Änderung der Limite zur Steuerung der Zahlverfahren

Änderung der Limite zur Steuerung
der Zahlverfahren
Bitte faxen Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular an: 0700 32792106
(max. 12,6 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz)
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Hiermit beantrage ich die Änderung der Daten zu folgenden Terminals:
Mit der Limiteinstellung legen Sie fest ab bzw. bis zu welchem Umsatzbetrag welches Zahlverfahren genutzt wird. Dies wird daraufhin systemseitig gesteuert.
Terminal-ID
Terminal-ID
Terminal-ID
Terminal-ID
Terminal-ID
Terminal-ID
Terminal-ID
Terminal-ID
Terminal-ID
Terminal-ID
Terminal-ID
Terminal-ID
Bei weiteren Terminal-IDs bitte separate Liste anfügen.
Händleranschrift
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Firma (vollständige Firmierung)
Straße und Hausnummer
PLZ
Ort
Vorwahl
Telefon
Fax
Inhaber/Ansprechpartner
E-Mail
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Bitte um Änderung meiner Limiteinstellung wie folgt:
astschriftverfahren – offline, ohne Prüfung, keine Zahlungsgarantie.
L
Euro.
Bitte nur bei Beträgen bis
LV® smart – online, mit Abfrage der Händlerweisungsdatei, keine Zahlungsgarantie (0,04 € pro Abfrage der HWD®).
O
Euro.
Bitte nur bei Beträgen bis
electronic cash – online/offline, mit Prüfung der PIN, Zahlungsgarantie*.
Euro.
Bitte nur bei Beträgen ab
Das Autorisierungsentgelt beträgt 0,269% des Umsatzes, mindestens jedoch 0,0688 € je Transaktion.
Manuelle
Auswahl des Zahlverfahrens
Soweit Sie diese Option wählen, können Sie unabhängig vom Umsatzbetrag manuell bei jedem einzelnen Zahlungsvorgang am Terminal zwischen den Zahlverfahren
Lastschrift offline und OLV® smart sowie electronic cash wählen. Bitte beachten Sie, dass Sie damit die ggf. definierten Limiteinstellungen übersteuern.
* Voraussetzung für die Nutzung des Zahlverfahrens electronic cash der deutschen Kreditwirtschaft in Verbindung mit dem oben aufgeführten electronic cash-Autorisierungsentgelt ist die wirksame Vereinbarung der „Händlerbedingungen – Bedingungen für die Teilnahme am electronic cash-System der deutschen Kreditwirtschaft“
(Händlerbedingungen) zwischen der Deutschen Kreditwirtschaft und dem Unternehmen. Die Händlerbedingungen können unter www.ingenico.de/payment-services
eingesehen werden und werden dem Unternehmen von der Ingenico Payment Services GmbH auf Wunsch übersandt. Die Ingenico Payment Services GmbH bietet dem
Unternehmen im Namen der Deutschen Kreditwirtschaft den Abschluss der Händlerbedingungen an. Das Unternehmen nimmt dieses Angebot mit Unterschrift an und
erkennt die Geltung der Händlerbedingungen in ihrer jeweiligen Fassung ausdrücklich an. Weiterhin weist die Ingenico Payment Services GmbH das Unternehmen auf die
zusätzlichen Informationen zum ec-Autorisierungsentgelt hin, welche den genannten Händlerbedingungen beigefügt sind.
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Gültigkeit und Gebühren
F_Änderung Limite Steuerung Zahlverf_2015-10
Die aufgeführten Limitänderungen gelten ab:
Limitänderung zum Preis von
(frühestens 3 Arbeitstage nach Einsendung)
1 9 , 0 0 € je Terminal-ID.
Für diese Änderungsvereinbarung gelten die „Allgemeine Vertragsbedingungen zur Teilnahme am POS-Netzbetrieb der Ingenico Payment Services GmbH“ (AGB) Stand
04/2015, die das Unternehmen erhalten und/oder unter www.ingenico.de/payment-services eingesehen hat. Gleichzeitig stimmt der Kunde mit seiner Unterschrift ausdrücklich zu, dass die vorgenannten AGB ab Unterzeichnung auch für den bestehenden Vertrag gelten und die bisher geltenden AGB ablösen. Dieses gilt unabhängig von
einer eventuellen Kündigung dieser Vereinbarung über die Änderungsvereinbarung.
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Für die Richtigkeit der Angaben
Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Vertragspartners
Ort, Datum
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www.ingenico.de/payment-services
Ingenico Payment Services GmbH . Daniel-Goldbach-Straße 17-19 . 40880 Ratingen . Tel.: +49 21 02. 99 79 - 970 . Fax: +49 21 02. 99 79 - 900 . [email protected]
Geschäftsführer: Dr. Markus Weber . Frank Hartmann . Peter Meussen . Christoph Dühr
Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht . Graurheindorfer Straße 108 . 53117 Bonn
Sitz der Gesellschaft: Ratingen HRB Nr. 43846 . Amtsgericht Düsseldorf Steuer-Nr. 147/5816/0960 . Ust-ID Deutschland: DE 185996311