABGELEHNT KLAGE AUFNAHME VERWEIGERT Das Bundesamt prüft seine Entscheidung. Fallen die Gründe für die Zuerkennung weg? NEIN NIEDERLASSUNGSERLAUBNIS unbefristeter Aufenthalt EINBÜRGERUNG (AUF ANTRAG) ÜBERSTELLUNG AN ANDEREN STAAT, ABSCHIEBUNG, FREIWILLIGE AUSREISE Infografik: Jelka Lerche Recherche: Claudia Füßler Quellen: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge BAMF, Bundesamt für Migration und Integration BMI, Auswärtiges Amt, eigene Recherchen
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