Das Bundesamt und seine Aufgaben - Bundesamt für Migration und

Das Bundesamt
und seine Aufgaben
Kompetenzzentrum für Asyl, Migration
und Integration
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die Identitätsprüfung, die Antragstellung, Anhörung und
Entschei­dung über den Asylantrag durch das Bundesamt sowie
eine Erstberatung zum Ar­beitsmarktzugang durch die örtliche
Arbeitsagentur.
Die Behörde
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist das
Kompetenzzentrum für Asyl, Migration und Integration in
Deutschland.
Sein Aufgabenspektrum heute ist vielfältig: Das Bundesamt ist
zuständig für die Durchführung von Asylverfahren und die
Zuerkennung des Flüchtlingsschutzes in Deutschland. Zugleich
koordiniert es bundesweit die Förderung der Integration. Darüber hinaus gehört zur Bandbreite der Aufgaben auch das Feld der
Migrationsforschung – ein gesetzlich veran­kerter Forschungsauftrag zur Gewinnung analytischer Aus­sagen zur Steuerung der
Migration. Die hier gewonnenen Daten und Erkenntnisse
ermöglichen eine kompetente Beratung der Politik und anderer
gesellschaftlicher Akteure.
Außenstellen / Regionalstellen: In den Außenstellen führt das
Bundesamt das Asylverfahren mit Antragstellung, Anhörung
und Entscheidung über komplexere Fälle durch. Einige Außenstellen sind als sogenannte Regionalstellen Ansprechpartner
für die Träger von Integrationsmaßnahmen und verantwortlich für die Integrationsarbeit vor Ort.
Entscheidungszentren: In den Entscheidungszentren wird
über entscheidungsreife Asylanträge von Antragstellenden
entschieden, die bereits angehört worden sind. Das betrifft
insbesondere Anträge von Personen aus unsicheren Herkunftsländern wie Syrien, Irak und Eritrea. Damit entlasten die
Entscheidungszentren die Ankunftszentren und Außenstellen.
PERSONALQUALIFIZIERUNG
Zur erfolgreichen Erfüllung der vielfältigen Aufgaben stellt
das Bundesamt eine bedarfsgerechte und effizient organisierte
Fortbildung seiner Mitarbeitenden sicher.
Neu eingestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in
einem Qualifizierungszentrum auf ihre künftigen Aufgaben vorbereitet. Dies gewährleistet einen hohen Grad der Qualifizierung.
DEZENTRALE STRUKTUR
Das Bundesamt ist eine Bundesbehörde im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums des Innern (BMI). Mit seinen dezen­tralen
Standorten, darunter Außenstellen, Ankunftszentren sowie
Entscheidungszentren, steht es in direktem Kontakt mit allen
Akteuren des Flüchtlingsschutzes und der Integrationsarbeit.
Ankunftszentren: Die Ankunftszentren sind der zentrale Zugangspunkt zum Asylverfahren. In den Ankunftszentren werden
alle für das Asylverfahren erforderlichen Schritte unter einem
Dach durchgeführt. Dies beinhaltet die ärztliche Untersuchung
durch die Länder, die Erfassung der persönlichen Daten und
Das Bundesamt beteiligt sich maßgeblich am Prozess der interkulturellen Öffnung der Bundesverwaltung. Eines der Ziele
dabei ist es, den Anteil der Beschäftigten mit Migrationshinter­
grund zu steigern. Ein aktives Diversity-Management fördert
die von allen mitgebrachten Potenziale. Ein weiterer Eckpfeiler
der Personalqualifizierung ist die interkulturelle Sensibilisierung aller Beschäftigten des Bundesamtes.
Das Bundesamt bietet jährlich verschiedene Ausbildungsplätze
beispielsweise in den Bereichen „Kaufmann / Kauffrau für
Büromanagement“, „Fachinformatiker / in“ sowie „Fachangestellte / r für Medien- und Informationsdienste“ an.
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Durchführung des Asyl­verfahrens
und Entscheidung über Asylanträge
Das Bundesamt entscheidet über Asylanträge auf der Grundlage des Asylgesetzes, des Aufenthaltsgesetzes sowie europä­
ischer Richtlinien und Verordnungen. Im Rahmen des Asylverfahrens werden die Voraussetzungen für die Zuerkennung
von internationalem Schutz (Flüchtlingsschutz und subsidiärer
Schutz), das Vorliegen politischer Verfolgung im Sinne des
Grundgesetzes sowie Abschiebungsverbote geprüft.
Die Aufgabe, faire und effiziente Asylverfahren durchzu­füh­ren,
obliegt beim Bundesamt den Entscheiderinnen und Entschei­dern.
Maßgeblich für die Prüfung und Entscheidung des jeweiligen
Asylantrages ist hierbei das individuelle Schicksal des Antragstellenden.
Für diese anspruchsvolle Aufgabe müssen Entscheiderinnen und
Entscheider über umfassende und aktuelle Kenntnisse des Asylund Aufenthaltsrechts sowie über umfangreiches Herkunftslän­
derwissen verfügen. Entscheidungshilfen zur Bewertung der
Lage in den Herkunftsländern sowie Dienstanweisungen garantieren eine bundesweit einheitliche Entscheidungspraxis.
Ein großes Erfahrungswissen, das Beherrschen von Befragungstechniken und ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen sind
im Rahmen des interkulturellen Kontextes unverzichtbar. Obligatorisch finden regelmäßig fachliche Schulungen nach dem
europäischen Curriculum des Europäischen Unterstützungs­
büros für Asylfragen (EASO) statt. Spezifische Trainingsund Coaching-Seminare zielen auf die Vermittlung von Theorie
und Praxis im Umgang mit Konflikten und Krisensituationen
in Anhörungen sowie ein individuelles Stressmanagement ab.
Das Bundesamt setzt zur Prüfung der Asylanträge von besonders schutzbedürftigen Personen sogenannte Sonderbeauftragte ein. Diese sind zusätzlich geschult und verfügen über
besonderes Wissen im Umgang mit diesem Personenkreis.
Es gibt Sonderbeauftragte für geschlechtsspezifisch Verfolgte,
Unbegleitete Minderjährige, für Folteropfer und Traumatisierte
sowie für Opfer von Menschenhandel.
Das Referat Qualitätssicherung ermittelt kontinuierlich durch
Qualitätsaudits und Runde Tische mit Expertinnen und Experten im In- und Ausland gute Praktiken und Verbesserungsbedarf und bringt diese in die Fortbildung der Entscheiderinnen
und Entscheider ein.
Zum Informationsaustausch steht das Bundesamt in regelmäßigem Kontakt mit anerkannten Organisationen auf dem
Gebiet des Asyl- und Flüchtlingsschutzes wie dem Hohen
Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR)
und der International Organisation for Migration (IOM).
Dem Bundesamt obliegt es zu prüfen, ob im Einzelfall sicherheitsrechtliche Aspekte die Schutzgewährung ausschließen oder
ob eine vormals festgestellte Schutzbedürftigkeit immer noch
besteht. Bei Entscheidungen über das Vorliegen zielstaatsbezogener Abschiebungsverbote außerhalb des Asylverfahrens ist
das Bundesamt von den Ausländerbehörden zu beteiligen.
Schutzsuchende haben das Recht auf ein Asylverfahren. Das
Land, in dem das Verfahren durchgeführt wird, können sie
jedoch nicht frei wählen. Im Dublin-Verfahren wird festgestellt,
welcher europäische Staat für die Prüfung eines Asylantrags
zuständig ist. Damit soll sichergestellt werden, dass jeder Asylantrag, der in der EU, Norwegen, Island, der Schweiz und Liechtenstein gestellt wird, nur durch jeweils einen Staat geprüft wird.
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Verbindungs- und Liaisonpersonal unterstützt es dabei mit
Erfahrungen aus den Ländern. Das IZAM wird von einem
Expertenforum beraten, in dem Richterinnen und Wissenschaftler, Anwälte, Mitarbeitende von Behörden und Nichtregier­
ungsorganisationen vertreten sind.
Über den Bereich der Herkunftsländerinformationen hinaus
arbeitet das IZAM mit den Partnereinrichtungen in den Asyl- und
Migrationsbehörden anderer europäischer Staaten und EASO
zusammen. Das IZAM trägt auch zur Informationssammlung und
Vernetzung des Europäischen Migrationsnetzwerkes (EMN) bei.
PRODUKTE UND SERVICELEISTUNGEN DES IZAM
Zu den Schwerpunkten Asyl, Migration, Integration und Rückkehr besteht folgendes Angebot:
Informationszentrum
Asyl und Migration
Das Informationszentrum Asyl und Migration (IZAM) ist die
zentrale Fachinformationseinrichtung des Bundesamtes. Das
Informationszentrum stellt verlässliche, umfassende und
aktuelle Informationen über Herkunfts- und Transitstaaten
von Migrantinnen und Migranten, das Weltflüchtlings- und
Migrationsgeschehen und dessen Ursachen zusammen. Ausgewertet werden Literatur und Medienberichte zu den Themen
Integration, Asyl- und Aufenthaltsrecht, Länderkunde und
Men­schenrechte sowie Quellen für die Migrationsforschung.
Das Informationszentrum gliedert sich in Bibliothek, Doku­
mentationsbereiche und die Länderanalyse. Ein Team von
Bibliothekaren, Dokumentarinnen, Juristen, Politologinnen
und anderen wissenschaftlichen Mitarbeitenden sammelt
und bereitet die Informationen auf.
→→ Dokumentation von Presse, Gutachten und amtlichen
Auskünften in den Verfahren nach dem Asylgesetz,
Rechtsprechung zum Asyl- und Aufenthaltsrecht
→→ Analyse der Situation in den Herkunfts- und Transit­
ländern sowie thematischen Ausarbeitungen zu
aktuellen Fragestellungen
→→ Informationsvermittlungsstelle (IVS) für in- und externe
Anfragen
Über das Informationssystem MILo (Migrations-InfoLogistik)
stellt das IZAM seine Datenbanken / Informationssammlungen
sowohl den Mitarbeitenden des Bundesamtes als auch ex­
ternen Nutzenden zur Verfügung. In MILo integriert ist die
Datenbank der Zentralstelle für Informationsvermittlung
zur Rückkehrförderung (ZIRF) mit Informationen zur freiwil­
ligen Rückkehr und Rückkehrförderung. MILo hat über 2.000
registrierte externe Nutzende, darunter auch Kolleginnen und
Kollegen aus mehr als 20 europäischen Staaten. Interessierte
Bürgerinnen und Bürger können in MILo über das Internet per
Gastzugang recherchieren.
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kurs. Erwachsene Zugewanderte können dieses Beratungsan­
gebot vor, während und auch nach dem Integrationskurs nutzen.
Förderung und Koordinierung
der Integration
Diese individuellen Beratungsangebote initiieren, steuern und
begleiten den Integrationsprozess. Im Auftrag des Bundesamtes
beraten die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege
und der Bund der Vertriebenen Zuwanderer innerhalb eines
bundesweiten Netzes von Beratungseinrichtungen.
ENTWICKLUNG UND DURCHFÜHRUNG DER
INTEGRATIONSKURSE
Für die Integration sind Kenntnisse der deutschen Sprache
besonders wichtig. Das Bundesamt legt hierfür die Basis mit
den Integrationskursen. Diese bestehen aus einem Sprach­kurs sowie einem Orientierungskurs, in dem die Teilnehmenden
mehr über das Leben in Deutschland und die in der Gesellschaft
geltenden Normen und Werte erfahren. Die Integrationskurse
werden bundesweit angeboten und durch private und öffentli­
che Träger vor Ort durchgeführt. Neben einem allgemeinen Kurs
gibt es auch Kurse für spezielle Zielgruppen, insbesondere für
Frauen, Eltern und Jugendliche sowie Alphabetisierungskurse.
Die Rahmenbedingungen und Kurskonzepte der Integrationskurse werden kontinuierlich weiterentwickelt.
MIGRATIONSBERATUNG FÜR ERWACHSENE ZUWANDERER
Das Bundesamt ist für die Durchführung der Migrationsberatung (MBE) verantwortlich. Die MBE ergänzt den Integrations-
FÖRDERUNG VON PROJEKTEN UND MASSNAHMEN ZUR
GESELLSCHAFTLICHEN INTEGRATION
Das Bundesamt ist zuständig für die Konzeption und Durchführung von Programmen zur sprachlichen, gesellschaftlichen
und beruflichen Integration. Es fördert zusätzlich Integrationsprojekte, die dort ansetzen, wo sich Eingewanderte und
Aufnahmegesellschaft im Alltag begegnen.
Im Sinne eines wechselseitigen Integrationsverständnisses
sollen die Projekte zum einen dazu beitragen, die Kompetenzen der Migrantinnen und Migranten zu stärken und ihnen
eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
zu ermöglichen. Zum anderen gilt es für einen gelingenden
gesellschaftlichen Zusammenhalt auch, die Aufnahmegesell­
schaft anzusprechen und für das Leben in einer pluralen und
kulturell vielfältigen Gesellschaft zu sensibilisieren. Ziel ist es,
eine Kultur des Willkommens und der gegenseitigen Aner­
kennung zu etablieren.
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Gefördert werden unter anderem Projekte, die:
→→ die wechselseitige Akzeptanz in der Gesellschaft verbessern,
→→ Eingewanderte an Angebote in ihrer Umgebung
heranführen,
→→ Gewalt und Kriminalität vorbeugen,
→→ interkulturelle Kompetenz stärken,
→→ bürgerschaftliches Engagement fördern sowie
→→ Migrantenorganisationen verstärkt in die Integrations­
arbeit vor Ort einbeziehen.
Die Projekte werden in Zusammenarbeit mit Verbänden,
Stiftungen, Vereinen, Migrantenorganisationen, Initiativen
sowie Behörden auf Bundes-, Landes- und kommunaler
Ebene durchgeführt. Hierfür stehen Mittel des Bundesmi­
nisteriums des Innern und des Bundesministeriums
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Verfügung.
BERUFSBEZOGENE DEUTSCHSPRACHFÖRDERUNG
Die berufsbezogene Deutschsprachförderung baut unmittelbar
auf dem Integrationskurs auf.
Sie ist Regelinstrument der Sprachförderung des Bundes und
wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge durchgeführt. Sie dient dem fortgeschrittenen Spracherwerb, um die
Chancen für die Integration in den ersten Arbeits- und Ausbil­
dungsmarkt zu verbessern. Die Maßnahmen verstehen sich
als ein Element zu weiteren Fortbildungsangeboten mit Bezug
zum Arbeitsmarkt und sollen neben der direkten Aufnahme
einer Beschäftigung oder Ausbildung auch die Einmündung in
weitergehende Qualifizierungsmaßnahmen ermöglichen.
Durchgeführt werden die Maßnahmen durch ausgewählte
Träger beziehungsweise Trägerkooperationen.
REGIONALKOORDINATION
Die Regionalkoordinatorinnen und Regionalkoordinatoren des
Bundesamtes stehen in direktem Kontakt zu den am Integrati-
onsgeschehen beteiligten Stellen wie Kursträgern, Migrations­
beratungsstellen, Ausländerbehörden und Jobcentern. Damit
nutzt das Bundesamt seine dezentrale Struktur der Regional­
stellen, um die Integrationsinstrumente des Bundesamtes im
Sinne einer Integrationspartnerschaft vor Ort nachhaltig mit den
Aktivitäten der Länder, der Kommunen und anderen Akteuren
zu verzahnen. Zudem stellen die Regionalkoordinatorinnen und
Regionalkoordinatoren sicher, dass die vom Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge entwickelten Qualitätsstandards der
Integrationskurse, der Migrationsberatungsstellen und
der Projekte, die das Bundesamt fördert, eingehalten werden.
AUFGABEN IM RAHMEN DER AUFNAHME UND VERTEILUNG
JÜDISCHER ZUWANDERER
Das Bundesamt ist zuständig für die Durchführung des Aufnahme- und Verteilungsverfahrens für jüdische Zuwanderer
aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion (ohne
die baltischen Staaten). Personen jüdischer Abstammung können
über die dortigen deutschen Auslandsvertretungen einen
Aufnahmeantrag zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland stellen. Das Bundesamt prüft und entscheidet über diese
Anträge und erteilt Aufnahmezusagen, wenn die rechtlichen
Voraussetzungen dafür vorliegen.
DEUTSCHE ISLAM KONFERENZ
Die Deutsche Islam Konferenz (DIK) ist das wichtigste Forum
zwischen dem deutschen Staat und den in Deutschland lebenden Musliminnen und Muslimen. Als langfristig angelegtes
Dialog­forum stellt die DIK einen institutionalisierten Rahmen
zur Pflege der Beziehungen zwischen dem deutschen Staat
und Musliminnen und Muslimen in Deutschland zur Verfügung.
Vertreterinnen und Vertreter von Bund, Ländern und Kommunen unter Federführung des BMI erarbeiten gemeinsam mit
Ver­treterinnen und Vertretern der Muslime praxisorientierte
Lösungen für ein gutes Miteinander. Relevante Themen sind
zum Beispiel die Förderung der Geschlechtergerechtigkeit
sowie die Prävention von Extremismus, Radikalisierung und
gesellschaftlicher Polarisierung.
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Schwerpunkte sind unter anderem die religiöse Teilhabe,
Wohlfahrt und Seelsorge.
Ziel der DIK ist es, den Dialog zwischen Staat und Musliminnen
und Muslimen zu verbessern und somit einen Beitrag für die
gesellschaftliche und religionsrechtliche Integration der Musliminnen und Muslime sowie den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Deutschland zu leisten.
Als Geschäftsstelle der DIK unterstützt das Bundesamt diesen
Prozess organisatorisch und inhaltlich. Eine Maßnahme ist der
Internetauftritt der DIK (www.deutsche-islam-konferenz.de), der
im Bundesamt redaktionell betreut wird und die Themen und
Diskussionen der DIK einer breiten Öffentlichkeit vorstellt.
INFORMATION UND SERVICE RUND UM INTEGRATION
Umfassende Informationen rund um das Thema Asyl, Migration und Integration bietet die Homepage des Bundesamtes
unter: www.bamf.de.
Weiterführende Fragen beantwortet das Bürgerservice
wochentags von 9.00 bis 13.00 Uhr unter der Nummer
+49 (0)911 943 - 6390.
HOTLINE: ARBEITEN UND LEBEN IN DEUTSCHLAND
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hotline „Arbeiten
und Leben in Deutschland“ beraten qualifizierte Fachkräfte,
Studierende, aber auch Unternehmen und Behörden in deutscher und englischer Sprache zu den Themen:
→→
→→
→→
→→
Jobsuche, Arbeit und Beruf
Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
Einreise und Aufenthalt
Deutsch lernen
Die Hotline wird gemeinsam vom Bundesamt und der Zentralen
Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für
Arbeit (BA) betrieben und bietet eine umfassende Erstberatung
zu Fragen der Zuwanderung, Integration und Arbeitssuche.
Bei Bedarf verweisen die Mitarbeitenden an zuständige
Ansprechpersonen.
Die Hotline ist montags bis freitags von 9.00 bis 15.00 Uhr
unter der Nummer: +49 (0)30 1815 - 1111 erreichbar.
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Prävention
BERATUNGSSTELLE RADIKALISIERUNG
CLEARINGSTELLE PRÄVENTIONSKOOPERATION
Die im Bundesamt eingerichtete Beratungsstelle Radikalisierung bietet Unterstützung, Hilfestellung und Beratung für
Personen, die in ihrem persönlichen Umfeld eine islamistisch
motivierte Radikalisierung beobachten, sich um die Personen
sorgen und zu diesem Themenbereich Fragen haben. Zudem
vermittelt die Beratungsstelle Kontakte zu verschiedenen
Beratungseinrichtungen und Netzwerken vor Ort.
Die Clearingstelle Präventionskooperation verbessert durch
den Aufbau eines bundesweiten Netzwerkes von Ansprechpersonen die Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden
von Bund und Ländern und den muslimischen Organisationen.
Die Mitarbeitenden der Beratungsstelle Radikalisierung
sind montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr
unter der Nummer: +49 (0)911 943 - 4343 sowie unter
[email protected] erreichbar.
Weitergehende Informationen sind unter
www.beratungsstelle-radikalisierung.de abrufbar.
Weitergehende Informationen zu Aufgaben und Aktivitäten
der Clearingstelle wie auch Beispiele einer guten Kooperation
stehen auf www.bamf.de/clearingstelle.
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Wissenschaftliche
Begleitforschung zu Migration,
Integration und Asyl
Das Forschungszentrum des Bundesamtes führt zahlreiche
Forschungsprojekte im Themenbereich Migration, Integration
und Asyl durch. In Anlehnung an die Kernaufgaben des
Bundesamtes werden dabei vorrangig die Auswirkungen von
Wanderungsprozessen auf die Gesellschaft untersucht. Die
Aufgaben des Forschungszentrums sind Analyse, Evaluierung
und Politikberatung.
Die Forschung begleitet auch den Prozess der Integration
von Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland und
trägt zur Weiterentwicklung von Integrationsmaßnahmen
auf Bundesebene bei. Weitere Forschungsbereiche sind die sozio-­
ökonomischen Auswirkungen der Einwanderung, der Zu­sam­
men­hang von Migration und demographischem Wandel sowie
die weltweite Migration.
QUALITÄTSSICHERUNG UND WISSENSCHAFTLICHE
VERNETZUNG
Aktuelle Forschungsergebnisse werden publiziert und im
Rahmen von eigenen Veranstaltungen vorgestellt und mit
Vertretern aus Wissenschaft und Praxis diskutiert. Zur Erfüllung dieser Aufgaben arbeitet das Forschungszentrum im
Bundesamt mit wissenschaftlichen Einrichtungen im Inund Ausland zusammen.
Als zentrale staatliche Stelle für Fragen der Migrations- und
Integrationsforschung leistet das Forschungszentrum einen
Beitrag zum Informationstransfer zwischen Wissenschaft,
Verwaltung, Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit. Nationale
sowie internationale wissenschaftliche Vernetzung pflegt
das Forschungszentrum des Bundesamtes unter anderem als
Sitz der Nationalen Kontaktstelle des Europäischen Migrationsnetzwerkes (EMN). Diese stellt den Mitgliedstaaten und den
Organen der EU wissenschaftlich objektive, zuverlässige und
vergleichbare Informationen im Bereich Migration und Asyl
zur Verfügung.
Die Arbeit des Forschungszentrums wird durch einen Wissenschaftlichen Beirat unterstützt.
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Datenerhebung
FÜHRUNG DES AUSLÄNDERZENTRALREGISTERS
Das Bundesamt ist die zuständige Registerbehörde für das
Ausländerzentralregister (AZR). Das AZR ist eines der größten
automatisierten Register der öffentlichen Verwaltung in
Deutschland und wird von mehr als 6.000 Partnerbehörden
genutzt. Durch die Speicherung und Übermittlung von
personenbezogenen Daten werden insbesondere Behörden,
die aufenthalts- oder asylrechtliche Aufgaben wahrnehmen,
unterstützt. Statistische Angaben, die aus den Daten des AZR
ermittelt werden, dienen als Grundlage für migrationspoli­
tische Zielsetzungen und Entscheidungen. Das Bundesamt ist
diesbezüglich Datenlieferant und zentrale Servicestelle für
Bundes- und Landesbehörden sowie für die europäische Statistikbehörde EUROSTAT.
Das AZR besteht aus zwei getrennten Datenbeständen: einem
allgemeinen Datenbestand und einer Visadatei. Im allgemeinen
Datenbestand werden Daten von Ausländerinnen und Aus­
ländern gespeichert, die sich längerfristig (mehr als 90 Tage) in
Deutschland aufhalten, einen Asylantrag gestellt haben, aus­
gewiesen wurden oder deren Einreise Bedenken entgegenstehen.
In der AZR-Visadatei werden die Daten von Ausländerinnen
und Ausländern gespeichert, die ein Visum bei einer deutschen
Auslandsvertretung beantragt haben.
VERBESSERUNG DER ERKENNTNISLAGE IM
MIGRATIONSBEREICH
Im Bundesamt werden asyl-, migrations- und integrations­
politisch relevante statistische Daten gesammelt, aufbereitet
und ausgewertet.
Das Bundesamt begreift sich nicht nur als Zahlenlieferant,
sondern auch als Servicestelle, die in grundsätzlichen Fragen
der Statistik und deren Weiterentwicklung berät. Damit
wird ein wichtiger Beitrag für die Politikberatung sowie zur
Diskussion über Asyl, Migration und Integration geleistet.
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ZUSAMMENARBEIT MIT DEM EUROPÄISCHEN
UNTER­STÜTZUNGSBÜRO FÜR ASYLFRAGEN (EASO)
Internationale Aufgaben
Die Asyl- und Migrationspolitik ist mittlerweile in weiten Teilen
europäisch beeinflusst, das Asylrecht europäisch harmonisiert.
Zur Steuerung legaler und Bekämpfung illegaler Migration sind
Rechtsakte auf EU-Ebene erlassen. Diese und weitere Bereiche
der Asyl- und Migrationspolitik werden zudem mit verschiedenen
Programmen von der EU finanziell gefördert und mitgestaltet.
Die internationale Arbeit des Bundesamtes zeigt sich in der
Zusammenarbeit mit den Partnern und europäischen Institu­
tionen, um die Rechtsnormen auch in der Praxis wirksam
umzusetzen. Zugleich beobachtet, analysiert und bewertet das
Bundesamt Rechtsetzung, Rechtsprechung und rechtliche
Entwicklungen in den Mitgliedsstaaten. Das Bundesamt setzt
auch Akzente bei der Umsetzung europäischer Programme.
Das Bundesministerium des Innern wird vom Bundesamt bei
der Wahrnehmung seiner internationalen Aufgaben beispielsweise bei der Vorbereitung deutscher Verhandlungspositionen
in den zuständigen Ratsgremien unterstützt.
Das Bundesamt fungiert als nationale Kontaktstelle für das
Europäische Unterstützungsbüro. EASO soll zu einer besseren
Umsetzung des gemeinsamen europäischen Asylsystems
(GEAS) beitragen und die praktische Zusammenarbeit zwischen
den Mitgliedsstaaten im Asylbereich fördern. Darüber hinaus
werden Mitgliedsstaaten, deren Asyl- und Aufnahmesysteme
be­sonderem Druck ausgesetzt sind, mit operativen Maß­nah­
men un­terstützt. Hierzu kommen Asyl- und Unterstütz­ungsteams
zum Einsatz. Im Rahmen der Nationalen Kontaktstellenfunktion prüft das Bundesamt nach einem über EASO initiierten
Experten­aufruf zur Unterstützung eines Mitgliedstaates, ob es
für diese Maßnahme eigene Expertinnen und Experten zur Ver­
fügung stellen kann. Die Unterstützungsmaßnahme selbst
wird dann von EASO koordiniert und im anfragenden Mitglied­
staat mit den zur Verfügung gestellten Expertinnen und
Experten umgesetzt. Zusätzlich führt EASO eine Vielzahl von
themati­schen Veranstaltungen durch, an denen sich das
Bundesamt ebenfalls beteiligt. Es begleitet auch die Entwicklung
von Trainingsmodulen des EASO-Trainings-Curriculums, mit
dem Mitarbeitende im Asylbereich geschult werden.
VERWALTUNG DES ASYL-, MIGRATIONS- UND
INTEGRATIONSFONDS
Für die Förderperiode 2014 bis 2020 wurde dem Bundesamt die
Aufgabe der Verwaltung des europäischen Asyl-, Migrations- und
Integrationsfonds (AMIF) als EU-Zuständige Behörde über­tra­gen.
Ziel des Fonds ist es, die Europäische Union dabei zu unterstützen, ein gemeinsames Europäisches Asylsystem zu realisieren
sowie Integration von Drittstaatsangehörigen, legale Migration
und Rückkehr zu fördern. Hierzu wurden der Bundes­republik
Deutschland für die gesamte Förderperiode ca. 208 Millionen
Euro zugewiesen, die vom Bundesamt verwaltet werden.
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Gefördert werden vornehmlich Projekte, welche die Aufnahme­
be­dingungen für Asylsuchende verbessern, die Erst­integ­ra­­
tion und Chancengerechtigkeit von Drittstaatsangehörigen in
Deutschland vorantreiben oder die freiwillige Rückkehr und
nachhaltige Reintegration weiterentwickeln. Interessierte Projekt­
träger werden durch Mitarbeitende des Bundesamtes beraten.
Abschluss von Aufnahmevereinbarungen mit Forschenden aus
Drittstaaten durch (§ 20 Aufenthaltsgesetz). Dies ist Teil eines
besonderen Zulassungsverfahrens für Forschende aus diesen
Ländern, das einen mehr als dreimonatigen Aufenthalt zu Forschungszwecken ermöglichen soll. Dabei steht dem Bundesamt
ein Beirat für Forschungsmigration zur Seite, der sich aus neun
hochrangigen ehrenamtlichen Mitgliedern aus Politik, Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft zusammensetzt.
INTERNATIONALE NETZWERK- UND GREMIENARBEIT
Europäischer und internationaler Informationsaustausch ge­
währleistet objektive, zuverlässige und vergleichbare Infor­ma­
tionen im Bereich Migration und Asyl. Das Bundesamt pflegt
den Kontakt und Informationsaustausch mit europäischen und
internationalen Gremien, um die Zusammenarbeit zu verbessern. Für EASO und das EMN fungiert es jeweils als nationale
Kontaktstelle. Auch bei der General Directors’ Immigration
Services Conferenc (GDISC) ist das Bundesamt vertreten.
Im Rahmen des EMN fungiert
das Bundesamt als nationale
Kontaktstelle. In regem Austausch mit den Mitgliedsstaaten
und den Organen der EU stellt die Kontaktstelle objektive,
zuverlässige und vergleichbare Informationen im Bereich
Migration und Asyl zur Verfügung.
GDISC ist ein Zusammenschluss der Migrationsbehörden
Europas auf der Ebene der Generaldirektoren innerhalb eines
informellen Netzwerks. Dies soll sowohl die praktische Zusammenarbeit zwischen den Migrationsbehörden der Teilnehmerstaaten erleichtern und fördern als auch als Forum für den
Austausch von Erfahrungen, Best-Practices und den Aufbau
von Expertennetzwerken fungieren.
ANERKENNUNG VON AUSLÄNDISCHEN FORSCHUNGS­
EINRICHTUNGEN
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge führt in Umsetzung der EU-Richtlinie 2005 / 71 EG (Forscherrichtlinie) das
Anerkennungsverfahren für Forschungseinrichtungen zum
RESETTLEMENT – HUMANITÄRE AUFNAHME – RELOCATION
Dem Bundesamt obliegt die Zuständigkeit zur Durchführung
des Resettlement-Verfahrens. Resettlement ist die dauerhafte
Aufnahme von Personen aus einem Dritt­staat, in dem die
Betroffenen zunächst Schutz gesucht haben und dort weder
eine Perspektive der Integration noch eine Perspektive für
eine Rückkehr in ihr Heimatland haben.
Im Rahmen des humanitären Aufnahmeverfahrens werden in
Deutschland Menschen aufgenommen, die angesichts einer
Krisensituation aus ihrem Heimatland geflohen sind und kurzoder langfristig nicht dorthin zurückkehren können.
Über das so genannte Relocation-Verfahren werden Asylsuchende aus besonders stark beanspruchten EU-Mitgliedstaaten in
andere Mitgliedstaaten umverteilt. Damit soll eine gerechte Verteilung der Geflüchteten innerhalb Europas gewährleistet werden.
FÖRDERUNG DER FREIWILLIGEN RÜCKKEHR
Freiwillige Rückkehr ist ein Steuerungsinstrument der
Migrationspolitik. Die Koordination liegt im Aufgabenbereich
des Bundesamtes und wird von der Bund-Länder-Koordinierungsstelle Integriertes Rückkehrmanagement (BLK-IRM) seit
Dezember 2014 wahrgenommen.
Die BLK-IRM koordiniert die Arbeit verschiedener Akteure und
Praktiker aus Bund, Ländern und Kommunen in dem Bereich
Freiwillige Rückkehr, aber auch in den Bereichen Rückführung,
Überstellungen innerhalb des Dublin-Verfahrens und Reinte­
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gration. Dies soll im Interesse der Ausreisepflichtigen und der
Behörden ein einheitliches, transparentes und humanes
Rückkehrverfahren gewährleisten.
Bund und Länder unterstützen die freiwillige Rückkehr durch
eine Vielzahl von Fördermaßnahmen:
Das humanitäre Hilfsprogramm REAG / GARP (Reintegration
and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany/
Government Assisted Repatriation Programme) unterstützt
Rückkehrwillige durch die Übernahme von Reisebeihilfen,
Transportkosten sowie Starthilfen. REAG / GARP ist auch Vorbild für verschiedene Rückkehrprogramme anderer europäischer Staaten.
Neben diesem Grundprogramm bietet das Bundesamt weiterer
Reintegrationsprojekte, die vor allem spezielle Situationen in
bestimmten Herkunftsländern berücksichtigen.
Bei der Rückkehrinitiative European Reintegration Instrument
Network (ERIN) nutzt das Bundesamt die Synergien in der
Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedsstaaten, um die Reinte­
gration der Rückkehrenden zu verbessern. Dabei helfen lokale
Partner in den Krisenregionen direkt.
Mit dem Kosovo-Rückkehrerprojekt URA2 unterstützt das
Bundesamt Personen nach ihrer Rückkehr unter anderem bei
der Arbeitssuche und durch psychologische Betreuung.
Eine freiwillige Rückkehr kann nur auf Basis einer umfassenden
Beratung stattfinden. Mit der Zentralstelle für Informationsvermittlung (ZIRF) bietet das Bundesamt potenziellen Rückkehrenden und auch den verschiedenen Rückkehrberatungsstellen
umfangreiche Informationen über die verschiedenen Herkunftsländer. Die Datenbank gibt Auskunft über berufliche Möglichkeiten, Förderprogramme und Ansprechpartner. Zusätzlich wird
potenziell Rückkehrenden durch das ZIRF-Counselling die
Möglichkeit gegeben, sich mit individuellen Fragen direkt an
das Bundesamt zu wenden.
PERSONALEINSATZ IM AUSLAND
Durch den Austausch von Liaisonpersonal mit Migrationsbehörden ausgewählter EU-Mitgliedstaaten wird der Informa­
tionsfluss in den Bereichen Asyl, Migration, Integration und
Rückkehr verbessert und die Zusammenarbeit bei der Umsetzung
europäischer Rechtsnormen verstärkt. Außerdem vermittelt
das Liaisonpersonal auch im Rahmen der Durchführung der
Dublin-Verordnung zwischen den Mitgliedstaaten. Zugleich
wird ein gegenseitiger Austausch von Best-Practice zwischen
den Partnerbehörden gefördert.
An ausgewählten deutschen Auslandsvertretungen setzt das
Bundesamt Verbindungspersonal zur Unterstützung bei der
Wahrnehmung seiner Fachaufgaben ein. Der Einsatz erfolgt
auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium des Innern (BMI) und dem Auswärtigen Amt (AA),
die der Beschleunigung der Asylverfahren dienen soll.
Mit der Weiterentwicklung der Fachaufgaben des Bundes-­
amtes wurde auch das Aufgabenprofil des Verbindungsper­sonals
dem geänderten Bedarf und den Anforderungen des BMI
an­gepasst. Neben den ursprünglichen Aufgaben, wie der Unter­
stützung des AA bei der Feststellung der asyl- und rückführungsrelevanten Lage im Einsatzland, bei der Visa-­Erteilung
sowie der Informationsgewinnung für das Bundesamt und
für die Verwaltungsgerichte nimmt das Verbindungspersonal
auch wesentliche Aufgaben in den Bereichen Rückkehr und
Migration wahr. Hierzu zählen die Beobachtung der weiteren
Entwicklung der Rückgeführten und die Koordinierung von
Maßnahmen im Rahmen der freiwilligen Rückkehr und der
Rückführung.
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Glossar
AA ������������������������������� Auswärtiges Amt
AMIF ������������������������� Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds
AZR ���������������������������� Ausländerzentralregister
BA ������������������������������� Bundesagentur für Arbeit
BAMF ������������������������ Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
IMPRESSUM
EASO ������������������������� European Asylum Support Office
Herausgeber
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Frankenstr. 210
90461 Nürnberg
[email protected]
EMN �������������������������� Europäisches Migrationsnetzwerk
www.bamf.de
ERIN �������������������������� European Reintegration Instrument
Network
Tel.: +49 (0)911 943 - 0
Fax: +49 (0)911 943 -1000
ESF ����������������������������� Europäischer Sozialfonds
Bezugsquelle
Publikationsstelle des Bundesamtes für Migration
und Flüchtlinge
www.bamf.de/publikationen
BMI ���������������������������� Bundesministerium des Innern
DIK ����������������������������� Deutsche Islam Konferenz
EU ������������������������������� Europäische Union
GDISC ����������������������� General Directos` Immigration Service Conference
IOM ���������������������������� International Organisation for Migration
IVS ������������������������������ Informationsvermittlungsstelle
IZAM ������������������������� Informationszentrum Asyl und Migration
MBE ��������������������������� Migrationsberatung für Erwachsene
Zuwanderer
MILo �������������������������� Migration-InfoLogistik
REAG / GARP ��������� Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seeker in Germany / Government Assisted Repatriation Programme
UNHCR �������������������� United Nations High Commissioner for
Refugees (Hohes Flüchtlingskommissariat
der Vereinten Nationen)
Gesamtverantwortung
Referat Öffentlichkeitsarbeit, interne Kommunikation
Druck
Silber Druck OHG
Am Waldstrauch 1, 34266 Niestertal
Gestaltung
KonzeptQuartier® GmbH
Schwabacher Str. 261, 90763 Fürth
Bildnachweis
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Titelbild: BAMF;
S. 2/3: BAMF; S. 4/5: Simon Hofmann; S. 8/9: Torsten Hönig;
S. 13: BAMF; S. 14/15 Katy Otto; S. 16/17: BAMF;
iStock: S. 6/7: manley099; S. 18/19 NicoElNino; S. 20/21: manley099
ZAV ���������������������������� Zentrale Auslands- und Fachvermittlung
Redaktion
Lena Thiem, Referat Öffentlichkeitsarbeit,
interne Kommunikation
ZIRF ��������������������������� Zentralstelle für Informationsvermittlung
zur freiwilligen Rückkehr
Stand
August 2016
www.bamf.de