UNIVERSITÄT HILDESHEIM - Kommission für Gleichstellung (KfG) Dr. Silvia Lange, Gleichstellungsbeauftragte Information zum Tagungsmentoring Erstmals im WiSe 2009/10 hat die Universität Hildesheim, auf Beschluss der KfG Tagungs- und Publikationsmentoring eingeführt. Dies war zunächst als Pilotprojekt für Jahr konzipiert. Das Projekt wurde positiv evaluiert und wird bis auf weiteres Tagungsmentoring fortgeführt. Es stehen Mittel in Höhe von mindestens 3000 Euro Haushaltsjahr zur Verfügung. ein ein als pro Ziel Mit dem Tagungsmentoring sollen Nachwuchswissenschaftlerinnen beim Übergang vom Studium in den Beruf bzw. die Wissenschaft in die Scientific Community eingeführt und zu einer Promotion motiviert werden. Was wird bezuschusst? Beantragt werden können Reisekostenzuschüsse für die Teilnahme an wissenschaftlichen Fachtagungen, die dem Knüpfen von Netzwerken oder der Präsentation eigener Forschungsergebnisse dienen. Der Zuschuss beträgt für Veranstaltungen • im Inland bis zu 75% der entstehenden Kosten, maximal 300 € • im Ausland bis zu 75% der entstehenden Kosten, maximal 500 € Zielgruppen und Antragsberechtigt Antragsberechtigt sind • wissenschaftliche Mitarbeiterinnen, wissenschaftliche Hilfskräfte • Promovendinnen • Master- und Diplomstudierende in der Abschlussphase, die zu promovieren beabsichtigen und als Hilfskräfte arbeiten* *Die Promotionsabsicht muss im Empfehlungsschreiben der Professor_in bestätigt werden. Antragsfristen: 4 Termine pro Kalenderjahr: 31.01., 30.04., 30.06., 31.10. Die Zuschüsse können jeweils für das daran anschließende Halbjahr beantragt werden. Verfahren: Die Unterlagen reichen Sie bitte bis zur jeweiligen Antragsfrist schriftlich*) in 4-facher Ausfertigung über das Gleichstellungsbüro bei der Kommission für Gleichstellung (KfG) ein. *)Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Anträge in elektronischer Fassung grundsätzlich nicht berücksichtigt und zurückgegeben werden. Entscheidungskriterien sind • • • die Qualität der Veranstaltung die Bedeutung für die wissenschaftliche Laufbahn bzw. den Entscheidungsprozess für eine Karriere in der Wissenschaft die Anzahl der Bewerberinnen und Verfügbarkeit der Mittel Über den Antrag entscheidet die Unterkommission der Kommission für Gleichstellung (KfG). Stand April 2016
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