Wählen mit Wahlkarte – Antrag – Bundespräsidentenwahl

Wählen mit Wahlkarte – Antrag – Bundespräsidentenwahl 2016
Wahlkarten für die Bundespräsidentenwahl am 24. April 2016 können seit
28. Jänner 2016 beantragt werden. Eine Beantragung ist auf folgende Arten bei der
Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie eingetragen sind (in der Regel Ihre
Heimatgemeinde), möglich:

Schriftlich bis Mittwoch, 20. April 2016 (per formlosem schriftlichen Antrag,
E-Mail, Fax oder, wenn vorhanden, über eine Internetmaske)

Mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 22. April 2016, 12 Uhr
Schriftliche Anträge sind über die genannte Frist hinaus, nämlich bis spätestens
Freitag, 22. April 2016, 12 Uhr möglich, wenn die Wahlkarte an eine von der
Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person persönlich übergeben
werden kann.
Erforderliche Angaben bzw. Beilagen
Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument
benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweis, z.B. Reisepass,
Personalausweis, Führerschein).
Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder

durch Angabe der Reisepassnummer oder

durch eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen
Urkunde
möglich.
Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit der
Handysignatur) online beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.
Abholung bzw. Versand der Wahlkarten
Wahlkarten können entweder bei der Gemeinde persönlich abgeholt oder per Post
zugesendet werden. Soll eine Zustellung per Post erfolgen, muss dies bei der
Antragstellung unter Angabe der Zustelladresse angegeben werden.
Wahlkarten können voraussichtlich erst ab 4. April 2016 von den
Wahlberechtigten abgeholt bzw. an diese versandt werden, da erst ab diesem
Zeitpunkt die Stimmzettel für die Bundespräsidentenwahl 2016 vorliegen.
Wahlkarten für eine allfällige Stichwahl
Der Termin für einen allfälligen zweiten Wahlgang (Stichwahl) im Zuge der
Bundespräsidentenwahl 2016 ist Sonntag, der 22. Mai 2016.
Wahlkarten für einen allfälligen zweiten Wahlgang können bis Mittwoch, 18. Mai
2016 schriftlich und bis Freitag, 20. Mai 2016 persönlich (mündlich – nicht
telefonisch!) beantragt werden.
Insbesondere wahlberechtigte Personen, die vom 3. bis zum 22. Mai 2016
durchgehend ortsabwesend sein werden, können gleichzeitig mit der Wahlkarte
für den ersten Wahlgang auch eine Wahlkarte für einen allfälligen zweiten
Wahlgang beantragen. In diesem Fall befindet sich in der Wahlkarte für den
zweiten Wahlgang ein leerer amtlicher Stimmzettel, in dem der Name einer der
beiden in die engere Wahl gekommenen Personen einzutragen ist.
Bitte beachten Sie, dass im Falle eines zweiten Wahlgangs die dafür vorgesehene
Wahlkarte erst nach Feststellung des Ergebnisses des ersten Wahlgangs durch die
Bundeswahlbehörde (frühestens ab 3. Mai 2016) abgeschickt werden darf. Zuvor
übermittelte Briefwahlstimmen können in die Ergebnisermittlung nicht
miteinbezogen werden!
Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte
Vollmacht