Coachingvertrag - Juliane Strohschein | Wissenschaftscoaching

Juliane Strohschein, M.A. l Weserstr. 171 l 12045 Berlin l Tel. +49 (0) 163 17 44 171 l Steuernummer 16/550/50629
Website: www.wissenschaftscoaching.com l E-Mail: [email protected]
Coachingvertrag
Im Folgenden vereinbaren (Kunde/Kundin)
Name
Anschrift
PLZ, Ort
Telefon/Mobil
E-Mail
und Juliane Strohschein l Wissenschaftscoaching.com (Auftragnehmerin)
einen Coachingvertrag.
Erfahrungsgemäß ist ein Umfang von mindestens 3 Stunden Coaching sinnvoll. Der
Honorarsatz für 1 Stunde (60 Minuten) liegt bei 60€. Bitte beachten Sie, dass sich je
nach Aufwand im Durchschnitt nach 3 Stunden ca. 30 Minuten Servicezeit
ansammeln (für Vorbereitung, Mails, Bürokratie usw.). Im Folgenden können Sie
wenn Sie möchten zur Orientierung einen Stundenumfang angeben. In jedem Fall
zahlen Sie nur die Stunden, die Sie tatsächlich vereinbart und bekommen haben.
Coaching
Stunden (maximal)
Themenfindung/-entwicklung
Stunden (maximal)
Roter-Faden-Check
Stunden (maximal)
Abschlusscheck
Stunden (maximal)
Individuelles Anliegen
Stunden (maximal)
Es gelten die nachfolgenden aktuellen Vertragsbedingungen.
_________________
__________________
Datum und Ort
Ihre Unterschrift
Juliane Strohschein
Vertragsbedingungen
§1
(Stand: April 2016)
Das Coaching wird von der Auftragnehmerin nach bestem Wissen und
Gewissen durchgeführt. Eine Erfolgsgarantie kann ich Ihnen nicht geben, aber
das Versprechen Ihnen mit voller Unterstützung zur Seite zu stehen, damit Sie
Ihre Ziele erreichen.
§2
Jegliche Inhalte werden absolut vertraulich behandelt und keinen Dritten
zugänglich gemacht.
§3
Das Coaching kann jederzeit von jeder Seite beendet werden. Es gibt keine
Kündigungsfrist. In diesem Fall sind die geleisteten Stunden sofort zu
entgelten.
§4
Das Coaching kann durch die Kundin/den Kunden jederzeit verlängert werden.
Es gibt kein „Verfallsdatum“. Sie können immer wieder an das bereits
entstandene Vertrauensverhältnis anknüpfen.
§5
Der Stundenumfang bezeichnet die von der Auftragnehmerin erbrachte
Arbeitszeit im Rahmen der vereinbarten Leistungen, d.h. vor allem die
Gesprächszeit,
aber auch Zeit
für
Kommentierungen, Vorbereitungen,
Überarbeitungen oder sonstige Leistungen.
§6
Falls die Kundin/der Kunde einen vereinbarten Termin später als 24 Stunden
vorher absagt, kann die Auftragnehmerin 20€ Aufwand berechnen. Lieber sind
mir jedoch von beiden Seiten verbindliche Terminabsprachen, d.h. auch im
Falle von unvorhersehbarer
Veränderungen eine möglichst
frühzeitige
Information.
§7
Der Intervall der Abrechnungen erfolgt nach Absprache; meist direkt im
Anschluss an einen Termin oder monatlich. Sie können auch ein Kontingent
angeben. Den aktuellen Stand können Sie jederzeit abfragen. Der jeweilige
Rechnungsbetrag ist den Abrechnungen entsprechend spätestens eine Woche
nach Rechnungsstellung fällig. Im Falle einer Verzögerung der Zahlung kann
die Auftragnehmerin 20€ Aufwand berechnen. Lieber ist mir jedoch wenn Sie
im Falle des Falles im Vorfeld mit mir Kontakt auf nehmen und wir eine Lösung
finden. Bei Beendigung der Zusammenarbeit erfolgt die Rechnungsstellung
sofort.
§8
Der Honorarsatz beträgt für 1 Stunde (60 Minuten) 60€.