Kreativ • Innovativ • Kompetent Die Hochschule Ansbach ist eine junge, moderne Hochschule. Derzeit bieten wir rund 3.000 Studierenden einundzwanzig Studiengänge mit zukunftsweisenden Inhalten an den Fakultäten Ingenieurwissenschaften sowie Wirtschafts- und Allgemeinwissenschaften. Die Fakultät Wirtschafts- und Allgemeinwissenschaften besetzt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Professur (W2) für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Finanz- und Investitionswirtschaft Kennziffer 2016-09-BW 14 Der Bewerber / Die Bewerberin soll das Berufungsgebiet in Lehre und angewandter Forschung vertreten und die Inhalte des Lehrgebiets praxisorientiert vermitteln. Neben dem Einsatz in deutsch- und englischsprachlichen Grundlagenveranstaltungen zur ABWL an den Standorten Ansbach und ggf. den Außenstellen der Hochschule und im Studienschwerpunkt Bank-, Finanz und Investitionswirtschaft ist auch die Weiterentwicklung unseres Studiengangs in Richtung innovativer Lehrmethoden, E-Learning und Blended Learning ein Schwerpunkt dieser Professur. Weiterhin bieten wir die Möglichkeit, in innovativen Master-Studiengängen mitzuwirken. Besonders angesprochen sind Persönlichkeiten, die einschlägige Berufserfahrung haben und Spaß sowie erste Erfahrungen mit pädagogischen Herausforderungen haben. Aktives Engagement in der Knüpfung neuer internationaler Partnerschaften sowie die Pflege vorhandener wird erwartet. Die Hochschule für angewandte Wissenschaften Ansbach ist eine Hochschule, die das Arbeiten in kleinen Gruppen außerhalb der Grundlagenveranstaltungen und die kollegiale Zusammenarbeit - auch mit angrenzenden Fachgebieten - fördert. Eigeninitiative gepaart mit Teamfähigkeit wird an der Hochschule Ansbach ausdrücklich begrüßt. Ergänzt wird das beschriebene Aufgabenspektrum durch Tätigkeiten in der Akademischen Selbstverwaltung. Einstellungsvoraussetzungen: • Abgeschlossenes Hochschulstudium • Pädagogische Eignung, der Nachweis hierzu ist u.a. durch eine Probelehrveranstaltung zu erbringen • Besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion oder durch einen anderen Nachweis (Gutachten über promotionsadäquate Leistungen) nachgewiesen wird • Besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, die nach Abschluss des Hochschulstudiums erworben sein muss und von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen. Der Nachweis der außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübten beruflichen Praxis kann in besonderen Fällen dadurch erfolgen, dass über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ein erheblicher Teil der beruflichen Tätigkeit in Kooperation zwischen Hochschule und außerhochschulischer beruflicher Praxis erbracht wurde. In das Beamtenverhältnis kann berufen werden, wer das 52. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Die Bewerbung von Frauen wird ausdrücklich begrüßt (Art. 7 Abs. 3 BayGIG). Bewerbungen in elektronischer Form sind erwünscht. Bitte senden Sie hierfür Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse und Nachweise über den beruflichen Werdegang) - unter Angabe der Kennziffer 2016-09-BW 14 bis spätestens 29.05.2016 per Post an die Präsidentin der Hochschule Ansbach bzw. per Mail als eine Datei im pdf-Format an [email protected]. Für Rückfragen stehen Ihnen das Sachgebiet Personal, Frau Munzinger (Tel. 0981/4877-137, bewerbung@ hs-ansbach.de) und Prof. Dr. Hornbach (Tel. 0981/4877-225, [email protected]) gerne zur Verfügung. Postanschrift Präsidentin der Hochschule für angewandte Wissenschaften Ansbach Residenzstr. 8 91522 Ansbach
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