Malaysia: Religionswechsel bald offiziell unmöglich?

29. April 2016
Malaysia: Religionswechsel bald offiziell
unmöglich?
Wachsender Einfluss von Scharia-Gerichten setzt Verfassungsrichter unter Druck
(KELKHEIM, 29. April 2016) – Am 24. März fällte das höchste Gericht der
malaysischen Provinz Sarawak ein bemerkenswertes Urteil. Es sprach dem
41-jährigen Rooney Rebit das Recht zu, als ehemaliger Muslim nun offiziell Jesus
Christus nachzufolgen, und schuf damit einen vielbeachteten Präzedenzfall. Was
laut malaysischer Verfassung eigentlich selbstverständlich sein sollte, wurde nun
am 22. April durch die für Ausweispapiere zuständige „Nationale
Registrierungsbehörde“ (NRD) per Berufungsantrag in Frage gestellt. Sollte das
höchste Gericht dem Antrag stattgeben, würde das einem Verbot für Muslime
gleichkommen, ihren Glauben zu wechseln.
Mit Eltern zum Islam konvertiert – Rückkehr kaum denkbar
Rooney Rebit stammt aus einer christlichen Familie. Als er acht Jahre alt war,
wechselten seine Eltern – und damit die ganze Familie – zum Islam. Rebit
entschied sich jedoch später für den christlichen Glauben und ließ sich 1999
taufen. Wenn Muslime sich vom Islam abkehren, sind Spannungen im familiären
und nachbarschaftlichen Umfeld vorprogrammiert. Eine besondere
Herausforderung ist in Malaysia jedoch die offizielle Anerkennung des
Glaubenswechsels, für die (ehemalige) Muslime eine „Entlassungsbestätigung“
durch ein Scharia-Gericht benötigen. Da die Religionszugehörigkeit auf den
Ausweispapieren eingetragen ist und für viele tägliche Belange konkrete
Auswirkungen hat, kommt dieser Anerkennung große Bedeutung zu.
Konkurrierende Rechtssysteme – Behörden scheuen Widerstände
Der Fall von Rooney Rebit stellt die richterlichen Instanzen Malaysias erneut vor
die Herausforderung, der verfassungsmäßig garantierten Religionsfreiheit
angesichts des wachsenden Drucks vonseiten islamischer Hardliner Geltung zu
verschaffen. Dementsprechend argumentierte auch Richter Yew, verantwortlich
für das Urteil vom 22. April: „Er [Rebit] benötigt keine Beurkundung durch ein
Scharia-Gericht, das ihn aus dem Islam entlässt – die Religionsfreiheit ist sein
verfassungsmäßiges Recht, das nur er selbst in Anspruch nehmen kann.“ Folgt
man jedoch der Einschätzung eines einheimischen Verfassungsrechtlers, so stellt
Open Doors Deutschland
I www.opendoors.de
E [email protected]
Richter Yew eine Ausnahme dar: „Die Richter verabschieden sich von ihrer
Verantwortung, die verfassungsmäßig gewährte Religionsfreiheit zu schützen.
Jeder Fall mit religiösem Bezug … wird von den höchsten Gerichten [Malaysias]
abgewiesen.“ Als Beispiel führte er das höchstrichterlich bestätigte Verbot an, das
arabische Wort „Allah“ außerhalb des muslimischen Kontextes zu verwenden.
(Das Wort bedeutet „Gott“ und wurde in der malaiischen Literatur
jahrhundertelang auch für den Gott der Christen verwendet.)
Zur Rolle der Scharia-Gerichte führt Open Doors-Analyst Thomas Müller weiter
aus: „Gemäß der Verfassung stehen Zivilgerichte natürlich über Scharia-Gerichten,
aber in der Praxis ist es häufig umgekehrt – vor allem in Sorgerechtsstreitigkeiten.
Und diese Urteile werden auch von der Polizei durchgesetzt, vermutlich aus Sorge
vor den Reaktionen der islamischen Hardliner.“
Knapp 10% der malaysischen Bevölkerung sind Christen. Auf dem Open Doors
Weltverfolgungsindex steht Malaysia zurzeit an 30. Stelle unter den Ländern, in
denen Christen wegen ihres Glaubens am stärksten verfolgt werden.
Quelle: World Watch Monitor, Open Doors
Open Doors Deutschland
Seite 2 von 2
I www.opendoors.de
E [email protected]