Öffentliche Ausschreibung: Objekt : Auftraggeber: Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Dienstleistungen Kommunales Jobcenter Hamm AöR Stadt Hamm im Namen der Kommunalen Jobcenter Hamm AöR Bauverwaltungsamt/ Zentrale Submissionsstelle Frau Weischer, Zimmer A1UG. 023 Gustav-Heinemann-Str. 10 59065 Hamm Tel.: 02381 / 17-9852 Fax: 02381 / 17-2852 Vergabeverfahren : Öffentliche Ausschreibung: 002/16/Ö/KJC Art und Umfang des Auftrages: Permanentes Trainingscenter - Maßnahme zur Aktivierung und Heranführung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten an den Arbeitsmarkt (gemäß § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs.1 S.1 Nr.1 SGB III) Hamm Ausführungsort : nein ja Teilung in Lose: Los 1: 45 Maßnahmeplätze - Aufstockung der Plätze in Höhe von 20 % möglich (näheres s. Leistungsbeschreibung) Los 2: 45 Maßnahmeplätze - Aufstockung der Plätze in Höhe von 20 % möglich (näheres s. Leistungsbeschreibung) Beginn: 01.05.2016, Ende: 30.04.2017 Liefer- / Ausführungsfrist: (mit Option auf einmalige Verlängerung um bis zu 12 Monate; näheres s. Leistungsbeschreibung) Bei der Zentralen Submissionsstelle bis 24.02.2016 Anforderung / Bewerbung: Anforderung der Angebotsunterlagen bei der Zentralen Submissionsstelle, Frau Weischer, Zimmer A1UG.023, Postfach 2449, 59061 Hamm, per Fax (02381 / 17-2852) oder per E-Mail: [email protected] Keine Gebühr : Bei der Zentralen Submissionsstelle bis 24.02.2016 Angebotsabgabe : schriftlich und in verschlossenem Umschlag an die o. a. Adresse per Post oder im Zimmer A1UG. 023-024. Deutsch Angebotssprache : Keine Sicherheiten : Es gibt keine Vorgaben über die Rechtsform der Rechtsform / Bietergemeinschaft. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haften Bietergemeinschaften: gegenüber der Auftraggeberin gesamtschuldnerisch für die Leistungserbringung. Siehe Vergabeunterlagen Zahlungsbedingungen: Nachweise Mit dem Angebot sind folgende Nachweise/Unterlagen Bieter/Bietergemeinschaft: vorzulegen: • Erklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft (Vordruck D.1) • Erklärung zur Bietereignung (Vordruck D.2) • Eigenerklärungen zum TVgG-NRW zur Tariftreue/Mindestentlohnung und zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie • Erklärung über Einschaltung von Subunternehmen (Vordruck D.3) • Referenzliste (Vordruck D.4) • Beschreibungen zur Beurteilung der Fachkunde (s.u.) • Preisblatt (Teil E) • Gesamtkonzept für die Durchführung der ausgeschriebenen Maßnahme • Gültiges Trägerzertifikat in Kopie gem. § 84 SGB III a.F. (AZWV) oder ab 01.04.2012 gem. §§ 176 ff SGB III n.F. (AZAV), (s.u. Ausführungen zu Fachkunde Ziffer 4) Die Stadt Hamm/das Kommunale Jobcenter behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 16 Abs. 2 VOL/A vor. Der Teil E (Preisblätter) und das Gesamtkonzept werden grundsätzlich nicht nachgefordert. Nur auf besondere Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 5 Werktagen einzureichende Nachweise/ ausgefüllte Unterlagen: • Erhebungsbogen Personal (Vordruck D.5) • Nachweise zur Verankerung und Vernetzung (s.u. und Teil A Ziffer 3.1.2 und 3.1.3 der Leistungsbeschreibung) • Max. 3 vollständige und aussagekräftige Bewerbungsmappen Zur Beurteilung der Fachkunde sind folgende Angaben notwendig : 1. Benennen Sie Ihre durchgeführten arbeitsmarktintegrativen Angebote an die Zielgruppe der Arbeitslosen. Insbesondere sind Angebote zu benennen, in denen • die Aktivierung, • das individuelle Bewerbungscoaching und/oder • die Vermittlung ein wesentliches Teilangebot bildete bzw. das Hauptangebot darstellte. Entsprechende Nachweise sind dem Angebot per Referenzliste (Vordruck D.4) beizufügen. Die Referenzen müssen sich auf den Bieter beziehen und quantitativ und qualitativ vergleichbare oder gleichartige Leistungen betreffen. Handelt es sich um eine Bietergemeinschaft, so sind die Referenzen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Sofern keine Nachweise über Aktivitäten vorgelegt werden können, müssen die Gründe hierfür nachvollziehbar angegeben werden. Sofern einschlägige Aktivitäten noch nicht bestehen, beschreiben Sie auf einem gesonderten Blatt, wie Sie ohne einschlägige Aktivitäten die ordnungsgemäße Abwicklung der Maßnahme erreichen werden. 2. Beschreibung Ihrer Verankerung und Vernetzung im regionalen Arbeitsmarkt der letzten 12 Monate inkl. Benennung der Felder und Akteure der Zusammenarbeit 3. Beschreibung der Art und des Umfangs Ihrer Vernetzung mit den vorhandenen örtlichen Einrichtungen und Diensten des Sozialwesens (z.B. Schuldnerberatung, Familienhilfe, Suchtberatung) Die Beschreibungen zu Ziffer 2 und 3 sind formlos auf einem gesonderten Blatt dem Angebot beizufügen. Entsprechende Nachweise zur Verankerung und Vernetzung sind nur auf Verlangen ein zu reichen. Sofern die Verankerung/Vernetzung noch nicht besteht, beschreiben Sie auf einem gesonderten Blatt, wie Sie die Verankerung/Vernetzung kurzfristig bis zum Beginn der Maßnahme erreichen werden. 4. Mit dem Angebot ist ein gültiges Trägerzertifikat in Kopie gem. § 84 SGB III a. F. (AZWV) oder gem. §§ 176 ff SGB III n. F. (AZAV) vorzulegen. Der Träger muss über den gesamten Maßnahmezeitraum (ggf. inklusive Optionszeitraum) zertifiziert sein. Zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Bewerbers hat er seine voraussichtliche sächliche und personelle Ausstattung im Zusammenhang mit der Maßnahmedurchführung am Maßnahmeort (Zahl der beschäftigten Mitarbeiter und ihre Qualifikationen, geplante Räumlichkeiten) anzugeben. Sofern der Bewerber am Maßnahmeort noch nicht über Personal oder Räumlichkeiten verfügt, ist die Personalgewinnung bzw. die Bereitstellung von Räumlichkeiten darzustellen. (s. Abfrage in der Leistungsbeschreibung:Teil E – Preisblatt). Des Weiteren ist für das einzusetzende Personal jeweils ein Personalerhebungsbogen auszufüllen und spätestens zwei Wochen vor Maßnahmebeginn einzureichen. Näheres siehe Teil A und B der Ausschreibungsunterlagen. Zur Beurteilung der Zuverlässigkeit ist eine formlose Erklärung des Bewerbers abzugeben, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist. Näheres s. Teil A der Ausschreibungsunterlagen. Nachweise Subunternehmen: Im Auftragsfall wird auf Grundlage der Vergabeunterlagen und des Konzeptes (inkl. Preisblatt) des Auftragnehmers eine gesonderte Vertragsurkunde abgeschlossen. Die Vertragsurkunde wird vom Auftraggeber erstellt und dem Auftragnehmer bei Zuschlagserteilung übersandt. Ein Muster ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Mit dem Angebot sind folgende Nachweise/Erklärungen vorzulegen: • Erklärung über Art und Umfang der von Subunternehmern zu erbringenden Leistungen (Vordruck D.3) Die namentliche Benennung sollte auch bereits mit dem Angebot erfolgen. Wenn dieses allerdings zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht möglich sein sollte, muss die namentliche Benennung spätestens bis zur Zuschlagserteilung vorliegen. Nur nach besonderer Aufforderung des Auftraggebers innerhalb von 5 Werktagen für das Subunternehmen einzureichende Nachweise/Unterlagen: • Erklärung zur Bietereignung (Vordruck D.3) • Eigenerklärung zum TVgG-NRW zur Tariftreue/Mindestentlohnung • Referenzliste (Vordruck D.4) • Erhebungsbogen Personal (Vordruck D.5) • Max. 3 vollständige und aussagekräftige Bewerbungsmappen (sofern diese Leistung durch den Subunternehmer ausgeführt wird) Bindefrist: Kriterien der Auftragserteilung: Nebenangebote (Änderungsvorschläge): Sonstiges : 11.04.2016 erweiterte Richtwertmethode nach UfAB V(s. Vergabeunterlagen) Nebenangebote (Änderungsvorschläge) sind nicht zugelassen. Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Rechtsbehelf (Nachprüfungsantrag) ist nur zulässig, soweit, 1. der Bieter den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich (i.d.R. innerhalb von 3-5 Tagen ab Kenntnis) gerügt hat; 2. der Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat; 3. der Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat und 4. der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer beantragt hat. Siehe insoweit auch § 107 Abs. 3 GWB. Zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen kann sich der Bieter an folgende Stelle (Vergabekammer) wenden: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Str. 9, D-48147 Münster
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