Wie sicher sind Betriebsrenten heute noch?

Niedrigzinsniveau
Wie sicher sind Betriebsrenten heute noch?
Bei der Lufthansa musste sich bisher keiner große Gedanken um seine Altersvorsorge machen.
Zusatzrenten von bis zu 1.000 Euro für Flugbegleiter und 4.000 Euro für Piloten sind ein nettes Ruhekissen.
In Zeiten des Niedrigzinsniveaus fällt es Unternehmen wie der Lufthansa aber zunehmend schwer, die
zugesagten Leistungen einzuhalten. Was heißt das aber für Arbeitnehmer? Können Firmen versprochene
Betriebsrenten zusammenstreichen? Und was passiert, wenn der Arbeitgeber pleitegeht?
Es hängt unter anderem vom Durchführungsweg ab, was im Falle einer Insolvenz mit der Betriebsrente
passiert, berichtet der Nachrichtensender N-TV. Kleinere Betriebe und Mittelständler richten ihren
Mitarbeitern in der Regel eine Direktversicherung ein. Die Kapitalanlage übernimmt dabei die
Versicherungsgesellschaft. Taumelt der Arbeitgeber ist die Rente nicht in Gefahr, taumelt die
Versicherung, springt die Sicherungseinrichtung Protektor ein.
Ähnlich läuft es bei den Pensionskassen, berichtet N-TV. Sie werden von verschiedenen
Lebensversicherern angeboten und organisieren die Altersvorsorge für einzelne Firmen, manchmal
auch ganze Branchen. Auch hier springt Protektor im Ernstfall ein.
Bei Pensionsfonds ist es anders. Dabei handelt es sich um selbstständige Versorgungseinrichtungen,
die einzelne Firmen unterhalten. Hier ist es so, dass der Pensionsfonds erstmal weiterläuft bei einer
Insolvenz der Firma. Geht auch der in die Grütze, gibt es den Pensions-Sicherungs-Verein, der die
Rentenzahlung übernimmt.
Monatelang ohne Zahlung
Weitere Varianten in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) sind Unterstützungskassen und
Direktzusage. Bei letzterer zahlt der Arbeitgeber die Rente aus dem Betriebsvermögen. Das klappt gut,
wenn es der Firma gut geht. Bei einer Insolvenz springt wieder der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV)
ein. Dabei erstattet er die Renten zwar rückwirkend, es kann aber durchaus vorkommen, dass
Betriebsrentner erstmal monatelang ohne Zahlungen auskommen müssen.
Auch ein Inflationsausgleich ist beim PSV nicht vorgesehen. Das sei bei Unterstützungskassen und
Renten aus dem Betriebsvermögen sonst üblich, berichtet N-TV. Alle drei Jahre müsse der Arbeitgeber
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prüfen, ob er die Renten anpassen muss. Anhaltspunkt ist etwa die Lohnentwicklung im Unternehmen
oder auch der Verbraucherpreisindex. Tatsächlich anheben muss die Firma die Rente aber nicht, wenn
sie sich das nicht leisten kann.
Firma weg, Betriebsrente weg
Gerät die Firma in finanzielle Schwierigkeiten, kann sie die Versorgungsordnung anpassen. Allerdings
gibt es hier Regeln. Bereits erworbene Ansprüche kann der Arbeitgeber nur im äußersten Notfall
zusammenstreichen. Künftige Leistungen kann er kappen, wenn das Unternehmen unter Druck steht.
Zahlen Mitarbeiter aber selbst per Entgeltumwandlung in ihre Rente ein, darf der Arbeitgeber diesen
Teil aber nicht antasten.
Etwas knifflig ist die Lage, wenn der Arbeitnehmer nicht mehr bei der früheren Firma arbeitet, denn
dann verliert er sie tendenziell aus dem Auge. Wurde das Unternehmen zwischenzeitlich verkauft,
haftet der neue Besitzer für die Rentenverpflichtungen. Wird die Firma aber aufgelöst, müssen die
Liquidatoren die Rentenansprüche nur auffangen wenn sich der Ex-Mitarbeiter rechtzeitig meldet. Oft
wissen die aber gar nichts davon, dass es ihren ehemaligen Arbeitgeber gar nicht mehr gibt. Dann kann
es passieren, dass der Betriebsrentner leer ausgeht.
Dieser Artikel erschien am 28.04.2016 unter folgendem Link:
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