Wählen mit Wahlkarte – Antrag – Bundespräsidentenwahl 2016 Wahlkarten für die Bundespräsidentenwahl am 24. April 2016 können seit 28. Jänner 2016 beantragt werden. Eine Beantragung ist auf folgende Arten bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie eingetragen sind (in der Regel Ihre Heimatgemeinde), möglich: Schriftlich bis Mittwoch, 20. April 2016 (per formlosem schriftlichen Antrag, E-Mail, Fax oder, wenn vorhanden, über eine Internetmaske) Mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 22. April 2016, 12 Uhr Schriftliche Anträge sind über die genannte Frist hinaus, nämlich bis spätestens Freitag, 22. April 2016, 12 Uhr möglich, wenn die Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person persönlich übergeben werden kann. Erforderliche Angaben bzw. Beilagen Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweis, z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein). Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder durch Angabe der Reisepassnummer oder durch eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde möglich. Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit der Handysignatur) online beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt. Abholung bzw. Versand der Wahlkarten Wahlkarten können entweder bei der Gemeinde persönlich abgeholt oder per Post zugesendet werden. Soll eine Zustellung per Post erfolgen, muss dies bei der Antragstellung unter Angabe der Zustelladresse angegeben werden. Wahlkarten können voraussichtlich erst ab 4. April 2016 von den Wahlberechtigten abgeholt bzw. an diese versandt werden, da erst ab diesem Zeitpunkt die Stimmzettel für die Bundespräsidentenwahl 2016 vorliegen. Wahlkarten für eine allfällige Stichwahl Der Termin für einen allfälligen zweiten Wahlgang (Stichwahl) im Zuge der Bundespräsidentenwahl 2016 ist Sonntag, der 22. Mai 2016. Wahlkarten für einen allfälligen zweiten Wahlgang können bis Mittwoch, 18. Mai 2016 schriftlich und bis Freitag, 20. Mai 2016 persönlich (mündlich – nicht telefonisch!) beantragt werden. Insbesondere wahlberechtigte Personen, die vom 3. bis zum 22. Mai 2016 durchgehend ortsabwesend sein werden, können gleichzeitig mit der Wahlkarte für den ersten Wahlgang auch eine Wahlkarte für einen allfälligen zweiten Wahlgang beantragen. In diesem Fall befindet sich in der Wahlkarte für den zweiten Wahlgang ein leerer amtlicher Stimmzettel, in dem der Name einer der beiden in die engere Wahl gekommenen Personen einzutragen ist. Bitte beachten Sie, dass im Falle eines zweiten Wahlgangs die dafür vorgesehene Wahlkarte erst nach Feststellung des Ergebnisses des ersten Wahlgangs durch die Bundeswahlbehörde (frühestens ab 3. Mai 2016) abgeschickt werden darf. Zuvor übermittelte Briefwahlstimmen können in die Ergebnisermittlung nicht miteinbezogen werden! Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte Vollmacht
© Copyright 2024 ExpyDoc