Herrn Andrej Hunko, MdB 11011 Berlin Sehr geehrter Herr

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Andrej Hunko, MdB
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?April 2016
Nachfrage zur Schriftlichen FrageMonat März 2016
Arbeitsnummer 3/125
ANLAGE — 1 -
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
zu Ihrer Nachfrage vom 29. März teile ich Ihnen Nachstehendes mit.
Zur Frage „operative Plattform, (Unter-)Arbeitsgruppen und Sekretariate":
Der islamistische Terrorismus stellt ein grenzüberschreitendes Problem dar.
Die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit auch der Inlandsnachrichtedienste
ist daher von großer Bedeutung.
Vor diesem Hintergrund hat die Counter Terrorim Group (CTG) vereinbart, im ersten
Halbjahr 2016 eine operative Plattform zum Informationsaustausch über den
islamistischen Terrorismus einzurichten.
Die Plattform befindet sich derzeit in einer ersten Planungsphase. Eine Teilnahme
des Bundesamtes für Verfassungsschutz an dieser geplanten operativen Plattform
der CTG wird auf der Grundlage des geltenden Rechts realisiert werden.
Die Bundesregierung befürwortet dieses Vorhaben uneingeschränkt. Die jüngsten
Anschläge in Brüssel haben erneut gezeigt, wie wichtig die internationale
Zusammenarbeit und der Informationsaustausch im Rahmen der Bekämpfung des
islamistischen Terrorismus sind.
ZUSTELL- UND LIEFERANSCHRIFT All-Moatät 140, 10557 Berlin
VERKEHRSANBINDUNG S-Bahnhof Bedin Hauptbahnhof
Bushaltestelle Berlin Hauptbahnhof
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Freiheit
Einheit
Demokratie
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Die EU-Minister für Alstiz und Inneres haben sich in ihrer Gemeinsamen Erklärung
vom 22. März 2016 (Dok. Nr. 7371/16), die am 24. März 2016 angenommen wurde,
zur CTG wie folgt positioniert: „Die Arbeit der Gruppe für Terrorismusbekämpfung
(CTG) muss uneingeschränkt unterstützt werden, insbesondere indem die
Einrichtung einer speziellen Plattform für einen multilateralen EchtzeitInformationsaustausch weiter beschleunigt wird."
Da sich die Plattform noch in der Planungsphase befindet, gibt es innerhalb der
Bundesregierung noch keine Haltung zu der noch zu klärenden Frage, ob und ggf.
welche (Unter-)Arbeitsgruppen, Sekretariate oder andere Arbeitsformate eingerichtet
werden sollen,
Zur Teilfrage „Neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen der Counter
Terrorism Group (CTG) und Europol":
Überlegungen für eine Verzahnung der Plattform mit dem European Counter
Terrorism Center (ECTC) sind nicht bekannt. Daher nimmt die Bundesregierung
hierzu auch keine rechtliche Bewertung vor.
Mit freundlichen Grüßen
in Vertretung
ti GuA---7Dr. Emily Haber