Was tun, wenn... ...ein Schüler/eine Schülerin unerlaubt das Schulhaus oder eine Schulveranstaltung verlässt? keinesfalls nachlaufen (Sie haben Aufsichtspflicht gegenüber den anderen Kindern der Klasse) Schulleitung informieren Erziehungsberechtigte des entwichenen Kindes verständigen Wenn die Erziehungsberechtigten nicht erreichbar sind: o den zuständigen Sozialarbeiter/die zuständige Sozialarbeiterin des Amtes für Jugend und Familie verständigen und über die Situation informieren, o die nächstgelegene Polizeidienststelle informieren und eine möglichst genaue Personenbeschreibung geben. April 2016 Karin Medits-Steiner 0650/2325161 [email protected]
© Copyright 2024 ExpyDoc