Was tun, wenn

Was tun, wenn...
...ein Schüler/eine Schülerin unerlaubt das Schulhaus
oder eine Schulveranstaltung verlässt?
 keinesfalls nachlaufen (Sie haben Aufsichtspflicht gegenüber den
anderen Kindern der Klasse)
 Schulleitung informieren
 Erziehungsberechtigte des entwichenen Kindes verständigen
 Wenn die Erziehungsberechtigten nicht erreichbar sind:
o den zuständigen Sozialarbeiter/die zuständige Sozialarbeiterin des
Amtes für Jugend und Familie verständigen und über die Situation
informieren,
o die nächstgelegene Polizeidienststelle informieren und eine
möglichst genaue Personenbeschreibung geben.
April 2016
Karin Medits-Steiner
0650/2325161
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