Der aktuelle Pflanzenschutztipp für den Gemüsebau (TASPO 17/16) Auftreten der Kleinen Kohlfliege beginnt In wärmeren Lagen konnte bereits in der letzten Woche die erste Eiablage der Kleinen Kohlfliege (Delia Radicum) mittels Kohlkragen festgestellt werden. Dort wo Eiablage erfolgt ist, ist bei günstigen Witterungen mit einem Larvenschlupf nach ca. 4-5 Tagen zu rechnen. Bei den derzeit wieder winterlichen Bedingungen kann dies wesentlich länger dauern. Abdeckungen mittels Vlies oder Lochfolie halten die Kohlfliegen nicht wirkungsvoll ab. Bestände, die durch Kulturschutznetze mit geeigneter Maschenweite (<1,6mm) abgedeckt werden, sind aber ausreichend geschützt. Zusätzlich können hier die Vorteile des Schutzes gegen Vogelfraß und Hagel genutzt werden. Kulturen die als Jungpflanze mit den Insektiziden Spintor oder Dantop abgegossen wurden (je nach Zulassungsstand) sind für bis zu 6 Wochen vor Befall geschützt. Dann sollten die Pflanzen so groß sein, das der in der Regel schwache Befall der ersten Generation der Kohlfliege zu vernachlässigen ist. Sollten doch noch insektizide Maßnahmen notwendig werden, sind beim Einsatz von chem. Pflanzenschutzmitteln der Zulassungstand in den einzelnen Kulturen sowie die Gebrauchsanweisung zu beachten. Zerstörte Kohlwurzel mit Maden und Puppen der kleinen Kohlfliege Zulassungsveränderungen bei thiaclopridhaltigen Produkten Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat für die thiaclopridhaltigen Produkte Biscaya (im Raps) und Calypso (Kernobst und Kirschen) Anwendungsänderungen bzw. Anwendungswiederrufe erlassen. Grund dafür ist die Absenkung der Rückstandshöchstgehaltes für Thiacloprid im Honig von 0,2 mg/kg auf 0,05 mg/kg. Hier der Hinweis, dass die Anwendungen im Gemüsebau nicht betroffen sind. Pflanzenschutzmittel – neues Fungizid „Prolectus“ zugelassen Vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) wurde das Fungizid PROLECTUS (500g/kg Fenpyrazamine) mit Indikationen in Wein-, Obst- und Gemüsebau neu zugelassen. Eine Zusammenstellung der neuen Indikationen finden Sie im Downloadbereich. Folgende Indikationen stehen für das Fungizid „Prolectus“ im Gemüsebau neu zur Verfügung: Produkt Wirkstoff Zulassung bis PROLECTUS (Fenpyrazamine) 31.12.2023 Kultur Aufwand Anwendung WZ Gemüsepaprika Tomate Aubergine (Gewächshaus) Gurke Moschus-Kürbis Riesenkürbis Gartenkürbis Patisson Zucchini mit genießbarer Schale (Gewächshaus) max. 3x 1,2 kg/ha Gegen Botrytis cinerea, von 1. Blütenstand: Tomate, Paprika u. Aubergine: 1. Blüte offen bis 70 % der Früche haben art-/sortentypische Größe erreicht, bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis im Abstand von 10 – 14 Tagen 1Tg. Pflanzenschutzmittel – neue Zulassungserweiterungen für den Gemüsebau Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat neue Zulassungserweiterungen für die Produkte Kumar (850 g/kg Kaliumhydrogenkarbonat), Kumulus (800 g/kg Schwefel) und Select 240 EC (240 g/l Clethodim, Zulassungserweiterung für Neuzulassung) im Gemüsebau ausgesprochen. Eine Zusammenstellung der neuen Anwendungsgebiete finden Sie im Downloadbereich. Neue Zulassungserweiterungen für den Gemüsebau: Kultur Aufwand Anwendung WZ Hülsengemüse (Busch-, Stangen, Dicke-, Feuerbohne, Erbse, Speiselinse) (Freiland und Gewächshaus) max. 6x 1,5 – 3,0 kg/ha (je nach Wuchshöhe) Gegen Echte Mehltaupilze Ab Infektionsgefahr bzw. Warndiensthinweis im Abstand von 7 10 Tagen, Stadium der Kultur: BBCH 13 - 81 1 Tg. Kumulus (Schwefel) 31.12.2020 Radieschen, Rettich, Salat-Arten, Spinat und verwandte Arten (Gewächshaus) max. 4x 3,2 kg/ha Select 240 EC (Clethodim) 31.12.2024 Spargel (Freiland) max. 1x 0,75 l/ha Vorgeschriebene Mischung mit: Actirob B Zwiebelgemüse (Freiland) max. 1x 0,75 l/ha Beten, Kohlrübe, Speiserüben (Freiland) max. 1x 0,75 l/ha Produkt Wirkstoff Zulassung bis Kumar (Kaliumhydrogencarbonat) 31.08.2020 max. 1x 1,0 l/ha Hinweis: Die Höhenstaffelung gilt nur für aufgeleitete Kulturen. Für nicht aufgeleitete Kulturen kann die in der Anwendung höchst angegebene Aufwandmenge zur Erzielung der hinreichenden Wirksamkeit erforderlich werden. Gegen Echte Mehltaupilze Bei Befallsbeginn bzw. Sichtbarwerden der ersten Symptome im Abstand von 7 – 10 Tagen, Stadium der Kultur BBCH 13 – 18 *Nutzng als Baby-Leaf-Salate Gegen Einjährige Einkeimblättrige Unkräuter, ab Pflanzjahr, nach der Stechperiode als Unterblattanwendung Gegen Einjährige Einkeimblättrige Unkräuter, nach dem Auflaufen, Ungräser BBCH 12 - 29 *Nutzung als Trockenzwiebel **Nutzung als Bundzwiebel Gegen Einjährige Einkeimblättrige Unkräuter, nach dem Auflaufen, Ungräser BBCH 12 - 29 Gegen Gemeine Quecke, Anwendung nach dem Auflaufen bei 15 – 20 cm Unkrauthöhe 1 Tg.* F 56 Tg.* 35 Tg.** F F (Quelle: Franz-Peter Schenk, Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Pflanzenschutzdienst) www.taspo.de
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