Informationen zum Tagungsmentoring

UNIVERSITÄT HILDESHEIM - Kommission für Gleichstellung (KfG)
Dr. Silvia Lange, Gleichstellungsbeauftragte
Information zum Tagungsmentoring
Erstmals im WiSe 2009/10 hat die Universität Hildesheim, auf Beschluss der KfG
Tagungs- und Publikationsmentoring eingeführt. Dies war zunächst als Pilotprojekt für
Jahr konzipiert. Das Projekt wurde positiv evaluiert und wird bis auf weiteres
Tagungsmentoring fortgeführt. Es stehen Mittel in Höhe von mindestens 3000 Euro
Haushaltsjahr zur Verfügung.
ein
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als
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Ziel
Mit dem Tagungsmentoring sollen Nachwuchswissenschaftlerinnen beim Übergang vom
Studium in den Beruf bzw. die Wissenschaft in die Scientific Community eingeführt und zu
einer Promotion motiviert werden.
Was wird bezuschusst?
Beantragt werden können Reisekostenzuschüsse für die Teilnahme an wissenschaftlichen
Fachtagungen, die dem Knüpfen von Netzwerken oder der Präsentation eigener
Forschungsergebnisse dienen.
Der Zuschuss beträgt für Veranstaltungen
• im Inland
bis zu 75% der entstehenden Kosten, maximal 300 €
• im Ausland bis zu 75% der entstehenden Kosten, maximal 500 €
Zielgruppen und Antragsberechtigt
Antragsberechtigt sind
• wissenschaftliche Mitarbeiterinnen, wissenschaftliche Hilfskräfte
• Promovendinnen
• Master- und Diplomstudierende in der Abschlussphase, die zu promovieren
beabsichtigen und als Hilfskräfte arbeiten*
*Die Promotionsabsicht muss im Empfehlungsschreiben der Professor_in bestätigt werden.
Antragsfristen:
4 Termine pro Kalenderjahr:
31.01.,
30.04.,
30.06.,
31.10.
Die Zuschüsse können jeweils für das daran anschließende Halbjahr beantragt werden.
Verfahren:
Die Unterlagen reichen Sie bitte bis zur jeweiligen Antragsfrist schriftlich*) in 4-facher
Ausfertigung über das Gleichstellungsbüro bei der Kommission für Gleichstellung (KfG) ein.
*)Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Anträge in elektronischer Fassung grundsätzlich
nicht berücksichtigt und zurückgegeben werden.
Entscheidungskriterien
sind
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•
•
die Qualität der Veranstaltung
die Bedeutung für die wissenschaftliche Laufbahn bzw. den Entscheidungsprozess
für eine Karriere in der Wissenschaft
die Anzahl der Bewerberinnen und Verfügbarkeit der Mittel
Über den Antrag entscheidet die Unterkommission der Kommission für Gleichstellung (KfG).
Stand April 2016